Praestantia scripturae (Wortlaut)

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Motu proprio
Praestantia scripturae

von Papst
Pius X.
über die Exkommunikation modernistischer Widersprecher gegen die Erlasse
Lamentabili sane exitu vom 8. Juli 1907 und der Enzyklika Pascendi Dominici gregis vom 8. September 1907.
Ebenso der Schützer der dort genannten Irrtümer
18. November 1907

(Offizieller lateinischer Text: ASS 40 [1907] 723-726)

(Quelle: Papst Pius X. Ein Bild kirchlicher Reformtätigkeit, Anhang pp. 290-292, von D. Dr. Alexander Hoch, Leipzig, G. Müller-Mann´sche Verlagsbuchhandlung, mit kirchlicher Druckerlaubnis)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


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1 Die Vortrefflichkeit der Heiligen Schrift hat unser Vorgänger unsterblichen Andenkens Leo XIII. in seiner Enzyklika „Providentissimus Deus” vom 19. Dez. 1893 geschildert und ihr Studium empfohlen, worauf er die Gesetze darlegte, nach denen die Erforschung der heiligen Bücher auf die rechte Weise geregelt wird. Nachdem er die heiligen Bücher gegen die Irrtümer und, Verdrehungen der Rationalisten in Schutz genommen, verteidigte er sie auch gegen die falschen Meinungen der sog. höheren Kritik. Es ist offenbar, dass diese Meinungen nichts anderes sind als Erdichtungen des Rationalismus, wie der Papst höchst weise schrieb, die aus der Philologie und den verwandten Disziplinen herausgewunden werden.

2 Gegenüber der täglich wachsenden, aus der Verbreitung unbesonnener und irriger Meinungen entstandenen Gefahr, setzte unser Vorgänger durch das Apostolische Schreiben : „Vigilantiae studiique memores” vom 30. Oktober 1902 eine päpstliche Bibelkommission ein, bestehend aus einigen durch Gelehrsamkeit und Erfahrung ausgezeichneten Kardinälen, denen unter dem Namen Konsultoren mehrere in der Theologie und der Heiligen Schriften wohlkundige gelehrte Priester aus verschiedenen Nationen beigegeben wurden und die bezüglich der exegetischen Methode und Meinungen auseinander gingen. In diesem Umstand erblickte der Papst einen großen Vorteil für das Studium der biblischen Fragen. Denn so war Raum in der Kommission für allerhand Auffassungen, die mit aller Freiheit vorgelegt, erwogen und entschieden werden sollten. Und nach demselben Schreiben sollten die mit dem Purpur geschmückten Väter nicht eher einer Auffassung beitreten, als bis die Argumente dafür bekannt und nach beiden Seiten geprüft wären, und nichts sollten sie unterlassen, was den eigentlichen und wahren Stand der vorgelegten biblischen Fragen ins helle Licht setzen könnte. Erst nach diesem Vorgang sollen die Entscheidungen dem Papst zur Genehmigung unterbreitet und nach dieser veröffentlicht werden.

3 Nach langen Untersuchungen und sorgfältigen Beratungen sind von der päpstlichen Bibelkommission gewisse Entscheidungen glücklich getroffen worden, die für die echte Förderung der biblischen Studien und ihre Leitung nach einer bestimmten Norm sehr nützlich sind. Allein wir sehen, dass es keineswegs an solchen fehlt, die nur zu viel Meinungen und Methoden, die von verderblichen Neuerungen durchsetzt sind, hinneigen und von maßlosem Eifer für eine falsche Freiheit erfasst, die, eine schrankenlose Willkür, besonders in den heiligen Lehren sehr gefährlich und voll der größten Übel gegen die Einheit des Glaubens sich erweist, nicht mit der gebührenden Unterwürfigkeit jene Entscheidungen, obwohl vom Papst bestätigt, aufnahmen oder aufnehmen.

4 Daher muss erklärt und vorgeschrieben werden, wie wir jetzt erklären und ausdrücklich vorschreiben, dass alle im Gewissen verpflichtet werden, sich den Entscheidungen der päpstlichen Bibelkommission, sowohl jenen, die bereits veröffentlicht sind, wie denjenigen, die noch veröffentlicht werden, zu unterwerfen und zwar in derselben Weise wie den Dekreten der Heiligen Kongregationen, die sich auf die Lehre beziehen und vom Papst gutgeheißen sind. Auch können nicht freigesprochen werden von dem Makel der Gehorsamsverweigerung und kühner Neuerung, sowie von schwerer Schuld alle diejenigen, welche in Wort und Schrift jene Entscheidungen bekämpfen, und zwar außer dem Ärgernis und der übrigen Schuld, die sie vor Gott eingehen können, wegen ihrer zumeist verwegenen und irrigen Aufstellungen.

5 Die täglich kühner werdenden Geister der Modernisten niederzuhalten, die mit Trugschlüssen und künstlichen Kniffen jeder Art nicht nur dem Dekret ”Lamentabili sane exitu”, das am 8. Juli dieses Jahres die Heilige Römische und Allgemeine Inquisition auf Unsern Befehl erlassen, sondern auch Unserer Enzyklika ”Pascendi Dominici gregis” vom 8. Sept. d. J. auszuweichen suchen, wiederholen und bekräftigen Wir kraft Unserer apostolischen Vollmacht sowohl jenes Dekret der heiligen höchsten Kongregation als Unsere Enzyklika unter Hinzufügung der Strafen der Exkommunikation gegen ihre Widersprecher. Und Wir erklären und bestimmen, dass, wenn jemand, was Gott verhüten möge, sich soweit in der Kühnheit versteigt, irgend eine der oben erwähnten verworfenen Aufstellungen, Meinungen und Lehren der beiden Dokumente in Schutz zu nehmen, derselbe „ipso facto“ (d. h. bereits durch die Tatsache) der Zensur verfällt, die in dem Kapitel; „Docentes” der Konstitution ”Apostolicae Sedis” verhängt ist und die an erster Stelle unter den Exkommunikationen „latae sententiae“ (d. h: ohne weiteres eintretenden) steht, die dem Papst einfach reserviert sind. Mit dieser Exkommunikation bleiben die Strafen bestehen, in welche diejenigen verfallen können, welche gegen die genannten Dokumente etwas unternehmen als Verbreiter und Verteidiger der Häresien, wenn ihre Aufstellungen, Meinungen oder Lehren häretisch sind, was aber bei den Gegnern jener beider Dokumente mehr als einmal zutrifft, ganz besonders dann, wenn sie die Irrtümer der Modernisten, d. i. die Zusammenfassung aller Häresien verteidigen.

6 Nach dieser Bestimmung tragen wir den Ordinarien (Bischöfen). der Diözesen und den Vertretern der religiösen Genossenschaften von neuem und dringend auf, dass sie äußerst wachsam gegen die Professoren, in erster Linie in den Seminaren seien. Diejenigen, die von modernistischen Irrtümern angesteckt erfunden werden, ebenso, die Neuem und gefährlichem zuneigen, oder irgendwelche Vorschriften des Apostolischen Stuhles gegenüber weniger gehorsam sind, sollen sie vom Lehramt gänzlich entfernen; von den heiligen Weihen sollen sie die jungen Leute ausschließen, die den leisesten Verdacht erregen, dass sie verurteilten Lehren und gottlosen Neuerungen anhängen. Zugleich ermahnen wir sie, eifrig auf Bücher und andere über die Massen häufige Schriften zu achten, welche Meinungen und Ansichten enthalten oder begünstigen, die den von der genannten Enzyklika und dem erwähnten Dekret verworfenen übereinstimmen. Sie sollen Sorge tragen, diese Schriften aus den katholischen Buchhandlungen und noch mehr aus den Händen der studierenden Jugend und des Klerus zu entfernen. Wenn sie dies geschickt besorgen, so werden sie auch eine echte und gediegene Unterweisung der Geister begünstigen, worin besonders die Sorge der Bischöfe zu bestehen hat.

7 Dass dies alles gültig und rechtskräftig sei, bestimmen und befehlen wir durch Unsere Autorität.

Papst Pius X.

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