Dignitatis humanae: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Dignitatis humanae ''' sind die lateinischen Anfangsworte der [[Erklärung]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Religionsfreiheit]] vom [[7. Dezember]] [[1965]], das mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde.
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''' Dignitatis humanae ''' sind die lateinischen Anfangsworte der [[Erklärung]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Religionsfreiheit]] vom [[7. Dezember]] [[1965]], das mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde. Das Dokument wurde von 2.308 Konzilsteilnehmern bei 70 Gegenstimmen angenommen und vom Papst publiziert.
  
 
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==Kritik==
Dieses Dokument wurde vom damaligen Erzbischof und Konzilsteilnehmer [[Marcel Lefebvre]] nicht unterschrieben. Er beschuldigt das Konzil, einem Irrtum erlegen zu sein.
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Prominentester Kritiker der Konzilserklärung war Erzbischof [[Marcel Lefebvre]], der das Konzil beschuldigte, im vorliegenden Fall einem Irrtum erlegen zu sein, obwohl er das Schreiben zuerst unterschrieben hat.
  
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Im Falle von ''Dignitatis humanae'' fehlte es tatsächlich an längeren theologischen Vorarbeiten. Auch kann nicht geleugnet werden, dass die US-amerikanischen Konzilsväter (beraten von [[John Courtney Murray]] [[SJ]]) dieses Thema besonders aktiv vorantrieben. Auch hier ging dem entscheidenden Schritt über die bis dato vertretene ''doctrina catholica'' hinaus natürlich eine intensive theologische Diskussion voraus, aber diese Diskussion hat erst auf dem und während des Konzils selbst vertieft begonnen. Zu leugnen ist auch nicht: die Lehre von Dignitatis humanae - und zwar ''genau so'' wie sie vom Konzil gelehrt wird, also nicht irgendeine verwandte, ähnliche Lehre, ist noch in den  1950-er Jahren hindurch von wichtigen ''auctores probati'' (z.B. [[Alfredo Ottaviani]], ''Institutiones Iuris Publici Ecclesiastici'') abgelehnt worden, und zwar nicht als falsch, sondern als häretisch. Diese, zwar wichtige theologische Meinung war jedoch niemals Gegenstand einer lehramtlichen Definition.
  
Das Recht der Person und der Gemeinschaft  auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Belangen (1) <br>
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Die Ansicht über die Religionsfreiheit, steht zwar in ''Dignitatis humanae'' in der Kontinuität der Lehre aller Zeiten, jedoch ist die Konzilerklärung in diesem Punkt wenig argumentativ unterfüttert. Das nachfolgende päpstliche Lehramt, insonbesondere durch [[Johannes Paul II.]] hat weitere Argumente nachgeliefert. Die historische Entwicklung hat gezeigt, dass vom II. Vatikanum hier zwar eine vorausgreifende, aber doch völlig unumgängliche Entscheidung getroffen wurde. In deren Folge hat der Heilige Stuhl es selber betrieben, dass auch in Italien und Spanien der [[Katholizismus]] nicht mehr als "[[Staatsreligion]]" in der Verfassung verankert ist.
  
I. Allgemeine Grundlegung der Religionsfreiheit (2) <br>
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Der Zweck der Religionsfreiheit, die von der Kirche nicht nur toleriert, sondern auch gefördert wird, wird es sein, überhaupt erst eine [[Neuevangelisierung|neue Evangelisierung]] [[Europa]]s und des europäisch geprägten Kulturraums zu ermöglichen. Denn noch halten  Andersdenkende es für unglaubwürdig, dass die Kirche auch dann keinen Zwang mehr anwenden wird (bzw. vom Staat anwenden lässt), wenn sie "wieder" eine aktive Mehrheit in der Gesellschaft mobilisieren könnte.
  
II. Die Religionsfreiheit im Licht der Offenbarung (9) <br>
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==Der Text des Schreibens==
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[[Dignitatis humanae (Wortlaut)]]
  
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
*[http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm Dokumente des II. Vatikanischen Konzils in verschiedenen Sprachen] auf der Internetseite des Vatikans
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* {{Kathtube|Das hat das II. Vaticanum NICHT gelehrt!  Über die Religionsfreiheit.|13736|Autor=Klartext vom 14.1.10 WB Dr. [[Andreas Laun]]|Datum=14. Januar 2010|size=06:14}}
 
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*[http://www.kathnews.de/dignitatis-humanae-art-2 Dignitatis humanae Artikel 2] auf [[Kathnews]] von [[Gero Weishaupt]]
* [http://www.kathtube.com/player.php?id=4798 Konzilsschreiben bei Kathtube als Wordokument zum Herunterladen]
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*[http://www.kathnews.de/dignitatis-humanae-art-3 Dignitatis humanae Artikel 3] auf [[Kathnews]] von [[Gero Weishaupt]]
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*[http://www.kath-info.de/dignitatis.html Dignitatis humanae. Die Auslegungsprinzipien] auf [[Kath-info]] von Peter A. Kwasniewski
  
 
[[Kategorie:Lehramtstexte]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte]]
 
[[Kategorie:II. Vatikanum]]
 
[[Kategorie:II. Vatikanum]]

Aktuelle Version vom 17. August 2018, 12:12 Uhr

Dignitatis humanae sind die lateinischen Anfangsworte der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit vom 7. Dezember 1965, das mit der nötigen Gutheißung des Papstes Paul VI. erlassen wurde. Das Dokument wurde von 2.308 Konzilsteilnehmern bei 70 Gegenstimmen angenommen und vom Papst publiziert.

Kritik

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Prominentester Kritiker der Konzilserklärung war Erzbischof Marcel Lefebvre, der das Konzil beschuldigte, im vorliegenden Fall einem Irrtum erlegen zu sein, obwohl er das Schreiben zuerst unterschrieben hat.

Im Falle von Dignitatis humanae fehlte es tatsächlich an längeren theologischen Vorarbeiten. Auch kann nicht geleugnet werden, dass die US-amerikanischen Konzilsväter (beraten von John Courtney Murray SJ) dieses Thema besonders aktiv vorantrieben. Auch hier ging dem entscheidenden Schritt über die bis dato vertretene doctrina catholica hinaus natürlich eine intensive theologische Diskussion voraus, aber diese Diskussion hat erst auf dem und während des Konzils selbst vertieft begonnen. Zu leugnen ist auch nicht: die Lehre von Dignitatis humanae - und zwar genau so wie sie vom Konzil gelehrt wird, also nicht irgendeine verwandte, ähnliche Lehre, ist noch in den 1950-er Jahren hindurch von wichtigen auctores probati (z.B. Alfredo Ottaviani, Institutiones Iuris Publici Ecclesiastici) abgelehnt worden, und zwar nicht als falsch, sondern als häretisch. Diese, zwar wichtige theologische Meinung war jedoch niemals Gegenstand einer lehramtlichen Definition.

Die Ansicht über die Religionsfreiheit, steht zwar in Dignitatis humanae in der Kontinuität der Lehre aller Zeiten, jedoch ist die Konzilerklärung in diesem Punkt wenig argumentativ unterfüttert. Das nachfolgende päpstliche Lehramt, insonbesondere durch Johannes Paul II. hat weitere Argumente nachgeliefert. Die historische Entwicklung hat gezeigt, dass vom II. Vatikanum hier zwar eine vorausgreifende, aber doch völlig unumgängliche Entscheidung getroffen wurde. In deren Folge hat der Heilige Stuhl es selber betrieben, dass auch in Italien und Spanien der Katholizismus nicht mehr als "Staatsreligion" in der Verfassung verankert ist.

Der Zweck der Religionsfreiheit, die von der Kirche nicht nur toleriert, sondern auch gefördert wird, wird es sein, überhaupt erst eine neue Evangelisierung Europas und des europäisch geprägten Kulturraums zu ermöglichen. Denn noch halten Andersdenkende es für unglaubwürdig, dass die Kirche auch dann keinen Zwang mehr anwenden wird (bzw. vom Staat anwenden lässt), wenn sie "wieder" eine aktive Mehrheit in der Gesellschaft mobilisieren könnte.

Der Text des Schreibens

Dignitatis humanae (Wortlaut)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks