Kardinal

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Wappen eines Erzbischofs im Kardinalsrang: Erkennbar an dem roten Kardinalshut (galero) mit 30 seitlichen Quasten sowie an dem erzbischöflichen (doppelten) Vortragskreuz)

Kardinal wird ein besonderer Bischof (der suburbikarischen Bistümer, um Rom gelegen), Priester oder Diakon in der Diözese Rom genannt. Sehr früh wurden die Kardinäle auch besondere Papstmitarbeiter. Die Kardinäle sind die engsten Berater des Papstes. Im Kollegium der Kardinäle sind die höchsten Würdenträger der katholischen Kirche unmittelbar nach dem Papst versammelt, die seit 1962 auch regelmäßig die Bischofsweihe empfangen. Sie bilden gleichsam den »Senat« des Papstes und unterstützen ihn bei der Leitung der Gesamtkirche (vgl. CIC 1983 Can. 349). Dem Kardinalskollegium steht der Kardinaldekan vor, der es auch nach außen vertritt. Er gilt als »primus inter pares«, Erster unter Gleichen.

Aufgaben

Can. 349 CIC: "Die Kardinäle der heiligen römischen Kirche bilden ein besonderes Kollegium mit der Zuständigkeit, nach Maßgabe von besonderem Recht für die Papstwahl zu sorgen; ferner stehen die Kardinäle dem Papst zur Seite, und zwar entweder durch kollegiales Handeln, wenn sie zur Behandlung wichtigerer Fragen zusammengerufen in einem Außerordentlichen Konsistorium werden, oder als einzelne in Ausübung verschiedener Ämter, womit sie dem Papst vornehmlich in der täglichen Sorge für die Gesamtkirche Hilfe leisten."

Von Bedeutung sind die Aufgaben, die die versammelten Kardinäle für die Regierung der Kirche und nach den Lateranverträgen von 1929 - auch für die Regierung des Staates der Vatikanstadt zur Zeit der Sedisvakanz übernehmen.

Klassen und Titelkirchen

Kardinalbischöfe, Kardinalpriester oder Kardinaldiakon sind "Ränge" durch Ernennnung, nicht durch Weihe.

Can. 350 CIC – § 1: "Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen gegliedert: die bischöfliche, zu der jene Kardinäle gehören, denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen; ferner die priesterliche und die diakonale Klasse."

– § 2: "Jedem Kardinal der priesterlichen und der diakonalen Klasse wird vom Papst je eine eigene Titelkirche bzw. Diakonie in der Stadt Rom zugewiesen."

– § 3: "Die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen haben als ihren Titel den eigenen Patriarchalsitz."

– § 4: "Der Kardinaldekan hat als Titel die Diözese Ostia zusammen mit jener anderen Kirche, die er schon zuvor als Titel innehatte."

Der Kreis der Kardinalbischöfe zählt sechs Mitglieder, sofern sie unter 80 Jahre alt sind und an einer Papstwahl teilnehmen können. Die Kardinalspriester sind meist Oberhirten großer Diözesen der Weltkirche. Kardinalsdiakone sind meist Vertreter der Römischen Kurie.

Die Kardinalbischöfe wählen aus ihrem Kreis den Dekan des gesamten Kardinalskollegiums, dessen Amtszeit seit Dezember 2019 fünf Jahre beträgt.<ref>Vatikan: Sodano tritt als Kardinaldekan zurück - Neue Regel gültig Vatican News am 21. Dezember 2019</ref> Der Kardinaldekan hat nach dem Tod oder Amtsverzicht eines Papstes das Konklave einzuberufen und zu leiten. Im Verhinderungsfall geht die Aufgabe an den Vizedekan über (OR 6. Juli 2018, S. 4).

Kardinaldekan

Mit dem am 21. Dezember 2019 unterzeichneten Motu proprio hat der Papst die bislang unbegrenzte Amtsdauer eines Kardinaldekans aufgehoben. Künftig erhält dieser ein fünfjähriges Mandat, das verlängerbar ist. Dem Dekan, der dem Kardinalskollegium als »primus inter pares« vorsteht, kommen vor allem beim Tod oder Rücktritt eines Papstes bedeutende Aufgaben zu. So hat er unter anderem die wahlberechtigten Kardinäle zum Konklave nach Rom einzuberufen und die Papstwahl zu leiten. Der Dekan wird von Kardinälen der ranghöchsten Klasse der Kardinalbischöfe gewählt; die Wahl ist vom Papst zu bestätigen. Nach Ablauf der Amtszeit trägt er den Titel eines emeritierten Dekans (OR 10. Januar 2020, S. 4).

Kurienkardinal

Als Kurienkardinäle bezeichnet man die obersten Mitarbeiter der Zentralregierung der Kirche (römische Kurie), die den Rang eines Kardinals bekleiden, insbesondere die Vorsteher der verschiedenen Kongregationen, die Kardinalpräfekten und den Kardinalstaatssekretär.<ref> Andreas Engisch: Mit roten Socken zum Papst, Welt am Sonntag 2011-02-04</ref><ref>Deutsche Bischofskonferenz: Kirche von A-Z</ref>

Ernennung

Die Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben (kreiert). Jede Beteiligung einer weltlichen Macht ist ausgeschlossen. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es Bischofssitze, die traditionell mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Papst nicht daran gebunden ist.

Bedingungen zur Ernennung

Can. 351 CIC – § 1: "Der Papst wählt die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus; sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen." – Auch wenn das Kirchenrecht hier keine Ausnahmen kennt, so hat es dennoch auch schon Ausnahmen gegeben (z.B. Leo Kardinal Scheffczyk). Über die tatsächlichen Gründe für diese Ausnahme ist nichts bekannt, es kann jedoch vermutet werden, dass es am hohen Alter des neuen Kardinals gelegen hat, der, wenn er zum Bischof geweiht worden wäre, noch am gleichen Tag um seine Entpflichtung aufgrund des Alters hätte bitten müssen.

Bekleidung

Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals ist das Purpurornat. Bei festlichen, jedoch nicht liturgischen Anlässen trägt ein Kardinal einen schwarzen Talar mit Nähten, Säumen, Knöpfen und Knopflöchern aus roter Seide. Dazu wird ein schwarzer Schulterumhang mit rotem Saum getragen. Das Zingulum und ebenso das Pileolus sind aus roter Moiré-Seide. Zudem wird das Brustkreuz an einer Kette getragen. Als Kopfbedeckung ist zusätzlich zum Pileolus auch ein schwarzer Hut beschmückt mit rot-gelber Schnur und Quasten. Natürlich gehört auch der Kardinalsring dazu. Bei der Übergabe durch den Papst spricht dieser: „Empfange den Ring aus den Händen des Petrus zum Zeichen der Würde, der pastoralen Sorge und einer festeren Gemeinschaft mit dem Sitz des Petrus“. Für liturgische Anlässe trägt ein Kardinal die Chorkleidung. Es handelt sich dabei um einem roten Talar mit rotem Zingulum. Darüber wird ein Rochett aus weissem Leinen und die rote Mozzetta, ein nach vorne zugeknöpfter Schulterumhang. Das Brustkreuz wird an einer rot-goldenen Schnur getragen. Zudem werden rote Strümpfe und zum Pileolus wird das ebenso rote Birett getragen.

Zum so gen. Kardinalspurpur ist zu sagen: Im alten Rom war Purpur den Togen und einige Zeit sogar nur den Schärpen der Senatoren vorbehalten. Es war der Farbstoff der Toga von Triumphatoren und des Kaisers. Später wurde "Purpur" (bzw.: Rot) innerhalb der katholischen Kirche zunächst dem Papst, dann auch den Kardinälen vorbehalten, die daher auch als „Purpurträger“ bezeichnet werden, obwohl die Farbe ihrer Amtstracht ein leuchtendes Scharlachrot ist. Der Ausdruck geht auf den (heute nicht mehr verwendeten) Purpurmantel zurück, den Papst Paul II. 1464 als Kleidungsstück für Kardinäle einführte. Zwar nicht mit Purpur gefärbt, ihm aber farblich ähnlich ist das Violett der römisch-katholischen Bischofsgewänder.

Wappen

Das Wappen eines Kardinals wird timbriert mit dem roten Prälatenhut, an dem beidseitig je 15 rote Quasten ("fiocchi") herabhängen. Im Jahr 1832 wurde die Zahl endgültig festgelegt.

Kardinalskreierungen

Geschichtliches

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Das Kardinalsamt gehört zu den kirchlichen Ämtern, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Die Kardinäle waren in der Antike die Vorsteher der »tituli cardinales«, also der Titelkirchen, aus denen später die Pfarreien hervorgingen, und der Titeldiakonien, die für die Versorgung von Witwen und Waisen sowie für die Armenfürsorge zuständig waren. Nach einem Zeugnis von Papst Zacharias (741-752) waren bereits im Pontifikat von Silvester I. (314-335) – also zur Zeit der Konstantinischen Wende – die Bezeichnungen »presbyteri et diaconi cardinales« (Kardinal-Priester und -Diakone) üblich. Aus dieser Zeit stammt auch der noch heutige Brauch, jedem Kardinal eine römische Titelkirche zuzuweisen.

Die Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1445) legten die Zahl der Kardinäle auf 24 fest. Unter Papst Paul IV. (1555-1559) stieg sie auf 70 an, unter seinem Nachfolger Pius IV. (1559-1565) sogar auf 76. Zwei Jahrzehnte später bestimmte Sixtus V. mit der Konstitution Postquam verus, dass es immer genau 70 Kardinäle geben sollte. Dies erwies sich in der Praxis jedoch als nicht durchführbar, da die kirchlichen Angelegenheiten gegen Ende des 16. Jahrhunderts beständig zunahmen und mehr Amtsträger für die kirchlichen Geschäfte gebraucht wurden. Daher stieg die Zahl der Kardinäle wieder.

Seit dem 15. Jahrhundert bestand das Kardinalskollegium mehrheitlich aus Italienern. Erst 1946 waren sie zum ersten Mal in der Minderheit. Am Konklave des Jahres 1958, aus dem Johannes XXIII. hervorging, nahmen insgesamt 53 Kardinäle teil, von denen nur 17 Italiener waren. Der neugewählte Papst erhöhte deren Zahl wieder, indem er im Laufe seines Pontifikats 13 Italiener und nur 10 Angehörige anderer Nationen in das Kardinalskollegium berief.

Papst Johannes Paul II. erhöhte die Zahl der Kardinäle weiter auf 165, um die weltkirchliche Dimension seiner engsten Mitarbeiter deutlicher zu machen. Papst Franziskus setzt diese Tendenz fort, mit besonderer Aufmerksamkeit gegenüber den »Randgebieten« der Kirche (OR 22. Juni 2018, S. 7).

Päpstliche Schreiben

Pius XI.

  • 2. Dezember 1930 Sacra Congregazione Ceremoniale: Decretum "Die 17 Novembri" DE SACRIS RITIBUS AB EMIS DD. PP. CARDINALIBUS ROMAE PERAGENDIS (AAS 23 [1931] 56), Decretum "Dignitatis eminentia" AD EMOS PATRES CARDINALES (AAS 23 [1931] 57-59), Decretum "Solemne semper" RECTORIBUS ECCLESIARUM URBIS (AAS 23 [1931] 59-61).

Pius XII.

  • 30. November 1952 Anordnung über die Vereinfachung der Kleidung der Kardinäle, um das Zeremoniell der Kirche zeitgemäß zu vereinfachen.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Franziskus

Literatur

  • Martin Bräuer: Handbuch der Kardinäle. 1846–2012. Walter de Gruyter, Berlin u. a. 2014 (758 Seiten, ISBN 978-3-11-026944-4, (Digitalscan).
  • P.C. van Lierde/ A. Giraud: Das Kardinalkollegium. Pattloch Verlag Aschaffenburg 1965 (127 Seiten).
  • Hans Joachim Kracht/Pamela Santoni; Diözesan- und Dombibliothek (Hg): Lexikon der Kardinäle (ab dem 11. Jh.) Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek Köln 2013 (bis 2017).

Weblinks

Anmerkungen

<references />