Pfarrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß CIC Can. 535 § 1 hat der Pfarrer die Verpflichtung, in seiner Gemeinde "in einem Pfarrhaus nahe der Kirche" zu wohnen. Ein "kanonischer Pfarrer" im Sinne von CIC Can. 515 kann aus gerechtem Grund auf sein Amt verzichten - mit dem Erreichen des 75. Lebensjahres wird er allerdings gebeten, gegenüber dem Bischof seinen Amtsverzicht zu erklären. Seines Amtes entheben kann der Bischof den Pfarrer nur unter Einhaltung besonders strenger Rechtsvorschriften. | Gemäß CIC Can. 535 § 1 hat der Pfarrer die Verpflichtung, in seiner Gemeinde "in einem Pfarrhaus nahe der Kirche" zu wohnen. Ein "kanonischer Pfarrer" im Sinne von CIC Can. 515 kann aus gerechtem Grund auf sein Amt verzichten - mit dem Erreichen des 75. Lebensjahres wird er allerdings gebeten, gegenüber dem Bischof seinen Amtsverzicht zu erklären. Seines Amtes entheben kann der Bischof den Pfarrer nur unter Einhaltung besonders strenger Rechtsvorschriften. | ||
− | Das Dienstamt des Pfarrers unterliegt in der jüngsten Zeit zahlreichen | + | Das Dienstamt des Pfarrers unterliegt in der jüngsten Zeit zahlreichen Wandlungen. Durch den Rückgang der Zal der Priester nehmen zahlreiche Diözesen im deutschen Sprachraum Umstrukturierungen vor. So kann es sein, dass ein Pfarrer für mehrere Pfarreien ernannt wird. |
== Päpstliche Schreiben == | == Päpstliche Schreiben == |
Version vom 21. Juni 2014, 19:06 Uhr
Ein Pfarrer (in manchen Gegenden auch Pastor genannt) ist ein Priester, dem die Seelsorge und Leitung einer Pfarrei als ihrem "eigenen Hirten" (pastor proprius) unter der Autorität des Diözesanbischofs übertragen wird (CIC 515 § 1). Das Zweite Vatikanische Konzil bestimmte in seinem Dekret Christus Dominus, Nr. 30: „In vorzüglicher Weise sind aber die Pfarrer Mitarbeiter des Bischofs. Ihnen wird als eigentlichen Hirten die Seelsorge in einem bestimmten Teil der Diözese unter der Autorität des Bischofs anvertraut“. Der Dienst des Pfarrers umfasst die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens in der Gemeinschaft der Pfarrei (CIC § 519).
Inhaltsverzeichnis
Merkmale des Amtes
Voraussetzungen, um Pfarrer zu werden, sind neben der Priesterweihe "Feststehen in der gesunden Lehre, Charakterfestigkeit, Rechtschaffenheit und Seeleneifer" (Can. 521 § 2). Auch ist eine Eignungsprüfung vorgeschrieben (vgl. Can. 521, §3), in Deutschland wird diese Pfarrexamen genannt. Die Übertragung einer Pfarrei muss an den für die betreffenden Aufgaben tauglichsten Priester erfolgen, eine Bevorzugung einer Person oder Rücksichtnahme auf persönliche Bindungen oder besondere Empfehlungen sind nicht erlaubt.<ref>Hans Paarhammer: Art. Pfarrer. I. Römisch-katholisch. In: Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie, Bd. 26, Berlin - New York 1996, S. 353.</ref>
In seinem Amt können dem Pfarrer weitere Priester (im geltenden Kirchenrecht Pfarrvikar genannt), Diakone und Laien zur Seite stehen.
Zu den bevorzugten Amtshandlungen des Pfarrers gehören nach CIC Can. 530 die Feier der Eucharistie an Sonn- und Feiertagen, Taufspendung, Firmung in Todesgefahr, Spendung der Krankensalbung, der Wegzehrung und des Apostolischen Segens, Trauung und Beerdigung, Taufwasserweihe, Leitung von Prozessionen und öffentliche Segnungen. Als kirchlicher Urkundsbeamter ist er verpflichtet, die Pfarrbücher und das Pfarrarchiv zu führen, und er führt das Pfarrsiegel.
Gemäß CIC Can. 535 § 1 hat der Pfarrer die Verpflichtung, in seiner Gemeinde "in einem Pfarrhaus nahe der Kirche" zu wohnen. Ein "kanonischer Pfarrer" im Sinne von CIC Can. 515 kann aus gerechtem Grund auf sein Amt verzichten - mit dem Erreichen des 75. Lebensjahres wird er allerdings gebeten, gegenüber dem Bischof seinen Amtsverzicht zu erklären. Seines Amtes entheben kann der Bischof den Pfarrer nur unter Einhaltung besonders strenger Rechtsvorschriften.
Das Dienstamt des Pfarrers unterliegt in der jüngsten Zeit zahlreichen Wandlungen. Durch den Rückgang der Zal der Priester nehmen zahlreiche Diözesen im deutschen Sprachraum Umstrukturierungen vor. So kann es sein, dass ein Pfarrer für mehrere Pfarreien ernannt wird.
Päpstliche Schreiben
- 1566 Catechismus Romanus (Römische Katechismus) gemäß des Beschlusses des Konzils von Trient für die Seelsorger als Zusammenfassung der katholischen Glaubenslehre für den Unterricht herausgegeben.
- 20. August 1910 Dekret Maxima cura semper über die Entfernug der Pfarrer von Amt und Pfründe auf dem Verwaltungsweg.
- 28. Oktober 1965 Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Christus dominus über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Der Pfarrer, Nr. 30-32.
- 4. August 2002, Kongregation für den Klerus, Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde (VAS 157).
Literatur
- Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Bd. 8, Art. Pfarrer, Sp. 167-171.
- Hans Paarhammer: Art. Pfarrer. I. Römisch-katholisch. In: Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie, Bd. 26, Berlin - New York 1996, S. 351-360.
- Georg May: Die Pflicht des Pfarrers zur täglichen Zelebration der Messe. Ed. Una Voce Köln 2006 (96 Seiten; ISBN 978-3-926377-31-9; ISBN 3-926377-31-3).
Weblinks
Anmerkungen
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