Generalvikar

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Generalvikar ist der ständige Beauftragte des Bischofs in der geistlichen und materiellen Verwaltung der Diözese, die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem Kirchenrecht ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist.