Recognitis ex decreto

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Dekret Prot. n. CD 1300/84
Recognitis ex decreto

Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
Neues Zeremoniale für die Bischöfe
14. September 1984

(Offizieller lateinischer Text: AAS 76 [1984] 1086-1087)

(Quelle: Offizielle deutsche Ausgabe: Zeremoniale für die Bischöfe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie der (Erz)-Bischöfe von Bozen-Brixen, Lüttich, Luxemburg und Straßburg, Benziger Verlag Solothurn und Düsseldorf 1998 u.a., S. 11-12 (375 Seiten; ISBN 978-3-451-26734-5; mit Imprimatur der verantwortlichen Vorsitzenden der Bischofskonferenzen bzw. Bischöfe).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Nachdem nahezu alle liturgischen Bücher im Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuert worden sind, erschien es notwendig, auch das Zeremoniale für die Bischöfe vollständig zu überarbeiten und in neuer Gestalt herauszugeben, damit der Bischof bei der Feier des Gottesdienstes deutlich als der "Hohepriester seiner Herde, von dem das Leben seiner Gläubigen in Christus gewissermaßen ausgeht und abhängt" (Sacrosanctum Concilium, Art. 41), erscheine; zugleich sollte mit diesem Buch die erneuerte Liturgie in ihrem gesamten Umfang dargestellt werden.

Dies wird um so deutlicher, wenn man den neuen seelsorglichen und rechtlichen Bestimmungen für den bischöflichen Dienst die von den zuständigen Dikasterien des Apostolischen Stuhles veröffentlicht worden sind, Beachtung schenkt.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das neue Zeremoniale für die Bischöfe nicht als liturgisches Buch im strengen Sinne zu verstehen ist, da es ja bei den liturgischen Feiern nicht verwendet wird. Es wird aber für den Bischof, für alle, die einen besonderen liturgischen Dienst ausüben, und für den Zeremoniar sehr nützlich sein; denn sie finden darin ihre jeweiligen Aufgaben in den liturgischen Feiern beschrieben.

Dieses Buch stellt die vom Bischof geleiteten Feiern so dar, dass die Eigentraditionen und die örtlichen Erfordernisse durchaus gewahrt werden können.

Die oben genannten Bestimmungen des Apostolischen Stuhles und die Bestimmungen und Rubriken, die in den liturgischen Büchern bereits festgelegt sind, bleiben verpflichtend, es sei denn, sie werden in diesem Buch korrigiert. Die darüber hinausgehenden Bestimmungen sollen sicherstellen, dass die bischöfliche Liturgie wahrhaftig, schlicht, klar, würdig und ganz auf die Seelsorge ausgerichtet sei, damit eher die geistliche Einheit gefördert wird und unnütze Eigenwilligkeiten vermieden werden.

Papst Johannes Paul II. hat in einer den Unterzeichnern - dem ProPräfekten und dem Sekretär der Gottesdienstkongregation - am 7. September 1984 gewährten Audienz das neue Caeremoniale Episcoporum, das von der Kongregation für den Gottesdienst erarbeitet wurde, kraft seiner Vollmacht approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet.

Daher veröffentlicht diese Kongregation im Auftrag des Papstes das neue Caeremoniale Episcoporum und ordnet an, dass es vom Zeitpunkt seines Erscheinens an Stelle des vorhergehenden Caeremoniale Episcoporum gilt.

Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind hiermit aufgehoben.

Am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst, am Fest Kreuzerhöhung, dem 14. September 1984.

Augustin Mayer OSB
Titularerzbischof von Satriano
Pro-Präfekt

Virgilio Noe
Titularerzbischof von Voncaria

Sekretär