Apostolische Sukzession

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Die Apostolische Sukzession im vollen Sinne besagt die ununterbrochene rechtmäßige Nachfolge der Apostel durch die Bischöfe von den Aposteln her bis heute. Diese Nachfolge besteht aufgrund der gültig gespendeten Bischofsweihe und der rechtmäßig übertragenen Befehlsgewalt. In diesem Sinne ist sie nur in der römisch-katholischen Kirche vorhanden. Im eingeschränkten Sinn, d.h. nur bezüglich der Weihegewalt besteht sie auch in der Orthodoxen und Altkatholischen Kirche, da sie gültig geweihte Bischöfe haben. Dagegen ist sie in der Anglikanischen Kirche nach einer offiziellen Erklärung Leos XIII. vom 13. September 1896 unterbrochen. Die anglikanischen Priester und Bischöfe sind nicht mehr gültig geweiht, da über hundert Jahre die gültige Form der Priester- und Bischofsweihe nicht angewendet worden ist und es an der erforderlichen Weiheabsicht gefehlt hat. Die kirchlichen Gemeinschaften, die aus Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgangen sind, entbehrten dieses Wesensmerkmales schon früher

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