Annus internationalis familiae: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Annus internationalis familiae''' (Das [[Jahr der Familie|Internationale Jahr der Familie]]) sind die [[Incipit|Anfangsworte]] des Schreibens der [[Kongregation für die Glaubenslehre]] im [[Pontifikat]] von [[Papst]] [[Johannes Paul II.]] vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] gerichtet und handelt über den [[Kommunion]]empfang von [[Wiederverheiratet Geschiedene|wiederverheirateten geschiedenen]] Gläubigen.
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'''Annus internationalis familiae''' (Das [[Jahr der Familie|Internationale Jahr der Familie]]) sind die [[Incipit|Anfangsworte]] des Schreibens der [[Kongregation für die Glaubenslehre]] im [[Pontifikat]] von [[Papst]] [[Johannes Paul II.]] vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] gerichtet und handelt über den [[Sakramentale Kommunion|Kommunionempfang]] von [[Wiederverheiratete Geschiedene|wiederverheirateten geschiedenen]] Gläubigen.
  
 
==Der Text des Schreibens==
 
==Der Text des Schreibens==
[[Annus internationalis familiae (Wortlaut)]]
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[[Annus internationalis familiae (Wortlaut)]] (auch in: [[Der Apostolische Stuhl]] 1994, S. 1228-1233)
  
 
==Hintergrund==
 
==Hintergrund==
  
1993 gaben die Bischöfe [[Oskar Saier]] ([[Erzbistum Freiburg]]), [[Walter Kasper]] ([[Bistum Rottenburg-Stuttgart]], und [[Karl Lehmann]] ([[Bistum Mainz]]) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref>[http://www.weinzweb.de/TexteHJ/OberrhBischWdvgeschiedeneHirtenwort.pdf Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen] aus zerbrochenen Ehen, [[Ehescheidung|Geschiedenen]] und [[Wiederverheiratet Geschiedene|Wiederverheirateten Geschiedenen]]: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster Gewissensprüfung ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die [[Sakrament]]e, vor allem der [[Eucharistie|eucharistische]] [[Kommunion]] zu empfangen. Wie schon bei der [[Schwangerschaftsberatung]] soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das [[Wesen]] und Aufgabe des [[Gewissen]]s.<ref>Wie das schon bei der [[Königsteiner Erklärung]] der Fall war und noch nicht aufgearbeitet wurde!</ref> Als Antwort gab die [[Kongregation für die Glaubenslehre]] dieses Schreiben heraus.
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1993 gaben die Bischöfe [[Oskar Saier]] ([[Erzbistum Freiburg]]), [[Walter Kasper]] ([[Bistum Rottenburg-Stuttgart]], und [[Karl Lehmann]] ([[Bistum Mainz]]) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref>
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[http://www.kathtube.com/player.php?id=36010 Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen] aus zerbrochenen Ehen, [[Ehescheidung|Geschiedenen]] und [[Wiederverheiratet Geschiedene|Wiederverheirateten Geschiedenen]]: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster [[Gewissensprüfung]] ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die [[Sakrament]]e, vor allem der [[Sakramentale Kommunion]] zu empfangen. Wie schon bei der [[Schwangerschaftsberatung]] soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das [[Wesen]] und Aufgabe des [[Gewissen]]s. Als Antwort gab die [[Kongregation für die Glaubenslehre]] dieses Schreiben heraus.
  
==Bleibende Aktualität des Schreibens==
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Das Begleitschreiben zu ''Annus internationalis familiae'' führt zu einigen Einwänden aus: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das [[Gewissen]] des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der [[Wahrheit]] gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{B|Joh|8|32}}).
  
Im Jahre 2013 macht wieder ein Bischof von Freiburg, dieses Mal Erzbischof [[Robert Zollitsch]] den Vorstoß, wiederverheiratet Geschiedene zur [[Kommunion]] zuzulassen. <ref>wie schon im Jahre 2011, vgl. [http://www.kath.net/news/32907 Meisner: Ehe repräsentiert unaufkündbare Hingabe Christi an die Kirche] [[Kath.net]] am 2. September 2011</ref> Dieses Mal ist ist das Kleid eine "Handreichung" als «vorläufiger Impuls» des Dialogprozesses.<ref>[http://www.kath.net/news/43206 Zollitsch nennt Freiburger Handreichung einen «vorläufigen Impuls»] [[Kath.net]] am 10. Oktober 2013; [http://www.kath.net/news/43339 Freiburger Handreichungen nicht rechtswirksam] [[Kath.net]] am 20. Oktober 2013</ref> Obwohl der Vatikan <ref>[http://www.kath.net/news/43174 La Repubblica: Vatikan irritiert über Freiburger Initiative]; [http://www.kath.net/news/43180 Vatikan gegen deutsche Sonderwege für wiederverheiratete Geschiedene] [[Kath.net]] am 8. Oktober 2013 </ref> und insbesondere der Präfekt der [[Glaubenskongregation]] [[Erzbischof]] [[Gerhard Ludwig Müller]] verlangt, dass die "pastorale Handreichung" zurückgezogen werden soll, <ref>
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→ Fortgang und Ende der Diskussion: [[Amoris laetitia]].
[http://www.kath.net/news/43656 Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz: Erzbistum Freiburg muss pastorale Handreichung zurückziehen!] [[Kath.net]] am 11. November 2013</ref> zieht [[Robert Zollitsch]] die Handreichung nicht zurück.<ref> [http://www.kath.net/news/43793 Zollitsch sagt 'NJET' zur Aufforderung des Glaubenspräfekten ] [[Kath.net]] am 21. November 2013</ref>
 
 
 
 
 
Im Februar 2014 hatte wiederum [[Walter Kasper]], dieses Mal als Kardinal, die Möglichkeit, als einziger Vortragender vor dem [[Konsistorium]], <ref>[http://www.kath.net/news/45278 Kardinal Kaspers Vorstoß und die Crux der Enthaltsamkeit] 16.  März 2014 von Dr. [[Josef Spindelböck]]: Der emeritierte deutsche Kurienkardinal Walter Kasper hat vor dem außerordentlichen Konsistorium der Kardinäle in Rom (vom 20. und 21. Februar 2014) auf Wunsch von Papst Franziskus einen Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema „Das Evangelium von der Familie“ gehalten.</ref> seine alte Auffassung über die Kommunion [[wiederverheiratet Geschiedene]]r zu präsentieren und die [[Kardinäle]] samt  [[Papst Franziskus]] mit verschiedenen Irrtümern zu betören.<ref> [http://kath.net/news/44987 Papst würdigt Kardinal-Kasper-Vortrag zur Familienpastoral] [[Kath.net]] am 22. Februar 2014</ref> Darin regt er als Folge seiner Gedankengänge ein Umdenken des Heiligen Stuhls in der Sexualmoral an.<ref>[http://www.kath.net/news/45077 'Die Zeit': Kasper forderte Vatikan-Umdenken bei Sexualmoral] [[Kath.net]] am 28. Februar 2014</ref>. Der Vortrag, dessen Hauptanliegen nicht die Kommunion wiederverheiratet Geschiedener sein sollte, jedoch allgemein so aufgenommen wurde, wollte die theoretische Unauflöslichkeit der Ehe nicht<ref>vgl. [http://www.kath.net/news/45088 Kardinal Kasper betont die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe] [[Kath.net]] am 1. März 2014</ref> in Frage stellen, sondern wie schon 1993, die praktische Auflöslichkeit der Ehe in Einzelfällen gewähren. Diese Meinung geht mit einem falschen [[Barmherzigkeit]]s[[begriff]] einher. Sie sei, sagt er wörtlich, eine „Barmherzigkeit, welche die vorangehende und notwendige Abkehr von der [[Sünde]] nicht mehr einschließt, sondern nur auf das Vertrauen setzt, dass Gott diese nicht beachtet."<ref>Danilo Castellano, Professor für politische Philosophie an der Universität Udine: Kaspers Ideen würden der protestantischen Theologie entsprechen, insbesondere [[Martin Luther]]s Lehre, dass Gott die Sünden der Menschen nicht auslöscht, sondern nur zudeckt, wenn er sie vergibt.: [http://www.kath.net/news/45432 Weiter Kritik an Kaspers Vorstoß zur Kommunion für Wiederverheiratete] [[Kath.net]] am 30. März 2014; vgl. auch: [http://kath.net/news/43182 Ein sichtbares Zeichen für wiederverheiratete Geschiedene] [[Kath.net]] am 28. Februar 2014 von Weihbischof [[Andreas Laun]]</ref> Es sollte nach seiner Meinung möglich sein, dass ein geschieden Wiederverheirateter, nach einer Zeit der [[Buße]], wieder zu den [[Sakrament]]en hinzutreten kann, wenn er die erste zerbrochene Ehe "bereut". Wörtlich sagt er: "Wenn ein geschiedener Wiederverheirateter bereut, dass er in erster Ehe versagt hat, wenn er sich nach Kräften mühte, die zweite zivile Ehe aus dem Glauben zu leben, können wir ihm dann das [[Sakrament der Buße]] und die [[Kommunion]] verweigern?" Bereut werden muss nach der [[Relativismus|relativistischen]] [[Logik]], das schuldhafte Versagen der Zerbrechung der ersten Ehe, nicht die eigentliche [[Schwere Sünde]] der zivilen Wiederverheiratung ([[Geschlechtsverkehr|mit Vollzug einer Ehe]]!), welche (dann erst) zum Selbstausschluss von den [[Sakrament]]en führt.<ref>[http://www.kath.net/news/45077 'Die Zeit': Kasper forderte Vatikan-Umdenken bei Sexualmoral] [[Kath.net]] am 28. Februar 2014; vgl. [http://www.kath.net/news/45279 Aus Bologna mit Liebe: Haltet ein! Prinzip und Wahrheit der Ehe] [[Kath.net]] am 18. März 2014</ref> Seine Ideen [[Widerspruch|widersprächen]] nicht nur der [[Bibel|Heiligen Schrift]], sondern auch den Erläuterungen und der Entfaltung der Lehre über die Ehe im Apostolischen Schreiben [[Familiaris consortio]] ([[Familiaris consortio (Wortlaut)#d) Getrennte und Geschiedene ohne Wiederheirat|Nr. 84]])<ref>vgl. auch: [http://www.kath.net/news/45635 Offener Brief an Walter Kardinal Kasper] [[Kath.net]] am 16. April 2014 von [[Michael Schäfer]]</ref> von Papst [[Johannes Paul II.]], das, was die Wiederverheiratet Geschiedenen betrifft, - entgegen seiner Behauptung - in einem gleichen geschichtlichen Kontext als dem heutigen entstanden sei: so [[Carlo  Caffarra|Carlo Kardinal Caffarra]].<ref>[http://www.kath.net/news/45432 Weiter Kritik an Kaspers Vorstoß zur Kommunion für Wiederverheiratete] [[Kath.net]] am 30. März 2014</ref> Die Aushebelung des Lehramtes von Papst Johannes Paul II., das er nur dort zitiert, wo es seinen Ansichten entspricht, erklärt er so: „Wir befinden uns heute in einer ähnlichen Situation wie beim letzten Konzil, als es um die Frage der [[Ökumene]] oder der [[Religionsfreiheit]] ging. Auch damals gab es [[Enzyklika|Enzykliken]] und Entscheidungen des [[Heiliges Offizium|Heiligen Offiziums]], die weitere Wege zu versperren schienen. Das [[II. Vatikanum|Konzil]] hat jedoch, ohne die verbindliche dogmatische [[Tradition]] anzutasten, Türen geöffnet.“ (Das Evangelium von der Familie
. Die Rede vor dem [[Konsistorium]] [[Herder Verlag]] 2014, S. 57
 (ca. 96 Seiten
; ISBN 978-3-451-31245-8)<ref>[http://www.katholisches.info/2014/04/12/die-unbarmherzigkeit-von-kardinal-kasper-gegenueber-geschiedenen-wiederverheirateten/ Die Unbarmherzigkeit von Kardinal Kasper gegenüber geschiedenen „Wiederverheirateten“] [[Katholisches.info]] am 12. April 2014 von Pater [[Franz Schmidberger]] </ref>
 
 
 
Dieses Schreiben betont im Begleitschreiben: Zu einigen Einwänden: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung '''unter keinen Umständen''' als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das [[Gewissen]] des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der [[Wahrheit]] gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{B|Joh|8|32}}).
 
 
 
===Eine abstruse Annahme ! ===
 
Anzunehmen, dass [[Papst Franziskus]] nach den beiden [[Weltbischofssynode]]n im Oktober 2014 und 2015 mit dem Thema Familienseelsorge, zivil [[Wiederverheiratet Geschiedene]] zu den [[Sakrament]]en, vor allem zur [[Kommunion]], zulassen werde, ist abstrus, wenn dies auch im Schreiben [[Evangelii gaudium]], [[Evangelii gaudium (Wortlaut)#V. EINE MUTTER MIT OFFENEM HERZEN|Nr. 47]] am 24. November 2014 er so zu beabsichtigen vorhabe.<ref>Vgl. AMBROSIUS, De Sacramentis, IV, 6, 28: PL 16, 464: „Ich muss ihn immer empfangen, damit er immer meine Sünden vergibt. Wenn ich ständig sündige, muss ich immer ein Heilmittel haben“; ebd., IV, 5, 24: PL 16, 463: „Wer das Manna aß, starb; wer von diesem Leib isst, wird die Vergebung seiner Sünden erhalten.“ CYRILL VON ALEXANDRIEN, In Joh. Evang. IV, 2: PG 73, 584–585: „Ich habe mich geprüft und erkannt, dass ich unwürdig bin. Denen, die so reden, sage ich: Und wann werdet ihr würdig sein? Wann werdet ihr also vor Christus erscheinen? Und wenn eure Sünden euch hindern, näherzukommen, und wenn ihr niemals aufhört zu fallen – wer bemerkt seine eigenen Fehler, sagt der Psalm – werdet ihr schließlich nicht teilhaben an der Heiligung, die Leben schenkt für die Ewigkeit?“</ref> Psalm 19, 13-14, der letztlich als Stütze dient, spricht von der lässlichen Sünde. Es heisst: "Wer bemerkt seine eigenen Fehler? Sprich mich frei von Schuld, die mir nicht bewusst ist! ... Dann bin ich ohne Makel  und rein von schwerer [[Schuld]]." Denn eine Schuld, die nicht bewusst ist, kann auch keine schwere Schuld sein. Bei der irrtümlichen Annahme, würde die [[Eucharistie]] auch bei [[Todsünde]] (Sünde: bewusst, gewollt, schwerwiegende Sache) empfangen werden dürfen. Damit würde der [[Heiligen Schrift]] (vgl. {{B|1 Kor|11|28}}) und dem [[Lehramt]] der Kirche [[Widerspruch|widersprochen]] werden. Wenn Papst Franziskus die Pontifikate seiner beiden Vorgänger aushebeln d.h. widersprechen würde, würde sein eigenes Pontifikat für relativ gehalten werden.  
 
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==

Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 12:12 Uhr

Annus internationalis familiae (Das Internationale Jahr der Familie) sind die Anfangsworte des Schreibens der Kongregation für die Glaubenslehre im Pontifikat von Papst Johannes Paul II. vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der Katholischen Kirche gerichtet und handelt über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.

Der Text des Schreibens

Annus internationalis familiae (Wortlaut) (auch in: Der Apostolische Stuhl 1994, S. 1228-1233)

Hintergrund

1993 gaben die Bischöfe Oskar Saier (Erzbistum Freiburg), Walter Kasper (Bistum Rottenburg-Stuttgart, und Karl Lehmann (Bistum Mainz) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref> Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster Gewissensprüfung ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die Sakramente, vor allem der Sakramentale Kommunion zu empfangen. Wie schon bei der Schwangerschaftsberatung soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das Wesen und Aufgabe des Gewissens. Als Antwort gab die Kongregation für die Glaubenslehre dieses Schreiben heraus.

Das Begleitschreiben zu Annus internationalis familiae führt zu einigen Einwänden aus: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der Wahrheit gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Annus internationalis familiae |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 8{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}).

→ Fortgang und Ende der Diskussion: Amoris laetitia.

Weblinks

Anmerkungen

<references />