Nichtgebotener Gedenktag
Der Begriff nichtgebotener Gedenktag (memoria ad libitum) bezeichnet im katholischen liturgischen Kalender die Feier eines Heiligengedenkens, das nach freiem Ermessen des Zelebranten oder des Rektors der Kirche an Wochentagen in der Heiligen Messe und im Stundengebet in Gemeinschaft begangen werden kann. Im Gegensatz hierzu sind Hochfeste, Feste und gebotene Gedenktage immer zu feiern.
Durch nichtgebotene Gedenktage werden zumeist Heilige geehrt, die im betreffenden Raum nur eine begrenzte Rolle spielen und weniger bekannt sind. Zum Teil geht es auch um Heilige, deren Leben historisch kaum fassbar ist, deren Verehrung aber aufgrund reicher Legendenbildung dennoch gewünscht wird, und deren liturgische Feier so ermöglicht werden soll; im Regionalkalender des deutschen Sprachraums sind das etwa der heilige Georg (23. April), die hl. Barbara und der heilige Nikolaus (6. Dezember).
Die Liturgie eines nichtgebotenen Gedenktages unterscheidet sich nur in wenigen Einzelheiten von der Liturgie eines Tages im Jahreskreis. Im einfachsten Fall wird nur das Tagesgebet des nichtgebotenen Gedenktags genommen; weitergehende Anpassungen in Bezug auf die Lesungen, Amtsgebete, Fürbitten und Gesänge sind möglich.