Reichskonkordat: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Reichskonkordat bezeichnet man den am 20 Juli 1933 geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem [[Heiligen Stuhl]] und dem nationalsozialistisch regierten Deutschen Reich. Das [[Konkordat]] gilt in Deutschland bis zum heutigen Tag.
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Als '''Reichskonkordat''' bezeichnet man den am 20 Juli 1933 geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem [[Heiligen Stuhl]] und dem nationalsozialistisch regierten Deutschen Reich. Das [[Konkordat]] gilt in [[Deutschland]] bis zum heutigen Tag.
  
  
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[[Reichskonkordat (Text)|Text des Reichskonkordats]] vom 20. Juli 1933
 
[[Reichskonkordat (Text)|Text des Reichskonkordats]] vom 20. Juli 1933
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[[Kategorie:Kirchengeschichte]]

Version vom 9. Mai 2007, 08:28 Uhr

Als Reichskonkordat bezeichnet man den am 20 Juli 1933 geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem nationalsozialistisch regierten Deutschen Reich. Das Konkordat gilt in Deutschland bis zum heutigen Tag.


Dokument

Text des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933