Divini cultus sanctitatem: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. März 2008, 19:40 Uhr

Die Apostolische Konstitution Divini cultus sanctitatem ist eine Anordnung Papst Pius XI. zur Kirchenmusik vom 20. Dezember 1928.

Eine deutsche Übersetzung, lässt eine beabsichtigte bleibende Gültigkeitsdauer des Schreibens vermuten, da der letzte Abschnitt heißt:

Dies verkünden, erklären und verordnen Wir und bestimmen, dass diese Apostolische Konstitution immer in Kraft, Gültigkeit und Wirksamkeit sein und bleiben und vollen und uneingeschränkten Wirkungen erlangen und behalten soll. Keine gegenteiligen Bestimmungen dürfen ihr im Wege stehen. Niemandem ist es also erlaubt, diese von Uns veröffentlichte Konstitution abzuschwächen oder ihr in vermessenem Beginnen entgegen zu handeln.“

Der selige Johannes XXIII. hat diese Konstitution in seinen liturgischen Änderungen des Missale, dessen Rubriken am 1.Januar 1961 in Kraft traten, nicht angetastet. Papst Paul VI. hat dies wohl übersehen, denn Radio Vatikan berichtet in einer Radioakademie am 3. April 2007 über den Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils so:

„... darum legt der Mailänder Kardinal Giovanni Battista Montini (ein heller Kopf; wir werden ihm noch wieder begegnen) ein großes theologisches Debattenschema vor und bemerkt dabei: - über Liturgie müsse wahrscheinlich gar nicht gesprochen werden; da gebe es doch eigentlich keinen Handlungsbedarf. - “ (Radio Vatikan, Radioakademie „Von Marktl nach Rom“, Papst Benedikt wird 80, von Stephan von Kempes [4 teilige Reihe], I. Teil)

Der Wortlaut der Konstitution

Divini cultus sanctitatem (Wortlaut)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten