Monarchie

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Version vom 26. August 2008, 11:00 Uhr von Benedikt (Diskussion | Beiträge) (evtl. sollte in dem Artikel noch der Bezug zum Christkönigsgedanken hergestellt werden (im Artikel König ist da ja bereits der Fall))
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Monarchie bedeutet, aus dem Griechischen, wörtlich nicht mehr als dass einer der Erste ist, d.h. der Ursprung des Rechts im Staat. Der überlieferte Begriff der Monarchie schloss aber den Gedanken ein, dass der Fürst (der "Erste") innerhalb eines Personenverbandes handelt, gebunden an Überlieferung, Recht und (im Christentum) an die Vorgaben der wahren Religion (unter Anerkennung der Differenz geistlicher von weltlicher Autorität). Daher kann das Wort Monarchie nicht auf moderne Militär- oder Polizeidiktaturen übertragen werden, bei denen Ursurpatoren der Macht die neuzeitliche Staatsidee des Absolutismus (losgelöst vom Personenverband) auf ihre Willkürherrschaft übertragen.

Monarchen regieren heute entweder eingebunden in die parlamentarische Regierungsform (vgl. Großbritannien, Spanien, Belgien u.v.a.m.), mit unterschiedlicher Tragweite bestimmter Reservatrechte oder aber nur als "Feigenblatt" autoritärer Systeme.

Der letzte gestürzte absolute Kaiser war der Schah von Persien (1979). Der letzte absolute Fürst in Europa (außer in Kleinstaaten) war bis 1918 der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, allerdings seit 1871 in das Regime der preußisch-protestantischen Militärdiktatur des "Bismarck-Reichs" eingebunden.

Auf die Kirche sind die politischen Kategorien der Demokratie oder des Königtums nicht unmittelbar anwendbar, da für die Hierarchie speziell "göttliches Recht" sakramentalen Charakters gilt, das im Wesentlichen unabänderlich ist (Papst, Kollegium der Bischöfe).