Josephinismus

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Josephinismus (abgeleitet v. Kaiser Joseph II.) bezeichnet die konsequente Unterordnung gesellschaftlicher Angelegenheiten unter die staatliche österreichische Verwaltung nach den Prinzipien des aufgeklärten Absolutismus.

Auch in Fragen der Religion galten die Prinzipien

"Alles für das Volk, nichts durch das Volk." Sogar für päpstliche Rechtsetzung galt das "Plazet" des Kaisers für konstitutiv. Religiöse Vereine und Veranstaltungen, auch Orden, wurden staatlichen Nützlichkeitserwägungen unterworfen, das Joseph II. die Kirche als Teil der hoheitlichen Daseinsvorsorge ansah. Für nichtkatholische Religionen wurde "Toleranz" bewilligt.