Dokumentation zu P. Edward Schillebeeckxs Lehren

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Dokumentation

Kongregation für die Glaubenslehre
unseres Heiligen Vaters
Johannes Paul II.

zu P. Edward Schillebeeckx Lehren
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Erklärung zu den Gesprächen mit P. Edward Schillebeeckx bezüglich einiger Aspekte seiner Lehre über Christus

13. Dezember 1979 in französicher Sprache auf der Vatikanseite


Brief an P. Edward Schillebeeckx bezüglich seiner Positionen zur Lehre über Christus,

vom 20. November 1980

(Quelle: Deutsche Fassung auf der Vatikaneite; * L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 28, 10. Juli 1981, Seite 4; Offizieller Text: AAS 77 [1985],994-997; siehe: Die englische Fassung auf der Vatikanseite)

Hochwürdiger Herr Pater!

Seit einiger Zeit ist unsere Kongregation mit Ihnen in Kontakt, um die von Ihnen in Ihrem Buch "Jezus. Her verhaal van een levende" ("Jesus. Die Geschichte eines Lebenden") dargelegten Auffassungen zur Christologie zu klären.

Die Kongregation hat nach Feststellung, dass das Buch manche mehrdeutige Aussagen enthält, die für Ihre Leser gefährlich sein könnten, Ihnen bereits am 20. Oktober 1976 – durch Vermittlung von Kardinal Willebrands, der Sie von der im Gang befindlichen Untersuchung in Kenntnis setzte – eine Reihe von Fragen zum Inhalt des Werkes und der angewandten Methode zugehen lassen.

Am 13. April 1977 haben Sie auf diese Fragen in einem Brief, der verschiedenes erläuterte, geantwortet; doch diese Antworten haben nicht alle Schwierigkeiten beseitigt, wie Ihnen in einer „Beurteilung der Antwort“, die Ihnen unser Amt am 6. Juli 1978 zusandte, erklärt wurde.

In der Zwischenzeit hatten Sie "Gerechtigheid en liefde. Genade en, bevrijding" ("Gerechtigkeit und Liebe. Gnade und Erlösung") veröffentlicht, den zweiten Band der von Ihnen angekündigten Trilogie über die Christologie. Einige Monate später ließen Sie der Kongregation Ihr kleines Werk „Tussentijds verhaal over twee Jezus boeken“ ("Zwischenbericht über zwei Jesusbücher") zugehen mit einem Brief, in dem es hieß: „In diesem Büchlein habe ich einige dunkle oder umstrittene Abschnitte meiner Bücher über Jesus Christus näher geklärt...“.

Eine aufmerksame Prüfung dieser letzten Publikation ergab, dass sie zwar interessante Verdeutlichungen enthielt, dass aber Ihre Auffassung hinsichtlich fundamentaler Punkte des katholischen Glaubens weiterhin unklar blieb. Wegen der Bedeutung der untersuchten Fragen beschloß daher die Kongregation für die Glaubenslehre, entsprechend den Artikeln 13-15 ihrer Ratio agendi, Sie zu einem klärenden Gespräch einzuladen. Durch Vermittlung von Kardinal Willebrands erging am 6. Juli 1978 an Sie die Bitte, nach Rom zu kommen, um in einem Gespräch mit Vertretern unseres Amtes Ihren christologischen Standpunkt klarzustellen. In demselben Schreiben wurden Ihnen auch die wichtigsten Punkte mitgeteilt, um die es bei dem betreffenden Gespräch gehen würde.

Nach weiterem Meinungsaustausch, der sich unter anderem durch den Tod der Päpste Paul VI. und Johannes Paul I. verzögerte, teilte Kardinal Willebrands der Kongregation mit (Schreiben vom 30. Juni 1979), dass Sie die Teilnahme an dem Gespräch annehmen. Nach dem für die Festsetzung des Termins und der Modalitäten des Gesprächs unerläßlichen Briefwechsel konnte dieses dann am 13., 14. und 15. Dezember 1979 am Sitz der Kongregation unter Teilnahme von Msgr. A. Bovone, dem Moderator des Gesprächs, Bischof A. Descamps und der Patres A. Patfoort OP und J. Galot SJ stattfinden.

Während einer Begegnung mit den Persönlichkeiten der Kongregation, die dem Gespräch unmittelbar vorausging, wurden Sie daran erinnert, dass es weder Ziel dieses Gespräches sei, ein Urteil zu fällen noch Entscheidungen zu treffen, sondern die Informationen über Ihre christologischen Standpunkte zu vervollständigen. Man fügte schließlich hinzu, dass nach AbSchluss des Gespräches ein Bericht verfaßt würde, der, sobald er beiderseits akzeptiert sei, den Kardinälen, die Mitglieder der Glaubenskongregation sind, zur Prüfung unterbreitet werden sollte. Die Kardinäle haben bei der Ordentlichen Versammlung der Kongregation diese Prüfung im Lichte der von Ihnen in Ihrer schriftlichen Antwort vom 13. April 1977 und dem Gespräch vom 13. bis 15. Dezember 1979 abgegebenen Erklärungen vorgenommen.

Sie stellten fest, dass sich diese Art des Vorgehens als nützlich erwiesen hat, weil es Ihnen die Möglichkeit gab, sich über Zweck, Methode und literarische Gattung Ihrer Schriften auszusprechen und eine Reihe von Unklarheiten zu beseitigen.

Bei der Formulierung ihrer Schlussfolgerungen, die vom Heiligen Vater approbiert worden sind, haben die Kardinäle betont, dass diese nur für die drei zu Beginn dieses Briefes genannten Werke gelten.

In ihrem Namen möchte ich in meiner Eigenschaft als Präfekt dieser Kongregation Ihnen daher folgendes mitteilen:

1. Die Kongregation nimmt die Klarstellungen, Präzisierungen und Richtigstellungen, die Sie bei dem Gespräch und in Ihrem Brief bezüglich Ihrer veröffentlichten Werke eingebracht haben (vgl. Anlage, S. 1-4), zur Kenntnis.

2. Sie glaubt jedoch, dass zu einigen Punkten die erbrachten Klärungen nicht ausreichen, um die Doppeldeutigkeiten zu beheben (vgl. Anlage, S. 4-5).

Aus diesem Grund ersuche ich Sie:

1) der Öffentlichkeit, die Zugang zu Ihren Werken hat, die Klarstellungen, Präzisierungen und Richtigstellungen bekannt zu machen, die sich aus den jüngsten, von Ihnen der Kongregation gegebenen Erklärungen ergeben. Es gilt nämlich zu beachten, dass das Buch "Jezus..." eine sehr große Leserschaft gefunden hat. Desgleichen sind Ihre Erklärungen zu maßgebenden Punkten, die weiter gehen als die Darstellung in den veröffentlichten Büchern, nicht nur für das kirchliche Lehramt von Bedeutung, sondern ebenso für Ihre Leser, die ein Recht darauf haben, über Aussagen von derartiger Tragweite informiert zu werden.

2) im Licht der katholischen Lehre die Punkte zu überprüfen, die noch immer von einer gewissen Doppeldeutigkeit belastet sind, und öffentlich Ihren Willen zu bekunden, dass Sie diesem Ersuchen nachkommen werden.

Außerdem muss man zugeben, dass das Gespräch trotz des Umfangs seines Programms die Klarstellungen nicht so weit vorantreiben konnte, wie es einerseits Ihre Betrachtungsweise der Beziehung zwischen Offenbarung und Erfahrung und andererseits die Rolle, die Sie in der Theologie einer „Handreichung“ apologetischen Typs zuschrieben, bedurft hätten. Deshalb und wegen der Zweifel, die noch immer bestehen, kann die Glaubenskongregation, die sich im gegenwärtigen Augenblick eines Urteils in dieser Sache enthält, nicht umhin, auf die Notwendigkeit einer vollkommenen Übereinstimmung mit den Prinzipien hinzuweisen, an die sich jede theologische Arbeit halten muss. Was das Verhältnis von Offenbarung und Erfahrung (mit seinen Konsequenzen für die normative Rolle der formellen Lehraussagen der Bibel und der Dokumente des Lehramtes) betrifft, so macht sie Sie vor allem auf das aufmerksam, was in der Erklärung Mysterium Ecclesiae, Nr. 5 (AAS LXV, 1973, S. 402-404), ausgeführt ist.

Ich wäre Ihnen dankbar, hochw. Herr Pater, wenn Sie mich wissen lassen wollten, welcher Weg Ihnen als der wirksamste erscheint, um die von mir hier zum Ausdruck gebrachten Ansuchen zu erfüllen. Die Kongregation ihrerseits dächte an einen Artikel, den Sie im Einvernehmen mit ihr vorbereiten, wobei Sie die diesem Brief beigefügte Dokumentation als Leitfaden benutzen. Sie ist ferner bereit, jeden anderen Weg, den Sie vorschlagen können, in Erwägung zu ziehen. Eine Abschrift dieses Briefes senden wir an S. Em. Kardinal J. Willebrands, der diese Angelegenheit in seiner Eigenschaft als Großkanzler der Universität Nijmegen verfolgt, und eine weitere Abschrift an den hochw. Generalmeister des Dominikanerordens, Ihren Ordinarius.

In Erwartung einer günstigen Antwort Ihrerseits bitte ich Sie, hochw. Herr Pater, den Ausdruck meiner ergebenen Hochachtung entgegenzunehmen.  

FRANJO Kardinal ŠEPER
Präfekt

 

Anlage zum Brief an Prof. P. E. Schillebeeckx

Die vorliegende Anlage soll die allgemeine Mitteilung der Kongregation, die im Begleitbrief zum Ausdruck gebracht ist, verdeutlichen. Die in ihr enthaltenen Bemerkungen gründen sich im wesentlichen auf den Bericht über das Gespräch vom 13. bis 15. Dezember 1979 (= Gespräch) und auf die schriftliche Antwort von Prof. Schillebeeckx vom 13. April 1977 auf die Fragen, welche ihm, gleichfalls schriftlich, die Kongregation vorgelegt hatte (= Brief).

I. Von Prof. Schillebeeckx erbrachte Klärung, Präzisierungen und Richtigstellungen

A. Klärung dogmatischer Natur

Vorbemerkung

Der Verfasser beabsichtigt nicht, eine vollständige Christologie vorzulegen, sondern möchte mit Hilfe der Ergebnisse der historisch-kritischen Exegese die Menschen, die sich am Rande der Kirche und des Glaubens befinden, an die Person Jesu heranführen. Seine Arbeit will eine apologetische "Handreichung" im Sinn der Fundamentaltheologie sein (Gespräch, 4).

1) Prof. Schillebeeckx hat „zugegeben“, dass „der Theologe, wenn er sich mit einer exegetischen oder historischen Forschung beschäftigt, sich nicht ernsthaft mit dem Gedanken tragen kann, die Glaubenssätze der katholischen Kirche aufgeben zu müssen“, besonders „das, was von den ökumenischen Konzilien und den unfehlbaren Erklärungen der Päpste definiert wurde“, und dass „der dogmatische Theologe bei seinen tatsächlichen Urteilen über die Realität der Dinge als oberste Richtschnur für sein Denken nicht seine eigene Auffassung vom geschichtlichen Jesus, sondern das Denken der Kirche über Jesus annehmen muss“ (Gespräch, 4-5). Die gesamte Interpretation muss sich demzufolge darum bemühen, eine getreue und homogene Wiedergabe der Glaubensformeln zu sein, die „für immer wahr bleiben“ (Gespräch, 3).

2) Anders als in seinen Büchern und besonders im Epilog von Tussentijds verhaal over twee Jezus boeken ist er der ausdrücklichen Anerkennung der Gottheit Jesu in den Begriffen der Kirche nicht mehr ausgewichen (Gespräch, 5 Ende, 6 Ende). Er hat die Präexistenz der göttlichen Person des Sohnes anerkannt (Gespräch, 6; Brief, 5, 2. Abschn., Z. 4) sowie eine „hypostatische Identifikation“ des Sohnes Gottes mit „der Art des personalen Menschseins“ Jesu.

3) Er hat erklärt, dass in der Beziehung Jesu zum Vater für ihn das Bewußtsein, der eingeborene Sohn zu sein, impliziert ist, und das auch, obwohl Jesus selbst den Ausdruck „der Sohn“ nicht gebraucht hat (Gespräch, 10), und dass die ausdrückliche Gleichsetzung des Reiches Gottes und Jesu eine legitime Erläuterung des Bewußtseins ist, das Jesus von sich selbst hatte und das in der alten Überlieferung Q nachzuweisen ist (Brief, 16).

4) Er hat erklärt, dass er „auf Grund des Lehramtes der Kirche, das sich zu diesem Punkt geäußert hat“, an die Geburt Jesu aus der Jungfrau „glaube“ (Gespräch, 14).

5) Er hat anerkannt, dass „das Opfer Jesu Sühneopfer für unsere Sünden ist“ (Gespräch, 8).

6) Er hat erklärt, dass es „für ihn klar ist, dass Jesus die Kirche gründen wollte“ (Auserwählung der Zwölf als Vertreter der zwölf Stämme Israels – Gespräch, 11).

B. Präzisierung über die Tragweite mancher Formulierungen und Gedankengänge

1) Was das Geheimnis der Inkarnation betrifft:

- der Ausdruck „hypostatische Identifikation“ des Wortes und der Menschheit Jesu, ein Ausdruck, den der Verfasser, wie er erklärt, dem Begriff von der hypostatischen Union vorzieht (Jezus..., S. 543, Z. 7), schließt für ihn die Tatsache der hypostatischen Union nicht aus (Gespräch, S. 7, Z. 11: „ich erkenne die hypostatische Union an“); der Verfasser sagte, er sei überzeugt, deren Sinn wirklich zu treffen (Brief, S, 14, Z. 8: „meines Erachtens ist da die hypostatische Union in ihrer reinen Form vorhanden“) und mit dem Konzil von Chalkedon übereinzustimmen, wenn es von „unus et idem“ spricht, der zugleich wahrer Gott und wahrer Mensch ist.

- der Ausdruck „Art des personalen Menschseins" oder „personalistische menschliche Natur" oder auch: „Jesus ist ,menschlich Person‘“ bedeutet für ihn nicht, dass der Mensch Jesus eine menschliche Person hat (Gespräch, 7, Z. 6-9), er will lediglich Jesus im Vollbesitz seines Menschseins als „verus homo“, als wahrer Mensch, hervorheben (Gespräch, 7, Z. 14 und 16). Als dogmatischer Theologe behauptet er niemals, dass Jesus eine menschliche Person sei (Gespräch, S. 6, die zwei letzten Zeilen – besser gesagt im Brief, S. 13, Z. 11, 30-31, usw.).

2) Was die Einsetzung der Eucharistie betrifft, hat er präzisiert, dass „die Texte der Einsetzung (der Eucharistie), wie wir sie in den liturgischen Formeln lesen, eine historische Anamnese dessen“ sind, „was sich beim letzten Abendmahl ereignet hat“, dass „der Ursprung dieser (sakramentalen) Worte und der ganzen Eucharistie im letzten Abendmahl und in dem liegt, was Jesus beim letzten Abendmahl gesagt und getan hat“ (Gespräch, 12).

C. Richtigstellungen und Berichtigungen des Verfassers.

Der Verfasser hat erklärt, dass die folgenden Richtigstellungen sich ihm zum Teil durch die Vertiefung seiner Forschung, zum Teil durch das Bewußtwerden der Tatsache aufgedrängt haben, dass manche seiner Begriffe nicht „glücklich“ waren und zu Mißverständnissen Anlaß gaben.

Diese Richtigstellungen betreffen folgende Aussagen:

1) „Die Ehrentitel ,Sohn Gottes‘ und ,der Sohn‘ ... sind ... christliche Identifikationen des Jesus von Nazaret (formuliert) nach seinem Tod. Jesus selbst hat sich niemals als ,der Sohn‘ oder ,der Sohn Gottes‘ bezeichnet; kein synoptischer Text (verstanden, wohlgemerkt, im Sinne der Kritik) geht in diese Richtung“ (Jezus..., S. 211). - Richtigstellung: „ein etwas zu apodiktischer Satz; gemildert in Gerechtigheid...“ (Gespräch, 10).

2) In Markus 14, 25 (Einsetzungsbericht) „erkennt man eine nach-österliche, durch die Kirche erfolgte Prägung, und zwar in der zweiten Hälfte des Verses: bis zu dem Tag, an dem ich von neuem davon trinke im Reich Gottes“ (Jezus..., S. 253). - Richtigstellung: „die Formulierung ist unglücklich; dasjenige, welches sekundär ist, das ist die Verbindung der beiden Teile des Herrenwortes; ich betrachte beide Teile als ,ipsissima verba‘, als tatsächliche Worte des Herrn; vgl. Tussentijds...“ (Gespräch, 12-13).

3) „In Jezus...“ (S. 284) „stellte ich nicht genügend den Zusammenhang her zwischen dem leeren Grab und der Auferstehung. Ich habe in der Folge erkannt, dass dieser Zusammenhang für die Autoren des Neuen Testaments enger war, als ich ursprünglich angenommen hatte. So verstanden, kann die Entdeckung des leeren Grabes ein vermittelndes Zeichen für den Glauben sein. (In diesem Punkt gibt es eine Entwicklung meines Denkens von Jezus ... zu Tussentijds)“ (Gespräch, 15).

4) „Die ‚Gemeinde Q‘ kennt keine Erscheinungen.“

- Richtigstellung: „Dieser Teil ist übrigens der hypothetischste meines Buches. Obgleich ich ihn als ernst betrachte, weiß ich durchaus um die Zweifel, die hinsichtlich dieser ‚Gemeinde Q‘ bestehen. Ich möchte damit nur zum Ausdruck bringen, dass der Auferstehungsglaube der Gemeinde nicht einzig und allein auf dem Zeichen des leeren Grabes und der Erscheinungen beruht“ (Gespräch, 16).

5) Auch wenn das, was der Verfasser in dem Gespräch zum Thema Erscheinungen sagt, nicht ganz zufriedenstellend ist (vgl. unten II, 3), findet man doch im Brief (S. 17) eine Präzisierung und zugleich eine Berichtigung von einiger Bedeutung. Bei der Deutung des Ursprungs der Aussagen über die Erscheinungen gebraucht P. Schillebeeckx den Begriff der „metanoia“ (Umkehr). Diese Art des Vorgehens bringt die Gefahr mit sich, den qualitativen Unterschied zwischen den Erscheinungen, die Jesus seinen Jüngern zuteil werden ließ, und einer „Erfahrung der Umkehr“ als solcher, nicht ausreichend genug zu beachten. In diesem Zusammenhang ist die folgende Feststellung von Bedeutung: „Vielleicht gibt meine Verwendung des Wortes "Umkehr" in einem sowohl moralischen wie vor allem christologischen Sinn Anlaß zur Doppeldeutigkeit. Für mich ist jedenfalls in dieser Terminologie von der "Umkehr" die Christuserscheinung ebenso wesentlich, wie sie es im Begriff der Erscheinung ist: mit Augen geschaut (oophtè). Es ist der lebendige Christus, der Auferstandene, der die Augen öffnet.“

II. Grenzen der erzielten Ergebnisse und Mehrdeutigkeiten, die bestehen bleiben

1) Die Antwort auf die Frage über die jungfräuliche Empfängnis Jesu Christi ist formal gesehen korrekt, erweist sich aber in ihrem Wert und ihrer Bedeutung als sehr begrenzt, wenn der Verfasser erklärt: „Ich glaube das auf Grund des Lehramtes“ (Gespräch, 14).

2) Zu einigen wichtigen Punkten (vgl. weiter oben, S. 1) räumt der Verfasser ein, dass der Glaube der Kirche für ihn als dogmatischen Theologen oder auch für die dogmatische Theologie verpflichtende Kraft besitzt. Aber sehr oft klingen die Behauptungen, die seine Werke enthalten, so, als beschränke sich diese Gültigkeit auf den dogmatischen Theologen im strikten Sinne. Eine solche Begründung des Glaubens gilt hingegen für alle Disziplinen der katholischen Theologie, auch wenn sie mit zum Teil verschiedenen Methoden arbeiten.

3) Die im Gespräch gemachten Aussagen zum Thema der bestehenden Beziehung zwischen Auferstehung und Erscheinungen sind nicht ganz zufriedenstellend (Gespräch, 16-18). Das gilt nicht nur für einige Hypothesen, die in der Erklärung des historischen Ursprungs des Osterglaubens gebraucht wurden (Gespräch, 16), sondern auch – und darauf bezieht sich vor allem das Urteil der Glaubenskongregation – für einige zentrale Äußerungen zu diesem Thema, wie z.B: „Doch die Erscheinungen als solche sind nicht der formale Grund unseres Glaubens an die Auferstehung“ (Gespräch, 16). Eine solche Behauptung ist keine Antwort auf die Schwierigkeit, die in dem Gespräch aufgetaucht war, und somit bleibt die Doppeldeutigkeit bestehen (vgl. jedoch das oben angeführte Zitat aus dem Brief).

4) Die systematische und wiederholte Ablehnung des Wortes Anhypostasie (vgl. Jezus... 534, Z. 31 ff.; 538, Z. 5; 540, Z. 3; 545, Z. 8; Gespräch 7, Z. 11: „Ich ziehe es vor, die im Neochalkedonismus enthaltene Anhypostasis zu vermeiden“) wird ständige Quelle von Doppeldeutigkeiten sein. Man weiß, dass der Verfasser „(dadurch) nur in Abrede stellen will, dass die Menschlichkeit Jesu eine menschliche Lücke aufweise (Brief, S. 13, letzte Zeile)“, aber das Wort „Hypostase“ ist nicht das Wort „Person“, es hat für uns heute nicht den Sinn von geistlicher Natur, sondern den von verschiedener und unabhängiger Realität in der Existenz. Ablehnung der Anhypostasie beschränkt sich infolgedessen nicht darauf, jede Lücke des Menschseins Jesu zu bestreiten, sondern hat die Tendenz, in ihr eine deutlich unterschiedene und unabhängige Wirklichkeit in der Existenz sichtbar zu machen und zu der Vorstellung von dem „undenkbaren Gegenüber“ zwischen dem Menschen Jesus und dem Sohn Gottes“ zu führen, das Schillebeeckx selbst beseitigen will (Jezus, S. 543, Z. 13). Der Leser wird hin- und hergeworfen von dem zweifachen Sinn: menschliche Person – nicht menschliche Person.  

FRANJO Kardinal ŠEPER
Präfekt


Schreiben an P. Edward Schillebeeckx bezüglich seines Buches "Kerkelijk Ambt" ("Das Amt in der Kirche", 1980)

vom 13. Juni 1984

(Quelle: Deutsche Fassung von der Vatikanseite: L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 5, 16. Januar 1985, Seite 5; AAS 77 [1985], 994-997; siehe: Die englische Fassung auf der Vatikanseite)

Hochwürdiger Pater Schillebeeckx!

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat mit großer Aufmerksamkeit von den beiden Schreiben Kenntnis genommen, die Sie ihr mit Datum vom 26. November 1982, bzw. 30. Juli 1983 übersandt haben (im folgenden zitiert als RP oder „Réponse provisoire“, „provisorische Antwort“, und R II oder zweite Antwort), um auf die Vorbehalte zu antworten, die sie bezüglich Ihres Buches Kerkelijk Ambt (1980, 1. und 2. Auflage) abgek.: KA) — in französischer Übersetzung erschienen unter dem Titel: Le Ministere dans l’Eglise (1981) (ME) – geäußert hatte.

Sie dankt Ihnen für die Präzisierungen, die Sie ihr mitgeteilt haben; sie ist der Meinung, dass Ihre Gedanken nunmehr klargestellt scheinen und somit die Phase des Dialogs mit dem Verfasser als abgeschlossen betrachtet werden kann. Sie teilt Ihnen daher die Schlussfolgerungen mit, zu denen sie gelangt ist.

1. Die Kongregation nimmt zunächst die von Ihnen ausgesprochenen Beteuerungen hinsichtlich Ihrer Absichten zur Kenntnis. Sie vermerkt insbesondere, welche Sorgfalt Sie darauf verwendet haben, allgemein daran zu erinnern, dass der Zugang zum Priesteramt und die Befugnis zur Leitung der Eucharistiefeier zumindest unter normalen Gegebenheiten durch die Weihe mit Handauflegung im Rahmen der apostolischen Sukzession erfolgen.

2. Ziel Ihres Besuches war es jedoch offensichtlich nicht, an diesen Punkt der allgemeinen Lehre zu erinnern oder ihn abzustützen, sondern festzulegen, was die Ausnahmesituationen erfordern, und in diesem Zusammenhang eine im Vergleich zur Lehre der Kirche über das Priesteramt, einschließlich der Feier der Eucharistie, völlig neue These zu vertreten.

Denn Sie wollten teils durch die Geschichte des ersten Jahrtausends des Lebens der Kirche, teils durch ekklesiologische Überlegungen beweisen, dass „Ausnahmen von dem möglich sind“, was Sie den „normalen“ Weg nennen, und zwar so verstanden, dass es unter bestimmten Umständen (in Ausnahmesituationen) nicht dogmatisch unmöglich wäre, den Zugang zum priesterlichen Amt und die Befugnis zur Feier der Eucharistie anders als durch die Weihe in Form der Handauflegung in der apostolischen Sukzession zu erlangen (RP 15, 1. 8-10; 16, 1. 13-17; 18, letzte Zeile; 19, 1. 4-5 u. 15-17).

Sie behaupten, dass die einzelne Ortsgemeinde in sich selbst über die notwendigen Reserven verfüge, um dem Mangel an ordentlichen Priestern zu begegnen, und dass sie dazu „von den Diensten derer unter ihren Mitgliedern Gebrauch machen kann, die für diese Diakonie am besten geeignet sind“, wobei letztere nach Ihnen alles in allem lediglich eine „Akzentuierung und Spezifizierung“ der Taufe darstelle (R II 5, 1. 29-34; vgl. ebd. 3, 1. 18-21; 7, 1. 32-33).

Diese „außerordentlichen Amtsträger“ empfangen, so sagen Sie, einfach aufgrund der Tatsache ihrer Berufung durch die Gemeinde und ihrer „Einsetzung in der und für die Gemeinde“ (KA 2, 85; ME, 112m) eine wirkliche „Befugnis“, die ihnen gestattet, „den Umständen entsprechend alles zu tun, was für das Gemeindeleben einer Kirche Gottes notwendig ist“; diese Befugnis ist nicht nur „Erlaubnis“ (im kanonischen Sinn), sondern „sakramentale Gewalt“ (RP 8, 1. 12-17; R II 6, 1. 30-31). Sie empfangen „das ,sacramentum ordinis“ (das Sakrament der Priesterweihe)“, das ihnen „auf außergewöhnliche Weise“ (R II, 8, 1. 19-20; 6, 1. 30-32), ohne Einreihung in die Nachfolge der Apostel, im technischen Verständnis dieses Ausdrucks, übertragen wird (R II 6, 1. 6-8). Kraft dessen „geschieht in einer ,außergewöhnlichen‘ sakramentalen Feier nichts, was von dem verschieden wäre, das in einer Feier durch einen ordentlichen Amtsträger erfolgt; in beiden Fällen ist es die Kirche selbst, die im Glauben durch die Feier ihr Heil verwirklicht“ (R II 3, 1. 26-29).

3. Als Sie das schrieben, meinten Sie, dass die früheren Erklärungen des Lehramtes in keiner Weise Ausnahmesituationen berücksichtigten und das Problem infolgedessen offenstünde (vgl. R II 2, 1. 12-20). Was nun die Auslegung der lehramtlichen Dokumente betrifft, so hat sich die Glaubenskongregation in ihrem Schreiben Sacerdotium ministeriale (6. August 1983) in autorisierter Weise dazu geäußert; sie hat das kraft ihres Sendungsauftrages getan, die Lehre der Kirche zu schützen (vgl. Regimini Ecclesiae Universae, Nr. 29), und hat erklärt, dass die innere Logik dieser Dokumente den außergewöhnlichen Weg, von dem Sie meinen, ihn vorschlagen zu können, ausschließe. Daraus ergibt sich, dass wir uns hier nicht vor einer „offenen Frage“ befinden und dass „das letzte Wort“ gesprochen worden ist (vgl. R II 8, 1. 21-29). Denn dieses Schreiben ruft in Erinnerung, dass die Apostolizität der Kirche nicht nur in der „Übereinstimmung ihres Lehramtes mit der Glaubenslehre der Apostel“, sondern durch „die Fortführung des Auftrags der Apostel durch die Struktur der Nachfolge“ zur Geltung kommt, „kraft derer die den Aposteln übertragene Sendung bis ans Ende der Zeiten fortdauern soll“ (III. 2-3).

Ebenso unterstreicht es, dass es „in der christlichen Gemeinde – deren hierarchische Gliederung ihr göttlicher Stifter so gewollt hat, unbeschadet der gleichen Würde aller vor Gott – seit den Anfängen besondere apostolische Ämter (peculiaria apostolica munera) gibt, die aus dem Weihesakrament hervorgehen“ (III, 3, 2). Daraus ergibt sich, dass „keine Gemeinde die Vollmacht besitzt, das apostolische Dienstamt, das grundsätzlich vom Herrn gewährt wird, zu übertragen“ (III, 2, 3).

„Unter den Aufgaben, die Christus ausschließlich den Aposteln und deren Nachfolgern übertragen hat, ragt in besonderer Weise die Vollmacht heraus, die Eucharistie zu feiern. Allein den Bischöfen, ebenso den Priestern, denen die Bischöfe selbst Anteil an ihrem Amt gegeben haben, ist daher die Vollmacht vorbehalten, im eucharistischen Geheimnis neu zu vollziehen, was Christus beim Letzten Abendmahl getan hat“ (III, 4, 1). Infolgedessen „bekennt die Kirche, dass das eucharistische Geheimnis in keiner Gemeinde gefeiert werden kann, es sei denn durch die Hände eines geweihten Priesters, wie es das Vierte Laterankonzil ausdrücklich gelehrt hat“ (III, 4, 3). Schon allein die Tatsache, Ausnahmen von diesen kirchlichen Lehren ins Auge zu fassen, „verletzt (daher) die gesamte apostolische Struktur der Kirche und zerstört die Heilsökonomie der Sakramente“ (III, 1).

4. Für die Glaubenskongregation hat es nicht den Anschein, dass Sie Ihre Einstellung seit damals geändert haben. So hält sie denn den Augenblick für gekommen, Ihnen offiziell mitzuteilen, dass in der Frage bezüglich des außerordentlichen Dieners der Eucharistie „das letzte Wort“ gesprochen wurde und „das pastorale Lehramt der Kirche“ (vgl. R II 8, 1.25) sich geäußert hat. Anderseits hat es sich wegen des Ansehens, das Sie sich auf theologischem Gebiet erwerben konnten, und aufgrund der Tatsache, dass Ihr Werk in verschiedene Sprachen übersetzt worden ist, als unerläßlich erwiesen, dass Sie selbst öffentlich die Lehre der Kirche und die Notwendigkeit anerkennen, andere als die von Ihnen empfohlenen Wege zu beschreiten, um die Probleme zu lösen, die Sie in diese Richtung gelenkt hatten. Die Gläubigen und alle anderen eventuellen Leser haben ein Recht auf diese Richtigstellung.

Die Kongregation muss Sie folglich bitten, ihr innerhalb der ordnungsgemäßen Frist (das sind 30 Tage nach Erhalt dieses Briefes) mitzuteilen, dass Sie der Lehre des Schreibens Sacerdotium ministeriale zustimmen sowie anerkennen, dass in Sachen des Glaubens und der sakramentalen Praxis die letzte Verantwortung dem Lehramt zukommt. Schließlich sieht sie vor, dass die Veröffentlichung dieses Briefes – so Gott will – von Ihrer Zustimmungserklärung begleitet wird. Nehmen Sie, hochwürdiger Pater, den Ausdruck respektvoller Hochachtung im Herrn entgegen.  

Joseph Kardinal Ratzinger

Präfekt

Erzbischof Alberto Bovone

Sekretär


Notifikation zu dem Buch "Pleidooi voor mensen in de Kerk" (Nelissen, Baarn 1985) von Edward Schillebeeckxs OP

vom 15. September 1986

(Quelle: AAS 79 [1987] 221-223; L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 40, 3. Oktober 1986, Seite 3; Der Apostolische Stuhl 1986, S. 1925-1927: siehe: Die englische Fassung auf der Vatikanseite)

1. Professor Edward Schillebeeckx OP veröffentlichte 1979 und 1980 zwei Studien über das Amt in der Kirche: einen Beitrag zu dem Sammelband »Basis und Amt« (Nelissen, Bloemendal 1979, SS. 43-90) sowie ein Buch mit dem Titel »Kerkelijk Ambt« (im selben Verlag 1980). In diesen beiden Schriften glaubte er die »dogmatische Möglichkeit« eines »außerordentlichen Dieners« der Eucharistie begründet zu haben, so dass Christengemeinden ohne Priester aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wählen könnten, der durch die Tatsache selbst im umfassenden Sinn bevollmächtigt wäre, das Leben dieser Gemeinden zu leiten und folglich dort die Eucharistie zu feiern, ohne dazu die sakramentale Priesterweihe in der apostolischen Sukzession empfangen zu haben.

2. Am 13. Juli 1984 richtete die Kongregation für die Glaubenslehre an Prof. Schillebeeckx ein Schreiben, in dem sie ihn darauf aufmerksam machte, dass die Auffassungen über das Amt, die er in den beiden fraglichen Studien vertreten habe, mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar wären, wie sie in autorisierter Form durch das Schreiben »Sacerdotium Ministeriale« vom 6. August 1983 (cf. AAS 75/2, 1983, 1003-1009) in Erinnerung gerufen wurde. Dementsprechend teilte die Kongregation Prof. Schillebeeckx mit, dass seine Auffassung über den »außerordentlichen Diener« der Eucharistie nicht als eine »offene Frage« betrachtet werden könne, und ersuchte ihn, in diesem Punkt öffentlich die Lehre der Kirche anzunehmen und seine persönliche Zustimmung zum Inhalt dieses Dokuments zu bekunden.

3. In seiner Antwort vom 5. Oktober 1984 kündigte Prof. Schillebeeckx das baldige Erscheinen eines neuen Buches über diese Frage an; er versicherte, dass darin nichts dem Schreiben »Sacerdotium Ministeriale« widerspräche, dass die Frage nach einem »außerordentlichen Diener« der Eucharistie nicht mehr vorkomme und dass schließlich – um jedes Mißverständnis auszuschließen – das Thema der apostolischen Sukzession ausführlicher analysiert würde.

4. Mit der gleichzeitigen Veröffentlichung des wesentlichen Absatzes dieser Antwort und ihrem eigenen Schreiben (cf. L’Osservatore Romano, 11. Januar 1985, S. 2) wies die Kongregation für die Glaubenslehre darauf hin, dass sie sich in der Folge ihr Urteil über das angekündigte Werk vorbehielte, das wenig später unter dem Titel »Pleidooi voor mensen in de Kerk« (»Plädoyer für Menschen in der Kirche«, Nelissen, Baarn, 1985) erschienen ist.

5. Im Hinblick auf dieses Buch muss die Kongregation, was die Frage des Amtes betrifft, die folgenden Anmerkungen machen: a) Tatsächlich ist die Frage des »außerordentlichen Dieners« der Eucharistie nicht mehr erörtert. Indessen, wenn auch das Schreiben »Sacerdotium Ministeriale« nicht formell abgelehnt wird, so stimmt ihm das Buch nicht zu, sondern unterzieht es vielmehr einer kritischen Analyse.

b) In der Hauptsache muss man mit Bedauern feststellen, dass der Autor weiterhin die Apostolizität der Kirche so versteht und darstellt, dass die apostolische Sukzession vermittels des Weihesakraments eine nicht wesentliche Gegebenheit für die Ausübung des Amtes ist und dementsprechend für die Übertragung der Vollmacht, die Eucharistie zu feiern – dies in Gegensatz zur Lehre der Kirche.

c) Was die in der Studie angewandte Methode betrifft, insbesondere den Rückgriff auf historische Argumente, die aus der Hl. Schrift hergeleitet sind, wird man sich hier darauf beschränken, an die Lehre der dogmatischen Konstitution »Dei Verbum« (Nr. 12, Abs. 2) zu erinnern, der zufolge nach Auswertung aller Quellen der Exegese und der Geschichte »die rechte Ermittlung des Sinnes der heiligen Texte« (erfordert), »dass man mit nicht geringerer Sorgfalt auf den Inhalt und die Einheit der ganzen Schrift achtet, unter Berücksichtigung der lebendigen Überlieferung der Gesamtkirche und der Analogie des Glaubens. Aufgabe der Exegeten ist es, nach diesen Regeln auf eine tiefere Erfassung und Auslegung des Sinnes der Heiligen Schrift hinzuarbeiten, damit so gleichsam aufgrund wissenschaftlicher Vorarbeit das Urteil der Kirche reift. Alles, was die Art der Schrifterklärung betrifft, untersteht letztlich dem Urteil der Kirche, deren gottgegebener Auftrag und Dienst es ist, das Wort Gottes zu bewahren und auszulegen.«

6. Aus diesen Gründen sieht sich die Kongregation für die Glaubenslehre gezwungen, den Schluss zu ziehen, dass das Amtsverständnis so, wie es von Prof. Schillebeeckx dargestellt wird, weiterhin mit dem der Lehre der Kirche in den wichtigen Punkten nicht übereinstimmt. Ihr Auftrag gegenüber den Gläubigen verpflichtet sie daher, dieses Urteil der Öffentlichkeit mitzuteilen. Während einer Audienz, die dem unterzeichneten Präfekten gewährt wurde, billigte Papst Johannes Paul II. die Notifikation, über die in einer ordentlichen Vollversammlung der Kongregation für die Glaubenslehre entschieden wurde, und ordnete ihre Veröffentlichung an.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 15. September 1986.

  † Joseph Kardinal Ratzinger

Präfekt

+ Erzbischof Alberto Bovone

Sekretär