Ehebruch

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Unter Ehebruch versteht die Kirche den ehelichen Akt, der außerhalb der gültigen Ehe vollzogen wird. Es handelt sich dabei um eine Todsünde, die mit Apostasie und Mord gleichzusetzen ist (vgl. Lk 16,18).

Die Kommunion ist im Falle des Ehebruchs nicht gestattet.

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