Priesterseminar: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Priesterseminar''', '''Großes [[Seminar]]''' oder '''Alumnat''' ist gemäß kirchlicher Vorschrift (CIC cann. 232-264) die ordentliche Lehr- und Erziehungstättte für jene, die vom [[Bischof]] einer [[Diözese]] als Priesteramtskandidaten (Alumnen) angenommen worden sind. Maßgeblich ist das Dekret des [[II. Vatikanum]] ''[[Optatam totius]]'' und sind die im Anschluss daran erlassenen [[Priesterausbildung|Ausbildungsordnungen]].
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Ein '''Priesterseminar''', '''Großes [[Seminar]]''' oder '''Alumnat''' ist gemäß kirchlicher Vorschrift (CIC cann. 232-264) die ordentliche Lehr- und Erziehungstättte für jene, die vom [[Bischof]] einer [[Diözese]] als Priesteramtskandidaten ([[Alumne]]n) angenommen worden sind. Maßgeblich ist das Dekret des [[II. Vatikanum]] ''[[Optatam totius]]'' und sind die im Anschluss daran erlassenen [[Priesterausbildung|Ausbildungsordnungen]].
  
 
"In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (CIC, can. 241, § 1)
 
"In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (CIC, can. 241, § 1)

Version vom 15. November 2008, 20:02 Uhr

Mitglieder eines Priesterseminars

Ein Priesterseminar, Großes Seminar oder Alumnat ist gemäß kirchlicher Vorschrift (CIC cann. 232-264) die ordentliche Lehr- und Erziehungstättte für jene, die vom Bischof einer Diözese als Priesteramtskandidaten (Alumnen) angenommen worden sind. Maßgeblich ist das Dekret des II. Vatikanum Optatam totius und sind die im Anschluss daran erlassenen Ausbildungsordnungen.

"In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (CIC, can. 241, § 1)

Die Zeit der Formung der Kandidaten im Seminar umfasst eine gediegene menschliche, geistliche und wissenschaftliche Bildung.

Es ist Aufgabe der Kirche, die der Bischof durch seine Mitarbeiter wie Regens, Subregens und Spiritual wahrnimmt, die Eignung jener festzustellen, die in das Priesterseminar eintreten wollen.

Die Weihe zum Diakon und Priester kann nur dann erfolgen, wenn der Kandidaten über alle erforderlichen Eigenschaften und Voraussetzungen verfügt. Niemand hat ein Recht auf die heiligen Weihen.

Priesterseminare

Bistum Essen

  • Bischöfliches Priesterseminar des Bistums Essen (Priesterseminar St. Ludgerus Bochum)

Bistum Osnabrück

  • Priesterseminar

Regens: Dr. Martin Schomaker

Bistum Trier

  • Bischöfliches Priesterseminar Trier

Erzbistum Bamberg

  • Erzbischöfliches Priesterseminar Bamberg

Erzbistum München und Freising

  • Priesterseminar der Erzdiözese München und Freising (Priesterseminar St. Johannes der Täufer)

Erzbistum Paderborn

  • Erzbischöfliches Priesterseminar Paderborn

Regens: Msgr. Uwe Wischkony (informatio)

Päpstliche Schreiben

  • 15. Oktober 1992 Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche, Rundschreiben „Il santo padre“ über die Ausbildung in den Kulturgütern in den Seminaren (dt.: DEL 3, Nr. 6718-6749).

Weblinks