Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Diözese = Ortskirche)
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Eine '''Gemeinde''' meint im kirchlichen Sinne eine Pfarrgemeinde, die auch als [[Ortskirche]] bezeichnet werden kann. Nach katholischem [[Kirchenrecht]] ist damit aber regelmäßig die [[Diözese]] gemeint, deren Untergliederung die Pfarrei ist. Ihr steht ein [[Pfarrer]] vor.
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Eine '''Gemeinde''' meint im kirchlichen Sinne eine Pfarrgemeinde, die auch als [[Ortskirche]] bezeichnet werden kann. Nach katholischem [[Kirchenrecht]] ist mit Ortskirche aber regelmäßig die [[Diözese]] gemeint, deren Untergliederung die [[Pfarrei]] ist. Ihr steht ein [[Pfarrer]] vor.
  
 
Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem [[Pastoralverbund]] zusammengeführt, den ebenfalls ein Priester leitet.
 
Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem [[Pastoralverbund]] zusammengeführt, den ebenfalls ein Priester leitet.

Version vom 29. Dezember 2007, 16:52 Uhr

Eine Gemeinde meint im kirchlichen Sinne eine Pfarrgemeinde, die auch als Ortskirche bezeichnet werden kann. Nach katholischem Kirchenrecht ist mit Ortskirche aber regelmäßig die Diözese gemeint, deren Untergliederung die Pfarrei ist. Ihr steht ein Pfarrer vor.

Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem Pastoralverbund zusammengeführt, den ebenfalls ein Priester leitet.