Investiturstreit: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Schlacht von Hohenmölsen fällt [[1080]] Rudolf von Rheinfelden, Gegenkönig Heinrichs IV. Mit seinem Tod endete der "offene" Bürgerkrieg in Deutschland. Im gleichen Jahr wurde Heinrich aber erneut exkommuniziert. Auf der Synode von Brixen liess er aber Gregor absetzen und [[Klemens III.]] als Gegenpapst einsetzen. | In der Schlacht von Hohenmölsen fällt [[1080]] Rudolf von Rheinfelden, Gegenkönig Heinrichs IV. Mit seinem Tod endete der "offene" Bürgerkrieg in Deutschland. Im gleichen Jahr wurde Heinrich aber erneut exkommuniziert. Auf der Synode von Brixen liess er aber Gregor absetzen und [[Klemens III.]] als Gegenpapst einsetzen. |
Version vom 21. November 2014, 15:02 Uhr
Ursachen
Den Namen erhielt dieser Streit von der Investitur, zu Deutsch, Einsetzung, der Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte. Diese geschah, wie auch heute noch, mit Ring und Stab, als den Zeichen geistlicher Herrschaft. In jenen Tagen aber wurde den Bischöfen und den Äbten mit der, eigentlich geistlichen, Investitur, nicht nur die geistliche Befehlsgewalt (Spiritualien) sondern auch eine weltliche Befehlsgewalt (Temporalien) verliehen. Darum waren alle welche mit den weltlichen Rechten ausgestattet waren, dem jeweiligen Herrscher auch zu bestimmten Leistungen verpflichtet. Das diese unterschiedlichen Pflichten in weltlicher wie geistlicher Hinsicht auch miteinander kollidieren konnten versteht sich von selbst. Ein weiteres Problem dabei war, dass der Bischof oder Abt vom König bestimmt wurde. Und ob er nun dazu befähigt war oder sich seine Würde nur erkauft hatte, war so gut wie nicht überprüfbar. Daher rührte auch der Vorwurf der Simonie, also des Ämterkaufs.
Auf der anderen Seite war aber gerade die Reichskirche die wichtigste Stütze des römisch- deutschen Kaisers (wie in jener Zeit die Kirche die wichtigste Stütze aller Monarchen in Europa war), sodass Heinrich IV. darauf nicht verzichten konnte und wollte, wie übrigens zu Beginn kein abendländischer Herrscher darauf verzichten konnte oder wollte. Hinzu kommt noch, dass nach damaliger Rechtsgewohnheit es das Recht des Herrschers war, den Bischof oder Abt einzusetzen. Dieser Rechtsanspruch war vor allem bei den Bistümern und Klöstern sehr ausgeprägt welche auf Reichsboden errichtet worden waren, da hier das Eigenkirchenrecht zur Anwendung kam.
Man darf aber auch nicht den geschichtlichen Rahmen vergessen. Als die Kirche sich im Frühmittelalter unter den Schutz der Franken flüchtete, war dies im Angesicht der Bedrohung durch Langobarden und Sarazenen überlebensnotwendig. Zugleich war das Papsttum bis zur Synode von Sutri steht´s ein Spielball römischer Adelsfehden gewesen, und das obwohl er eigentlich der ranghöchste Bischof der Christenheit ist. Ersteres war im 11. Jahrhundert nicht mehr der Fall, und letzteres wurde durch das Eingreifen der Salier auf ein mehr oder weniger erträgliches Maß zurück gestutzt.
Den entscheidenden Anteil an der Eskalation trugen aber die weltlichen Fürsten. Gerade die weltlichen Fürsten, aber auch genug geistliche, waren es, welche sich während der Unmündigkeit Heinrichs IV. Reichsgut angeeignet hatten. Als später der Kaiser daranging dieses zurückzufordern, stieß er damit naturgemäß auf wenig Gegenliebe. Die Exkommunikation Heinrichs im Jahr 1076 war die Gelegenheit für den hohen Adel den unliebsamen Herrscher loszuwerden. Denn, mit der Exkommunikation durch Papst Gregor VII.erlosch auch jedes Treueverhältnis (Punkt 27 des dictatus papae).
Verlauf
Ein erster Höhepunkt des Streites war der Gang Heinrichs nach Canossa, der berühmte Canossagang des Jahres 1077 nach seiner Exkommunikation 1076.
In der Schlacht von Hohenmölsen fällt 1080 Rudolf von Rheinfelden, Gegenkönig Heinrichs IV. Mit seinem Tod endete der "offene" Bürgerkrieg in Deutschland. Im gleichen Jahr wurde Heinrich aber erneut exkommuniziert. Auf der Synode von Brixen liess er aber Gregor absetzen und Klemens III. als Gegenpapst einsetzen.
Da aber sowohl die kaiserliche wie auch die päpstliche Partei im HRR in etwa gleich stark waren, bleibt für die follgenden Jahrzehnte das gesamte Reich in einem "latenten" Bürgerkrieg gefangen.
- 1080: Im Zuge des Bürgerkrieges wird Erfurt nieder gebrannt.
- 1081: Erster Italienzug Heinrichs. Hermann von Salm wird zum Gegenkönig gewählt.
- 1084: Belagerung der Engelsburg. Klemens III. wird als Papst inthronisiert. Dieser widerum krönt Heinrich zum Kaiser.
- 1085: Tod von Papst Gregor VII.
- 1088: Tod des Gegenkönigs Hermann von Salm.
- 1090: Zweiter Italienzug Heinrichs. Durch die Ehe zwischen Welf V. von Bayern und Mathilde von Tuszien werden die Welfen zu den größten Widersachern Heinrichs.
- 1093: Heinrichs Sohn Konrad erhebt sich gegen seinen Vater und krönt sich zum König von Italien.
- 1097: Welfen und Salier söhnen sich aus.
- 1098: Konrad wird als König abgesetzt (gestorben 1101).
- 1103: Ein allgemeiner Reichslandfrieden wird verkündet.
- 1104: Heinrichs IV. gleichnamiger Sohn, Heinrich V., erhebt sich mit Unterstützung des Papstes Paschalis II. gegen seinen Vater.
- 1105: Heinrich IV. wird durch Verrat gefangen genommen, kann aber fliehen.
- 1106: Heinrich IV. besiegt seinen Sohn in zwei Schlachten, stirbt aber kurz darauf. Heinrich V. besteht ebenso wie sein Vater auf der Investitur der Geistlichen.
- 1111: Italienzug Heinrichs V. Er schließt mit Paschalis II. den Vertrag von Sutri, welcher aber am Widerstand der Bischöfe und Fürsten scheitert. Gefangennahme von Paschalis II. und Kaiserkrönung in Rom.
- 1114- 15: Erneuter Bürgerkrieg in Deutschland.
- 1116- 18: Zweiter Italienzug Heinrichs V.
- 1117: Paschalis II. wird aus Rom vertrieben.
- 1119: Bürgerkrieg in Deutschland. Das Konzil von Reims endet ergebnislos.
- 1122: Das Wormser Konkordat beendet den Investiturstreit.
- 1123: Das 1. Laterankonzil bestätigt das Wormser Konkordat.
Literatur
- Boshof, Egon; Die Salier; Stuttgart, Berlin, Köln vierte Auflage 2000.
- Kroeschell, Karl; Deutsche Rechtsgeschichte Band 1: Bis 1250; Köln, Weimar, Wien 13. Auflage 2008.
- Wies, Ernst W.; Kaiser Heinrich IV.; München, Esslingen zweite Auflage 1999.
Siehe auch: dictatus papae