Konkordat

Aus kathPedia
Version vom 9. Juli 2013, 17:33 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Bitte den CIC in deutscher Sprache.)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Konkordat nennt man einen Vertrag zwischen einem Staat mit dem Heiligen Stuhl.

Kirchenrechtliche Bedeutung

Der Papst ist der Statthalter Christi und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der Vatikan ein Konkordat eingeht.

Grundgesetz des Vatikans

Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".

Konkordate

Weblinks