Biblicarum disciplinarum: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Monitum des Heiligen Offiziums im Bezug zur geschichtlichen und objektiven Wahrheit der [[Heilige Schrift|Heiligen Schrift]] vom 20. Juni 1961.  
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'''Monitum des Heiligen Offiziums im Bezug zur geschichtlichen und objektiven Wahrheit der [[Heilige Schrift|Heiligen Schrift]]''' vom 20. Juni 1961 ([[AAS]] 53 [1961] 507).
  
Die Kongregation des Heiligen Offiziums veröffentlichte im "Osservatore Romano" am 22. Juni 1961) folgendes "Monitum":  
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Die Kongregation des Heiligen Offiziums veröffentlichte im "Osservatore Romano" am 22. Juni 1961 folgendes "[[Monitum]]":  
  
 
"Während das Studium der biblischen Wissenschaften in lobenswerter Weise mit Eifer gepflegt wird, werden in verschiedenen Gegenden Urteile und Meinungen verbreitet, welche die reine geschichtliche und objektive Wahrheit der Heiligen Schrift nicht nur des Alten Testamentes (wie es schon Papst Pius XII. in der Enzyklika [[Humani generis]] - [[AAS]] XLII 576 beklagt hatte), sondern auch des Neuen gefährden, selbst in bezug auf die Worte und Taten Jesu Christi.  
 
"Während das Studium der biblischen Wissenschaften in lobenswerter Weise mit Eifer gepflegt wird, werden in verschiedenen Gegenden Urteile und Meinungen verbreitet, welche die reine geschichtliche und objektive Wahrheit der Heiligen Schrift nicht nur des Alten Testamentes (wie es schon Papst Pius XII. in der Enzyklika [[Humani generis]] - [[AAS]] XLII 576 beklagt hatte), sondern auch des Neuen gefährden, selbst in bezug auf die Worte und Taten Jesu Christi.  

Version vom 3. Januar 2013, 09:34 Uhr

Monitum des Heiligen Offiziums im Bezug zur geschichtlichen und objektiven Wahrheit der Heiligen Schrift vom 20. Juni 1961 (AAS 53 [1961] 507).

Die Kongregation des Heiligen Offiziums veröffentlichte im "Osservatore Romano" am 22. Juni 1961 folgendes "Monitum":

"Während das Studium der biblischen Wissenschaften in lobenswerter Weise mit Eifer gepflegt wird, werden in verschiedenen Gegenden Urteile und Meinungen verbreitet, welche die reine geschichtliche und objektive Wahrheit der Heiligen Schrift nicht nur des Alten Testamentes (wie es schon Papst Pius XII. in der Enzyklika Humani generis - AAS XLII 576 beklagt hatte), sondern auch des Neuen gefährden, selbst in bezug auf die Worte und Taten Jesu Christi.

Da derartige Urteile und Meinungen sowohl Hirten als auch Gläubige besorgt machen, haben die Kardinäle, die mit der Reinerbaltung der Glaubens- und Sittenlehre beauftragt sind, beschlossen, alle, die über die Heilige Schrift schreiben oder sprechen, zu ermahnen, dass sie diesen erhabenen Gegenstand immer mit der gebotenen Klugheit und Ehrfurcht behandeln und stets die Lehre der heiligen Väter und den Sinn und das Lehramt der Kirche vor Augen haben, damit nicht die Gewissen der Gläubigen verwirrt noch die Glaubenswahrheiten angetastet werden. Dieses Monitum ergeht unter Zustimmung der Kardinäle der Päpstlichen Bibelkommission.

Gegeben zu Rom, am Sitz des Heiligen Offiziums, am 20. Juni 1961.

Sebastianus Masala, Notar."

Quelle

Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, Fünfzehnter Jahrgang 1960/61; Elftes Heft, August 1961, S. 486)