Ehebruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Das [[Konzil von Trient]] schloss in seiner 24. Sitzung im Jahr 1563 diejenigen aus der Kirche aus, die die Möglichkeit der [[Wiederverheiratung]] im Falle eines Ehebruchs ablehnten. Die [[Kommunion]] ist im Falle des Ehebruchs nicht gestattet. | Das [[Konzil von Trient]] schloss in seiner 24. Sitzung im Jahr 1563 diejenigen aus der Kirche aus, die die Möglichkeit der [[Wiederverheiratung]] im Falle eines Ehebruchs ablehnten. Die [[Kommunion]] ist im Falle des Ehebruchs nicht gestattet. |
Version vom 26. September 2008, 09:49 Uhr
Unter Ehebruch versteht die Kirche den ehelichen Akt, der außerhalb der gültigen Ehe vollzogen wird. Es handelt sich dabei um eine Todsünde, die mit Apostasie und Mord gleichzusetzen ist (vgl. Lk 16,18).
Das Konzil von Trient schloss in seiner 24. Sitzung im Jahr 1563 diejenigen aus der Kirche aus, die die Möglichkeit der Wiederverheiratung im Falle eines Ehebruchs ablehnten. Die Kommunion ist im Falle des Ehebruchs nicht gestattet.