Katechumenat

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Katechumenat heißt die Einführungs- oder Vorbereitungszeit erwachsener Taufbewerber. → Schriften zur Einführung in das Christentum

Die Taufe bedeutet die Eingliederung in die Kirche, dem Geheimnisvollen Leib Christi. Ein Erwachsener der sich taufen lässt, wird daraufhin gefirmt (vgl. CIC can 866).

Ziel des Katechumenates

Der Katechumenat versteht sich als Weg der Begleitung von (meist) Erwachsenen hin zum Empfang der Sakramente und der Eingliederung in die Kirche. Der Erwachsene empfängt dann in einer Feier (oft in der Osternacht) die Taufe, Kommunion und Firmung. Neu in die Kirche und Gemeinde aufgenommen, ist er nun aufgerufen, sich weiter in Glaubenswissen und Glaubenserfahrung zu vertiefen und am Leben der Pfarrgemeinde teilzunehmen.

Phasen drei des Katechumenates

Nach der Phase der Erstverkündigung werden die Bewerber durch eine Feier in den Katechumenat aufgenommen. Dort erhalten sie eine umfassende Einführung in den christlichen Glauben und eine Einübung in die heilige Liturgie, der Caritas des Volkes Gottes und Apostolates in der Kirche. Die Taufbewerber sollen ihre Sünden zu bereuen und werden dann durch die einzelnen Stufen zur sakramentalen Initiation hingeführt. Die Phase des Katechumenates umfasst in der Regel ein Jahr und endet mit der Feier der Taufe und der Firmung. Sollt ein Taufbewerber während des Katechumentats sterben, erhält er ein kirchliches Begräbnis (CIC can 1183 § 1).

Die Neugetauften werden in angemessener Unterweisung zu vollerer Kenntnis der Wahrheit des Evangeliums geführt (Mystagogie) und zur Erfüllung der durch die Taufe übernommenen Pflichten (vgl. CIC can 788f).

Die Normen zur Ordnung für den Katechumenat legt die Bischofskonferenz fest, indem sie bestimmt, was von den Katechumenen zu leisten ist und welche Vorrechte ihnen zuerkannt werden (vgl. CIC can 788).

Katechumene

Ein Katechumene ist ein Ungetaufter, der Christ werden will und dessen Wunsch zum Eintritt in die Kirche, der durch die Taufe vollzogen wird, feststeht. Der Katechumene wird in einer liturgischen Handlung der "Feier der Aufnahme", in den Stand der Katechumenen (Katechumenat) aufgenommen. Die Katechumenen sind bereits durch dieses Verlangen mit der Kirche verbunden (LG 14). Dieser Verbundenheit bestimmt die Rechtsstellung der Katechumenen (CIC can 206); sie sind berechtigt zum Empfang von Segnungen (can 1170) und haben Anrecht auf ein kirchliches Begräbnis (can 1183). Hinsichtlich der kirchlichen Trauung bedarf es jedoch der Dispens.

Geschichte des Katechumenates

Bereits in den ersten Jahrhunderten des Christentums gibt es ein streng strukturiertes Katechumenat. Inhaltlich finden wir Belehrung über die Glaubensinhalte, Einübung in christliche Moral und Praxis im Gebet (Hippolyth "Apostolische Überlieferung", verfasst etwa 215-217; weiters: Katechesen des Heiligen Johannes Chrysostomus, "De catechizandis rudibus" des Heiligen Augustinus).

Bis zum Ende des 5.Jahrhunderts blieb diese Form der Glaubenseinführung in Gebrauch. Heute haben die Inhalte des Katechumenates ins "Rituale" neuen Eingang gefunden. Meist findet Katechumenat in Form von einigen Gesprächen mit dem Priester statt. Mancherortens wird dem Katechumenen (Taufbewerber) auch ein erfahrener Gläubiger zur Begleitung zur Seite gestellt, der ihn in die wichtigsten Glaubensinhalte und in eine Gebetspraxis einführt.

Verlobung Hochzeit-Heiligkeit Hochzeit Neuschöpfung Auferstehung
Katechumenat
(Kindstaufe)
Taufe - 'Hochzeitsbad' Glaubensbekenntnis
als Ehekonsens
Leben der Geist-Seele Erste
Askese
der Nachfolge Christi
Sakramentale Kommunion:
'Hochzeitsmahl'
Mahl des Ewigen Lebens
als Vollzug der Ehe
Leben des Leibes Zweite

Teilhabe an der göttlichen Natur: Perichorese des göttlichen Bräutigams mit der geschöpflichen Braut


Päpstliche Schreiben

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

siehe auch: Katechismus, Katechet, Katechese

Weblinks


Anmerkungen

<references />