Bischof: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Februar 2024, 17:03 Uhr
Ein Bischof ist das Oberhaupt einer Diözese, auch Teilkirche genannt, als deren oberster Lehrer, Priester und Leiter er wirkt. Seine Vollmachten beruhen darauf, dass er Nachfolger der Apostel ist und als solcher, kraft göttlicher Anordnung, sein Bistum leitet. Die voll berechtigte Ausübung des Bischofsamts erfolgt notwendigerweise im Episkopat mit und unter dem Papst<ref>vgl. Papst#Die Beziehung zwischen Papst und Bischöfen.</ref>. Der Name Bischof stammt vom griechischen Wort ἐπίσκοπος epískopos )"Aufseher, Hüter, Schützer").
„Gehorchet alle dem Bischof, wie Jesus Christus seinem Vater“. „Wer den Bischof ehrt, steht bei Gott in Ehren, wer ohne das Wissen des Bischofs etwas tut, dient dem Teufel.“ (Ignatius von Antiochien, Ad Smyrnaeos VIII und IX).<ref>Wie gehorsam muss ich meinem Bischof sein? Kath.net am 7. Januar 2016 von Walthard Zimmer</ref>
Inhaltsverzeichnis
Bischofsernennung
Laut Kirchenrecht kommt es dem Papst zu, die Bischöfe frei zu ernennen oder die rechtmäßig gewählten zu bestätigen (vgl. CIC can. 377). Das kann in jeder Diözese unterschiedlich gehandhabt werden. Die Ernennung der Bischöfe ist abhängig von den geschichtlichen Umständen und wird in vielen Staaten durch Konkordate geregelt.
In Deutschland
In Deutschland ist die Ernennung eines Bischofs durch die Konkordate geregelt. Maßgeblich ist hier vor allem das fortgeltende Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 sowie die Konkordate, die der Heilige Stuhl mit den Bundesländern bzw. ihren Rechtsvorgängern geschlossen hat (Bayernkonkordat, Preußenkonkordat, badisches Konkordat).
Sakramentale Weihe
Bevor der Bischof sein Amt antreten kann, wird er durch einen anderen Bischof geweiht, regelmäßig unter Assistenz zweier weiterer Bischöfe. Die Bischofsweihe ist die dritte und letzte Stufe des Weihesakramentes. Die heutige Gliederung in drei Weihestufen (Diakon, Priester, Bischof) war in der Geschichte der Kirche nicht immer unumstritten. In der Scholastik wurde der sakramentale Charakter der Bischofsweihe abgelehnt.
Durch das zweite Vatikanum ist die heutige Dreigliedrigkeit des Weihesakramentes wieder aufgelebt. Das Sakrament der Weihe besteht hingegen seit Beginn der Kirche und hat seinen Ursprung in der von Jesus Christus an den Aposteln erteilten Vollmacht. Diese apostolische Tradition des sakramentalen Amtes wurde in der Kirche in Gestalt des Bischofsamtes weitergegeben. Die Berufung der Bischöfe gehen somit in direkter Linie auf Christus zurück. Das wird in der Theologie die Apostolische Sukzession genannt. In Gemeinschaft mit den Bischöfen haben auch die Priester und Diakone ihren besonderen Anteil am Priesteramt Christi.
Ausübung des Amtes
Der Bischof ist der oberste Hirte seiner Diözese, er ist letztverantwortlich für die Sorge aller Katholiken die in seinem Territorium wohnen (vgl. CIC can. 383). Diese Vollmacht und Pflicht delegiert er an die einzelnen Ortspfarrer, die also das apostolische Amt gegenüber den Getauften repräsentieren. Der Bischof ist zwar nicht Vikar des Papstes, aber muss er sein Amt in Einheit mit dem Heiligen Vater ausüben, da sich päpstlicher Primat und Kollegium der Bischöfe gegenseitig bedingen: Ohne Papst kein Kollegium, ohne Kollegium kein Bischof. "Alle Bischöfe haben als Glieder des in der Nachfolge des Apostelkollegiums stehenden Episkopates nicht nur für eine bestimmte Diözese, sondern für das Heil der ganzen Welt die Weihe empfangen." (AG, Nr. 38)
Wenn die Diözese große Ausmaße hat, kann der Diözesanbischof zu seiner Unterstützung um die Ernennung von Auxiliar- oder Weihbischöfen beim Papst bitten. Diese sind, wie auch andere apostolische Amtsträger in nicht voll als Diözese errichteten Amtsbezirken der Weltkirche (z.B. in der Mission), in sakramentaler Hinsicht vollgültige Bischöfe, deren Amtsausübung aber von näherer Maßgabe des Papstes und des Ortsbischofs abhängig ist.
Aufgaben
Als rechtmässige Nachfolger der Apostel haben die Bischöfe, zusammen mit den Priestern - ihren Mitarbeitern, als "erste Aufgabe" die Verkündigung des Evangeliums, wie es der Herr befohlen hat in Mk 16,15, sie sind Lehrer ihrer Teilkirche.
Am sichtbarsten in der Pfarrei wird der Bischof bei der Spendung des Sakramentes der Firmung, die üblicherweise von einem Bischof gespendet wird. Dies deutet auf die kultische Funktion des Bischofs hin:
Der Bischof ist der ordentliche Vorsitzende der Eucharistiefeier. "In der Eucharistie tritt das Sakrament der Kirche voll zutage; daher findet im Amt des Bischofs im Vorsitz der Eucharistiefeier seinen vorzüglichen Ausdruck und, in Gemeinschaft mit ihm, das Amt des Priesters und der Diakone" (vgl. KKK 1142). Die Bischöfe sind also Priester ihrer Ortskirche im Vollsinn. Überdies sind die Diözesanbischöfe im Namen Christi auch mit voller Leitungsgewalt als Hirten ihrer Kirche ausgestattet.
Die pastorale Aufgabe des Bischofs ist es, in seiner Diözese eine entschiedene Wiederbelebung der Erziehung zur Umkehr anzuregen, die sich aus der Eucharistie ergibt, und unter den Gläubigen die häufige Beichte zu fördern.<ref>Benedikt XVI. im Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Sacramentum caritatis über die Eucharistie vom 22. Februar 2007, Nr. 21.</ref>
Spiritualität des Bischofs
„Der Bischof, der nicht betet“, so Papst Franziskus, „der Bischof, der das Wort Gottes nicht spürt und hört, der nicht jeden Tag zelebriert, der nicht regelmäßig zur Beichte geht, und ebenso der Priester, der dies nicht tut, verlieren langfristig die Gemeinschaft mit Jesus und fallen einer Mittelmäßigkeit anheim, die der Kirche nicht gut tut. Aus diesem Grund müssen wir den Bischöfen und Priestern helfen, zu beten, das Wort Gottes zu hören, das die tägliche Speise ist, jeden Tag die Eucharistie zu feiern und zur Beichte zu gehen. Und das ist so wichtig, weil es der Heiligung der Bischöfe und der Priester dient“.<ref> Das Sakrament der Weihe Kath.net am 26. März 2014</ref>
Das Gehorsamsversprechen bei der Bischofsweihe
Der Hauptzelebrant (ein Bischof) spricht folgende Formeln, der Erwählte gibt jeweils die Antwort: „Ich bin bereit.”
Zelebrant: Von den Zeiten der Heiligen Väter an verlangt es die Ordnung, dass sich der Bischof vor seiner Weihe, inmitten der Kirche zu dem festen Vorsatz bekennt, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten. Daher frage ich dich, lieber Mitbruder:
- Bist du bereit, in dem Amt, das von den Aposteln auf uns gekommen ist und das wir dir heute durch Handauflegung übertragen, mit der Gnade des Heiligen Geistes bis zum Tod zu dienen? "Ich bin bereit."
- Bist du bereit, das Evangelium Christi treu und unermüdlich zu verkünden? "Ich bin bereit."
- Bist du bereit, das von den Aposteln überlieferte Gut, das immer und überall in der Kirche bewahrt wurde, rein und unverkürzt weiterzugeben? "Ich bin bereit."
- Bist du bereit, am Aufbau der Kirche, des Leibes Christi, mitzuwirken und zusammen mit dem Bischofskollegium unter dem Nachfolger des heiligen Petrus stets ihre Einheit zu wahren? "Ich bin bereit."
- Bist du bereit, dem Nachfolger des Apostels Petrus treuen Gehorsam zu erweisen?"Ich bin bereit."
- Bist du bereit, zusammen mit deinen Mitarbeitern, den Presbytern und Diakonen, für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen und es auf dem Weg des Heiles zu führen? "Ich bin bereit."
- Bist du bereit, um des Herrn willen den Armen und den Heimatlosen und allen Notleidenden gütig zu begegnen und zu ihnen barmherzig zu sein? "Ich bin bereit."
- Bist du bereit, den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen? "Ich bin bereit."
- Bist du bereit, für das Heil des Volkes unablässig zum allmächtigen Gott zu beten und das hohepriesterliche Amt untadelig auszuüben? "Mit Gottes Hilfe bin ich bereit."<ref>Kölner Weihbischof Schwaderlapp: Gebetsbitte für uns Bischöfe! Kath.net am 24. September 2019</ref>
Amtsverzicht eines Bischofs
Ein katholischer Bischof kann laut Kirchenrecht nicht eigenmächtig von seinem Amt zurücktreten. Er benötigt die Zustimmung des Papstes. Er bleibt auch nach seinem Rücktrittsgesuch weiter Bischof der katholischen Kirche. Neben dem Amtsverzicht aus Altersgründen gibt es einige außerordentliche Gründe, die zu einem freiwilligen Amtsverzicht, zu einer erzwungenen Amtsenthebung oder zu einer strafweise erfolgten Absetzung führen können.
Nach dem seit 1983 gültigen Kirchenrecht wird ein Bischof dann "nachdrücklich gebeten", seinen Rücktritt einzureichen, wenn er "wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund" nicht mehr in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte auszuüben (Can 401 §2). Gründe für eine "Behinderung" der Amtsausübung eines Bischofs sind nach dem Kirchenrecht "Gefangenschaft, Verbannung, Exil oder Unfähigkeit".
Jeder Inhaber eines Kirchenamts, also auch ein Bischof, kann darüber hinaus «aus gerechtem Grund» auf dieses Amt verzichten (CC 187 ff).
Weiter unterscheidet das Kirchenrecht zwischen einer «Amtsenthebung» und einer "Absetzung". Für die Amtsenthebung ist ein Verfahren notwendig, das mit einem schriftlichen Dekret beendet wird. Das Kirchenrecht führt drei mögliche Gründe an: den Verlust des Klerikerstandes, den öffentlichen Abfall vom katholischen Glauben oder von der Gemeinschaft der Kirche und den Versuch eines Klerikers, eine Ehe zu schließen (CC 193 und 194). Die "Absetzung" ist eine sehr schwere Strafe (Can 196).
Möglich ist auch, dass ein Bischof in eine andere Diözese versetzt wird. Eine Versetzung kann nach dem Kirchenrecht auch "gegen den Willen des Amtsinhabers" erfolgen. Dazu muss ein schwerwiegender Grund vorliegen.
Gründe für den Rücktritt eines Bischofs nennt der Vatikan Üblicherweise nicht.<ref>Mexikanischer Bischof vorzeitig zurückgetreten Kathpress am 30. März 2021</ref>
Päpstliche Schreiben
- 30. November 1944 Apostolische Konstitution Episcopalis consecrationis Die Rolle der Kon-Konsekratoren wird neu festgelegt (AAS 37 [1945] 131-132).
- 30. November 1947 Apostolische Konstitution Sacramentum ordinis über das Weihesakrament (AAS 40 [1948] 5-7; DH 3857-3861).
- 9. April 1951 Heiliges Offizium Dekret Suprema sacra congregatio zur Verhütung der unerlaubten Weihe von Bischöfen.
- 4. Dezember 1952 Anordnung über die Vereinfachung der Kleidung der Bischöfe, um das Zeremoniell der Kirche zeitgemäß zu vereinfachen.
- 31. Mai 1954 Ansprache Si diligis an die zur Heiligsprechung Pius´X. in Rom weilenden Kardinäle und Bischöfe über das Lehramt der Bischöfe.
- 30. November 1963 Motu proprio Pastorale munus über die Gewährung von Vollmachten und Privilegien an die Bischöfe.
- 16. November 1964 Zweites Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution Lumen gentium über die Kirche Nr. 18-29.
- 15. September 1965 Motu proprio Apostolica sollicitudo über die Errichtung einer Bischofssynode für die ganze Kirche
- 28. Oktober 1965 Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Christus dominus über die Hirtenaufgabe der Bischöfe.
- 15. Juni 1966 Motu proprio De episcoporum muneribus über die Dispensvollmacht der Bischöfe.
- 6. August 1966 Motu proprio Ecclesiae sanctae mit Ausführungsbestimmungen zu den Dekreten Hirtenamt der Bischöfe, Dienst und Leben der Priester, Zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Missionstätigkeit in der Kirche, (Bischöfe haben von sich aus nach Vollendung des 75. Lebensjahres der zuständigen Autorität den Verzicht auf ihr Amt erklären).
- 2. Mai 1967 Motu proprio Episcopalis potestatis über die Dispensvollmacht der Bischöfe der orientalischen Kirchen
- 17. Juni 1968 Apostolische Konstitution Pontificalis romani Approbation der liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs (AAS 60 [1968] 569-573).
- 15. August 1968 Ritenkongregation, Dekret: Veröffentlichung der neuen liturgischen Ordnungen „für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs“ (Erste Ausgabe; EL 83 [1969] 4).
- 21. Juni 1968 Motu proprio Pontificalis insignia zur Reform des Gebrauchs der Pontifikalinsignien
- 14. Dezember 1970 Normen Kongregation für die Glaubenslehre: Antequam causam zur Behandlung von Laisierungsfällen mit Dispens von den Weiheverpflichtungen in den Diözesan- und Ordenskurien
- 13. Januar 1971 Kongregation für die Glaubenslehre: Rundschreiben Litteris encyclicis an alle Ortsordinarien und Generaloberen klerikaler Ordensverbände
- 25. März 1972 Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche: Episcoporum delectum Schreiben und Normen über die Kandidaten, die in der lateinischen Kirche zum Bischofsamt berufen werden.
- 26. Juni 1972 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Die XIII ianuarii betreffend die Interpretation einiger Anordnungen der Normen vom 13. Januar 1971.
- 1972 Kongregation für die Glaubenslehre: Formel für den Treueeid bei der Ernennung der Diözesanbischöfe (lateinisch).
- 9. Oktober 1972 Kongregation für den Gottesdienst: Dekret "Cum de nomine" über die Namensnennung des Bischofs im Eucharistischen Hochgebet.
- 22. Februar 1973 Kongregation für die Bischöfe: Direktorium „Ecclesiae imago“ über den pastoralen Dienst der Bischöfe (EV IV, 1226-1486).
- 14. September 1984 Kongregation für den Gottesdienst: Dekret Recognitis ex decreto Neues Zeremoniale für die Bischöfe (AAS 76 [1984] 1086-1087).
- 29. Juni 1989 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Dekret Ritus ordinationum Veröffentlichung der Zweiten authentischen Ausgabe der liturgischen Ordnungen für die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone (AAS LXXXII [1990) 826 -827).
- 21. Mai 1998 Motu proprio Apostolos suos über die theologische und rechtliche Natur der Bischofskonferenzen.
- 16. Oktober 2003 Nachsynodales Schreiben Pastores gregis zum Thema: „Der Bischof – Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt“
- 22. Februar 2004 Kongregation für die Bischöfe, Direktorium Apostolorum successores für den Hirtendienst der Bischöfe
- 11. März 2009 Apostolischer Brief La remissione an alle Bischöfe der Weltkirche, um seine Motive für die Aufhebung der Exkommunikation zugunsten der vier von Marcel Lefebvre 1988 geweihten Bischöfe zu erläutern.
- 3. November 2014 Reskript (ital.) der Präzisierung von Vorschriften für Rücktritt von Bischöfen (trat am 5. November 2014 in Kraft).<ref>Vatikan präzisiert Vorschriften für Rücktritt von Bischöfen Kath.net am 6. November 2014 oder [1]</ref>
Literatur
- Gregor der Große: Regula pastoralis, Wie der Seelsorger, der ein untadeliges Leben führt, die hm anvertrauten Gläubigen belehren und anleiten soll, St. Benno Verlag Leipzig 1986 (1. Auflage), Kirchliche Druckerlaubnis Dresden den 8. Februar 1986 H. J. Weisbender ISBN 3-74620052-0) Papst Johannes Paul II. nennt es in Plurimum significans: wahrhaft goldene Buch. (Download als Worddokument bei Kathtube)
- Erwin Gatz (Hsgr.): Bischofslexikon, Biographisches Lexikon - 5 Bände, Duncker & Humblot Verlag Berlin (1997-2002), 800 Jahre über die kirchliche Leitung in Biografien der Diözesanbischöfe, Weihbischöfe und auch Generalvikare (Über 4000 Seiten).
- Bd. 1: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198-1448, 1997 (926 Seiten, ISBN 3-428-10303-3).
- Bd. 2: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448-1648, 1996 (871 Seiten, ISBN 3-428-08422-5).
- Bd. 3: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648-1803, 1990 (666 Seiten, ISBN 3-428-06763-0).
- Bd. 4: Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder 1785/1803-1945, 1983 (911 Seiten, ISBN 3-428-05447-4).
- Bd. 5: Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder 1945-2001, 2002 (595 Seiten, ISBN 3-428-10684-9).
- Rupert Klieber (Hsgr.): Die Bischöfe der Donaumonarchie 1804 bis 1918:
- I. Band: über die Kirchenprovinzen des Königreiches Ungarn (ohne Kroatien), 2020
- II. Band: über die römisch-katholischen Kirchenprovinzen in einem nördlichen Bogen von Trient bis Lemberg.
- III. Band: über den primär italienisch wie kroatisch geprägten südlichen Kirchenprovinzen zwischen Mailand und Sarajewo.
- IV. Band: ökumensiches Projekt allen orthodoxen und katholischen Ostkirchen angehörenden Bischöfen, (ca. 2025).<ref>Bischofslexikon der Donaumonarchie mit erweitertem Ostkirchenband Kathpress am 24. Juni 2022</ref>
- Dieter Philippi [2]: Sammlung Philippi – Kopfbedeckungen in Glaube, Religion und Spiritualität. St. Benno Verlag Leipzig 2009 (712 Seiten, 4,2 kg; ISBN 978-3-7462-2800-6).
- Georg May: Ego n.n. catholicae ecclesiae episcopus: Entstehung, Entwicklung und Bedeutung einer Unterschriftsformel im Hinblick auf den Universalepiskopat des Papstes (Kanonistische Studien und Texte ; Bd. 43). Duncker und Humblot Verlag 1995 (613 Seiten; ISBN 3-428-08452-7).
- Georg May: "Die Krise der Kirche ist eine Krise der Bischöfe (Kardinal Franjo Seper)": 1987, 5-55, 68-128. - Auch als Sonderdruck (mit zusätzlichem Namensindex) erschienen: Erweiterte Fassung des Vortrags, der auf der Una Voce-Tagung am 19. Oktober 1986 in Düsseldorf gehalten, Una Voce-Korrespondenz 1988 Köln (119 S.)
- Gerhard Krah: Die Ämter des Papstes und der Bischöfe - über ihre Bedeutung für die heilige Kirche und für die Gläubigen; Schriften des Initiativkreises katholischer Laien und Priester Augsburg, Heft 17 (29 Seiten: pdf-Datei).
Zitat
- Die Wege der Hölle sind mit den Schädeln von Bischöfen gepflastert (Johannes Chrysostomus).<ref>aus: www.summorum-pontificum.de am 21. Januar 2017</ref>
- Das Bischofsamt ist nur eines, an dem jeder Einzelne nur unter Wahrung des Ganzen seinen Anteil hat. (Cyprian von Karthago, De unitate 5: CC III, 252).
→ Erzbischof, Weihbischof, Bischofskonferenz, Ad-limina-Besuch, Initiative Gebetspaten für Bischöfe
Weblinks
- Die Katholische Hierarchie
- Wie man einen Bischof degradiert, oder: die Weisheit der Alten Kath.net am 9. April 2019 von Stefan Heid
- Wenn Bischöfe zurücktreten wollen oder sollen Domradio am 11. Februar 2021
Anmerkungen
<references />