Diskussion:Litanei

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Im Artikel "Litanei" wird die am Ende die Hinzufügung "Kategorie: Litanei" nicht blau.
Die Alphabetische Reihenfolge macht es im Artikel "Kategorie: Litanei" noch nicht selbst. Könnte mir von den Wissenden jemand sagen, wie es funktioniert? --Oswald 07:33, 2. Nov 2007 (CET)

Blau wird eine Kategorie erst, wenn sie einer Oberkategorie zugeordnet ist. Dies scheint jetzt der Fall zu sein, denn bei mir erscheint die Kategorie blau (es kann auch sein, dass am Anfang die Kategorie nicht gleich blau ist, bis der Browser-Cache aufgefrischt wird.) Alphabetische Ordnung erfolgt automatisch, wenn die die Kategorie in den Artikeln so angegeben ist: [Kategorie:Litanei]. Die Angabe war aber folgendermassen: [Kategorie:Litanei|!] - So werden die Artikel unter "!" geordnet, aber nach Entstehungsdatum und nicht alphabetisch. Wenn du unter ! eine alphabetische Ordnung willst, kannst du dies haben, wenn du jeweils den Dateinamen noch so angibst: [Kategorie:Litanei|!Lauretanische Litanei] --reto 14:11, 2. Nov 2007 (CET)

Im Artikel sind Litaneien mit kirchlicher Druckgenehmigung angegeben. Das ist gut so. Aber eigentlich gehört auch eine Unterscheidung hin, welche für den liturgischen Gebrauch zugelassen sind (relativ wenige) und welche lediglich für den privaten Gebrauch (eine ganze Menge). --reto 14:13, 2. Nov 2007 (CET)

ad 1: Vergelt´s Gott. ad 2: Ich werde mir Gedanken machen. --Oswald 15:38, 2. Nov 2007 (CET)


Vergel´t Gott!
Ich bin davon ausgegangen, dass die Litaneien im Katholischen Gebets- und Gesangbuch „Gotteslob“ 1975 auch zur Liturgie dazugehören. Diese hatte ich dann als liturgisch angegeben. Da wäre die Litanei vom Heiligsten Sakrament (Nr. 767), die Du sicher trefflicher vom Heiligsten Altarsakrament in Deinem Buch findest. Die Litanei vom Heiligen Geist ist im Diözesanteil von Rottenburg-Stuttgart mit der Erzdiözese Freiburg Nr. 943. In der Quelle, die Du hast, könnte vielleicht Aufschluss darüber gegeben sein, ob so ein Diözesanteil für die Gesamtkirche als liturgisch betrachtet werden darf. Die Quellenangaben habe ich rangmäßig gegliedert. --Oswald 21:37, 2. Nov 2007 (CET)

Hallo Oswald. Was das Gotteslob betrifft, kann ich nicht viel sagen - wir haben in der Schweiz ja ein anderes Kirchengesangbuch. Unser alte KGB führt tatsächlich die fünf ersten approbierten Litaneien aus plus eine Litanei für die Verstorbenen. In unserem neuen sind eine ganze Reihe weiterer Litaneien. Dass eine Litanei im Kirchengesangbuch ist, heisst noch nicht, dass sie für den öffentlichen liturgischen Gebrauch approbiert ist. Es können ja auch andere Gebete im Kirchengesangbuch stehen. Approbiert sind tatsächlich nur die sechs aufgeführten Litaneien. Die Angaben habe ich von Holböcks Litaneienkatechismus, der auch Angaben über die kirchlichen Bestimmungen aufführt. --reto 22:03, 2. Nov 2007 (CET)


Was das bedeutet, dass eine Litanei im KGB (GL) steht und nicht zum öffentlichen Gebrauch ist, verstehe ich nicht. Aber mit dem Hölböck-Litaneienkatechismus sind wir auf alle Fälle auf dem richtigen Weg. Es ist gut, dass Du die Namen-Jesu-Litanei gleich dazugegeben hast. Meine Formulierung steht in unserm Gotteslob und zeigt, dass die Sprache "inflationär" wurde, wie ich Dich ja schon auf der Diskussionseite "Eucharistie" hinwies. Gib bitte noch den Verlag des Litaneienkatechismus an. Dann kann ich die Holböck-Literatur die sich in der Kathpedia findet (und schon gesammelt habe) eintragen. --Oswald 22:24, 2. Nov 2007 (CET)

Im Buch steht: Verleger, Eigentümer und für den Inhalt verantwortlich Univ.-Prof. Prälat Dr. Ferdinand Holböck. Die Deutsche Nationalbibliothek gibt allerdings den Christiana-Verlag an. Ich denke, von dort habe ich das Buch bekommen - obwohl ich es auf den Webseiten des Verlags nicht gefunden habe.