Christliche Gesellschaftslehre: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Christliche Gesellschaftslehre''' oder auch (begrifflich enger) ''katholische [[Soziallehre]]'' gilt theologisch als ein Fach der pastoralen Wissenschaften, greift aber in ihrem Anspruch über die eigentlich theologisch-kirchlichen Fragestellungen hinaus.  
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Die '''Katholische Gesellschaftslehre''' oder auch '''Christliche Gesellschaftslehre''' oder '''Christliche Soziallehre''' sind die von der [[Römisch-Katholische Kirche|Römisch katholischen Kirche]] gegebenen Prinzipien des Zusammenlebens des [[Mensch]]en in [[Gesellschaft]] und [[Staat]].
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Die kirchlich Soziallehre gilt theologisch als ein Fach der pastoralen [[Wissenschaft]]en, greift aber in ihrem Anspruch über die eigentlich theologisch-kirchlichen Fragestellungen hinaus.  
  
 
==Begriff ==
 
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Der [[Katholizismus]] vertrat schon immer den Anspruch, auch in den öffentlichen Fragen des Zusammenlebens der Menschen und ihrer zivilen Assoziationen "mitzureden" (vgl. [[Gaudium et spes]]). Jedoch erst durch die großen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts (industrielle [[Revolution]], "Verstädterung", technischer [[Fortschritt]]) wurde es erforderlich, die neuen Fragestellungen im Licht des [[Evangelium]]s zu beantworten. Bahnbrechend wurde hierfür die Enzyklika [[Rerum novarum]] von Papst [[Leo XIII.]] (1891). Seither argumentiert die christliche Gesellschaftslehre auf der Grundlage des ''vernunftgemäßen Ordnungsdenkens'' und des ''allgemeinen Rechtsgedankens'' ("Naturrecht"). Sie ist also bemüht, ihre Vorschläge auch ohne Rückgriff auf theologische Voraussetzungen zu kommunizieren.
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Die dem Gemeinwohl der Menschen (als ''cives utriusque civitatis'', [[GS]] Nr. 43) verpflichtete moderne ''Soziallehre der Kirche'' für [[Staat]] und [[Gesellschaft]] hat seit der ersten Sozial-[[Enzyklika]] ''[[Rerum novarum]]'' des Papstes [[Leo XIII.]] (1891) eine stetig weitere Ausgestaltung gefunden. Das kirchliche Lehramt schlägt die Positionen seiner Soziallehre der Öffentlichkeit zur Annahme vor, trifft in diesem Bereich aber keine Entscheidungen mit verpflichtendem [[Definition]]scharakter.Die Kirche vertrat schon immer den Anspruch, auch in den öffentlichen Fragen des Zusammenlebens der Menschen und ihrer bürgerlichen Beziehungen "mitzureden" (vgl. [[Gaudium et spes]]). Jedoch erst durch die großen Umwälzungen des [[19. Jahrhundert]]s (industrielle [[Revolution]], "Verstädterung", technischer [[Fortschritt]]) wurde es erforderlich, die neuen Fragestellungen im Licht des [[Evangelium]]s zu beantworten. Bahnbrechend wurde hierfür die Enzyklika [[Rerum novarum]]. Seither argumentiert die christliche Gesellschaftslehre auf der Grundlage des ''vernunftgemäßen Ordnungsdenkens'' und des ''allgemeinen Rechtsgedankens'' ("[[Naturrecht]]"). Sie ist also bemüht, ihre Vorschläge auch ohne direkten Rückgriff auf theologische Voraussetzungen zu kommunizieren.
  
Die aus der ''Perspektive christlicher Gesellschaftslehre'' entwickelte kirchliche Soziallehre beansprucht '''keine''' alleinige Kompetenz zur Lösung sämtlicher gesellschaftlicher und kultureller Problemstellungen (so bekräftigt u.a. von Papst [[Paul VI.]] in [[Octogesima adveniens]], 1971). Sie geht aber von den tatsächlichen Sachfragen aus  -- und gelangt so, unter selbstkritischer Weiterentwicklung ihrer Prinzipien (insb. [[Personalität]], [[Subsidiarität]], [[Solidarität]]) zu Konzepten, die auch ''außerhalb'' des konfessionellen Kontextes zunehmend Beachtung finden. Das gilt insbesondere für die jüngste Zeit, angesichts der deutlich abnehmenden Überzeugungskraft politischer [[Ideologie]]n, einschließlich der "Ideologie des Marktes".
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Die aus der ''Perspektive christlicher Gesellschaftslehre'' entwickelte kirchliche Soziallehre beansprucht ''keine'' alleinige Kompetenz zur Lösung sämtlicher gesellschaftlicher und kultureller Problemstellungen (so bekräftigt u.a. von Papst [[Paul VI.]] in [[Octogesima adveniens]], 1971). Sie geht aber von den tatsächlichen Sachfragen aus  -- und gelangt so, unter selbstkritischer Weiterentwicklung ihrer Prinzipien (insb. [[Personalität]], [[Subsidiarität]], [[Solidarität]]) zu Konzepten, die auch ''außerhalb'' des konfessionellen Kontextes zunehmend Beachtung finden. Das gilt insbesondere für die jüngste Zeit, angesichts der deutlich abnehmenden Überzeugungskraft politischer [[Ideologie]]n, einschließlich der "Ideologie des Marktes".
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Der immer wichtiger werdende Gedanke eines ''Weltgemeinwohls'' findet sich vorgezeichnet in der Enzyklika [[Mater et magistra]] (1961), im Konzil ausgedrückt z.B. in GS Nr. 26 (''bonum commune totius familiae humanae'') und ausführlich konzipiert in [[Populorum progressio]] (1967).
  
 
== Grundprinzipien ==
 
== Grundprinzipien ==
 
In der klassischen Soziallehre gibt es drei Grundprinzipien, die maßgebliche Richtschnur für gesellschaftliches Handeln sind.
 
In der klassischen Soziallehre gibt es drei Grundprinzipien, die maßgebliche Richtschnur für gesellschaftliches Handeln sind.
  
*Die '''Solidarität''' fordert ein gemeinschaftliches Handeln aller. Sie besagt, dass eine gerechte Gesellschaftsordnung jedem Menschen eine Erfüllung der Grundbedürfnisse gewährleisten muss. So hat die Gesellschaft beispielsweise die Verpflichtung, für das Auskommen von Arbeitsunfähigen zu sorgen. Solidarität fordert aber auch, dass dem Privateigentumn eine ''Funktion der Ordnung'' zum Gemeinwohl hin zukommt.
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*Die '''Solidarität''' fordert ein gemeinschaftliches Handeln aller. Sie besagt, dass eine gerechte Gesellschaftsordnung jedem Menschen eine Erfüllung der Grundbedürfnisse gewährleisten muss. So hat die Gesellschaft beispielsweise die Verpflichtung, für das Auskommen von Arbeitsunfähigen zu sorgen. Solidarität fordert aber auch, dass dem Privateigentum eine ''Funktion der Ordnung'' zum Gemeinwohl hin zukommt.
*Die '''Subsidarität''' besagt, dass Aufgaben, die von kleineren Einheiten übernommen werden können, auch von diesen übernommen werden sollen. So soll die Erziehung der Kinder von den Eltern übernommen werden, und staatliche Organe sich aus dieser soweit wie möglich heraushalten. Die Subsidiarität begründet aber auch eine Eintrittspflicht des Staates bei Gefahren für das Gemeinwohl.
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*Die '''Personalität''' besagt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen z.B. nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern. Das Gemeinwohl existiert nur dann, wenn es den Personen zugute kommt und zwar möglichst allen.
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*Die '''Subsidarität''' besagt, dass Aufgaben, die von kleineren Einheiten übernommen werden können, auch von diesen übernommen werden sollen. So soll die [[Erziehung]] der [[Kind]]er von den Eltern übernommen werden, und staatliche Organe sich aus dieser soweit wie möglich heraushalten. Die Subsidiarität begründet aber auch eine Eintrittspflicht des Staates bei Gefahren für das Gemeinwohl.
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*Die '''Personalität''' besagt, dass jeder Mensch die [[Freiheit]] hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen z.B. nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern. Das Gemeinwohl existiert nur dann, wenn es den Personen zugute kommt und zwar möglichst allen.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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*[[Anton Rauscher]] [[SJ]]: ''Handbuch der Katholischen Soziallehre'', Berlin 2009.
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*[[Reinhard Marx]], Das Kapital, München 2008.
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* Sozialer Katechismus, Aufriß der kathoischen Gesellschaftslehre, Saarbrücker Druckerei 1934.
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*Joseph Höffner, Christliche Gesellschaftslehre. Studienausgabe, 4. Aufl. Kevelaer 1983.
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*Johannes Schwarte, [[Gustav Gundlach]] (1892-1963), maßgeblicher Repräsentant der katholischen Soziallehre während der Pontifikate Pius XI. und Pius XII., München 1975.
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* [[Eberhard Welty]]: Herders Sozialkatechismus, Ein Werkbuch der katholischen Sozialethik in Frage und Antwort, 3 Bände, Freiburg 1951-58.
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== Literatur der Päpstlichen Schreiben ==
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*Päpstlicher Rat [[Iustitia et Pax]] (Hg.): ''[[Kompendium der Soziallehre der Kirche]]'', [[Libreria Editrice Vaticana]] [[Rom]] 2004 (dt.: [[Herder Verlag]]  2006 [543 Seiten; ISBN 3-451-29078-2; ISBN 978-3-451-29078-2).
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*'''Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung''', Eine Sammlung päpstlicher Dokumente vom 15. Jahrhundert bis in die Gegenwart, Originaltext mit Übersetzung, herausgegeben von Professor Dr. Arthur Utz OP und Dr. Birgitta Gräfin von Galen, 4 Bände, Scientia humana Institut Aachen 1976, [[Imprimatur]] Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G.
 
*Emil Marmy, Anton Rohrbasser (Hrsg.), '''Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau''', Dokumente, Paulusdruckerei Freiburg/Schweiz 1945, Ausführliches Stichwortregister.
 
*Emil Marmy, Anton Rohrbasser (Hrsg.), '''Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau''', Dokumente, Paulusdruckerei Freiburg/Schweiz 1945, Ausführliches Stichwortregister.
 
*Arthur-Fridolin Utz O.P., Joseph-Fulko Groner O.P, Hrsg.: Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, '''Soziale Summe Pius XII.''' (1939-1958), Übersetzerkollegium: Herausgeber und Franz Schmal u. H. Schäufele, Paulus-Verlag, Freiburg/Schweiz. [[Imprimatur]] Friburgi Helv., die 5. Maii 1954 N. Luyten O.P. [[Imprimatur]] Friburgi Helv., die 29. Junii 1954 R. Pittet, v.g. Band II: 1954, Band III: 1961 (1. Ausgabe).
 
*Arthur-Fridolin Utz O.P., Joseph-Fulko Groner O.P, Hrsg.: Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, '''Soziale Summe Pius XII.''' (1939-1958), Übersetzerkollegium: Herausgeber und Franz Schmal u. H. Schäufele, Paulus-Verlag, Freiburg/Schweiz. [[Imprimatur]] Friburgi Helv., die 5. Maii 1954 N. Luyten O.P. [[Imprimatur]] Friburgi Helv., die 29. Junii 1954 R. Pittet, v.g. Band II: 1954, Band III: 1961 (1. Ausgabe).
*Johannes Schwarte, [[Gustav Gundlach]] (1892-1963), maßgeblicher Repräsentant der katholischen Soziallehre während der Pontifikate Pius XI. und Pius XII., München 1975.
 
*'''Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung''', Eine Sammlung päpstlicher Dokumente vom 15. Jahrhundert bis in die Gegenwart, Originaltext mit Übersetzung, herausgegeben von Professor Dr. Arthur Utz OP und Dr. Birgitta Gräfin von Galen, 4 Bände, Scientia humana Institut Aachen 1976, [[Imprimatur]] Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G.
 
*Kompendium der Soziallehre der Kirche (dt.), Freiburg u.a. 2006.
 
*Joseph Höffner, Christliche Gesellschaftslehre. Studienausgabe, 4. Aufl. Kevelaer 1983.
 
* ''Kompendium der Soziallehre der Kirche'', (dt.) Freiburg i.Br. 2006.
 
  
 
== Päpstliche Schreiben u.a. ==
 
== Päpstliche Schreiben u.a. ==
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*[http://www.thesocialagenda.com/deutsch/index.html SAMMLUNG VON TEXTEN AUS DER KATHOLISCHEN SOZIALLEHRE]
 
*[http://www.thesocialagenda.com/deutsch/index.html SAMMLUNG VON TEXTEN AUS DER KATHOLISCHEN SOZIALLEHRE]
 
*[http://www.kath-soziallehre.de Kurs Katholische Soziallehre - Träger: Bildungswerk der Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Diözese Limburg]
 
*[http://www.kath-soziallehre.de Kurs Katholische Soziallehre - Träger: Bildungswerk der Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Diözese Limburg]
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*[http://dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk4.vorsitzender/vo_012.pdf Kardinal Höffner: Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik (1985)]
  
 
[[Kategorie:Systematische Theologie]]
 
[[Kategorie:Systematische Theologie]]
 
[[Kategorie:Gesellschaft]]
 
[[Kategorie:Gesellschaft]]

Version vom 15. Juni 2010, 14:39 Uhr

Die Katholische Gesellschaftslehre oder auch Christliche Gesellschaftslehre oder Christliche Soziallehre sind die von der Römisch katholischen Kirche gegebenen Prinzipien des Zusammenlebens des Menschen in Gesellschaft und Staat.

Die kirchlich Soziallehre gilt theologisch als ein Fach der pastoralen Wissenschaften, greift aber in ihrem Anspruch über die eigentlich theologisch-kirchlichen Fragestellungen hinaus.

Begriff

Die dem Gemeinwohl der Menschen (als cives utriusque civitatis, GS Nr. 43) verpflichtete moderne Soziallehre der Kirche für Staat und Gesellschaft hat seit der ersten Sozial-Enzyklika Rerum novarum des Papstes Leo XIII. (1891) eine stetig weitere Ausgestaltung gefunden. Das kirchliche Lehramt schlägt die Positionen seiner Soziallehre der Öffentlichkeit zur Annahme vor, trifft in diesem Bereich aber keine Entscheidungen mit verpflichtendem Definitionscharakter.Die Kirche vertrat schon immer den Anspruch, auch in den öffentlichen Fragen des Zusammenlebens der Menschen und ihrer bürgerlichen Beziehungen "mitzureden" (vgl. Gaudium et spes). Jedoch erst durch die großen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts (industrielle Revolution, "Verstädterung", technischer Fortschritt) wurde es erforderlich, die neuen Fragestellungen im Licht des Evangeliums zu beantworten. Bahnbrechend wurde hierfür die Enzyklika Rerum novarum. Seither argumentiert die christliche Gesellschaftslehre auf der Grundlage des vernunftgemäßen Ordnungsdenkens und des allgemeinen Rechtsgedankens ("Naturrecht"). Sie ist also bemüht, ihre Vorschläge auch ohne direkten Rückgriff auf theologische Voraussetzungen zu kommunizieren.

Die aus der Perspektive christlicher Gesellschaftslehre entwickelte kirchliche Soziallehre beansprucht keine alleinige Kompetenz zur Lösung sämtlicher gesellschaftlicher und kultureller Problemstellungen (so bekräftigt u.a. von Papst Paul VI. in Octogesima adveniens, 1971). Sie geht aber von den tatsächlichen Sachfragen aus -- und gelangt so, unter selbstkritischer Weiterentwicklung ihrer Prinzipien (insb. Personalität, Subsidiarität, Solidarität) zu Konzepten, die auch außerhalb des konfessionellen Kontextes zunehmend Beachtung finden. Das gilt insbesondere für die jüngste Zeit, angesichts der deutlich abnehmenden Überzeugungskraft politischer Ideologien, einschließlich der "Ideologie des Marktes".

Der immer wichtiger werdende Gedanke eines Weltgemeinwohls findet sich vorgezeichnet in der Enzyklika Mater et magistra (1961), im Konzil ausgedrückt z.B. in GS Nr. 26 (bonum commune totius familiae humanae) und ausführlich konzipiert in Populorum progressio (1967).

Grundprinzipien

In der klassischen Soziallehre gibt es drei Grundprinzipien, die maßgebliche Richtschnur für gesellschaftliches Handeln sind.

  • Die Solidarität fordert ein gemeinschaftliches Handeln aller. Sie besagt, dass eine gerechte Gesellschaftsordnung jedem Menschen eine Erfüllung der Grundbedürfnisse gewährleisten muss. So hat die Gesellschaft beispielsweise die Verpflichtung, für das Auskommen von Arbeitsunfähigen zu sorgen. Solidarität fordert aber auch, dass dem Privateigentum eine Funktion der Ordnung zum Gemeinwohl hin zukommt.
  • Die Subsidarität besagt, dass Aufgaben, die von kleineren Einheiten übernommen werden können, auch von diesen übernommen werden sollen. So soll die Erziehung der Kinder von den Eltern übernommen werden, und staatliche Organe sich aus dieser soweit wie möglich heraushalten. Die Subsidiarität begründet aber auch eine Eintrittspflicht des Staates bei Gefahren für das Gemeinwohl.
  • Die Personalität besagt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen z.B. nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern. Das Gemeinwohl existiert nur dann, wenn es den Personen zugute kommt und zwar möglichst allen.

Literatur

  • Anton Rauscher SJ: Handbuch der Katholischen Soziallehre, Berlin 2009.
  • Reinhard Marx, Das Kapital, München 2008.
  • Sozialer Katechismus, Aufriß der kathoischen Gesellschaftslehre, Saarbrücker Druckerei 1934.
  • Joseph Höffner, Christliche Gesellschaftslehre. Studienausgabe, 4. Aufl. Kevelaer 1983.
  • Johannes Schwarte, Gustav Gundlach (1892-1963), maßgeblicher Repräsentant der katholischen Soziallehre während der Pontifikate Pius XI. und Pius XII., München 1975.
  • Eberhard Welty: Herders Sozialkatechismus, Ein Werkbuch der katholischen Sozialethik in Frage und Antwort, 3 Bände, Freiburg 1951-58.

Literatur der Päpstlichen Schreiben

  • Päpstlicher Rat Iustitia et Pax (Hg.): Kompendium der Soziallehre der Kirche, Libreria Editrice Vaticana Rom 2004 (dt.: Herder Verlag 2006 [543 Seiten; ISBN 3-451-29078-2; ISBN 978-3-451-29078-2).
  • Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Eine Sammlung päpstlicher Dokumente vom 15. Jahrhundert bis in die Gegenwart, Originaltext mit Übersetzung, herausgegeben von Professor Dr. Arthur Utz OP und Dr. Birgitta Gräfin von Galen, 4 Bände, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G.
  • Emil Marmy, Anton Rohrbasser (Hrsg.), Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau, Dokumente, Paulusdruckerei Freiburg/Schweiz 1945, Ausführliches Stichwortregister.
  • Arthur-Fridolin Utz O.P., Joseph-Fulko Groner O.P, Hrsg.: Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, Soziale Summe Pius XII. (1939-1958), Übersetzerkollegium: Herausgeber und Franz Schmal u. H. Schäufele, Paulus-Verlag, Freiburg/Schweiz. Imprimatur Friburgi Helv., die 5. Maii 1954 N. Luyten O.P. Imprimatur Friburgi Helv., die 29. Junii 1954 R. Pittet, v.g. Band II: 1954, Band III: 1961 (1. Ausgabe).

Päpstliche Schreiben u.a.

  • 1. November 1885, Enzyklika Immortale dei über die christliche Staatsordnung (ASS XVIII [1885] 161-180).
  • 15. Mai 1891, Enzyklika Rerum novarum über die Arbeiterfrage, ("Magna Charta" einer neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung) (ASS XXIII [1890-1891] 641-670).
  • Konzilskongregation, 5. Juni 1929 Schreiben über die Streitfrage zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Gegend.
  • Pius XI., 15. Mai 1931, Enzyklika Quadragesimo anno, anlässlich der 40-Jahrfeier der Enzyklika "Rerum novarum" über die christliche Gesellschaftsordnung, den Sozialismus und den gerechten Lohn (AAS XXIII [1931] 177-228).
  • Pius XII., 1. Juni 1941 Pfingstbotschaft (Ansprache), anlässlich der 50-Jahrfeier der Enzyklika "Rerum novarum" [1]
  • 24. Dezember 1942 Weihnachtsrundfunkbotschaft (ital.) Di anno in anno über die innere Ordnung der Völker (AAS XXXV [1943] 9-24).
  • Johannes XXIII., 15. Mai 1961, Enzyklika Mater et magistra anlässlich der 70-Jahrfeier der Enzyklika "Rerum novarum" über die Soziallehre der Kirche und die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens (AAS LIII [1961] 201-464).
  • 11. April 1963, Enzyklika Pacem in terris über den Frieden unter den Völkern in Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit (Charta der Menschenrechte) (AAS LV [1963] 257-304).
  • Johannes Paul II., 15. Mai 1991 Enzyklika Centesimus annus anlässlich der 100-Jahrfeier der Enzyklika "Rerum novarum" (AAS LXXXIII [1991]).

siehe auch: Demokratie, Laizismus, Soziale Summe, Libertas praestantissimum.

Weblinks