Aschermittwoch: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem '''Aschermittwoch''' beginnt die vierzigtägige [[Fastenzeit]]. Der Aschermittwoch gehört neben dem [[Karfreitag]] zu den zwei kirchlich vorgeschriebenen strengen Fasttagen der Kirche, an dem man sich nur einmal sättigen (Fasten), wobei zwei kleine Stärkungen erlaubt sind, und kein Fleisch gegessen werden darf (Abstinenz).
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Mit dem '''Aschermittwoch''' beginnt die vierzigtägige [[Fastenzeit]]. Der Aschermittwoch gehört neben dem [[Karfreitag]] zu den zwei kirchlich vorgeschriebenen strengen Fasttagen der Kirche, an dem man sich nur einmal sättigen (Fasten), wobei zwei kleine Stärkungen erlaubt sind, und kein Fleisch gegessen werden darf ([[Abstinenz]]).
  
 
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==

Version vom 15. Mai 2009, 11:18 Uhr

Mit dem Aschermittwoch beginnt die vierzigtägige Fastenzeit. Der Aschermittwoch gehört neben dem Karfreitag zu den zwei kirchlich vorgeschriebenen strengen Fasttagen der Kirche, an dem man sich nur einmal sättigen (Fasten), wobei zwei kleine Stärkungen erlaubt sind, und kein Fleisch gegessen werden darf (Abstinenz).

Geschichte

Die Tradition des Aschermittwochs existiert seit dem sechsten oder siebten Jahrhundert. Der Name "Aschermittwoch" läßt sich auf die kirchliche Bußpraxis zurückzuführen, bei dem die Büßer eine Bußgewand angezogen haben und mit Asche bestreut wurden. Ab dem zehnten Jahrhundert wurde dann diese öffentliche Bußpraxis eingestellt. Es blieb der Ritus der Aschenbestreuung.

Liturgische Bräuche

Am Aschermittwoch bekommen die Gläubigen traditionell im Rahmen einer Heiligen Messe das Aschenkreuz. Die Asche ist das Symbol für die Vergänglichkeit. Streng genommen sollte die Asche für das Aschenkreuz aus dem Holz der im im Vorjahr am Palmsonntag verwendeten Palmzweige sein. Während der Auflegung des Aschenkreuzes sagt der Priester: "Bedenke, Mensch, dass Du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehrst."

Fasten am Aschermittwoch nach dem Kirchenrecht

Gemäß der Canones 1249-1253 des CIC sind Katholiken über 14 und unter 60 verpflichtet, am Aschermittwoch (wie auch am Karfreitag einen Fast- und Abstinenztag einzulegen. Sie sollen demnach nur eine sättigende Mahlzeit einnehmen (Fasttag) und auf Fleischspeisen verzichten (Abstinenztag).