Weihestufe

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Weihestufen bezeichnen die seit der frühen Kirche mehr oder weniger schon bestehenden, hierarchisch angeordneten Stufen des kirchlichen Amtes. In der frühen Kirche gab es ihrer 7. Diese waren in niedere und höhere Weihen eingeteilt. Die niedrigen Weihen waren: Türhüter (Ostiarius), Lektor, Altarhelfer (Akolyth), Exorzist, Subdiakon. Die höheren Weihen waren (ebenso angeordnet): Subdiakon, Diakon, Presbyter (Priester). Der Bischof stellt dann die "Vollgewalt" des sakramentalen Weiheamtes dar.

Die niederen Weihen wurden nach dem II. Vatikanum 1972 abgeschafft und werden seitdem nicht mehr gespendet, außer in altrituellen Gemeinschaften. Hingegen wurde die Beauftragung zum Lektor und Akolythen (anstatt Subdiakon) für Priesterkandidaten eingeführt, die jedoch auch anderen Laien generell offensteht. Den Charakter eines Sakramentes hatten die niederen Weihestufen jedoch nie.

Zur begrifflichen Zweideutigkeit hat der Doppelsinn von "Weihe" beigetragen: Es gibt ein Sich-Weihen, wie in der Ordens- oder Jungfrauenprofess, und ein Empfangen "der Weihe" im Sinne eines kirchlichen Amtes. Der heutige Begriff der "Beauftragung" klärt hingegen nicht auf, dass dieser gleichfalls ein Sich-widmen der Laien vorausgeht. Bei den niederen Weihen wie bei den Beauftragungen muss jedoch der "Amtscharakter" deutlich erkennbar hinter dem Dienstcharakter zurücktreten. Denn wegen ihrer geringeren, nicht-sakramentalen Amtlichkeit waren die niederen Weihen von "geringerem" Charakter.

In vielen Kirchen hat es vom Kirchenschiff aus genau sieben Treppenstufen bis zur Altarmensa - analog zu den sieben Weihestufen.

Literatur

Papst Paul VI., Motu proprio Ministeria quaedam vom 15. August 1972