Quinquennium: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter '''Quinquennium''' (lat. soviel wie ''Jahrfünft'') versteht man allgemein einen Fünfjahres-Zeitraum. Seit der [[Kurienreform]] von 1967 werden alle Ämter an der Römischen Kurie jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben und bedürfen dann für je weitere fünf Jahre einer erneuten päpstlichen Bestätigung. | Unter '''Quinquennium''' (lat. soviel wie ''Jahrfünft'') versteht man allgemein einen Fünfjahres-Zeitraum. Seit der [[Kurienreform]] von 1967 werden alle Ämter an der Römischen Kurie jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben und bedürfen dann für je weitere fünf Jahre einer erneuten päpstlichen Bestätigung. | ||
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+ | [[Kategorie: Römische Kurie]] |
Aktuelle Version vom 19. November 2007, 11:10 Uhr
Unter Quinquennium (lat. soviel wie Jahrfünft) versteht man allgemein einen Fünfjahres-Zeitraum. Seit der Kurienreform von 1967 werden alle Ämter an der Römischen Kurie jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben und bedürfen dann für je weitere fünf Jahre einer erneuten päpstlichen Bestätigung.