Actus formalis defectionis ab ecclesia catholica (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Actus formalis defectionis ab ecclesia catholica''' (Formaler Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche) ist das Thema des Schreibens  des [[Päpstlicher Rates für die Gesetzestexte|Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte]] des [[Papst]]es [[Benedikt XV.]] vom [[13. März]] [[2006]] über einen Formalakt eines Kirchenaustritts. Die Protokollnummer lautet: Prot. N. 10279/2006.
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'''Actus formalis defectionis ab ecclesia catholica''' (Formaler Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche) ist das Thema des Schreibens  des [[Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten|Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte]] des [[Papst]]es [[Benedikt XV.]] vom [[13. März]] [[2006]] über einen Formalakt eines Kirchenaustritts. Die Protokollnummer lautet: Prot. N. 10279/2006.
  
 
Der Abfall von der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]] muss, damit er sich gültig als wirklicher "[[Actus formalis defectionis ab ecclesia catholica|formaler Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche]]" darstellen kann bestehen in:<br>
 
Der Abfall von der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]] muss, damit er sich gültig als wirklicher "[[Actus formalis defectionis ab ecclesia catholica|formaler Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche]]" darstellen kann bestehen in:<br>

Version vom 23. September 2013, 07:48 Uhr

Actus formalis defectionis ab ecclesia catholica (Formaler Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche) ist das Thema des Schreibens des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte des Papstes Benedikt XV. vom 13. März 2006 über einen Formalakt eines Kirchenaustritts. Die Protokollnummer lautet: Prot. N. 10279/2006.

Der Abfall von der katholischen Kirche muss, damit er sich gültig als wirklicher "formaler Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche" darstellen kann bestehen in:
a) einer inneren Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen;

b) der Ausführung und äußeren Bekundung dieser Entscheidung;

c) der Annahme dieser Entscheidung von seiten der kirchlichen Autorität.

Der Inhalt des Willensaktes (sich von der katholischen Kirche loszusagen) muss bestehen im Zerbrechen jener Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente, pastorale Leitung –, die es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen. Das bedeutet, dass ein derartiger formaler Akt des Abfalls nicht nur rechtlich-administrativen Charakter hat (das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen), sondern dass er sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen des Lebens der Kirche darstellt: Er setzt also einen Akt der Apostasie, Häresie oder des Schisma voraus.“

Lehramtlich dazugehöriges

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks