Beurteilung von Erscheinungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Formatierung)
Zeile 1: Zeile 1:
Die katholische Kirche hat bei Berichten von Erscheinungen (z. B. Muttergottes) die Möglichkeit, in einer Beurteilung die offizielle Meinung der katholischen Kirche zu einer Erscheinung festzustellen.
+
Die katholische Kirche hat bei Berichten von Erscheinungen (z. B. [[Muttergottes]]) die Möglichkeit, in einer Beurteilung ihre offizielle Meinung abzugeben.
  
Im offiziellen Sprachgebrauch gibt es drei Beurteilungsbegriffe, die verwendet werden:
+
Im offiziellen Sprachgebrauch werden drei Beurteilungsbegriffe verwendet:
  
Constat de supernaturalite:  Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell bestätigt.
+
* '''''Constat de supernaturalite'''''''Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt''. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell bestätigt.
  
Constat de non supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell verurteilt.
+
* '''''Constat de non supernaturalite''''': ''Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt''. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell verurteilt.
  
Non constat de supernaturalite: Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort weder verworfen nocht bestätigt. In einem gewissen Sinn ist dieses Urteil daher ein "neutrales" bzw. abwartendes Urteil.
+
* '''''Non constat de supernaturalite''''': ''Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt''. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort weder verworfen nocht bestätigt. In einem gewissen Sinn ist dieses Urteil daher ein "neutrales" bzw. abwartendes Urteil.

Version vom 5. April 2006, 11:41 Uhr

Die katholische Kirche hat bei Berichten von Erscheinungen (z. B. Muttergottes) die Möglichkeit, in einer Beurteilung ihre offizielle Meinung abzugeben.

Im offiziellen Sprachgebrauch werden drei Beurteilungsbegriffe verwendet:

  • Constat de supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell bestätigt.
  • Constat de non supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell verurteilt.
  • Non constat de supernaturalite: Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort weder verworfen nocht bestätigt. In einem gewissen Sinn ist dieses Urteil daher ein "neutrales" bzw. abwartendes Urteil.