Begierdetaufe

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Nach allgemeiner katholischen Lehre schließt schon der Wunsch nach der Taufe den Menschen in die Gemeinschaft mit Christi ein, wenn die Taufe aus äußeren Gründen (Krieg, Verfolgung, Tod o. Ä.) nicht in der Form des Taufsakraments (Wassertaufe) gespendet werden kann. Theologiegeschichtlich wurde in Bezug auf die Begierdetaufe (lat. baptisma flaminis) jedoch unterschiedlich darauf geantwortet, ob der Wunsch mit dem ausdrücklichen Bekenntnis des Glaubens an Gott und einen von ihm gesandten Erlöser verbunden sein müsse, oder aber ein impliziter Wunsch (aufrichtiges Bemühen um ein gerechtes Leben und aufrichtige Suche nach dem wahren Gott) ohne ausdrückliches Bekenntnis die Bedingung der Begierdetaufe erfülle.