Mos alicubi
Monitum zur Einhaltung der Frühtaufe vom 18. Februar 1958
Am 18. Februar1958 veröffentlichte das Heilige Offizium folgendes Monitum:
In verschiedenen Gegenden sei die Sitte eingerissen, aus Bequemlichkeit oder aus liturgischen Gründen die Spendung der Taufe aufzuschieben. Einige ungerechtfertigte Lehrmeinungen über das Los gestorbener nichtgetaufter Kinder würden als Berechtigung dieses Brauches angeführt. "Deshalb ermahnt das Heilige Offizium mit Zustimmung des Heiligen Vaters die Christgläubigen, die Kinder so früh wie möglich taufen zu lassen nach Vorschrift des Kanons 770. Die Ortspfarrer und Prediger werden ermahnt, auf die Erfüllung dieser Pflicht zu drängen."
Quelle
Herder-Korrespondenz, Herder Verlag Freiburg im Breisgau, 12. Jahrgang 1957/58, Heft 7, April 1958, S. 305)