Inde a primis (Wortlaut)

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Apostolischer Brief
Inde a primis
unseres Heiligen Vaters

Johannes XXIII.
den Ehrwürdigen Brüdern Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
und die übrigen Oberhirten, welche in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle leben
über die Verehrung des Kostbarsten Blutes Jesu Christi
30. Juni 1960

(Offizieller lateinischer Text AAS 52 [1960] 545-550)

(Quelle: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, Fünfzehnter Jahrgang 1960/61; Zweites Heft, November 1960, S. 72-74)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder,
Heil und Apostolischen Segen !

Mehr als einmal ist es seit den ersten Monaten Unseres Pontifikats vorgekommen, dass Wir - und häufig war Unsere Stimme der besorgte und schlichte Ausdruck Unserer Vorahnungen - die Gläubigen in bezug auf die täglichen Frömmigkeitsübungen aufgefordert haben, mit glühendem Eifer das zu verehren, was die göttliche Barmherzigkeit so wunderbar jeder Seele, der heiligen Kirche und der ganzen Welt, deren Erlöser und Heiland Jesus Christus ist, schenkt, nämlich das Kostbarste Blut, das besonderer Verehrung würdig ist.

Diese Verehrung ist Uns bereits im Schoße Unserer Familie eingeflößt worden, wo sich Unsere Kindheit entfaltete, und mit lebhafter Rührung erinnern Wir Uns noch heute der Litanei vom Kostbarsten Blute, die Unsere Eltern jeden Tag im Monat Juli laut beteten.

Im Gedenken an die Ermahnung des Apostels: "Habt acht auf euch und auf die gesamte Herde, über die euch der Heilige Geist als Bischöfe gesetzt hat, die Gemeinde Gottes, die er sich durch sein eigenes Blut erworben hat, zu weiden" (Apg. 20, 28), glauben Wir, Ehrwürdige Brüder dass es die wichtigste und eigentümlichste Sorge Unsere Hirtenamtes ist, zunächst über die gesunde Lehre zu wachen, dann aber dafür zu sorgen, dass sowohl die liturgische wie die private Frömmigkeit sich in der richtiger Weise vollzieht und entwickelt. Darum erscheint es Uns ganz besonders angebracht, durch Unsere Ermahnung die Aufmerksamkeit Unserer Kinder auf das unauflösliche Band hinzulenken, das mit zwei anderen, bereits im christlichen Volk weitverbreiteten Andachtsübungen, nämlich der Verehrung des Heiligsten Namens Jesu und der seines Heiligsten Herzens, als dritte die fromme Verehrung des Kostbarsten Blutes des menschgewordenen Wortes verbindet, das "für viele vergossen worden ist zur Vergebung der Sünden" (Matth. 26, 28).

Wenn es in der Tat von höchster Wichtigkeit ist, dass zwischen dem katholischen Glaubensbekenntnis und der liturgischen Handlung der Kirche volle Übereinstimmung besteht, so dass das Gesetz des Glaubens das Gesetz des Betens bestimmt - lex credendi legern statuat orandi (Enz. Mediator Dei, AAS XXXIX, 1947, S. 540) - und dass niemals Frömmigkeitsformen eindringen, die nicht den reinen Quellen des wahren Glaubens entspringen, so ist es ebenso wichtig, dass die verschiedenen Frömmigkeitsausdrücke unter sich übereinstimmen. Jene Frömmigkeitsformen, die überhaupt als die wichtigsten gelten und der Heiligung am besten dienen, dürfen auf keine Weise miteinander in Widerstreit geraten oder sich gegenseitig behindern, und jene, die spezieller und weniger wichtig sind, sei es nach der Wertschätzung, die ihnen zuteil wird, oder nach ihrer Ausbreitung, müssen hinter jene zurücktreten, die besser dem allgemeinen Heil dienen, das der gewirkt hat, der der "Mittler zwischen Gott und den Menschen ist, der Mensch Christus Jesus, der sich selber als Lösegeld hingegeben hat für alle" (1 Tim. 2, 5-6). Wenn die Gläubigen aus dem wahren Glauben und aus der echten Frömmigkeit ihren Gebetsaufschwung und ihre Lebensdisziplin schöpfen, können sie sicher sein, mit der Kirche zu fühlen und im Gebet und in der Liebe in Christus Jesus zu leben, in Christus Jesus, dem Stifter und Hohenpriester der erhabenen Religion, die von ihm Namen, Würde und Kraft erhält.

Das Wachstum frommer Andachtsübungen

Wenn Wir einen kurzen Blick auf das wunderbare Wachstum werfen, das die katholische Kirche auf dem Gebiet der liturgischen Frömmigkeit erlebt hat - und das übereinstimmt mit den heilbringenden Fortschritten des Glaubens selber, der vollkommeneren Erfassung der göttlichen Wahrheiten -, so ist es tröstlich, festzustellen, dass im Laufe der Jahrhunderte die Ermutigungen und Approbationen der drei oben erwähnten Andachtsübungen durch den den Heiligen Stuhl zahlreich und eindeutig waren: Andachtsübungen, die zwar schon seit dem Mittelalter bei einer großen Zahl frommer Seelen zur Praxis des christlichen Lebens gehörten und dann in einzelnen Diözesen oder in religiösen Orden und Kongregationen verbreitet wurden, jedoch noch der Autorisierung durch den Stuhl Petri bedurften, damit dieser ihre Übereinstimmung mit dem katholischen Glauben erklärte und ihre Gültigkeit auf die gesamte Kirche ausdehnte.

Es genügt, darauf hinzuweisen, dass Unsere Vorgänger seit dem 16. Jahrhundert die Verehrung des Heiligsten Namens Jesu, die der heilige Bernardin von Siena im Jahrhundert vorher unermüdlich in ganz Italien verbreitet hatte, mit geistlichen Vergünstigungen begabt haben. Zu Ehren dieses Heiligsten Namens wurden zunächst das Offizium und die Messe, dann die Litanei approbiert (v gl. AAS XVII, S. 509). Nicht geringer sind die Privilegien gewesen, die die Päpste mit der Verehrung des Heiligsten Herzens Jesu verbunden haben, zu deren allgemeiner Einbürgerung und Verbreitung über die ganze Welt (vgl. Festoffizium v. Heiligen Herzen Jesu, II. Nocturn, 5. Lesung) die Offenbarungen Christi an die hl. Margareta Maria Alacoque, der er sein Heiligstes Herz zeigte, nicht wenig beigetragen haben. Diese Frömmigkeitsübung wurde durch die Päpste so hoch und so einstimmig geschätzt, dass sie nicht nur deren Kraft und deren Natur erläuterten, sondern auch ihre Rechtmäßigkeit betonten, ihre Ausübung förderten und sie schließlich durch viele öffentliche kirchliche Lehrerklärungen feierlich einsetzten, deren wichtigste drei Enzykliken sind: Annum Sacrum, (Acta Leonis XIII., 1899, Bd. XX, S. 71 ff.); Miserentissimus Redemptor, (AAS 1928, Bd. XX, S. 165 ff.); Haurientes aquas, (AAS 1956, Bd. XLVIII, S. 309 ff.).

Auch die Verehrung des Kostbarsten Blutes, deren wunderbarer Vorkämpfer im vorigen Jahrhundert der römische Priester Gaspare del Bufalo war, hat, wie es recht ist, die Bestätigung und Förderung des Apostolischen Stuhles erhalten. Es sei daran erinnert, dass auf Anordnung Benedikts XIV. Offizium und Messe zu Ehren des anbetungswürdigen Blutes des göttlichen Erlösers zusammengestellt worden sind und dass Pius IX. zur Erfüllung eines Gelübdes, das er in Gaeta abgelegt hatte, das liturgische Fest auf die Gesamtkirche ausdehnte (Dekret Redempti sumus, 10. August 1849; vgl. Archiv der Ritenkongregation, Decret 1948-49, fol. 209). Endlich hat Papst Pius XI. seligen Angedenkens zum bleibenden Andenken an die Neunzehnhundert Jahrfeier der Erlösung des Menschengeschlechts das liturgische Fest in den Rang eines Duplexfestes 1. Klasse erhoben, damit dank dieser Steigerung der Feierlichkeit des Ritus die Verehrung des Blutes des Erlösers zunehme und die Früchte des göttlichen Blutes um so reichlicher den Menschen zugute kämen.

[Fortsetzung folgt]