Diskussion:Ehebruch

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Der Artikel ist kurz gehalten. Es lohnen sich die Abschnitte der Päpstlichen Schreiben, auf welche verlinkt wird, zu lesen! --Oswald (Diskussion) 20:49, 2. Okt. 2013 (CEST)

Forum externum / Forum internum

Sowohl Il Codice di Diritto Canonico als auch die Abschlusserklärung der Bischofssynode beziehen sich auf die kirchenrechtlich geläufige Unterscheidung von "Forum externum" ("äußerer Bereich", öffentlich sichtbare, beweisbare Sachverhalte) und "Forum internum") ("innerer Bereich", nicht öffentlich, zT nicht beweisbar, dem persönlichen Gewissensbereich des einzelnen Menschen zuhörig). Die beiden Foren werden von der kirchlichen Jurisdiktion unterschiedlich erreicht, das "Forum internum" betrifft die Beichte und unterliegt dem Beichtgeheimnis. "Was öffentlich bekannt oder beweisbar ist, gehört in den äußeren Bereich, was geheim ist, in den inneren Bereich. Im äußeren Bereich überwiegt das öffentliche Interesse, im inneren Bereich die Rücksicht auf das Wohl des einzelnen." (Georg May: Art. Forum in LThK, 3. Aufl. Bd. 3 Sp. 1368, cf CIC c 37, 64, 74, 130, 142 § 2, 144 § 1, 508 § 1, 596 § 2, 1074, 1079 § 3, 1081f, 1123, 1126, 1145 § 3, 1319 § 1, 1340 § 1, 1357 § 1, 1732) Daraus ergibt sich, dass ein Sachverhalt im Forum externum evtl. anders zu beurteilen ist als im Forum internum. Das ist gängige Lehre und Praxis der Kirche.

Es entspricht der Aussageweise aller kirchenamtlichen römischen Texte, sich (zT in verkürzter Form) zitierend auf frühere lehramtliche Aussagen zu beziehen. Die Zitation aus "Il Codice" in der Abschlusserklärung zielt dabei nicht auf den Kommunionspender, sondern auf das Respektieren des "Forum internum" des Kommunionempfängers dort, des wiederverheirateten Geschiedenen im Gespräch mit seinem Beichtvater hier.--Aggiornamento (Diskussion) 14:17, 26. Okt. 2015 (CET)

Zum Forum internum

Ich möchte zur Erklärung weiter ausholen. Papst Franziskus sagte am 25. September 2014, wenige Wochen vor der Sondersynode, über Wiederverheiratete Geschiedene, dass eine kirchlich verheiratete Person, die geschieden ist und noch einmal staatlich geheiratet hat, die Sakramente nicht empfangen könne: "Das hat Jesus Christus so eingerichtet, und der Papst kann es nicht ändern." (Franziskus: Keine Eucharistie für wiederverheiratete Geschiedene Kath.net am 25. September 2014). Mit anderen Worten: Die Auflösung der gültigen und vollzogenen Ehe kann der Papst (+ CIC) nicht auflösen. Wenn jemand verheiratet ist und alles mögliche getan hat um die Ehe zu retten, es aber nicht möglich war, wird durch die Unschuldserkennung im Forum internem die Ehe nicht aufgelöst! (Man kann evtl. feststellen, dass die Ehe niemals gültig war! ) Die Ehe bleibt bestehen. Es kann überhaupt keine Sünde vorliegen. … Erst die Wiederverheiratung ist die Schwere Sünde - ein Ehebruch… . Dass alleine zu bleiben oder wie "Bruder und Schwester" zu leben sehr sehr schwer sein kann, ist offensichtlich. Soll der unschuldig verlassene viele Partner haben, um sich durch Unzucht von der Begierde zu befreien. Oder soll er das kleinere Übel wählen, einem anderen Partner treu zusein? Gott wird hier barmherzig sein. Aber der Papst hat keine Kompetenz diese Barmherzigkeit zu dekretieren. Die Erklärung Il Codice di Diritto Canonico des Päpstlichen Rat für die Interpretation von Gesetzestexten über die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene vom 24. Juni 2000, könnte durch ein "Forum internum" nicht die vorhandene Ehe lösen. →„Gläubige, die wie in der Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten. Im Falle, dass sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter (also Forum internum Kurienkardinal Pell: Synodenbeschluss wird signifikant missverstanden) wegen der Schwere der Materie und der Forderungen des geistlichen Wohls der betreffenden Personen und des Allgemeinwohls der Kirche die ernste Pflicht, sie zu ermahnen, dass ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht“ (14. September 1994 Kongregation für die Glaubenslehre Annus internationalis familiae an die Bischöfe der Katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen (Nr. 6). Lesen Sie bitte auch den Abschnitt "In der Enzyklika Veritatis splendor Nr. 56" … . Die vielen klaren Aussagen des Lehramtes sind erdrückend. … Es darf keinesfalls zur Selektion von kirchlichen Aussagen kommen, damit eine gewünschte Meinung herbeigeführt werde. --Oswald (Diskussion) 10:26, 27. Okt. 2015 (CET)

Wer wollte denn auf der Synode die neue Ehe "als gültig anerkennen"? Niemand. Es ist überhaupt keine Frage: Selbstverständlich bleibt die sakramental geschlossene Ehe objektiv bestehen, wenn jemand standesamtlich wieder heiratet. Daran hat die Bischofssynode nichts geändert. Aber die Mehrheit der Synodalen ist der guten alten katholischen Auffassung, dass ein im forum externum objektiver Tatbestand im forum internum der betroffenen Person nicht als subjektive Schuldzurechnung verstanden werden muss; auch nach redlicher Auseinandersetzung mit der objektiven Lehre der Kirche und gehöriger Ermahnung durch den Beichtvater bleibt das Gewissen des einzelnen (forum internum) gegenüber Gott die letzte Instanz, über die sich kein Beichtvater und kein Papst hinwegsetzen kann. Darauf stellt der Synodentext ab.--Aggiornamento (Diskussion) 11:26, 27. Okt. 2015 (CET)