Divino afflatu (Wortlaut)

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Apostolische Konstitution
Divino afflatu

von Papst
Pius X.
über die neue Verteilung des Psalteriums im römischen Brevier
1. November 1911

(Offizieller lateinischer Text: AAS III [1911] 633-638)

(Quelle: Rundschreiben unseres Heiligen Vaters Pius X., über die neue Verteilung des Psalteriums im römischen Brevier [1. Nov. 1911 „Divino afflatu“]; Motu proprio über die teilweise Neuordnung des Göttlichen Offiziums [„23. Okt. 1913 Abhinc duos annos ]; über das Konstantinische Jubiläum [8. März 1913 Magni faustique ], Lateinischer und deutscher Text, Herdersche Verlagsbuchhandlung, Freiburg im Breisgau 1916, S. 2-13.)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Pius, Bischof,

Diener der Diener Gottes

zum ewigen Gedächtnis

Die unter göttlicher Eingebung verfassten Psalmen, welche in der Heiligen Schrift gesammelt sind, haben bekanntlich nicht nur seit den ersten Tagen der Kirche eine wunderbare Wirkung zur Belebung der Frömmigkeit der Gläubigen ausgeübt, welche Gott immer das Opfer des Lobes, d.h. die Frucht der Lippen darbrachten, die seinen Namen priesen,<ref> {{#ifeq: Brief an die Hebräer | Divino afflatu (Wortlaut) |{{#if: Hebr|Hebr|Brief an die Hebräer}}|{{#if: Hebr |Hebr|Brief an die Hebräer}}}} 13{{#if:15|,15}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> sondern sie haben auch, wie es schon im Alten Bund Gebrauch geworden war, in der kirchlichen Liturgie und im Göttlichen Offizium eine hervorragende Stelle eingenommen. Daher entflammt, wie Basilius<ref> Homilie in Ps. 1 Nr. 2.</ref> sich ausdrückt, die angeborene Stimme der Kirche, und der Psalmengesang, nach einem Ausbruch Unseres Vorgängers Urban VIII.,<ref> Bulle Divinam psalmodiam.</ref> die Tochter jenes Hymnengesanges, der da immer erschallt vor dem Throne Gottes und des Lammes, und welche, um ein Wort des hl. Athanasius<ref> Brief an Marzellinus zur Erklärung der Psalmen Nr. 10.</ref> anzuwenden, die Menschen, in erster Linie jene, welche dem Dienste Gottes sich gewidmet haben, lehrt, wie man Gott loben müsse und mit welchen Worten man ihn geziemend preise. Schön sagt darüber Augustinus: Um vom Menschen gut gelobt zu werden, lobte Gott sich selbst, und da er sich gewürdigt hat, sein Lob auszusprechen, so fand der Mensch, wie er Gott loben solle.<ref> Erklärung zu Psalm 144, Nr. 1.</ref>

Überdies wohnt den Psalmen auch eine wunderbare Kraft inne, die Herzen für alle Tugendbestrebungen zu wecken. Denn wenn auch unsere ganze Heilige Schrift, sowohl das Alte als auch das Neue Testament, von Gott inspiriert und nützlich zur Belehrung ist, wie geschrieben steht, ... so ist doch das Buch der Psalmen wie ein Paradiesesgarten, der die (Früchte) aller übrigen (Bücher) in sich birgt und in Liedern erklingt und mit ihnen überdies unter dem Psalieren noch seine eigenen Früchte zutage fördert. Mit diesen Worten verbindet Athanasius<ref> Brief an Marzellinus Nr. 2.</ref> an derselben Stelle die weitere Bemerkung: <ref> Ebd. Nr. 12.</ref> Mir scheinen die Psalmen für den, der sie singt, wie ein Spiegel zu sein, indem man in ihnen sich selbst und die Regungen des eigenen Herzens betrachten soll und diese Stimmungen ausdrückt. Daher schreibt Augustinus<ref> 9. Buch, 6. Kap.</ref> in seinen Bekenntnissen: Wie habe ich bei deinen Hymnen und Gesängen geweint, tief gerührt durch die Stimmen deiner süß singenden Kirche! Jene Stimmen drängen in mein Ohr die Wahrheit träufelte in mein Herz und heiße Regungen der Frömmigkeit erglühten dabei, die Tränen flossen, und mir ward wohl unter ihnen. Wen sollten auch jene zahlreichen Stellen in den Psalmen nicht rühren, in welchen so laut die unermessliche Herrlichkeit Gottes, die Allmacht, die unaussprechliche Gerechtigkeit, Güte und Gnade uns seine andern unendlichen Ruhmestitel verkündet werden? Wem sollten die Ergüsse des Dankes für die von Gott empfangenen Wohltaten nicht ähnliche Gesinnung einflößen, oder das demütige, vertrauensvolle Gebet um erhoffte Güter, oder jener Aufschrei der büßenden Seele über (ihre) Sünden? Wen ließe der Psalmist ohne tiefe Bewunderung, wo er die Geschenke der göttlichen Güte an das israelitische Volk und an das ganze Menschengeschlecht verkündet und wo er die Lehren der himmlischen Weisheit kundgibt? Wen endlich sollte das Bild Christi, des Erlösers, nicht mit Liebe erfüllen, dessen Umrisse (dort) so sorgfältig gezeichnet sind? Hörte doch Augustinus<ref> Zu Psalm 42, Nr. 1.</ref> in allen Psalmen dessen Stimme, die betete, seufzte oder sich freute in der Hoffnung, oder klagte über das Vorhandene!

Daher ist es von altersher mit gutem Recht vorgesehen worden, sowohl durch die Dekrete der römischen Päpste als auch die Bestimmungen der Konzilien und die Satzungen der Orden, dass die Angehörigen des Klerus beider Ordnungen jede Woche das ganze Psalterium singen oder beten sollten. Diese von den Vätern überlieferte Regel haben auch Unsere Vorgänger Pius V., Klemens VIII. und Urban VIII. bei der Neuordnung des Römischen Breviers unverbrüchlich eingehalten. Somit wäre auch jetzt das ganze Psalterium im Zeitraum einer Woche zu beten, wenn nicht durch die veränderten Verhältnisse eine solche Gebetsregel häufig gehindert würde.

Denn im Fortgang der Zeit ist unter den Gläubigen die Zahl derjenigen Menschen stets gewachsen, welche die Kirche nach ihrem irdischen Leben den Himmelsbewohnern zuzuzählen und dem christlichen Volke als Schutzheilige und Vorbilder des Lebens vorzustellen pflegt. Nach und nach verbreiteten sich zu Ehren derselben immer mehr die Offizien der Heiligen. So kam es, dass die Offizien des Sonntags und die Offizien der Ferialtage fast verstummten und nicht wenige Psalmen außer Gebrauch blieben, während sie doch, nicht weniger als andere, um mit Ambrosius<ref> Erklärung zu Psalm 1, Nr. 9.</ref> zu sprechen, ein Preisen des Volkes, ein Lob Gottes, ein Preis der Gemeinde, ein Beifall aller, die Sprache der Gesamtheit, die Stimme der Kirche, das klangvolle Bekenntnis des Glaubens, eine Andacht voll Gewichtigkeit, die Freude der Freiheit, der Jubelruf des Glückes und der Widerhall der Freude waren. Über diese Beiseitesetzung haben mehr als einmal kluge und fromme Männer Klage geführt, weil sie nicht nur den Inhabern der heiligen Weihen so viele vortreffliche Hilfsmittel zum Lobe Gottes und zum Ausdruck der innersten Seelenstimmung entzog, sondern auch weil jene so wünschenswerte Abwechslung im Gebetsleben verloren ging, die zum würdigen, aufmerksamen und andächtigen Beten unserer Schwachheit die bestmögliche Stutze leiht. Denn, wie Basilius schreibt, bei der Gleichheit erschlafft oft, ich weiß nicht wie, unsere Seele und ist, obwohl sie zugegen ist, doch abwesend, bietet aber in den einzelnen Stunden die Psalmodie und der Gesang Abwechslung und Mannigfaltigkeit, dann verjüngt sich ihre Sehnsucht und die Aufmerksamkeit erneuert sich.<ref> Regel in ausführlicher Behandlung, Frage 37, Nr. 5.</ref>

Es war daher kein Wunder, dass mehrere Bischöfe aus verschiedenen Gegenden der Welt ihre Wünsche in dieser Angelegenheit vor den Apostolischen Stuhl brachten, zumeist beim Vatikanischen Konzil. Dabei verlangten sie unter anderem, dass soweit wie möglich die alte Übung, im Verlauf der Woche das ganze Psalterium zu beten, wieder eingeführt werde, doch sollte dabei dem Klerus, der wegen des Priestermangels im Dienst des geistlichen Weinberges schon schwer genug zu tragen habe, keine größere Belastung auferlegt werden. Diese Forderungen und Wünsche waren auch die Unsrigen gewesen, ehe Wir die päpstliche Würde auf Uns nahmen. Wir glaubten ihnen und ebenso den bitten, welche hernach von andern ehrwürdigen Brüdern und Männern frommen Geistes vorgebracht wurden, entgegenkommen zu sollen, jedoch mit der Vorkehr, dass die Rezitation des ganzen Psalteriums im Verlaufe einer Woche einerseits der Verehrung der Heiligen keinen Ertrag tun dürfe, dass aber auch andernteils das Göttliche Offizium für den Klerus keine größere Belastung bringe, sondern eher erleichtert werde. Unter Anrufung des Vaters der Lichter und mit Anempfehlung der Angelegenheit in fürbittendes frommes Gebet haben Wir deshalb gemäß dem Vorgehen Unserer Vorfahren eine Anzahl gelehrter und eifriger Männer ausgewählt und ihnen aufgetragen, dass sie in gemeinsamen Beratungen und Studien einen Weg zu finden suchten, wie da Ziel, das Unsern Wünschen entspräche, erreicht werden könnte. Jene haben die ihnen übertragene Aufgabe nach ihrem Geiste durchgeführt und eine neue Verteilung des Psalteriums ausgearbeitet. Nachdem die Kardinäle der heiligen Römischen Kirche, welche der Ritenkongregation vorstehen, diese Verteilung nach sorgfältiger Erwägung gebilligt hatten, haben Wir sie als eine solche, die Unsern Absichten sehr entsprach, in allen Punkten genehmigt, d.h. bezüglich der Ordnung und Teilung der Psalmen, der Antiphonen, der Versikeln und der Hymnen mit den zughörigen Rubriken und Regeln, und haben befohlen, dass eine authentische Ausgabe in Unserer Vatikanischen Druckerei hergestellt und von da aus verbreitet werde.

Da aber die Verteilung des Psalteriums im engsten Zusammenhang mit dem ganzen Göttlichen Offizium und der Liturgie steht, so ist es für jedermann ersichtlich, dass Wir durch diese Unsere Verfügung den ersten Schritt zur Verbesserung des Römischen Breviers und des Missale getan haben. Für diese Angelegenheit werden Wir jedoch demnächst einen besonderen Rat oder, wie man zu sagen pflegt, eine Kommission von Gelehrten einsetzen. Wir haben aber geglaubt, manche Neuerungen schon jetzt bei dieser Gelegenheit einführen zu sollen, wie es auch in den angefügten Rubriken<ref> S. Acta s. Sedis 1911, 639 – 651.</ref> zur Vorschrift gemacht ist. Vor allem sollen im Breviergebet die bestehenden Lesungen aus der Heiligen Schrift mit ihren der Zeit entsprechenden Responsorien durch häufigere Anwendung wieder zu der ihnen gebührenden Ehre kommen. Dann sollen aber in der heiligen Liturgie die uralten Messformulare der Sonntage während des Jahres und der Ferialtage, besonders die der Fastenzeit, ihre Stelle wieder erhalten.

Daher erklären Wir vor allem in Kraft dieses Rundschreibens die Ordnung des Psalteriums, wie sie gegenwärtig im Römischen Brevier vorliegt, für abgeschafft und verbieten seinen Gebrauch vom 1. Januar 1913 an ganz und gar. Wir befehlen, dass in allen Kirchen des Welt- und Ordensklerus, in den Klöstern, Orden und Kongregationen und in allen religiösen Gemeinschaften ohne Ausnahme, wo sie nach Pflicht oder Herkommen das kanonische Stundengebet nach dem Römischen Brevier, wie es von Pius V. herausgegeben und von Klemens VIII., Urban VIII. und Leo XIII. neu durchgesehen ist, verrichten, von diesem Tage an die neue Ordnung des Psalteriums, wie Wir sie mit ihren Regeln und Rubriken bestätigt und in der Vatikanischen Druckerei zu veröffentlichen befohlen haben, gewissenhaft eingehalten werde. Zugleich bedrohen Wir aber jene mit den rechtlichen Strafen, welche die Pflicht, täglich das kirchliche Stundengebet zu verrichten, versäumt haben; sie mögen wissen, dass sie der schweren Pflicht nicht genügen, wenn sie nicht Unsere Ordnung des Psalteriums übernehmen.

Allen Patriarchen, Erzbischöfen, Bischöfen und Äbten und den sonstigen Prälaten von Kirchen, selbst die Kardinäle und Erzpriester der Patriarchalbasiliken Roms nicht ausgenommen, befehlen Wir daher, dass sie in ihren Diözesen, Kirchen oder Klöstern das Psalterium mit den Regeln und Rubriken, wie es von Uns geordnet ist, in der festgesetzten Zeit zur Einführung bringen. Auch schreiben Wir vor, dass dieses Psalterium und seine Regeln und Rubriken von allen andern, welche zum Breviergebet oder zum Gesang der Horen verpflichtet sind, ohne Schmälerung angewandt und eingehalten werden. Für die Zwischenzeit aber soll es jedem einzelnen und ebenso den Kapiteln, wenn die Mehrheit derselben sich dazu geneigt zeigt, erlaubt sein, die neue Ordnung des Psalteriums sogleich nach dessen Erscheinen rechtmäßig anzuwenden.

Dies aber verfügen, erklären und bekräftigen Wir, indem Wir zugleich anordnen, dass dieses Unser Schreiben immer gültig und wirksam ist und sein wird. Keine apostolischen Konstitutionen und Anordnungen, weder im allgemeinen noch im besonderen, sollen dieser Gültigkeit entgegenstehen, noch sonst irgend etwas gegen sie in Kraft bleiben. Keinem Menschen also soll es erlaubt sein, diese Unsere Urkunde über die Abschaffung und Zurücknahme, Gewährung, Befehl, Vorschrift, Festsetzung, Nachsicht, Auftrag und Willensäußerung zu durchbrechen oder ihr in frevelhaftem Unterfangen zuwiderhandeln. Wenn aber sich jemand dazu erdreisten sollte, dann soll er wissen, dass er den Unwillen des Allmächtigen Gottes und seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich laden wird.

Gegeben zu Rom bei St. Peter im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1911

am 1. November, am Feste Allerheiligen,
im neunten Jahres Unseres Pontifikates
Fr. Sebastian Kardinal Martinelli
Präfekt der Ritenkongregation
A. Kardinal Agliardi
Kanzler der heiligen röm. Kurie
M. Riggi

Notar der Apostolischen Kanzlei

Anmerkungen

<references />

Weblinks