Weihesakrament

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Das Weihesakrament (lat. ordinatio) gliedert sich in drei hierarchische Stufen: Diakonatsweihe, Priesterweihe und Bischofsweihe.

Durch die sakramentale Weihe, die gültig nur ein getaufter Mann empfangen kann, wird der Empfänger auf eine besondere Weise mit Christus, dem ewigen Hohenpriester, verbunden. Von dieser besonderen Bindung an Christus sind besondere Befugnisse abhängig, die sich kein Getaufter selbst beimessen kann. Als wesentliche sakramentale Zeichen für Spendung und Empfang der Weihe gelten das Gebet das Bischofs und die Handauflegung. Dabei bringt das Weihegebet zum Ausdruck, was die Kirche von Gott für den zu Weihenden erfleht.

Die Weihegewalt kann nach dem Kirchenrecht niemals entzogen, wohl aber untersagt werden (vgl. can. 1338 CIC).

Niedere und höhere Weihen

Bis zur Liturgiereform 1970 wurde in "Niedere- umd Höhere Weihen" unterschieden. Die Niederen Weihen bestande in Ostiat (Türhüter), Lektorat (Vorträger der Lesung), Exorzitat (Exorzist) und Akolythtat (ca. Ministrant). Die Höheren Weihen begannen mit dem Subdiakonat (nicht die heutige Diakonatsweihe, jedoch Aufnahme in den Klerikerstand), Diakonatsweihe, Priesterweihe und Bischofsweihe.