Bischofssynode: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Bischofssynode''' wurde, einer Anregung aus dem [[II. Vatikanum]] folgend, im Jahr 1965 von Papst [[Paul VI.]] eingerichtet und 1967 erstmals zusammengerufen. Sie ist kirchenrechtlich ein Organ, das dem Primat des Papstes zugeordnet ist, also kein "immerwährendes" [[Konzil]] und auch keine reguläre Arbeitsform des Kollegiums der Bischöfe. Dieses kommt als höchste Autorität der Kirche entweder als Konzil zusammen oder könnte auch außerhalb des Konzils einen einheitlich kollegialen Akt setzen. Die gewöhnliche Existenzweise der bischöflichen Kollegialität nämlich besteht darin, dass jeder einzelne Bischof in seiner Ortskirche die ganze katholische Kirche vergegenwärtigt und leitet. Die Hirtenaufgabe der Bischöfe ist mithin nicht delegierbar an Konferenzen oder Ausschüsse.
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Die '''Bischofssynode''' ist eine vom Papst zusammengerufene Versammlung von Bischöfen der ganzen Welt oder einer Region.
  
Dennoch gewährt die Bischofssynode, in dem Maße, wie es der Papst wünscht, auch eine Beteiligung der Bischöfe am päpstlichen Amt, insbesondere durch Beratung und gedanklichen Austausch. Sie ist jedoch als Mitregierung der Kirche ungeeignet, da sie als solche kein für die Gesamtkirche nützliches "Gegengewicht" zum notwendigen Zentralismus des Apostolischen Stuhls setzen könnte.  
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Papst Paul VI., der die Bischofssynoden ins Leben rief, gab beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974 die abgrenzende Bestimmung: <br>
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„Sie ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben, mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art" .  
  
Im Jahr 1969 und 1985 fanden außerordentliche Synoden statt, deren erste der Rechtsfigur der [[Bischofskonferenz]] gewidmet war, während die Synode von 1985 einen Rückblick auf das II. Vatikanische Konzil erarbeitete. Diese regte bei Papst [[Johannes Paul II.]] die Erarbeitung des  ''Weltkatechismus'' an.
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Ihre '''Einberufung''' erfolgt durch den Papst; in Angelegenheiten der Gesamtkirche als Ordentliche oder Außerordentliche Generalversammlung; in Angelegenheiten einer oder mehrerer Regionen (Teilkirchenverbände) als Sonderversammlung.
  
Die ordentlichen Vollversammlungen der Synode fanden seit 1971 im jeweiligen Abstand von drei Jahren statt. Seit 1974 erschien jeweils im Anschluss an eine Synodenversammlung ein päpstliches Lehrschreiben, das, gestützt auf die Vorlagen aus der Bischofssynode, das dort behandelte Thema in das päpstliche Lehramt integrierte.
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Der Papst '''leitet''' die Bischofssynode selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratungen. Der Bischofssynode beigeordnet ist ein ständiges Generalsekretariat unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, das aus 15 Mitgliedern besteht (CIC, can. 342-348).
  
Sondersynoden fanden überdies für alle Weltregionen einzeln oder für die Bischöfe bestimmter Länder statt (Niederlande, Libanon).
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'''Aufgabe''' der Bischofssynode ist es, die Verbindung des Weltepiskopats mit dem Papst durch geeignete Beratung der Verhandlungsthemen im Hinblick auf Glaube, Sitte und Disziplin zu fördern. In "außerordentlicher" Weise kann der Papst der Bischofssynode für bestimmte Fälle Entscheidungsgewalt übertragen; ihm ist es vorbehalten, solche Entscheidungen in Kraft zu setzen (CIC, can. 342, 343).
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'''Errichtet''' wurde die Weltbischofssynode mit dem Motu proprio |[[Apostolica sollicitudo|APOSTOLICA SOLLICITUDO]] vom 15.9.1965 (AAS LVII [1965] 775-780). <br>
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Die '''Ordnung''' der Weltbischofssynode gab das Staatssekretariat mit dem Schreiben [[Ordo synodi episcoporum|ORDO SYNODI EPISCOPORUM]] vom 8.12.1966.
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== Arten und Synodenmitglieder der Bischofssynode ==
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Die Bischofssynode kann in '''drei Formen''' zusammentreten: als Ordentliche Generalversammlung, als Außerordentliche Versammlung oder als Sonderversammlung, je nachdem, ob die Themen das Wohl der Gesamtkirche behandeln oder sich Angelegenheiten annimmt, die unmittelbar eine oder mehrere Regionen betreffen. Zu den diskutierten Fragen kann die Synodenversammlung nur Vorschläge machen. Sie kann nicht entscheiden oder entsprechende Dekrete erlassen, es sei denn, der Papst hätte ihr "in bestimmten Fällen" das Recht der Entscheidung übertragen.
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Die als '''ordentliche''' Generalversammlung tagende Synode setzt sich größtenteils aus Bischöfen zusammen, die dafür von den Bischofskonferenzen nach den für die Synode festgelegten Rechtsnormen gewählt worden sind.(Bischofskonferenzen werden je nach Größe durch ein bis vier gewählte Vertreter repräsentiert). Dazu kommen weitere Mitglieder, die teils aufgrund des gleichen Rechts ausgewählt, teils direkt vom Papst ernannt werden. Zehn Ordensleute sind in der Regel als Vertreter der religiösen Ordensinstitute von der Union der Generaloberen ausgewählt und vom Papst ernannt.
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Falls Eile geboten ist, tritt die "'''Außerordentliche''' Generalversammlung" zusammen. Sie behandelt Fragen, die die Gesamtkirche betreffen, aber besondere Ergebnisse erfordern und ist ebenfalls größtenteils aus Bischöfen zusammengesetzt, die nach der Synodenordnung aufgrund ihres Amtes abgeordnet sind (Bischofskonferenzen werden durch ihre Vorsitzenden vertreten).. Dazu kommen andere direkte vom Papst ernannte Mitglieder, ferner drei Ordensleute als Vertreter der kirchlichen Ordensinstitute, die von der Union der Generaloberen gewählt sind.
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Tritt die Synode als '''Sonderversammlung''' (Spezialversammlung) zusammen, besteht sie nach dem Regolamento für die Synode vor allem aus Mitgliedern der Regionen, für die die Synode einberufen ist (Vertretung wie bei der Generalversammlung, aber beschränkt auf die betreffende Region). Falls das in den verschiedenen Versammlungsformen behandelte Thema eine Vertiefung erforderlich macht, können besondere Studienkommissionen gebildet werden, die aus zwölf Fachleuten für das Thema bestehen. Acht wählte die Versammlung, während vier der Papst ernennt. Dieser bestimmt auch den Präsidenten, während der Sekretär von den Mitgliedern selbst gewählt wird. Zu Beginn einer jeden Versammlung wird ferner vom Papst eine Schiedskommission von drei Mitgliedern gebildet, die die aufgeworfenen Streitfragen prüft und ihm unterbreitet.
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In allen drei Formen überwiegen bei weitem die Vertreter der Bischofskonferenzen (lateinische Kirche) und der bedeutenderen orientalischen Kirchen eigenen Rechts (CIC, can. 346, Apostolica sollicitudo, Nr. 5-10). Das bei einer Synode erhaltene Mandat der Bischöfe und der anderen Synodenmitglieder erlischt unmittelbar nach Abschluss der Synode (CIC, can. 347 § 1).
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== Chronologie der Bischofssynoden ==
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*26.09.- 29.10.1967 '''I. Ordentliche Generalversammlung''' Weltbischofssynode zum Thema "Die Bewahrung und Stärkung des katholischen Glaubens: seine Integrität, seine Kraft, seine Entwicklung, seine doktrinäre und geschichtliche Kohärenz"
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*11.09,- 28.10. 1969 I. Außerordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom.
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*30.09.- 06.11.1971 '''II. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode in Rom. I. Dokument ULTIMIS TEMPORIS über das Amtspriestertum (AAS LXIII [1971] 898-922).  II. Dokument : [[De iustitia in mundo| DE IUSTITIA IN MUNDO]] über die Gerechtigkeit in der Welt (AAS LXIII [1971] 898-942). Die Mehrheit der Bischöfe plädiert für die Beibehaltung des Zölibats, auch die Weihe von "bewährten verheirateten Männern" ("viri probati") in Notlagen wird abschlägig beschieden. Es zeigt sich ein bewusster und erfolgreicher Widerstand gegen die Auflösungstendenzen moderner Reformatoren.
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*27.09 - 26.10.1974 '''III. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode zum Thema "Die Evangelisierung in der Welt von heute" vgl. Apostolisches Schreiben [[Evangelii nuntiandi| EVANGELII NUNTIANDI]] vom 08.12.1975.
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*30.09.- 29.10.1977 '''IV. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode in Rom zum Thema "Die Katechese in unserer Zeit" (vgl. Schlussdokument [[Cum iam ad exitum|CUM IAM AD EXITUM]] und Apostolisches Schreiben CATECHESI TRADENDAE vom 16.10.1979).
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*14.- 31.01.1980 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für die Niederlande zum Thema "Die pastorale Situation in den Niederlanden".
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*26.09- 25.10.1980 '''V. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode zum Thema „Die christliche Familie" (vgl. Apostolisches Schreiben [[Familiaris consortio|FAMILIARIS CONSORTIO]] vom 22.11.1981).
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*29.9.- 29.10.1983 '''VI. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode zum Thema "Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche von heute" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Reconciliatio et paanitentia|RECONCILIATIO ET PAENITENTIA]] vom 02.12.1984.
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*24.11.- 08.12.1985 II. Außerordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom (anlässlich) zum Thema "20. Jahrestag des Abschlusses des II. Vatikanischen Konzils", Schlussdokument [[Exeunte coetu secundo|EXEUNTE COETU SECUNDO]]  „Kirche unter dem Wort Gottes feiert Christi die Geheimnisse zum Heil der Welt“.
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*01.- 30.10.1987 '''VII. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode zum Thema „Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Christifideles laici|CHRISTIFIDELES LAICI  ]] vom 30.12.1988.
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*30.09.- 28.10.1990 '''VIII. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode zum Thema „Die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Pastores dabo vobis|PASTORES DABO VOBIS]] vom 25.03.1992.
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*28.11.- 14.12.1991 I. Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Europa zum Thema „Auf dass wir Zeugen Christi sind, der uns befreit hat“.
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*10.4.- 08.05.1994 I. Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Afrika im Vatikan zum Thema „Die Kirche in Afrika und ihr Evangelisierungsauftrag im Hinblick auf das Jahr 2000: ,Seid meine Zeugen‘" (Apg 1,8) vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Ecclesia in africa|ECCLESIA IN AFRICA ]] vom 14.09.1995.
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*2.- 29.10.1994 '''IX. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode zum Thema „Das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt" vgl. – Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Vita consecrata|VITA CONSECRATA]] vom 25.03.1996.
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*26.11.- 14.12.1995 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für den Libanon zum Thema „Christus ist unsere Hoffnung, erneuert durch seinen Geist, bezeugen wir einig seine Liebe" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Eine neue Hoffnung für den Libanon“ vom 10.05.1997.
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*16.11.- 12.12.1997 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Amerika zum Thema „Begegnung mit dem lebendigen Jesus Christus – Weg der Umkehr, der Gemeinschaft und der Solidarität in Amerika" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Ecclesia in america|ECCLESIA IN AMERICA]] vom 22.01.1999.
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*19.4.-14.5.1998 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Asien zum Thema „Jesus Christus, der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und des Dienstes in Asien: ,... damit sie das Leben haben und es in Fülle haben‘" (Joh 10,10) vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Ecclesia in asia|ECCLESIA IN ASIA]] vom 06.11.1999.
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*22.11.- 12.12.1998 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Ozeanien zum Thema „Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen, Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben" vgl. Nachsynodales Apostolisches Mahnschreiben [[Ecclesia in oceania|ECCLESIA IN OCEANIA]] vom 22.02.2001.
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*01.- 23.10.1999 II. Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Europa zum Thema „JESUS CHRISTUS, der in seiner Kirche lebt – Quelle der Hoffnung für Europa" vgl. Instrumentum laboris  und Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Ecclesia in europa|ECCLESIA IN EUROPA]] vom 28.6.2003.
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*30.09.- 27.10. 2001 '''X. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode – zum Thema „Der Bischof als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt" vgl. Nachsynodales Schreiben [[Pastores gregis|PASTORES GREGIS]] vom 16.10.2003.
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*02.- 23.10.2005 '''XI. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode in Rom zum Thema „Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben [[Sacramentum caritatis|SACRAMENTUM CARITATIS]] vom 22.02.2007 .
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*05.-26.10.2008 '''XII. Ordentliche Generalversammlung''' der Weltbischofssynode zum Thema „Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche" im Vatikan.
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*04.10.- 25.10.2009 II. Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Afrika im Vatikan zum Thema: „Die Kirche in Afrika im Dienst an Versöhnung, Gerechtigkeit und Frieden. >Ihr seid das Salz der Erde ... Ihr seid das Licht der Welt> (Mt 5,13.14).
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Die Päpstlichen Schreiben finden sich in der [[Liste von Lehramtstexten]].
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Bischofssynode (Synodus Episcoporum) <br>
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Generalsekretär: Erzbischof Dr. Nikola Eterovic <br>
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Untersekretär: Msgr. Fortunato Frezza <br>
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Anschrift: Palazzo del Bramante <br>
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Via della Conciliazione, 34 <br>
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I-00193 Roma <br>
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Tel.: (0039 06) 69 88 48 21/69 88 43 24 <br>
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Fax: (0039 06) 69 88 33 92 <br>
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E-mail: synodus@synod.va
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Version vom 24. Oktober 2007, 11:57 Uhr

Die Bischofssynode ist eine vom Papst zusammengerufene Versammlung von Bischöfen der ganzen Welt oder einer Region.

Papst Paul VI., der die Bischofssynoden ins Leben rief, gab beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974 die abgrenzende Bestimmung:
„Sie ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der Katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben, mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art" .

Ihre Einberufung erfolgt durch den Papst; in Angelegenheiten der Gesamtkirche als Ordentliche oder Außerordentliche Generalversammlung; in Angelegenheiten einer oder mehrerer Regionen (Teilkirchenverbände) als Sonderversammlung.

Der Papst leitet die Bischofssynode selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratungen. Der Bischofssynode beigeordnet ist ein ständiges Generalsekretariat unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, das aus 15 Mitgliedern besteht (CIC, can. 342-348).

Aufgabe der Bischofssynode ist es, die Verbindung des Weltepiskopats mit dem Papst durch geeignete Beratung der Verhandlungsthemen im Hinblick auf Glaube, Sitte und Disziplin zu fördern. In "außerordentlicher" Weise kann der Papst der Bischofssynode für bestimmte Fälle Entscheidungsgewalt übertragen; ihm ist es vorbehalten, solche Entscheidungen in Kraft zu setzen (CIC, can. 342, 343).

Errichtet wurde die Weltbischofssynode mit dem Motu proprio |APOSTOLICA SOLLICITUDO vom 15.9.1965 (AAS LVII [1965] 775-780).
Die Ordnung der Weltbischofssynode gab das Staatssekretariat mit dem Schreiben ORDO SYNODI EPISCOPORUM vom 8.12.1966.

Arten und Synodenmitglieder der Bischofssynode

Die Bischofssynode kann in drei Formen zusammentreten: als Ordentliche Generalversammlung, als Außerordentliche Versammlung oder als Sonderversammlung, je nachdem, ob die Themen das Wohl der Gesamtkirche behandeln oder sich Angelegenheiten annimmt, die unmittelbar eine oder mehrere Regionen betreffen. Zu den diskutierten Fragen kann die Synodenversammlung nur Vorschläge machen. Sie kann nicht entscheiden oder entsprechende Dekrete erlassen, es sei denn, der Papst hätte ihr "in bestimmten Fällen" das Recht der Entscheidung übertragen.

Die als ordentliche Generalversammlung tagende Synode setzt sich größtenteils aus Bischöfen zusammen, die dafür von den Bischofskonferenzen nach den für die Synode festgelegten Rechtsnormen gewählt worden sind.(Bischofskonferenzen werden je nach Größe durch ein bis vier gewählte Vertreter repräsentiert). Dazu kommen weitere Mitglieder, die teils aufgrund des gleichen Rechts ausgewählt, teils direkt vom Papst ernannt werden. Zehn Ordensleute sind in der Regel als Vertreter der religiösen Ordensinstitute von der Union der Generaloberen ausgewählt und vom Papst ernannt.

Falls Eile geboten ist, tritt die "Außerordentliche Generalversammlung" zusammen. Sie behandelt Fragen, die die Gesamtkirche betreffen, aber besondere Ergebnisse erfordern und ist ebenfalls größtenteils aus Bischöfen zusammengesetzt, die nach der Synodenordnung aufgrund ihres Amtes abgeordnet sind (Bischofskonferenzen werden durch ihre Vorsitzenden vertreten).. Dazu kommen andere direkte vom Papst ernannte Mitglieder, ferner drei Ordensleute als Vertreter der kirchlichen Ordensinstitute, die von der Union der Generaloberen gewählt sind.

Tritt die Synode als Sonderversammlung (Spezialversammlung) zusammen, besteht sie nach dem Regolamento für die Synode vor allem aus Mitgliedern der Regionen, für die die Synode einberufen ist (Vertretung wie bei der Generalversammlung, aber beschränkt auf die betreffende Region). Falls das in den verschiedenen Versammlungsformen behandelte Thema eine Vertiefung erforderlich macht, können besondere Studienkommissionen gebildet werden, die aus zwölf Fachleuten für das Thema bestehen. Acht wählte die Versammlung, während vier der Papst ernennt. Dieser bestimmt auch den Präsidenten, während der Sekretär von den Mitgliedern selbst gewählt wird. Zu Beginn einer jeden Versammlung wird ferner vom Papst eine Schiedskommission von drei Mitgliedern gebildet, die die aufgeworfenen Streitfragen prüft und ihm unterbreitet.

In allen drei Formen überwiegen bei weitem die Vertreter der Bischofskonferenzen (lateinische Kirche) und der bedeutenderen orientalischen Kirchen eigenen Rechts (CIC, can. 346, Apostolica sollicitudo, Nr. 5-10). Das bei einer Synode erhaltene Mandat der Bischöfe und der anderen Synodenmitglieder erlischt unmittelbar nach Abschluss der Synode (CIC, can. 347 § 1).

Chronologie der Bischofssynoden

  • 26.09.- 29.10.1967 I. Ordentliche Generalversammlung Weltbischofssynode zum Thema "Die Bewahrung und Stärkung des katholischen Glaubens: seine Integrität, seine Kraft, seine Entwicklung, seine doktrinäre und geschichtliche Kohärenz"
  • 11.09,- 28.10. 1969 I. Außerordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom.
  • 30.09.- 06.11.1971 II. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom. I. Dokument ULTIMIS TEMPORIS über das Amtspriestertum (AAS LXIII [1971] 898-922). II. Dokument : DE IUSTITIA IN MUNDO über die Gerechtigkeit in der Welt (AAS LXIII [1971] 898-942). Die Mehrheit der Bischöfe plädiert für die Beibehaltung des Zölibats, auch die Weihe von "bewährten verheirateten Männern" ("viri probati") in Notlagen wird abschlägig beschieden. Es zeigt sich ein bewusster und erfolgreicher Widerstand gegen die Auflösungstendenzen moderner Reformatoren.
  • 27.09 - 26.10.1974 III. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema "Die Evangelisierung in der Welt von heute" vgl. Apostolisches Schreiben EVANGELII NUNTIANDI vom 08.12.1975.
  • 30.09.- 29.10.1977 IV. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom zum Thema "Die Katechese in unserer Zeit" (vgl. Schlussdokument CUM IAM AD EXITUM und Apostolisches Schreiben CATECHESI TRADENDAE vom 16.10.1979).
  • 14.- 31.01.1980 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für die Niederlande zum Thema "Die pastorale Situation in den Niederlanden".
  • 26.09- 25.10.1980 V. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema „Die christliche Familie" (vgl. Apostolisches Schreiben FAMILIARIS CONSORTIO vom 22.11.1981).
  • 29.9.- 29.10.1983 VI. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema "Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche von heute" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben RECONCILIATIO ET PAENITENTIA vom 02.12.1984.
  • 24.11.- 08.12.1985 II. Außerordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom (anlässlich) zum Thema "20. Jahrestag des Abschlusses des II. Vatikanischen Konzils", Schlussdokument EXEUNTE COETU SECUNDO „Kirche unter dem Wort Gottes feiert Christi die Geheimnisse zum Heil der Welt“.
  • 01.- 30.10.1987 VII. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema „Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben CHRISTIFIDELES LAICI vom 30.12.1988.
  • 30.09.- 28.10.1990 VIII. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema „Die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben PASTORES DABO VOBIS vom 25.03.1992.
  • 28.11.- 14.12.1991 I. Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Europa zum Thema „Auf dass wir Zeugen Christi sind, der uns befreit hat“.
  • 10.4.- 08.05.1994 I. Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Afrika im Vatikan zum Thema „Die Kirche in Afrika und ihr Evangelisierungsauftrag im Hinblick auf das Jahr 2000: ,Seid meine Zeugen‘" (Apg 1,8) vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben ECCLESIA IN AFRICA vom 14.09.1995.
  • 2.- 29.10.1994 IX. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema „Das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt" vgl. – Nachsynodales Apostolisches Schreiben VITA CONSECRATA vom 25.03.1996.
  • 26.11.- 14.12.1995 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für den Libanon zum Thema „Christus ist unsere Hoffnung, erneuert durch seinen Geist, bezeugen wir einig seine Liebe" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Eine neue Hoffnung für den Libanon“ vom 10.05.1997.
  • 16.11.- 12.12.1997 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Amerika zum Thema „Begegnung mit dem lebendigen Jesus Christus – Weg der Umkehr, der Gemeinschaft und der Solidarität in Amerika" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben ECCLESIA IN AMERICA vom 22.01.1999.
  • 19.4.-14.5.1998 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Asien zum Thema „Jesus Christus, der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und des Dienstes in Asien: ,... damit sie das Leben haben und es in Fülle haben‘" (Joh 10,10) vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben ECCLESIA IN ASIA vom 06.11.1999.
  • 22.11.- 12.12.1998 Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Ozeanien zum Thema „Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen, Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben" vgl. Nachsynodales Apostolisches Mahnschreiben ECCLESIA IN OCEANIA vom 22.02.2001.
  • 01.- 23.10.1999 II. Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Europa zum Thema „JESUS CHRISTUS, der in seiner Kirche lebt – Quelle der Hoffnung für Europa" vgl. Instrumentum laboris und Nachsynodales Apostolisches Schreiben ECCLESIA IN EUROPA vom 28.6.2003.
  • 30.09.- 27.10. 2001 X. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode – zum Thema „Der Bischof als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt" vgl. Nachsynodales Schreiben PASTORES GREGIS vom 16.10.2003.
  • 02.- 23.10.2005 XI. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom zum Thema „Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche" vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben SACRAMENTUM CARITATIS vom 22.02.2007 .
  • 05.-26.10.2008 XII. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode zum Thema „Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche" im Vatikan.
  • 04.10.- 25.10.2009 II. Sonderversammlung der Weltbischofssynode für Afrika im Vatikan zum Thema: „Die Kirche in Afrika im Dienst an Versöhnung, Gerechtigkeit und Frieden. >Ihr seid das Salz der Erde ... Ihr seid das Licht der Welt> (Mt 5,13.14).


Die Päpstlichen Schreiben finden sich in der Liste von Lehramtstexten.


Bischofssynode (Synodus Episcoporum)
Generalsekretär: Erzbischof Dr. Nikola Eterovic
Untersekretär: Msgr. Fortunato Frezza

Anschrift: Palazzo del Bramante
Via della Conciliazione, 34
I-00193 Roma
Tel.: (0039 06) 69 88 48 21/69 88 43 24
Fax: (0039 06) 69 88 33 92
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