Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene

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Schreiben

Sekretariat für die Einheit der Christen
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene

22. Februar 1975

(Quelle: Herausgeber: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 27 [zweite unveränderte Auflage Mai 1980])

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Inhaltsverzeichnis

Einführung

Auf ihrer Zusammenkunft in Rom im November 1972 erklärten die Vertreter der ökumenischen Kommissionen der Bischofskonferenzen: "Der Geist der ökumenischen Bewegung muss besonders auf der Ebene der Ortskirche konkret zum Ausdruck kommen." (Service d'Information 20 [1973], p. 18). Das hier vorliegende Dokument möchte teilweise den von vielen katholischen Gläubigen ausgesprochenen Bedürfnissen antworten, die in örtlichen ökumenischen Kommissionen mitwirken.

Ein erster Entwurf wurde schon im Juni 1971 durch eine kleine Arbeitsgruppe von Konsultoren und ständigen Mitarbeitern des Sekretariates für die Einheit der Christen ausgearbeitet. Er wurde sodann zur Vorbereitung der nächsten Vollversammlung zusammen mit anderen Dokumenten allen Mitgliedern dieser Versammlung und einer Reihe von Konsultoren übersandt. Diese Vollversammlung fand im Februar 1972 statt, und dort wurde der Entwurf zuerst in Gruppen, sodann im Plenum behandelt. Er wurde in seiner Substanz gebilligt, jedoch wurden zahlreiche Anregungen eingebracht mit dem Ziel einer Neufassung verschiedener seiner Bestandteile.

Inzwischen nahm das Studium der verschiedenen Formen der ökumenischen Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene seinen Fortgang, sowohl im innerkatholischen Bereich wie auch gemeinsam zwischen der Katholischen Kirche und dem Ökumenischen Ra~ der Kirchen unter der Ägide der gemeinsamen Arbeitsgruppe. Das Ergebnis waren zwei Studien texte: eine Zusammenstellung von Fakten, verfaßt vom Rev. Victor Hayward vom Sekretariat des Ökumenischen Rates der Kirchen für die Beziehungen zu den Christenräten und von Rev. Basil Meeking vom Büro unseres Sekretariates, und eine Studie, verfaßt von einer kleinen Gruppe, die im Auftrag der Gemeinsamen Arbeitsgruppe arbeitete, deren Mitglieder von der Katholischen Kirche und vom Ökumenischen Rat der Kirchen berufen waren. Das erstgenannte Dokument wurde zugleich mit anderen Studien über die Kirchenräte veröffentlicht, während das zweite von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe in ihrer Sitzung vom Jahre 1972 dem Einheitssekretariat zugänglich gemacht wurde. Wir möchten an dieser Stelle für diese Geste der Mitarbeit unseren Dank aussprechen. Sie erwies sich als eine wertvolle Hilfe für unser Dokument.

Mit Benutzung dieser neuen Dokumentation und entsprechend den Direktiven der Vollversammlung des Sekretariates von 1972 arbeitete im November des gleichen Jahres und im April 1973 eine kleine Gruppe aus Mitgliedern, Konsultoren und Mitarbeitern des Büros weiter an dem Entwurf und erstellte eine neue Redaktion des Textes. Sie wurde der Vollversammlung des Sekretariates im November 1973 vorgelegt und erhielt eine einmütige Zustimmung unter Vorbehalt einiger stilistischer und auch inhaltlicher Verbesserungen. In den endgültigen Text wurden dann diese Veränderungen zusammen mit einigen Anregungen von seiten der Glaubenskongregation aufgenommen.

Der Charakter dieses Dokuments war auf der Vollversammlung von 1972 klar festgelegt worden. Es handelt sich nicht um eine Zusammenstellung von Direktiven oder Vorschriften, die mit Autorität im juridischen Sinne des Wortes gegeben werden. Vielmehr ist es ein Dokument, das Informationen geben will, die die Bischöfe in die Lage versetzen, mit seiner Hilfe angesichts einer bestimmten Situation zu entscheiden, welche Form die ökumenische Zusammenarbeit auf der Ortsebene annehmen soll. Im übrigen will das Dokument mehr als nur Informationen geben. Es bietet eine Orientierung, die nicht Gesetzeskraft beanspruchen will, deren Wert jedoch auf der Erfahrung und den Einsichten beruht, die das Einheitssekretariat gewonnen hat.

Indes hat selbstverständlich der Inhalt dieses Dokumentes, soweit er sich auf Texte des Lehramtes der Kirche und ihrer Rechtsordnung stützt, z. B. auf Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils oder auf offizielle Entscheidungen und Direktiven des Heiligen Stuhles, jene Gesetzeskraft, die diesen zu eigen ist.

Mit diesem Anspruch wird das Dokument hiermit veröffentlicht. Nachdem es die Zustimmung der Vollversammlung erlangt hatte, wurde es vom KardinaI-Präsidenten dem Heiligen Vater zur Kenntnis gebracht und wird nun mit dessen Zustimmung allen Bischofskonferenzen übersandt, um ihnen bei der Wahrnehmung ihrer ökumenischen Verantwortung eine Hilfe zu sein. Die Bedeutung des Dokumentes besteht also darin, ein Werkzeug für diese Aufgabe zu sein, und dadurch werden sowohl seine Tragweite wie auch seine Grenzen bestimmt.

Die ökumenische Dimension ist einer der vorrangigen Aspekte des Lebens der Katholischen Kirche sowohl auf Weltebene wie auch auf der örtlichen Ebene. Die katholischen Prinzipien ihrer ökumenischen Aufgabe sind im Konzilsdekret über den Ökumenismus formuliert. Sie enthalten die Forderung, dass die ökumenischen Initiativen den örtlichen Bedürfnissen angepaßt sind: denn es ist Sache der Ortskirche, hierzu einen unauswechselbaren Beitrag zu leisten, mitten in der Wirklichkeit des Alltags. Aber zugleich führen diese Prinzipien uns stets den Sachverhalt vor Augen, dass jede örtliche Initiative ausnahmslos so aufgenommen werden muss, dass dabei der Gemeinschaft im Glauben und in der Disziplin, die die Einheit der Katholischen Kirche ausmacht, Rechnung getragen wird. All dies wird von dem vorliegenden Dokument mit Klarheit dargelegt.

Andererseits ist dieses Dokument nicht erschöpfend, will dies auch gar nicht sein. Im Verlauf ihrer Zusammenkunft im Jahre 1972 haben die Vertreter der ökumenischen Kommissionen der Bischofskonferenzen eine Vielzahl von Fragen zum Ökumenismus am Ort aufgeworfen. Wir glauben, dass dieses Dokument auf einige von ihnen eine Antwort gibt, und zwar besonders auf solche, die die Strukturierung der ökumenischen Arbeit und ihre Organisation auf nationaler und auf diözesaner Ebene betreffen. Das Zweite Vatikanische Konzil betont ausdrücklich die Verantwortlichkeit der Bischöfe in diesem Bereich. "Das Heilige Konzil... empfiehlt die Teilnahme an den ökumenischen Bestrebungen den Bischöfen auf dem ganzen Erdkreis, so dass sie von ihnen eifrig gefördert und mit Klugheit geleitet werden." (Unitatis Redintegratio, 4.) Zu diesem Zweck müssen die Bemühungen der Hirten und der Laien koordiniert werden.

Als eines der Hauptziele des Heiligen Jahres hat der Papst das Thema der geistlichen Erneuerung und der Versöhnung mit Gott und unter den Christen gestellt. Wir haben das Vertrauen, dass das vorliegende Dokument ein Beitrag zur Verwirklichung dieser zutiefst ökumenischen Perspektive sein könnte.

Rom, am 22. Februar 1975

JOHANNES Kardinal WILLEBRANDS
Präsident des Sekretariates für die Einheit der Christen
Charles Moeller

Sekretär

1. Die ökumenische Aufgabe

Im November 1972 bezeichnete Papst Paul VI. in seiner Ansprache vor Vertretern der nationalen ökumenischen Kommissionen als die primäre Mission der Kirche, die Menschen aufzurufen, in die Gemeinschaft mit Gott durch Christus im Heiligen Geist einzutreten und ihnen zu helfen, in dieser Gemeinschaft zu leben, die sie errettet und die unter ihnen eine Einheit herstellt, so tief und geheimnisvoll wie die des Vaters mit dem Sohn (1).

Bei einer anderen Gelegenheit, im Oktober 1967, hatte der Heilige Vater in einer Ansprache an den Patriarchen Athenagoras erklärt - unter Berufung darauf, dass die Einheit für die Welt ein Zeichen sein muss, das sie zum Glauben ruft -, dass der Unglaube von heute ebenso im Innenraum der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ein gebieterisches Bewußtsein von der Dringlichkeit der Einheit erwecken kann, das zu gemeinsamer Tat ruft. "Dieses gemeinsame Zeugnis", sagte der Heilige Vater, "eins in der Verschiedenheit, entschieden und überzeugend, für einen Glauben, der in Demut seiner selbst sicher ist, in Liebe lebendig und Hoffnung ausstrahlend - ist dies nicht heute die vorrangige Forderung des Geistes für die Kirchen?" (2)

Voraussetzung für die so verstandene ökumenische Bewegung ist eine Erneuerung in der Kirche, dem Geist der Wahrheit und der Heiligkeit Jesu Christi entsprechend, eine Erneuerung, die jedes Glied der Kirche erreichen muss, so dass deren Lebensqualität davon Zeugnis gibt. (3)

In dem Augenblick, da dieser Appell des Heiligen Geistes zur Einheit durch Erneuerung von den christlichen Gemeinschaften verstanden und beantwortet wird, wachsen und entwickeln sich die Dimensionen des gemeinsamen Nachdenkens und Tuns in einer Weise, dass man von einem Druck der ökumenischen Bewegung sprechen kann, der mehr und mehr die Christen zum Dialog, zum gemeinsamen Gebet, zur praktischen Zusammenarbeit und zum gemeinsamen Zeugnis drängt. (4)

Das Ziel der ökumenischen Zusammenarbeit zwischen den Kirchen und den kirchlichen Gemeinschaften ist die Ausbreitung des Evangeliums und die Einheit, und das gilt nicht weniger für den Fall, dass sie im engeren oder weiteren Sinn soziale Probleme betrifft. Denn alle christlichen Gemeinschaften anerkennen, dass ihre erste Aufgabe die Verkündigung des Evangeliums an die Welt ist, und zwar in Wort und Tat. (5)

Die ökumenische Bewegung ist eine Bewegung des Heiligen Geistes, die weiter greift als jede einzelne der besonderen Initiativen, in denen sie sich manifestiert. Dieser ökumenische Impuls, der, was die Katholische Kirche angeht, notwendigerweise von den im Ökumenismusdekret und im Ökumenischen Direktorium niedergelegten Prinzipien geleitet wird, führt zu einer sehr großen Mannigfaltigkeit von Ausdrucksformen und Strukturen, und das vorliegende Dokument hat den Zweck, einige der wichtigsten davon ins Auge zu fassen. Wenn so die Erscheinungsformen des Ökumenismus in den verschiedenen Teilen der Welt der Katholischen Kirche in einem jeden Land mehr zum Bewußtsein kommen, muss man sich vor zwei Gefahren hüten: vor der Isolierung und vor der sklavischen Nachahmung dessen, was anderswo vor sich geht. Die ökumenischen Bemühungen müssen sich den örtlichen Bedürfnissen anpassen, sie werden also von Region zu Region verschieden sein, wobei sie sich stets im Rahmen der katholischen Gemeinschaft halten. Wenn darüber hinaus die Suche nach einer strukturierten Einheit am Ort eine Aufforderung ist, so gilt das gleiche für die Suche nach einer qualitativen Einheit im Bekenntnis eines gesunden und vollständigen Glaubens. Die ökumenischen Initiativen sollen ein wahrhaftiger Ausdruck des Lebens der Ortskirche sein und nicht einfachhin eine Unternehmung von Einzelpersonen. Sie sollen also unter der Leitung des Ortsbischofs durchgeführt werden, in engem Kontakt mit der ökumenischen Kommission der Diözese oder der Bischofskonferenz. Dabei ist es wichtig, dass die ökumenischen Kommissionen diese örtlichen Initiativen mit Unterscheidungsvermögen und Sympathie betrachten, sie ermutigen und, wenn nötig, unterstützen. Die Bewegung zur Einheit hin ist ein Wesensbestandteil der Erneuerung der Kirche (6), und ihre Entfaltung sollte für die Ortskirche Gegenstand beständiger Sorge sein.

Sollten die ökumenischen Bemühungen ausschließlich inoffiziellen Gruppen anvertraut sein, so würden daraus Schwierigkeiten entstehen. (7) In der Tat würde daraus eine Gleichgewichtsstörung folgen, die die adäquate und kluge Wahrnehmung der gesamten ökumenischen Verantwortung verhindern würde. Solche Schwierigkeiten werden am besten ausgeräumt, wenn in einer Ortskirche eine klare und aufrichtige Hinwendung zur ökumenischen Aufgabe vorhanden ist.

2. Das katholische Verständnis der Ortskirche (8) und seine Beziehung zur ökumenischen Bewegung

Der Ökumenismus auf der Ortsebene ist ein Grundbestandteil der ökumenischen Situation als ganzer. Hier handelt es sich nicht um etwas Sekundäres oder einfach Abgeleitetes. Er hat es zu tun mit spezifischen Bedürfnissen und Situationen und hat seine eigenen Quellen. Er entwickelt eine Initiative eigener Art, und seine Aufgabe ist ursprünglicher als die einer bloßen Anwendung weltweiter ökumenischer Direktiven in einem begrenzten Bereich. (9)

Nicht nur ist es Sache der Ortskirche, die ökumenische Arbeit auf der Ortsebene zu leiten und dafür in Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl die Verantwortung zu tragen, sondern in der Ortskirche werden die Mysterien der kirchlichen Gemeinschaft (die Taufe, der Glaube an Christus, die Verkündigung des Evangeliums usw.) gefeiert und ständig erneuert; sie sind die Basis der ökumenischen Zusammenarbeit. Im Dienst dieser Zusammenarbeit stehen zahlreiche Organismen, von denen einige weiter unten genannt werden. Man muss auch die Tatsache in Rechnung stellen, dass heute auf der Ortsebene sehr viele Christen lieber in "informellen" Gruppen mit mehr spontaner Entstehung und Wesensart arbeiten als in "formellen" oder institutionellen Gruppen.

Die Wichtigkeit des örtlichen Ökumenismus ergibt sich aus der bedeutenden Stellung der Ortskirchen in der Katholischen Kirche, wie sie das Zweite Vatikanische Konzil herausstellt:

"Die Diözese ist der Teil des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium zu weiden anvertraut ist. Indem sie ihrem Hirten anhängt und von ihm durch das Evangelium und die Eucharistie im Heiligen Geist zusammengeführt wird, bildet sie eine Teilkirche, in der die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft wirksam und gegenwärtig ist" (Christus Dominus, 11).

An anderer Stelle lehrt das Konzil:

"Die Bischöfe sind, jeder für sich genommen, sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche. Daher stellen die Einzelbischöfe je ihre Kirche, alle zusammen aber in Einheit mit dem Papst die ganze Kirche im Band des Friedens, der Liebe und der Einheit dar" (Lumen Gentium, 23).

Weiter unten wird betont:

"Diese Kirche Christi ist wahrhaft in allen rechtsmäßigen Ortsgemeinschaften der Gläubigen anwesend, die in der Verbundenheit mit ihren Hirten im Neuen Testament auch selbst Kirchen heißen. Sie sind nämlich je an ihrem Ort, im Heiligen Geist und mit großer Zuversicht (vgl. 1 Thess. 1,5) das von Gott gerufene neue Volk. In ihnen werden durch die Verkündigung der Frohbotschaft Christi die Gläubigen versammelt, in ihnen wird das Mysterium des Herrenmahls begangen, ,auf dass durch Speise und Blut des Herrenleibes die ganze Bruderschaft verbunden werde'" (ebda., 26).

Wo das Volk Gottes sich, in Glaube und Liebe geeint, mit seinem Bischof versammelt, um die Einheit eines gelebten und öffentlich bekannten Glaubens. kundzutun, kommt auf sakramentale, durch nichts zu ersetzende Weise die lebendige Einheit der Katholischen Kirche zum Ausdruck. (10)

In dieser katholischen Perspektive tritt die ökumenische Verantwortung, die der Ortskirche zu eigen ist, sehr klar zutage. Durch die Ortskirche ist die Katholische Kirche zugleich mit vielen anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften am gleichen Ort und in weiter ausgedehnten Regionen, wie im Bereich einer Bischofskonferenz oder einer orientalischen Synode, gegenwärtig. Diese Regionen sind jeweils nach Spiritualität und Ethik, auch in politischer und kultureller Beziehung, ganz verschieden geprägt. Die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften haben oft innerhalb einer solchen Region die höchste Ebene ihrer kirchlichen Autorität; hier fallen für sie die Entscheidungen, die ihr Leben betreffen und ihre Zukunft bestimmen. Das ist der Grund, weshalb die Ortskirche oder eine Zusammenfassung von Ortskirchen im Bereich einer Bischofskonferenz oder einer Synode auf ihrer Ebene leichter mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften Kontakte aufnehmen und brüderliche Beziehungen eingehen kann.

Durch solche Kontakte können die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu einem besseren Verständnis der Dynamik des katholischen Lebens gelangen, wie sie sich ihnen in der Ortskirche zugleich mit der Einheit, in den Aspekten ihrer Besonderheit und ihres universalen Charakters präsentiert. Wenn sich die Ortskirche dessen bewußt ist, dass sie an einem bestimmten Ort das Mittel der Vergegenwärtigung und der Wirksamkeit der fundamental geeinten Katholischen Kirche ist, wird sie auch bereit sein, dafür zu sorgen, dass ihre freien Initiativen die Grenzen ihrer Kompetenz nicht überschreiten und sich stets im Rahmen der Lehre und Disziplin der Katholischen Kirche in ihrer Gesamtheit entfalten, besonders, wenn es um die Sakramente geht; in der Tat ist diese disziplinäre Ordnung der Schutz der Einheit des Glaubens. Auf diese Weise werden die Bande brüderliche Gemeinschaft mit anderen Kirchen am Ort enger, und zugleich tritt die Bedeutung der Kirche Roms als Dienerin an der Einheit des Ganzen zutage.

So können die Ortskirchen aufgrund ihrer katholischen Gemeinschaft die ökumenische Bewegung an vielen Orten bereichern, und die Ortskirche einer Region kann durch die Wirksamkeit anderswo neue ökumenische Entwicklungen inspirieren. Ebenso kann jede Ortskirche dank der unter den Ortskirchen miteinander bestehenden Gemeinschaft aus ökumenischen Einsichten Nutzen ziehen, zu dem es in der Verschiedenheit der Situation einer jeden von ihnen spontan nicht gekommen wäre. Ferner, wenn eine Ortskirche mit neuen, ernstlichen ökumenischen Anforderungen konfrontiert wird, hat sie das Recht, an die Erfahrungen und Hilfsquellen anderer Ortskirchen zu appellieren, die ihr helfen werden, diese Bedürfnisse zu erfüllen und zu beurteilen, was zu tun möglich ist. Dass das Sekretariat für die Einheit der Christen bemüht ist, einen Austausch von Gesichtspunkten zwischen den Ortskirchen anzuregen, kann hier von besonderem Wert sein.

3. Die Vielfalt der Bereiche und die verschiedenen Formen des örtlichen Ökumenismus

Während die Einheit der Katholischen Kirche, die innerhalb der Ortskirche vorhanden ist, in der Feier der Sakramente ihren Ausdruck findet, kommt die wirkliche, aber noch unvollständige Gemeinschaft zwischen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in einer großen Zahl von Formen ökumenischer Aktivität und in bestimmten gemeinsamen Organisationsformen zum Ausdruck. In dem folgenden Abschnitt wird der Versuch gemacht, einige Bereiche oder Formen des örtlichen ökumenischen Handelns zu beschreiben (11), die nicht mehr als Beispiele sein wollen. Sie sollen hier nicht als Norm vorgelegt werden. Die hier genannten Initiativen bleiben ja stets der Hirtenautorität des Diözesanbischofs oder der Bischofskonferenz unterworfen. Diese Darstellung ist offensichtlich nicht erschöpfend, sie kann aber den darauf folgenden Abschnitten als Rahmen dienen. Man muss sich dabei vor Augen halten, dass diese Wirkungsbereiche zwar zahlreiche Möglichkeiten der ökumenischen Zusammenarbeit bieten, aber auch gewisse Schwierigkeiten und Probleme mit sich bringen, deren Lösungen im Licht der katholischen Prinzipien des Ökumenismus gefunden werden müssen.

a) Teilnahme am Gebet und am Gottesdienst

Auf der Ebene der Ortskirchen bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, die Gaben des Heiligen Geistes zu erbitten sowie "jene Bekehrung des Herzens und Heiligkeit des Lebens, die in Verbindung mit dem privaten und öffentlichen Gebet für die Einheit der Christen als die Seele der gesamten ökumenischen Bewegung anzusehen sind".(12) Diese Formen des "geistlichen Ökumenismus" entwickeln sich heute vor allem in Gebetsgruppen mit Mitgliedern aus verschiedenen christlichen Konfessionen.

Das Ökumenische Direktorium gibt der Hoffnung Ausdruck, dass "sich die Katholiken mit den getrennten Brüdern im Gebet vereinen für jedwede gemeinsame Sache, an der sie mitwirken können und sollen, z. B. zur Förderung des Weltfriedens, der sozialen Gerechtigkeit, der gegenseitigen Liebe unter den Menschen, der Würde der Familie u. ä. Hierher gehören auch die Anlässe, bei denen eine Nation oder eine Gemeinschaft Gott gemeinsam Dank sagen oder um seine Hilfe flehen will, z. B. Nationalfeste, Zeiten gemeinsamer Not und Trauer, Trauertage für die Gefallenen. Dieses gemeinsame Gebet wird auch nach Möglichkeit empfohlen, wenn Christen zu Studjenzwecken oder zu gemeinsamer Aktion zusammenkommen" (13).

Das Gebet für die Einheit, das im Januar oder in der Woche vor Pfingsten gehalten wird, ist in der ganzen Welt verbreitet, und in den meisten Gegenden ist es auch weiterhin für die Katholiken und für die anderen Christen die bedeutendste Gelegenheit zum gemeinsamen Gebet. Die Gestaltung dieser Gebetswochen wird entweder von Komitees, die eigens zu diesem Zweck errichtet sind, übernommen oder von Gruppen aus evangelischen und katholischen Geistlichen (in den USA "ministers' fraternals" genannt) oder oft von Kirchenräten.

In manchen Gegenden werden bestimmte Hauptfeste des Kirchenjahres durch gemeinsame Gottesdienste gefeiert, um der gemeinsamen Freude der Christenheit über die zentralen Ereignisse ihres Glaubens Ausdruck zu geben.

Von katholischer Seite ist die Teilnahme am sakramentalen Kultus durch das Ökumenismusdekret (Nr. 8), das Ökumenische Direktorium, I. Teil (Nr. 42-44, 55) und durch die Instruktion von 1972, interpretiert durch die "Communicatio" von 1973, geregelt. (14)

Sowohl die Beteiligung an gemeinsamen Gottesdiensten wie die treue Beobachtung der zur Zeit geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen sind charakteristisch für die normgerechte ökumenische Aktivität der Katholiken.

b) Gemeinsame Bibelarbeit

1968 wurden "Leitsätze für die interkonfessionelle Zusammenarbeit bei Bibelübersetzungen"(15) gemeinsam mit dem Weltbund der Bibelgesellschaften und dem Sekretariat für die Einheit der Christen veröffentlicht, und im Einklang damit gibt es heute eine offizielle katholische Mitarbeit an 133 Bibelübersetzungen in verschiedenen Teilen der Welt.

Mehrere der 56 nationalen Bibelgesellschaften, aus denen sich der Weltbund der Bibelgesellschaften zusammensetzt, haben eine Zusammenarbeit mit den Katholiken entwickelt zur Verbreitung und Verteilung der Heiligen Schrift und zur Förderung des Bibellesens (gemeinsame nationale Bibelsonntage, Bibelwochen, Ausstellungen, Vorträge, Bibelseminare, Vorbereitungskurse für Verteiler der Bibel usw.). In ihren verschiedenen Formen und Methoden geschieht die Verteilung der Bibeln mit ausdrücklicher Genehmigung der Bischofskonferenzen oder des Diözesanbischofs. In manchen Fällen sind Katholiken in die Leitung der Bibelgesellschaften eingetreten (16)oder zu .(offiziellen Vertretern in den Konsultativgremien der Bibelgesellschaften ernannt worden. (17)

Die Bibelgesellschaften sind ein Ort der Begegnung für eine große Zahl von Christen. Ihr Ziel ist die Übersetzung und Verbreitung der Heiligen Schrift, und an dieser wichtigen Aufgabe können viele christliche Gemeinschaften aller Art mitarbeiten. Die Zusammenarbeit bei der Aufgabe der Übersetzung, der Verteilung und des Studiums der Schrift hat erhebliche Auswirkungen auf die Missionsarbeit, die Katechese und die religiöse Erziehung und Bildung auf jeder Ebene. Die interkonfessionelle Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Übersetzung der Bibel hat auch weitgehende Konsequenzen für die Erlangung eines gemeinsamen Verständnisses des Inhalts der Offenbarung. Die katholische Weltvereinigung für das Bibelapostolat (KWB) (18) wurde gegründet mit dem Ziel, dass bei jeder Bischofskonferenz ein Organismus gebildet wird, der dazu verhelfen soll, dass eine katholische Mitarbeit bei den Bibelgesellschaften zustande kommt, und den Priestern und den Gläubigen jede Art von Unterstützung zuteil werden läßt, dass sie in der Lage sind, die Heilige Schrift zu verstehen und Nutzen aus ihr zu ziehen.

c) Gemeinsame Seelsorge

Die gemeinsamen pastoralen Unternehmungen, die es heute gibt, sind vornehmlich deshalb eingerichtet worden, um einer speziellen Situation gerecht zu werden, und so überschneiden sie sich nicht mit der Seelsorgsarbeit der Pfarreien. Zum Beispiel wählen die Seelsorger in Krankenhäusern oft ökumenische Weisen ihres Verhaltens, sowohl bei ihren Kontakten mit den Patienten wie in ihren Beziehungen zur Leitung des Krankenhauses.

Es wird mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit, dass der Einsatz der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in den Universitäten, Fabriken, Gefängnissen, bei den Streitkräften sowie bei Radio und Fernsehen koordiniert wird, und an vielen Orten geschieht er zum Teil schon in Gemeinschaft. Die tiefgreifende Veränderung auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, die für die gegenwärtige Zeit charakteristisch ist, vergrößert ständig den Bereich, in dem solche besonderen pastoralen Dienste nötig sind, sei es im Raum einer Großstadt oder eines geographischen Sektors (z. B. Jugendseelsorge, Sorge für die Drogensüchtigen usw.). Mancherorts (19) gibt es schon ein ernstliches Bemühen um neue seelsorgliche Methoden auf ökumenischer Basis, in der Form von Seelsorgeaufträgen für bestimmte Sektoren, die oft einem Team anvertraut sind. (20)

Einen besonderen Sektor bilden die bekenntnisverschiedenen Ehen, sowohl was die Verantwortung betrifft, wie auch in Anbetracht der besonderen Schwierigkeiten. Das Motu Proprio Matrimonia Mixta ermutigt das gemeinsame Bemühen der Geistlichen beider Partner, dass sie sowohl in der vorbereitenden wie in der das Leben der Familie begleitenden Seelsorge die bestmöglichen Wege finden.

d) Gemeinsame Nutzung von Baulichkeiten

Die Regel ist, dass katholische Kirchen ausschließlich für den katholischen Gottesdienst bestimmt sind. Die Kirchen haben durch ihre Konsekration eine wichtige Bedeutung als liturgisches Zeichen. Sie haben auch einen pädagogischen Wert für die Einprägung von Sinn und Geist der Gottesverehrung. So kann es nur ausnahmsweise geschehen, dass eine Kirche mit anderen Christen geteilt wird oder dass neue Kirchen in Gemeinschaft mit anderen Christen errichtet werden.

Indes hat das Ökumenische Direktorium, Teil I, dafür die folgenden Prinzipien aufgestellt:

"Wenn die von uns getrennten Brüder keine Stätte haben, wo sie ihre religiösen Feiern in würdiger und angemessener Form halten können, darf der Ortsoberhirte ihnen erlauben, ein katholisches Gebäude, einen Friedhof oder ein Gotteshaus zu benutzen" (Nr. 61).

"Weil ,die gemeinsame Beteiligung an heiligen Handlungen, Sachen und Stätten Katholiken und getrennten Orientalen aus triftigen Gründen gestattet ist' (Dekret über die katholischen Ostkirchen, Nr. 28), wird empfohlen, dass die Benutzung eines katholischen Gebäudes, Friedhofs oder Gotteshauses samt dem notwendigen Zubehör mit Genehmigung des Ortsoberhirten den Priestern oder Gemeinschaften der getrennten orientalischen Kirchen für ihre religiösen Riten gestattet werde, falls sie darum bitten und keine Stätten haben, wo sie den Gottesdienst in würdiger und angemessener Form feiern können" (Nr. 52).

Aufgrund der sozialen Entwicklung und besonders aufgrund des rapiden Wachstums der Bevölkerung und des Bauwesens, auch aus finanziellen Gründen, kann der gemeinsame Gebrauch von Baulichkeiten von praktischer Bedeutung sein, vorausgesetzt, dass ökumenische Beziehungen und ein gegenseitiges Verstehen zwischen den Gemeinden vorhanden sind. Es scheint aber nicht möglich, ein einheitliches Modell für diese Art von Teilhabe vorzulegen, zumal es sich stets darum handelt, für ein besonderes Bedürfnis oder einen Notstand Abhilfe zu schaffen. (21)

Der Bau von interkonfessionellen Gottesdiensträumen muss eine Ausnahme bleiben und wirklichen Bedürfnissen entsprechen, denen auf andere Weise nicht abzuhelfen wäre. Eine Flughafenkapelle oder eine Kirche im Bereich einer Kaserne scheinen diesen Bedingungen zu genügen. Auch eine außergewöhnliche pastorale Situation könnte ein Grund für ein solches Gebäude sein, wenn zum Beispiel von einer Regierung ein Druck ausgeübt wird, um die Zahl der kirchlichen Neubauten einzuschränken, oder im Fall der extremen Armut einer christlichen Gemeinde. Ebenso sind die Fälle zu beurteilen, in denen eine "Simultankirche" schon legitim besteht.

Bei einer Kirche, die von mehreren Gemeinden benutzt wird, muss der Frage der Aufbewahrung der Eucharistie mit Klugheit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, und zwar soll die Lösung dieser Aufgabe in einer Weise geschehen, die zugleich einer gesunden sakramentalen Theologie entspricht und das Empfinden der zukünftigen Mitbenutzer des Gebäudes respektiert.

Es ist durchaus angebracht, dass neben den rein religiösen Erwägungen auch den praktischen, finanziellen und administrativen Gesichtspunkten die verdiente Rücksicht zuteil wird, ebenso auch den Gesetzen des Staates und der Kirche, die hier in Betracht kommen.

Es ist klar, dass jede Initiative in Richtung auf den gemeinsamen Gebrauch von Baulichkeiten vom Diözesanbischof autorisiert und im Rahmen der dafür von der Bischofskonferenz erstellten praktischen Normen geschehen muss. Vor der Ausarbeitung von Plänen für ein gemeinsames Gebäude wie überhaupt vor jeder Entscheidung über den gemeinsamen Gebrauch einer Kultstätte sollten sich die Leiter der verschiedenen Gemeinschaften darüber einigen, wie jede ihre eigenen Regeln beobachten kann, besonders, was die Sakramente angeht. Man sollte auch Vorkehrungen dafür treffen, dass die Regelung der Frage der "communicatio in sacris" durch die Katholische Kirche hierbei respektiert wird.

Wo immer es sich um die gemeinsame Benutzung von Gebäuden handelt, ist es wichtig, dass jede Verwirklichung von einer angemessenen Erziehung und Bildung der katholischen Gläubigen begleitet wird, so dass sie die Bedeutung dieser Teilhabe verstehen und jede Gefahr des Indifferentismus vermieden wird.

e) Zusammenarbeit im Bereich von Erziehung und Bildung

Der zweite Teil des Ökumenischen Direktoriums, der dem Thema "Ökumenische Aufgaben der Hochschulbildung" gewidmet ist, stellt verschiedene Möglichkeiten dazu heraus. (22) Die Art und Weise, wie diese Möglichkeiten verwirklicht werden, ist erheblich verschieden je nach den örtlichen Verhältnissen. In diesem Bereich können spezielle Probleme und Schwierigkeiten auftreten, deren Lösung einen hohen Grad von pastoraler Klugheit verlangt. (23)

Heute existieren schon mehrere Zusammenschlüsse (clusters) von Höheren Schulen und Theologischen Fakultäten. (24) An manchen Orten gibt es eine gemeinsame Benutzung von Gebäuden, besonders von Bibliotheken; es gibt auch gemeinsame Vorlesungen (im Rahmen der Bestimmungen des Direktoriums), und in einigen Fällen haben sich zwei oder mehrere konfessionelle Fakultäten dazu entschlossen, zusammen einen Vorbereitungskurs für einen akademischen Grad einzurichten.

Im Bereich der Katechese haben örtliche Notwendigkeiten bisweilen zu einer pädagogischen Zusammenarbeit geführt, ganz besonders in nicht-konfessionellen Schulen. Solange jedoch die Christen noch nicht in ein und demselben Glauben geeint sind, wird die Katechese, das heißt die Bildung zum Bekenntnis des Glaubens, notwendigerweise die eigene, unaufgebbare Aufgabe der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bleiben.

Gegenwärtig ist die Liste der ökumenischen Institute und Studienzentren mit katholischer Beteiligung, zum mindesten durch ihre Mitgliedschaft im Leitungsgremium oder in der Hörerschaft, schon recht erheblich. Einige von ihnen veranstalten Vorlesungen über den Okumenismus und bieten die Möglichkeit zum Studium bestimmter Themen auf ökumenischer Basis. Häufig wählen Angehörige einer bestimmten Konfession eine andere christliche Konfession zum Hauptgegenstand ihres Studiums. Ein bedeutsames Kennzeichen bestimmter ökumenischer Institute ist die Erfahrung eines ökumenischen Gemeinschaftslebens während eines beträchtlichen Zeitraums.

f) Gemeinsame Verwendung von Kommunikationsmitteln

Das Interesse an einer höheren Qualität der religiösen Programme von Rundfunk und Fernsehen hat zu einer gewissen Koordination und in manchen Fällen zu einer gemeinsamen Planung und Verwirklichung von gemeinschaftlichen Einrichtungen geführt. Gelegentlich gibt es hier auch eine interkonfessionelle Organisation mit voller Mitgliedschaft der Katholiken, wobei die Arbeit im Bereich von Rundfunk, Nachrichtenwesen und Fernsehen zum größten Teil von den wichtigsten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gemeinsam geleistet wird, aber so, dass jede Konfession Gelegenheit hat, ihre eigenen Lehre und ihr konkretes Leben darzustellen. (25) Es gibt auch Fälle, wo kirchliche Zeitschriften, seien es katholische oder solche anderer Konfessionen, regelmäßig anderen christlichen Gemeinschaften Raum zur Verfügung stellen. (26)

g) Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Weithin lösen heute neue Konzeptionen im Gesundheitswesen die früheren Einstellungen zur ärztlichen Arbeit und gegenüber den Aufgaben der Krankenhäuser ab. Stifter und Wohltätigkeitsgremien geben heute Geld für solche Vorhaben der Gesundheitsfürsorge, die die Gewähr bieten, dass sie sich die neuen Methoden bewußt zu eigen gemacht haben. Heute zeigen sich manche Regierungen, die auf die Entwicklung der Gesundheitsdienste in ihrem Staat bedacht sind, geneigt, Verhandlungen mit einer Vielzahl religiöser Partner zu verweigern. Aus diesem Grunde wurden gemeinsame Sekretariate für die Koordinierung aller medizinischen und sanitären Unternehmungen gegründet, die in der Verantwortung der christlichen Konfessionen stehen. Diese Sekretariate wurden mit gemeinsamer Approbation der katholischen Bischofskonferenzen und der nationalen Kirchenräte errichtet (27). In manchen Gegenden nehmen Katholiken an der Arbeit von nationalen Koordinierungsbüros teil, die von den nationalen Kirchenräten anerkannt sind und diesen Räten Rechenschaft geben. (28)

Hier im Bereich des Gesundheitswesens und der Medizin ist der Ort für ein eingehendes Studium und einen Dialog zwischen den Katholiken und den anderen Christen, um die theologische Bedeutung des christlichen Engagements für diese Aufgaben tiefer zu erfassen und um die gemeinsamen Gesichtspunkte herauszustellen, ohne dass dabei die Divergenzen in der Lehre außer acht gelassen würden. Ganz besonders, wenn ethische Normen dabei ins Spiel kommen, muss der Standpunkt der Lehre der Katholischen Kirche mit Klarheit vorgetragen werden, wobei die Schwierigkeiten für die ökumenische Zusammenarbeit, die daraus resultieren können, in aller Aufrichtigkeit und Loyalität gegenüber der katholischen Lehre in Anschlag zu bringen sind.

h) Nationale oder internationale Notstände

Immer wieder auftretende Notstände konnten nicht ohne Antwort bleiben. Daraus hat sich eine ökumenische Hilfsaktion entwickelt, um Fonds dafür aufzubringen, sie zu verwalten und zu verteilen. Obgleich diese letztere Aufgabe im allgemeinen von internationalen Gremien erfüllt wird, versucht man normalerweise, diese Arbeit durch Einschaltung örtlicher Organisationen zu leisten; oft bedient man sich dabei einer Dienststelle, die ein Kirchenrat oder eine Bischofskonferenz dafür eingerichtet hat. Häufig fordern sowohl die Verantwortung für die Wirksamkeit des Unternehmens wie auch der Zeugniswert, der einer Zusammenarbeit bei einem Hilfswerk der Liebe innewohnt, dass die Aufgabe auf ökumenische Weise erfüllt wird.

i) Hilfeleistung in menschlicher Notlage

Je mehr und intensiver die Last und Bedrängnis des modernen Lebens sich auswirken, besonders in den großen Städten, um so mehr werden die Christen sich ihrer drängenden Verantwortung bewußt, der wachsenden Zahl von Menschen zu Hilfe zu kommen, die heute zu Opfern der Gesellschaft werden. Deshalb verbinden sich mancherorts die Katholiken mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, um solchen zu Hilfe zu kommen, die mit schweren persönlichen Problemen materieller, moralischer oder psychologischer Art konfrontiert sind. Es gibt Beispiele von gemeinsamen Organismen dieser Art, die die Geistlichen mehrerer Konfessionen in den Stand setzen, ihren pastoralen und sozialen Dienst an den Menschen in Not wirksamer zu leisten. (29)

j) Soziale Probleme

Mit dem Einsatz all ihrer Energien in einem ernsthaften Bemühen um die gesamt menschliche Entwicklung arbeitet die Katholische Kirche mit allen Menschen guten Willens zusammen, besonders aber mit den anderen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften. Deshalb erschien es in besonderen Fällen geraten, gemeinsame Organisationen zu errichten zum Studium und zur Förderung eines wahren Begriffs der Menschenrechte, zur Erforschung all dessen, was die Rechte verletzt, und zur Förderung der Initiativen, die für ihre Sicherung einzutreten bestrebt sind. (30) Es gibt auch Organisationen, die die Christen verschiedener Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften in den Stand setzen, mit den Anhängern anderer Glaubensrichtungen zusammenzuarbeiten, im Dienst an gemeinsamen Zielen im Bereich der sozialen Gerechtigkeit (31) .

k) Sodepax-Gruppen

Sodepax, die internationale Organisation der Katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen für Gesellschaft, Entwicklung und Friede, hat mehrere "Initiativen auf der Ortsebene entwickelt, die unter der Leitung von örtlichen ökumenischen Organismen stehen.

Da die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklung ein bedeutender Aspekt der örtlichen ökumenischen Beziehungen ist, haben die von Sodepax auf internationaler Ebene ausgehenden Impulse zur Entstehung von örtlichen Gruppen geführt, die sich die Förderung der Bildung in den Fragen der Gerechtigkeit und des Friedens zum Ziel gesetzt haben. Einige von ihnen haben den Namen Sodepax übernommen, arbeiten aber autonom und im Rahmen ihrer eigenen Situation.

Dies hat an einigen Orten zur Errichtung gemeinsamer Sekretariate für die Bildung in Fragen der Entwicklung geführt, die unter der Ägide der Katholischen Kirche und eines nationalen Kirchenrates stehen. (32)

Es gibt auch Gremien für Entwicklungsprobleme unter dem Patronat aller christlichen Konfessionen einer Stadt, die aktiv an der Herbeiführung einer besseren und menschlicheren Gesellschaft arbeiten wollen. Mancherorts ist gerade daraus das Bedürfnis zutage getreten, einen nationalen oder regionalen Kirchenrat zu gründen, an dem auch die Katholiken beteiligt sind, damit die christlichen Gemeinschaften eine wirksamere Rolle bei der Entwicklung dieser Region spielen können. (33)

Erwähnenswert ist auch die beträchtliche Zahl von situationsbezogenen Aktionen im Bereich der örtlichen Entwicklung, die nicht zur Errichtung einer neuen, dauerhaften Organisation Anlaß gegeben haben, sondern von schon existierenden oder ad hoc gebildeten Gruppen durchgeführt wurden.

l) Bilaterale Dialoge

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind bilaterale Dialoge mit Beteiligung der Katholischen Kirche sowohl auf regionaler und nationaler Ebene als auch auf der Ebene der Ortskirche zustande gekommen. Die Strukturen der Katholischen Kirche und ihr theologisches Verständnis von der Begegnung im Dialog begünstigten diese Art ökumenischer Beziehungen. (34)

Bei vielen dieser bilateralen Dialoge läßt sich bei den dort behandelten Themen ein deutlicher Fortschritt feststellen. Je mehr das gegenseitige Vertrauen und das Verständnis füreinander zunehmen, um so mehr wird es möglich, auch Fragen der Lehre zu behandeln, die bisher als aussichtslos betrachtet wurden. Dadurch wird auch das örtliche ökumenische Klima positiv beeinflußt. Indes treten Probleme auf, wenn die Kluft zwischen den Anschauungen der einfachen Gläubigen und den Diskussionen der Theologen zu groß wird. Es ist eine pastorale Aufgabe für die Kirchenleitungen auf verschiedenen Ebenen (Bischofskonferenz und Diözese), mit Hilfe der bestehenden beratenden Gremien (z. B. die nationale oder diözesane ökumenische Kommission) für Information und Kommunikation in ihren Kirchen zu sorgen, damit diese Schwierigkeiten überwunden werden und die Arbeit der Theologen ihre Frucht bringen kann auf eine Art und Weise, die im Einklang mit der Lehre und Disziplin der Katholischen Kirche steht.

Im allgemeinen wenden sich die Dialoge den Problemen der heutigen Situation zu, die den verschiedenen Kirchen und christlichen Gemeinschaften gemeinsam ist, und versuchen, die Schwierigkeiten, die noch bei den interkonfessionellen Beziehungen bestehen, aufzulösen und neue Möglichkeiten auf dem Weg zur Einheit auszuarbeiten. Einige richten ihr Studium auf präzise Punkte, wie das Amt in der Kirche, die Autorität usw.; dabei versuchen sie, zu einem tieferen Verständnis vorzudringen und möglichst zu einer Konvergenz der Gesichtspunkte zu gelangen. Manchmal werden auch praktische Probleme, wie z. B. die Mischehe, die religiöse Erziehung und der Proselytismus, erforscht und eine Lösung entweder auf der Ebene theologischer Prinzipien oder der pastoralen Praxis gesucht. Bisweilen stellen sie sich auch die Aufgabe der Koordinierung der ökumenischen Bestrebungen und der Ermutigung der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen.

m) Begegnungen der Leiter von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften

Mancherorts treffen die leitenden Persönlichkeiten von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften regelmäßig zusammen; bisweilen haben diese Zusammenkünfte sogar den Charakter einer ständigen "Kontaktkommission". Sie dienen dem Austausch von Informationen über ihre Aktivitäten und gemeinsamen Anliegen, der Erarbeitung gemeinsamer Gesichtspunkte, der Erforschung der Bereiche der Zusammenarbeit und sogar, den Umständen entsprechend, dem Engagement zu gemeinsamer Aktion. Bei jeder Art der Zusammenarbeit sollten sich die Leiter der Gemeinschaften einmütig der Grenzen der Möglichkeit bewußt werden, die Glieder ihrer eigenen Gemeinschaft zu verpflichten. Es steht außer Frage, dass solche Treffen unter bestimmten Umständen nützlich sein können. (35)

n) Gemeinsame Arbeitsgruppen

Normalerweise ist eine gemeinsame ("gemischte") Arbeitsgruppe nicht befugt, Entscheidungen zu fällen, sondern ist ein Organismus gemeinsamer Erforschung der möglichen Bereiche der Zusammenarbeit, des Studiums oder der Aktion, und ihre Empfehlungen sind jeweils den Autoritäten unterstellt, die diese gemeinsame Arbeitsgruppen errichtet haben. In verschiedenen Ländern entstanden solche Gruppen, deren Partner die Katholische Kirche und entweder ein Kirchenrat oder auch eine Reihe von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sind, die nicht einem Kirchenrat angehören. Man hat angenommen, dass diese Gruppen, wie es ihrer Intention entspricht, nichts anderes als provisorische Erscheinungsformen der Beziehungen unter Kirchen seien. Aber aufgrund ihrer Nützlichkeit und weil sie nicht durch eine adäquate Struktur ersetzt werden konnten, kam man in vielen Fällen dazu, diesen gemeinsamen Arbeitsgruppen einen Dauercharakter zu geben. Da es sich bei ihnen um ein multilaterales Gespräch handelt, können sie ein nützliches Werkzeug für die Koordinierung der mehr örtlichen Gespräche oder Initiativen sein und dazu helfen, sie zur Einheit zusammenzufügen. Oft haben sie multilaterale theologische Studien veranlaßt und auch eine praktische Zusammenarbeit auf dem Gebiet sozialer Aktion. In der Tat gibt es Beispiele dafür, dass diese Gruppen mehr theologische Arbeit geleistet haben als in den Fällen, wo die Katholische Kirche Mitglied eines Kirchenrates geworden war. Programm punkte ihrer Arbeit sind u. a. die Bedeutung der Taufe, die Probleme der gemischten Ehen, die Freiheit des Gewissens und das Widerstandsrecht, die Autorität, das Thema der Entwicklung und das Problem der Abrüstung.

o) Kirchenräte und Christenräte (36)

Diese Zusammenschlüsse gehen in der einen oder anderen Form auf die Anfange des 20. Jahrhunderts zurück. Im Laufe ihrer Weiterentwicklung haben sie sich der Förderung der Zusammenarbeit der verschiedenen Kirchen oder kleineren Gemeinschaften an sozialen Projekten gewidmet; gegenwärtig betrachten sie auch den Dienst an der ökumenischen Bewegung und die Suche nach einer größeren Einheit als ihre Aufgabe. Wegen der Wichtigkeit dieser Räte wird ihnen nun das nächste Kapitel gewidmet.

4. Kirchenräte und Christenräte

A. BESCHREIBUNG UND BEGRIFFSKLÄRUNG

a) Was ist ein "Rat"?

Die ökumenischen Beziehungen zwischen den christlichen Gemeinschaften sind nach Regionen der Welt, nach Ländern und sogar nach Teilgebieten eines bestimmten Landes verschieden, und dasselbe gilt für die Strukturen, in denen sie ihren Ausdruck finden. An vielen Orten haben diese Beziehungen die Form eines Christenrats oder eines Rats der Kirchen angenommen.

Wenn sie auch ihre ganze Bedeutung den Kirchen verdanken, die an ihnen beteiligt sind, so sind sie doch sehr wichtige Werkzeuge für die ökumenische Zusammenarbeit.

Die ersten Räte in der ökumenischen Bewegung waren Missionsräte, konstituiert durch Missionsorganismen. Sie wurden gebildet zur Weckung und Förderung der Reflexion über Missionsprobleme und zur Koordinierung der Bemühungen zur Ausbreitung der christlichen Botschaft. Als Hilfsorgane und andere kirchliche Gruppen Mitglieder dieser Räte wurden, hat man sie Christenräte genannt, schließlich aber Kirchenräte, als es dazu kam, dass ihre Mitglieder Vertreter der verschiedenen Kirchen waren, die von diesen ernannt wurden.

Zu den Hauptaufgaben der Räte gehört gemeinsamer Dienst, das Streben nach einer größeren Einheit durch Zusammenarbeit und, im Rahmen des Möglichen, das gemeinsame Zeugnis.

Die Räte sind vielfältig und verschiedenartig. Deshalb muss ihre theologische Beurteilung nach der Art ihrer Tätigkeit und nach ihrem Selbstverständnis, das in ihren Statuten zum Ausdruck kommt, geschehen. Das bedeutet, dass man die Räte in ihrer konkreten Wirklichkeit betrachten muss und nicht so sehr unter dem Einfluß von Theorien, die man sich von ihnen gemacht hat.

b) Verschiedene Typen der Räte

Die folgenden Haupttypen lassen sich unterscheiden:

Örtliche Kirchenräte. Hier sind die verschiedenen Konfessionen eines kleinen Bezirks beteiligt, etwa einer Pfarrei oder eines Dekanates. Diese Räte sind notwendigerweise einem nationalen Kirchenrat angeschlossen oder an seine Weisungen gebunden. Solche örtlichen Räte gibt es in großer Zahl in den USA und in Großbritannien.

- Bezirksräte (Area Councils) Hier handelt es sich um verschiedene Ebenen unterhalb der nationalen und oberhalb der örtlichen Ebene im engeren Sinne. Die Beziehungen dieser Räte zu den Räten auf dem höheren oder dem niederen Niveau sind durchaus variabel. In Großbritannien gehören bestimmte Kirchenräte in den großen Ballungsgebieten zu diesem Typus; einige von ihnen haben einen hauptamtlichen Sekretär als ökumenischen Referenten für einen solchen Bezirk.

- Nationale Kirchenräte Sie setzen sich in erster Linie aus von den Kirchen des Landes ernannten Vertretern zusammen, weniger aus Repräsentanten von auf niedrigerem Niveau bestehenden Räten.

- Regionale Räte oder Kirchenkonferenzen Hier handelt es sich um Kirchen von Ländern, die einander benachbart sind.

- Der Ökumenische Rat der Kirchen bildet eine durchaus eigene Kategorie. Der Ökumenische Rat der Kirchen lädt nach eigener Wahl nationale Räte dazu ein, "als assoziierte Räte in Arbeitsbeziehung mit ihm zu treten", und hat ein Komitee für die Beziehungen zu den nationalen Räten errichtet. Damit will er in keiner Weise eine Autorität oder Kontrollfunktion über einen dieser Räte ausüben; in der Tat bleibt die Entscheidung, eine solche Beziehung anzuknüpfen oder nicht, immer in der Hand des nationalen Kirchenrates. (37) Man muss sich auch die Tatsache vor Augen halten, dass eine katholische Mitgliedschaft bei einem örtlichen, nationalen oder regionalen Kirchenrat nur eine Festlegung auf der betreffenden Ebene bedeutet und insoweit eine unabhängige Entscheidung ist, die nichts mit einer Entscheidung für die Mitgliedschaft im Ökumenischen Rat der Kirchen zu tun hat.

c) Die Bedeutung des Wortes "conciliarity"

Das englische Wort "conciliarity" kann ganz verschiedene ekklesiologische Bedeutungen haben. Deshalb muss man in katholischer Sicht genau erklären, was man darunter versteht. (38)

Die Konziliarität ("conciliarity'j, die für das Leben der Katholischen Kirche charakteristisch ist und von Zeit zu Zeit in Ökumenischen Konzilien und Provinzialkonzilien ihren Ausdruck findet (39), ist begründet auf der vollen Gemeinschaft der Ortskirchen untereinander und mit der Kirche Roms, welche "der ganzen Liebesgemeinschaft vorsteht".(40) Diese Gemeinschaft kommt zum Ausdruck im Bekenntnis des Glaubens, in der Feier der Sakramente, der Ausübung des Amtes und der Annahme der Ökumenischen Konzilien. In diesem Sinn ist ein Konzil ein Mittel, das eine Ortskirche oder eine bestimmte Gruppe von Ortskirchen oder alle Ortskirchen, in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, in die Lage versetzt, die Gemeinschaft der Katholischen Kirche zum Ausdruck zu bringen.

Demgegenüber sind Kirchenräte und Christenräte brüderliche Vereinigungen von Kirchen und anderen christlichen Gruppierungen, die danach streben, zusammenzuarbeiten, im Dialog stehen und die Spaltungen und Mißverständnisse, die sie voneinander trennen, zu überwinden. Während sie Jesus Christus als Herrn und Erlöser nach der Schrift bekennen, engagieren sie sich für gemeinsame Aufgaben, für ein Streben nach der Einheit und, soweit möglich, für ein gemeinsames Zeugnis. Der brüderliche Zusammenschluss, in dem sie geeint sind, bedeutet durchaus nicht denselben Grad von Gemeinschaft, wie er bei den Ökumenischen Konzilien oder Provinzialsynoden vorausgesetzt wird ("Councils").(41)

Von diesem Verständnis aus ist es klar, dass Kirchenräte und Christenräte nicht schon an und für sich den Anfang einer neuen Kirche enthalten, die einmal die Gemeinschaft ersetzen könnte, die jetzt in der Katholischen Kirche existiert. Sie erheben nicht den Anspruch, Kirche zu sein und beanspruchen auch keine Autorität, selber ein Amt des Wortes und des Sakramentes zu verleihen.

d) Weitere Begriffsklärungen

i) Man muss zwischen den Christenräten und den Kirchenräten eine Unterscheidung machen: Bei den ersteren sind auch Organismen und Organisationen Mitglieder, die nicht Kirchen sind.

ii) Weder bei den Christenräten noch bei den Kirchenräten gibt es eine Einheitlichkeit bezüglich ihrer jeweiligen Geschichte, ihrer Struktur und ihrer Arbeitsweise.

iii) Die große Verschiedenheit in den Strukturen der Kirchenräte hat sich ganz natürlich herausgebildet. Die Räte sind autonome Organismen, und kein Kirchenrat ist eine Unterabteilung eines anderen; es wurde auch niemals der Versuch gemacht, eine Art Gleichschaltung zu erreichen. Zugleich ist es jedoch bemerkenswert, dass es enge Beziehungen zwischen Kirchenräten gibt, auch wenn ihre Strukturen ganz und gar verschieden sind.

Ganz allgemein gesagt: Diese Räte auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens sind übereinstimmend in ihrem Wesen, aber ihre spezifischen Funktionen variieren je nach den Möglichkeiten und den Bedürfnissen auf jeder Ebene.

iv) Gewiss ruft die ökumenische Bewegung zum Zusammenschluss und zur Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Jedoch muss angesichts der Vielfalt und der Autonomie der Kirchenräte die Entscheidung für die Mitgliedschaft bei einem Kirchenrat auf einer bestimmten Ebene aufgrund der konkreten Interessenlage gefällt werden.

Die Mitgliedschaft bei einem örtlichen Kirchenrat impliziert keinerlei Entschließung zum Beitritt zu einem nationalen Rat, wie auch eine Mitgliedschaft auf örtlicher oder nationaler Ebene nicht den Beitritt zum Ökumenischen Rat der Kirchen mit sich bringt. Die Frage der Mitgliedschaft muss je für sich und immer neu auf jeder Ebene erwogen werden.

v) Die einzige formelle Autorität eines Rates ist die, welche seine Mitglieder ihm übertragen haben. Der Grad des Engagements für die brüderliche Vereinigung von Kirchen, die ein' Kirchenrat darstellt, hängt ganz von den Kirchen selber ab.

vi) Die Räte sind selber um die KlarsteIlung bemüht, dass sie nach allgemeiner Regel keinerlei Autorität für Einigungsverhandlungen zwischen den Kirchen haben; es ist klar, dass die Frage der Kirchenunion allein zur Verantwortlichkeit der direkt betroffenen Kirchen gehört.

vii) Die Kirchenräte erheben nicht den Anspruch, die einzigen geeigneten Organe für eine Zusammenarbeit zwischen den Kirchen zu sein.

B. DIE ÖKUMENISCHE BEDEUTUNG DER KIRCHENRÄTE UND CHRISTENRÄTE

a) Die Räte als ökumenisches Faktum

Die Existenz von Kirchenräten bedeutet in sehr vielen Ländern ein ökumenisches Faktum, das die Kirchen, die nicht Mitglied sind, nicht ignorieren können und das eine Anfrage ist für die Kirchen in jenen Gegenden, wo solche Räte nicht bestehen.

Mancherorts ist die Tendenz zur Zusammenarbeit beschleunigt worden, wenn Regierungen sich geweigert haben, auf dem Gebiet der Erziehung, der Entwicklung oder des Wohlfahrtswesens mit einer Vielzahl von Organismen zu arbeiten; aus diesem Grunde müssen die daran interessierten Kirchen gemeinsam planen.

b) Der begrenzte Wert von ad hoc geschaffenen Kommissionen im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den Räten und den einzelnen Kirchen

Wo sich die Zusammenarbeit mit der Katholischen Kirche auf nur für bestimmte Aufgaben geschaffene Kommissionen beschränkt, erscheint in den Augen vieler Kirchenräte diese Art der Zusammenarbeit als ungenügend, und zwar aus folgenden Gründen:

i) könnte der Eindruck entstehen, dass von ihrer Seite das ökumenische Faktum der Existenz eines Kirchenrates nicht entsprechend ernstgenommen wird, und

ii) mangelt dieser Form der Zusammenarbeit die notwendige Kontinuität, und sie bleibt unvollständig.

c) Über die derzeitigen Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und den Kirchenräten

In mindestens 19 Ländern ist die Katholische Kirche Vollmitglied von nationalen Kirchenräten und zugleich sehr häufig Mitglied eines Kirchenrats von (Einzel- )Staaten oder Landesteilen oder von örtlichen Kirchenräten. Es gibt auch den Fall einer vollen Mitgliedschaft bei einer regionalen Kirchenkonferenz, die mehrere Länder umfaßt. (42) Außerdem existiert eine sehr weitgehende Zusammenarbeit der Katholischen Kirche mit Räten auf verschiedenen Ebenen und bei manchen Aufgaben, die sich ihnen gestellt haben.

Da „keine allgemeinen Direktiven gegeben werden können, die der großen Vielfalt der Kirchenräte und der jeweils besonderen Umstände gerecht werden (43)", müssen für die Entscheidung über die rechte Form der Beziehung zu den Kirchenräten sehr viele Fragen in Erwägung gezogen werden, nicht zuletzt auch ekklesiologische Probleme.

5. Erwägungen über die Frage der Mitgliedschaft bei einem Kirchenrat (44)

a) Die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften

Die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils stellen klar heraus, dass die Einheit, die eine Gabe Christi ist, sich schon in der Katholischen Kirche vorfindet (45), obschon sie noch eine Vervollkommnung und Vollendung erreichen kann (46); daraus erhält die katholische Teilnahme an der ökumenischen Bewegung ihre eigene Note. Seit der Anerkennung des kirchlichen Charakters anderer christlicher Gemeinschaften durch das Zweite Vatikanische Konzil (47) hat die Kirche immer wieder die Katholiken eingeladen zur Zusammenarbeit nicht nur mit den anderen Christen als einzelnen. Sondern auch mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften als solchen. Diese Zusammenarbeit wird empfohlen sowohl auf menschlichem und sozialem Gebiet, als auch noch dringender zur Verstärkung des christlichen Zeugnisses im Bereich der Missionen.

"Den religiösen Verhältnissen entsprechend soll man die ökumenische Bewegung so fördern, dass die Katholiken mit den von ihnen getrennten Brüdern gemäß den Richtlinien des Dekretes über den Ökumenismus brüderlich zusammenarbeiten im gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus vor den Heiden, soweit dieses vorhanden ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und technischen sowie kulturellen und religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein von Indifferentismus und Verwischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muss. Der Grund für diese Zusammenarbeit sei vor allem Christus, ihr gemeinsamer Herr. Sein Name möge sie zueinanderbringen! Diese Zusammenarbeit soll nicht nur zwischen Privatpersonen stattfinden, sondern nach dem Urteil des Ortsordinarius auch zwischen den Kirchen oder Kirchengemeinschaften und ihren Unternehmungen" (Ad Gentes, 15). (48)

In den Dokumenten, die das Sekretariat für die Einheit der Christen veröffentlicht hat, wird wiederholt darauf hingewiesen, dass oft allen Konfessionen von der Welt die gleichen Fragen gestellt werden und dass sich die meisten christlichen Gemeinschaften im Bereich ihres inneren Lebens gleichartigen Problemen gegenübergestellt sehen. (49)

Das Wesen der Kirche, die täglichen Anforderungen der ökumenischen Situation und die Probleme, mit denen es heute alle christlichen Gemeinschaften zu tun haben, machen es erforderlich, dass die Katholische Kirche die rechte Ausgestaltung ihrer ökumenischen Beziehungen zu den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften positiv in Erwägung zieht.

b) Die Bedeutung der Mitgliedschaft bei einem Kirchenrat

Theologisch gesehen bedeutet die Mitgliedschaft bei einem Kirchenrat:

i) die Anerkennung des kirchlichen Charakters der anderen Mitgliedskirchen, selbst solcher, die nicht im vollen theologischen Sinn dieses Wortes als Kirchen anerkannt werden können (50);

ii) die Anerkennung des Kirchenrats als eines Instruments unter anderen, das dazu dient, der schon zwischen den Kirchen bestehenden Einheit Ausdruck zu verleihen wie auch in der Richtung auf eine größere Einheit und ein wirksameres christliches Zeugnis fortzuschreiten.

Dabei bedeutet, wie das Zentralkomitee des Ökumenischen Rates der Kirchen 1950 bei seiner Zusammenkunft in Toronto erklärt hat, "die Mitgliedschaft nicht, dass jede Kirche die anderen Mitgliedskirchen als Kirchen im vollen und eigentlichen Sinn betrachten müßte".(51) Dies ist der Grund dafür, weshalb der Eintritt der Katholischen Kirche in einen Organismus, in dem sie sich auf gleichem Fuß mit anderen Gemeinschaften befindet, die ebenfalls den Anspruch erheben, Kirche zu sein, nicht eine Minderung ihrer Überzeugung bedeutet, die eine, einzige Kirche zu sein. Das Zweite Vatikanische Konzil hat deutlich erklärt, dass die einzige Kirche Christi "in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, verwirklicht ist in der Katholischen Kirche, die von dem Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird, wenngleich außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind".(52)

c) Kirchenräte und christliche Einheit

Da die Kirchenräte selber nicht Kirchen sind, können sie auch nicht im Namen von Kirchen handeln, die Gespräche über eine Union planen oder schon begonnen haben. Ihre Tätigkeit entfaltet sich prinzipiell mehr im praktischen Bereich. Indes sind die Räte dank ihrer administrativen Möglichkeiten in der Lage, solche Gespräche zu unterstützen, wenn sie von den beteiligten Kirchen darum gebeten werden; sie können mit ihrem Rat und ihrer organisatorischen Erfahrung dabei Hilfe leisten. In der Tat ist das Studium der Fragen von "Glaube und Kirchenverfassung", das vielerorts unter den Auspizien von Kirchenräten, autorisiert durch ihre Mitgliedskirchen, durchgeführt wird, von großer Bedeutung, da es die Mitgliedskirchen dazu veranlaßt, den Ruf zu der Einheit, die Christus will, tiefer zu verstehen und für eine überkommene, oft völlig verfahrene Situation neue Auswege zu suchen. Darum bleibt es jedoch nicht weniger wahr, dass es nicht Aufgabe eines örtlichen Kirchenrates ist, für offizielle Lehrgespräche zwischen einzelnen Kirchen Initiativen zu ergreifen. Solche Gespräche können sich nur aus bilateralen und unmittelbaren Kontakten zwischen Kirchen ergeben.

d) Das Problem der von Kirchenräten ausgehenden Erklärungen

Von den Kirchenräten werden, manchmal noch häufiger als von den einzelnen Mitgliedskirchen, öffentliche Erklärungen über Fragen von allgemeinem Interesse abgegeben. Zumeist betreffen diese Erklärungen Bereiche der sozialen Gerechtigkeit, der Entwicklung, der allgemeinen Wohlfahrt und der öffentlichen oder auch privaten Moral. Ihre Grundlage sind stets theologische Standpunkte, mögen sie nun in der Erklärung ausdrücklich zu Wort kommen oder nicht. Diese Erklärungen können nicht als offizielle Stellungnahmen der Mitgliedskirchen betrachtet werden, es sei denn beim Vorliegen einer ausdrücklichen Autorisierung durch die einzelne Kirche. Sie haben den Charakter eines Dienstes, der den Kirchen angeboten wird. Oft sind sie für eine größere Öffentlichkeit bestimmt oder auch an besondere Adressaten gerichtet, wie etwa die Regierungsbehörden. Sie sind recht verschiedener Art, von umfassenden Stellungnahmen oder Orientierungen zu allgemeinen Problem komplexen bis zur speziellen Standortbestimmung gegenüber einer konkreten Frage. Manchmal wird dabei ein Thema mehr durch eine Aneinanderreihung verschiedener Möglichkeiten der Lösung untersucht und dargestellt als durch die Aufstellung einer bestimmten These. Gegenüber dieser Praxis, Erklärungen abzugeben, ist bei bestimmten Kirchen Besorgnis entstanden, und hierzu muss besonders da eine Klärung zustande kommen, wo die Katholische Kirche die Möglichkeit der Mitgliedschaft bei einem solchen Rat in Erwägung zieht.

i) Das Verfahren der Erarbeitung einer Entschließung

Versucht man, den Gang der Beratung in einem bestimmen Kirchenrat zu beurteilen, so zeigt sich die Notwendigkeit, die Bedenken und Einwände der Mitglieder ernstlich zu beachten. Eine gemeinsame Erklärung, die die Verantwortlichkeit der Mitglieder im Gewissen tangiert, ist nur mit der Zustimmung aller möglich.

ii) Über die Autorität und die Tragfähigkeit öffentlicher Erklärungen

Ebenso wichtig wie das Vorgehen bei der Erarbeitung und der Veröffentlichung von Erklärungen ist die Art und Weise der Rezeption sowohl seitens der einzelnen Glieder der Kirchen wie auch durch die Gemeinschaften. Wenn offiziellen Erklärungen von den verschiedenen Kirchen nicht das gleiche autoritative Gewicht gegeben wird oder wenn Verschiedenheiten der normalen Formulierung oder der Art der Veröffentlichung bei ihnen vorhanden sind, so können daraus große Schwierigkeiten entstehen. Man muss darauf achten, der Verwirrung entgegenzuwirken, die hier in der Praxis erfolgen kann. Solche Erklärungen sollten die theologischen Prinzipien klar herausstellen, die ihnen zugrunde liegen, um ihre Annahme durch die Mitgliedskirchen zu erleichtern, indem die Übereinstimmung mit ihren eigenen christlichen Überzeugungen deutlich gemacht wird. Da die Kirchenräte nicht einfach anstatt ihrer Mitgliedskirchen aktiv werden können, ergibt sich die Notwendigkeit einer genauen Untersuchung der Fragen, welche Gegenstände in den Bereich der Zielsetzung und des Mandats der Kirchenräte fallen, sowie der Vergewisserung vor der Veröffentlichung von Erklärungen, ob man der Zustimmung aller Mitgliedskirchen sicher sein kann.

iii) Beachtung der Gesichtspunkte von Minderheiten

Die Kirchenräte setzen sich aus verschiedenen Kirchen zusammen, und so wird man unvermeidlich auf Probleme stoßen, die das Zustandekommen einer vollständigen Übereinkunft verhindern. Ein solcher Rat wird durch eine tiefe Hochachtung vor der Integrität und der Individualität einer jeden Mitgliedskirche dazu gelangen, Methoden zu finden, die einer oppositionellen Minderheit eine angemessene Vertretung gewährleisten; das wird sowohl für den Kirchenrat und seine Mitglieder wie auch für alle, die seine Wirksamkeit erreicht, von Vorteil sein. In den Räten muss dafür Sorge getragen werden, dass die Gesichtspunkte der Minderheit ihren Ausdruck finden und dass in dieser Hinsicht jede einseitige Orientierung vermieden wird.

e) Gemeinsame soziale Aktion - Möglichkeiten und Probleme

i) In seinem apostolischen Brief Octogesima Adveniens schreibt der Heilige Vater: "Es ist Sache dieser christlichen Gemeinschaften, mit der Hilfe des Heiligen Geistes und gemeinsam mit den verantwortlichen Bischöfen sowie im Dialog mit den anderen christlichen Brüdern und allen Menschen guten Willens die angezeigten freien Möglichkeiten und den Einsatz zu beurteilen, um die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Umbildungen durchzuführen, die in vielen Fällen notwendig sind" (Nr. 4).

ii) Bei einer ganzen Reihe von Aufgaben wird die Zusammenarbeit mit anderen religiösen und ideologischen Richtungen durch die christlichen Grundsätze erlaubt und ermutigt. Deshalb haben die Räte und die anderen ökumenischen Organismen, z. B. auf dem Gebiet der Entwicklung, des Wohnungs- und des Gesundheitswesens und der verschiedenen Hilfswerke, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit maßgebenden Persönlichkeiten anderer Glaubensrichtungen ebenso wie mit anderen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ernstlich ins Auge gefaßt.

iii) Die christliche soziale Aktion, der zahlreiche Kirchenräte und ökumenische Organisationen einen großen Teil ihrer Bemühungen widmen, bringt Fragen der theologischen Reflexion mit sich. An erster Stelle ist hier die Bedeutung der sozialen Tätigkeit für die Verkündigung des Evangeliums zu betonen. "Der Kampf um die Gerechtigkeit und die Mitarbeit an der Veränderung der Welt scheinen uns durchaus eine konstitutive Dimension der Verkündigung des Evangeliums zu sein und damit der Sendung der Kirche zur Erlösung der Menschheit und ihrer Befreiung von jeder Art Unterdrückung." (53) Mehr und mehr müssen auch Fragen der Moral mit allem, was damit zusammenhängt, in Betracht gezogen werden, besonders Probleme der Bevölkerungsbewegung, des Lebens in Ehe und Familie, Empfangnisverhütung, Abtreibung, Euthanasie usw. Man müßte diese Fragen studieren in Beziehung zur Morallehre der betreffenden Kirchen, wobei dem objektiven Wert der katholischen Ethik besonders Rechnung zu tragen ist. (54)

6. Pastorale und praktische Erwägungen zur ökumenischen Tätigkeit auf örtlicher Ebene

a) Wenn eine ökumenische Unternehmung auf der örtlichen Ebene durchgeführt werden soll, müssen die Notwendigkeiten und Probleme am Ort erkannt und vollständig in Betracht gezogen werden. Eine einfache Übernahme von Modellen, die anderswoher stammen, ist nicht möglich.

b) Die letzte Entscheidung für die Annehmbarkeit und Opportunität aller Formen der örtlichen ökumenischen Tätigkeit liegt immer in der Verantwortung der regionalen oder nationalen Bischofskonferenzen. Diese sollten jeweils in Übereinstimmung mit dem verantwortlichen Dikasterium des Heiligen Stuhles vorgehen, nämlich mit dem Sekretariat für die Einheit der Christen.

c) Was wirklich zählt, ist nicht die Schaffung neuer Strukturen, sondern die praktische Zusammenarbeit der Christen untereinander im Gebet, in der Denkarbeit und in der Aktion, gegründet auf der gemeinsamen Taufe und auf einem Glauben, der uns in so vielen Hauptpunkten ebenfalls gemeinsam ist.

d) Manchmal kann die beste Form der Zusammenarbeit darin bestehen, dass eine Kirche oder kirchliche Gemeinschaft sich völlig einschaltet in Pläne oder Unternehmungen, die eine andere Kirche programmiert hat. Zu anderen Zeiten und Umständen kann die Koordinierung von parallel laufenden Bemühungen und die gemeinsame Nutzung der Ergebnisse der geeignete Weg sein. In jedem Fall sollte in dem Maße, wie die Zusammenarbeit sich enger gestaltet, eine Vereinfachung der Strukturen, unter Vermeidung einer mehr als notwendigen Vervielfältigung derselben, erstrebt werden.

e) Wo immer man sich zu gemeinsamer Aktion oder Planung entschlossen hat, sollte man schon im Anfangsstadium dafür sorgen, dass alles mit gleicher Beteiligung von beiden Seiten geschieht und nicht ohne die gebührende Bevollmächtigung durch die respektiven Autoritäten.

f) Wo sich auf der Ebene einer Region, einer Nation oder einer Ortskirche bilaterale Dialoge über die Glaubenslehre entwickeln, entsteht für die Bischofskonferenz die Notwendigkeit, sich darüber zu vergewissern, dass zur gegebenen Zeit Kontakt mit dem Heiligen Stuhl aufgenommen wird.

g) Kirchenräte und Christenräte sind unter den vielen Formen der ökumenischen Zusammenarbeit nicht die einzig möglichen, jedoch gehören sie sicher zu den wichtigsten Formen dieser Art. Da regionale, nationale und örtliche Räte in vielen Teilen der Welt verbreitet sind und eine wichtige Bedeutung für die ökumenischen Beziehungen haben, so empfiehlt es sich von seiten der Katholischen Kirche, den Umständen entsprechend, Kontakte der Mitverantwortung mit ihnen zu haben.

h) Es entspricht ihrem Wesen, dass die Kirchenräte den Wunsch haben, über das Lehrfundament ihrer Unternehmungen zu reflektieren und zu diskutieren, auch wenn Ziel und Zweck der Räte mehr praktischer Art sind. In solchen Fällen ist es jedoch wichtig, die Prinzipien der Lehren, die hier in Betracht kommen, mit Klarheit herauszustellen. Eines müßte immer klar sein: Wenn Katholiken Mitglieder eines Kirchenrates sind, können sie einen solchen Dialog nur in Übereinstimmung mit der Lehre ihrer Kirche führen.

i) Die erste und unmittelbare Verantwortlichkeit für die Entscheidung einer Mitgliedschaft bei einem Rat liegt in den Händen der höchsten kirchlichen Autorität innerhalb des Bereichs, in dem der Rat seine Aufgabe erfüllt. Diese Verantwortlichkeit kann nicht delegiert werden. Für die nationalen Kirchenräte ist diese Autorität im allgemeinen die Bischofskonferenz. (Wenn es nur eine einzige Diözese für die ganze Nation gibt, ist es der Ortsordinarius.) Beim Zustande kommen einer Entscheidung sollte notwendigerweise Verbindung mit dem Sekretariat für die Einheit der Christen aufgenommen werden.

j) Der Grad des Engagements der verschiedenen Konfessionen in einem bestimmten Kirchenrat hängt unmittelbar von den ihnen je eigenen Strukturen ab, besonders von der Rolle, die bei ihnen der Autorität und ihrer Ausübung zuerkannt wird. Jedenfalls scheint es wünschenswert, die Kirchenräte so einzurichten, dass die verschiedenen Mitglieder sich alle zu dem höchsten Maß an Engagement verpflichten können, das ihnen möglich ist.

k) Die Mitgliedschaft bei einem Rat bedeutet eine ernste Verantwortung für die katholischen Bischöfe und für die von ihnen delegierten Vertreter. Es ist notwendig, dass die katholischen Vertreter in Kirchenräten persönlich qualifiziert sind; sie sollen, wenn sie die Kirche bei Anliegen, die im Rahmen ihrer Kompetenz bleiben, vertreten, sich klar bewußt sein, dass es Grenzen gibt, jenseits derer sie die Kirche nicht engagieren können, ohne vorher an eine höhere Autorität zu rekurrieren.

I) Die Kirche darf sich nicht damit zufriedengeben, einfach durch Delegierte in einem Rat oder einer anderen ökumenischen Struktur vertreten zu sein; wenn ihre Delegierten nicht von der katholischen Autorität wirklich ernstgenommen werden, kann die katholische Beteiligung nur oberflächlich sein. Aus demselben Grund sollte jede Beteiligung an einer ökumenischen Struktur von einer ökumenischen Erziehung der Katholiken zum Verständnis der Bedeutung einer solchen Mitgliedschaft begleitet sein.

7. Weitere Formen des Ökumenismus

Es scheint, dass mancherorts Christen in zunehmendem Maß dem Engagement bei einer örtlichen ökumenischen Aktivität in informellen Gruppen spontaner Art den Vorzug geben. Das Motiv für dieses Verhalten ist oft ein erneuertes Verständnis der Worte Christi: " ...dass auch sie in uns eins seien, damit die Welt glaube, dass Du mich gesandt hast" (Joh 17,21).

Diese Art der Aktivität entspringt aus einem gemeinsamen Milieu oder einer gemeinsamen sozialen Situation, manchmal auch als Antwort auf eine gemeinsame Aufgabe oder eine gemeinsam empfundene Not. Das Ergebnis ist eine große Zahl von sehr verschiedenartigen Gruppen: Aktionsgruppen, Gebetsgruppen, Studiengruppen und Dialogkreise, Gruppen mit dem Ziel der Gemeinschaftsbildung, des Zeugnisgebens oder der Evangelisation.

In einigen dieser Gruppen finden sich Christen zusammen, die auf dem Wege sind, die zentralen Wahrheiten des Christentums neu zu entdecken, ausgehend von der sie umgebenden Welt, die ihnen entchristlicht und "entpersönlicht" erscheint.

Aufgrund ihrer verschiedenartigen Erfahrungen können sie neue Intuitionen gewinnen, die für das zukünftige Wachstum und die Orientierung der ökumenischen Bewegung nicht ohne Bedeutung sein werden. (55)Es wäre zu wünschen, dass es echte Kommunikation zwischen den mehr organisierten und mehr offiziellen Ausdrucksformen und Strukturen der ökumenischen Bewegung und diesen Gruppen gäbe, gerade zu einer Zeit, da diese letzteren neue Weisen der Begegnung mit den Nöten der Zeit zu entdecken suchen und sich deshalb in Plänen und Experimenten engagieren. In einem Gedankenaustausch mit der Hierarchie der Kirche können diese informellen Gruppen ursprüngliche und zündende Ideen einbringen. Fehlen dagegen ein solcher kommunikativer Austausch und der Kontakt mit der kirchlichen Leitung, so laufen sie Gefahr, den katholischen Prinzipien des Ökumenismus untreu zu werden oder gar ihren Glauben zu gefährden. Wenn diese Kommunikation nicht zustande käme, so gäbe es nicht nur die Gefahr, dass die Weiterentwicklung des Ökumenismus sich von den dringenden Nöten der menschlichen Gesellschaft entfernen würde, sondern auch, dass diese Gruppen selbst jede Ausgewogenheit verlieren und dadurch sektiererisch werden könnten. Die Kommunikation und der Dialog sind von fundamentaler Wichtigkeit für den Erfolg einer jeden ökumenischen Wirksamkeit.

Zugleich wird es nötig sein, dass Gruppen dieser Art, wo sie unter verantwortlicher Beteiligung von Katholiken existieren, in Gemeinschaft mit ihrem Ortsbischof stehen; nur so können sie in authentischer Weise ökumenisch sein.

Anmerkungen

(1) Vgl. Papst Paul VI., Allocutio ad delegatos commissionum »pro Oecumenismo" Conferentiarum Episcopalium et Catholicorum Orientalium Patriarcatuum Synodorum partern agentes: AAS 64 (1972), p. 761; ferner Service d' Information, hrg. vom Sekretariat für die Einheit der Christen, Nr. 20 (1973), p. 25.

(2) Papst Paul VI., Allocutio ad Sanctitatem Suam Athenagoram, Patriarcham Oecumenicum, in Vaticana Basilica habita: AAS 59 (1967), p. 1051; ferner Service d'Information. Nr. 3 (1967), p. 13.

(3) Vgl. Directorium Oecumenicum. I, Ad totam Ecclesiam. Pars Prima, § 2: AAS 59 (1967), p. 575; s.a. Service d'Information. Nr. 2 (1967), p. 5.

(4) An dieser Stelle möchten wir uns eine Klarstellung zu eigen machen, die sich im Dritten offiziellen Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen dem Ökumenischen Rat der Kirchen und der Katholischen Kirche findet, im Anhang II, Gemeinsames Zeugnis und Proselytismus. In Service "Information. Nr. 14 (1971), p. 20: "Moderne Sprachen benutzen verschiedene Begriffe biblischer Herkunft für besondere Aspekte der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat: Zeugnis, Apostolat, Mission, Bekenntnis, Evangelisation, Kerygma, Botschaft etc. Das Wort ,Zeugnis' wurde hier beibehalten, weil es auf umfassendere Weise die Gesamtheit der genannten Realitäten zum Ausdruck bringt." Vgl. auch Ökumenische Rundschau 20 (1971), p. 177. Auch eine Stelle aus der Erklärung der Bischofssynode (26. Oktober 1974) mag hier erwähnt werden (Nr. 10): "In Erfüllung dieser Sendung wollen wir mehr und aktiver mit unseren christlichen Brüdern zusammenarbeiten, die noch nicht in der Einheit einer vollkommenen Gemeinschaft mit uns stehen. Dabei haben wir einen gemeinsamen Grund im Fundament der Taufe und des gemeinsamen Glaubenserbes. So können wir bei der Evangelisation ein umfassenderes gemeinsames Zeugnis für Christus geben, während wir gleichzeitig dahin wirken, die volle Einheit von Christus zu erlangen. Wir fühlen uns dazu gedrängt durch das Gebot Christi, durch die Aufgabe der Verkündigung sowie des Zeugnisgebens des Evangeliums" (vgl. L 'Osservatore Romano. Wochenausgabe in deutscher Sprache, 8. November 1974, Nr. 45, p. 6).

(5) Vgl. Gemeinsames Zeugnis und Proselytismus. ein Studiendokument, in Ökumenische Rundschau 20 (1971), pp. 176-185; französischer Text in Service "Information, Nr. 14 (1971), pp. 19-24.

(6) Vgl. Unitatis Redintegratio. 6.

(7) Siehe unten Abschnitt 7: „Weitere Formen des Ökumenismus", p. 40.

(8) In Christus Dominus Nr. 11 (vgl. nächste Seite) findet sich eine sehr klare Definition des Begriffs „Teilkirche"; sie wird dort mit der Diözese identifiziert. Der Ausdruck „Ortskirche" wird von uns in einem weiteren Sinne verstanden. In erster Linie ist sie die „Teilkirche" im Sinne des soeben zitierten Textes. Ebenso ist sie verwirklicht in den Ländern oder Regionen, wo die Bischöfe Bischofskonferenzen oder Synoden errichtet haben. Sie ist ferner verwirklicht in allen legitimen Versammlungen der Gläubigen unter der Leitung ihrer Hirten in Gemeinschaft mit ihrem Bischof, die wir „die Pfarrgemeinde" nennen (vgl. Sacrosanctum Concilium. 42). Der Ausdruck „Ortskirche" ist weiter gefaßt und verständlicher als das Wort „Teilkirche".

(9) Vgl. J. Ratzinger, Ökumenismus auf Ortsebene, in Service d' Information Nr. 20 (1973), p. 4, § 1 (französische Übersetzung),

(10) Vgl. die in Anm. 1 zitierte Ansprache Papst Pauls VI.

(11) Die Gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen der Katholischen Kirche und dem Ökumenischen Rat der Kirchen hat im Jahre 1973 eine Untersuchung über die Probleme veranstaltet, mit denen die verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bei der Erfüllung ihrer Missionsaufgabe konfrontiert sind, und die Konsequenzen für die ökumenische Situation untersucht. Die Ergebnisse sind in der Zeitschrift One in Christ, Januar 1975, publiziert worden, und sie werden vielleicht im Laufe des Jahres auch in Zeitschriften des französischen und des deutschen Sprachraumes erscheinen können. Der veröffentlichte Text enthält im Anschluss an eine ausführliche Auswertung der Ergebnisse dieser Untersuchung Anhänge über die Situation in verschiedenen Ländern.

(12) Unitatis Redintegratio, 8.

(13) Directorium Oecumenicum I, Nr. 33.

(14) Instructio de peculiaribus casibus admittendi alias Christianos ad communionem eucharisticam in Ecclesia Catholica: AAS 64 (1972), pp. 518-525; vgl. auch Service d'Information, Nr. 18 (1972), pp. 3-6. Communicatio quoad interpretationem lnstructionis de peculiaribus casibus admittendi alias Christianos ad communionem eucharisticam in Ecclesia Catholica: AAS 65 (1973), pp. 616-619; vgl. auch Service d'Information, Nr. 23 (1974), pp. 25-26.

(15) VgI. Service d'lnformation, Nr. 5 (1968), pp. 24-28.

(16) Dies trifft zu für Nigeria und Zaire.

(17) Zum Beispiel in den USA und auf den Philippinen.

(18) Adresse: D-7000 Stuttgart I, Silberburgstraße 121 A, BRD.

(19) Zum Beispiel in Großbritannien.

(20) Direktiven für eine katholische Beteiligung in diesem Bereich finden sich in dem kleinen Buch The Sharing of Resources. das von der ökumenischen Kommission der römisch-katholischen Kirche von England und Wales veröffentlicht wurde.

(21) Von dem gemeinsamen Gebrauch von Gebäuden stehen uns noch nicht sehr viele Erfahrungen zur Verfügung. Aber vielerorts, wie z. B. in einigen neu entstandenen Städten in England und den sogenannten "Vertragspfarreien" (" covenan ted parishes“) in den USA hat diese Erfahrung dazu geführt, dass manches auf sozialem und pastoralem Gebiet gemeinsam durchgeführt wird, wobei die Identität der Katholischen Kirche und der anderen beteiligten Konfessionen gewahrt blieb und ihre jeweilige Vorschriften für den Gottesdienst respektiert wurden.

(22) Directorium Oecumenicum II, Spiritus Domini: AAS 62 (1970), pp. 705-724; vgl. Auch Service d'Information, Nr. 10 (1970), pp. 3-11.

(23) Vgl. Gemeinsames Zeugnis und Proselytismus, a.a.O., Nr. 22, 25.

(24) Besonders in den Vereinigten Staaten.

(25) Ein Beispiel dafür ist „“Multimedia Zambia".

(26) Ein Beispiel: „Moto", die Kirchenzeitung der Diözese Gwelo in Rhodesien. Es gibt auch andere Beispiele.

(27) Solche Sekretariate gibt es in Indien, Tanzania, Malawi und Ghana.

(28) Z. B. auf den Philippinen, in Uganda und in Kenia.

(29) Ein Beispiel einer solchen Organisation ist der interkonfessionelle Beratungsdienst in Porto Alegre, Brasilien.

(30) Als Beispiele seien genannt: die lateinamerikanische ökumenische Kommission für die Menschenrechte, die „Commissäo ecuménica de serviço“ in Brasilien; vgl. auch die Botschaft von Kardinal Roy aus Anlaß der Proklamation durch die UNO, des zweiten Dezenniums der Entwicklung (9. November 1970), Päpstliche Kommission Justitia et Pax, §§ 15 und 16.

(31) Ein Beispiel dafür ist das indonesische Komitee für Gemeinschaftsorganisationen (Community Organization).

(32) Solche Sekretariate existieren in Australien und Neuseeland.

(33) Ein Beispiel dafür ist die christliche Arbeitsstelle für Entwicklung auf den Karibischen Inseln.

(34) Vgl. die ausführliche Zusammenstellung in: Ehrenström and Gassmann, Confessions in Dialogue (Genf 1975); ferner die theologische und kritische Studie, hrg. im Auftrag der "Catholic Theological Society of America": The Bilateral Consultations between the Roman Catholic Church in the USA und other Christian Communities (Juli 1972).

(35) Z. B. in Rhodesien, Australien und Neuseeland.

(36) Auf den folgenden Seiten, wo von den Räten oder Konferenzen der Kirchen die Rede ist, wird im allgemeinen das Wort "Kirche" in seinem soziologischen Sinn gebraucht und nicht in seiner technisch-theologischen Bedeutung.

(37) Vgl. Rapport von New Delhi (London 1962), Appendix II, XI, p. 438.

(38) Das Verständnis nicht nur seitens der Katholiken, sondern auch der Orthodoxen, Anglikaner und vieler Protestanten kommt in der Beschreibung der .conciliarity" zum Ausdruck, die die Kommission des Ökumenischen Rates der Kirchen für Glaube und Kirchenverfassung in einem Dokument der Konferenz von Salamanca (1973) gegeben hat.

(39) Außerhalb des englischen Sprachraums gibt es in manchen Sprachen zwei verschiedene Wörter für die Bedeutungen, die das englische Wort „council" in sich schließt. Im Französischen gibt es z. B. die Wörter „concile" und „conseil", im Italienischen „concilio" und „consiglio", im Spanischen „concilio" und „consejo", im Deutschen „Konzil" und „Rat"; im Lateinischen gibt es „Concilium" und “consilium".

(40) Vgl. Lumen Gentium, 13; Ad Gentes. 22; S. Ignatius M., Ad Rom., Praef.

(41) Auf der Versammlung der Kommission für Glaube und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Accra (1974) wurde folgender Kommentar gegeben: "Die örtlichen oder nationalen Kirchenräte, ebenso wie der Ökumenische Rat der Kirchen, die eine so wichtige Rolle im Leben der ökumenischen Bewegung von heute spielen, erfüllen offensichtlich nicht die Definition, die in Salamanca dem Begriff ,conciliar fellowship' gegeben wurde. Sie sind föderalistisch strukturiert und haben weder die volle Gemeinschaft aller ihrer Mitglieder untereinander noch die Vollmacht, in ihrem Namen zu entscheiden. Man könnte sie mit Recht ,vorkonziliare' Organismen nennen."

(42) Hier handelt es sich um die regionale Kirchenkonferenz auf den Karibischen Inseln. Die 19 Länder, in denen zur Zeit eine Vollmitgliedschaft der Katholischen Kirche an nationalen Kirchenräten besteht, sind folgende: Dänemark, Schweden, Niederlande, Swaziland, Belize (Britisch-Honduras), Samoa, Fidschiinseln, Neuhebriden, Salomoninseln, Papua-Neuguinea, Tonga, Bundesrepublik Deutschland, Botswana, St. Vincent (Britische Antillen), Sudan, Finnland, Guayana, Trinidad und Tobago.

(43) Gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen der katholischen Kirche und dem Ökumenischen Rat der Kirchen. Protokoll ihrer Sitzung vom Juni 1971 im Bernhäuser Forst bei Stuttgart, BRD, Dezember 1971, S. 10 (unveröffentlicht).

(44) In einigen Fällen wurden zur Zeit der Prüfung der Frage der katholischen Mitgliedschaft bei einem nationalen Kirchenrat Studientexte ausgearbeitet und später veröffentlicht. Sie sind von Interesse, weil hier allgemeine Prinzipien auf bestimmte gegebene Situationen angewendet werden. Als Beispiele seien genannt: The Implications of Roman Catholic Membership of the British Council of Churches (1972), hrsg. vom "British Council of Churches", 10 Eaton Gate, London; Report on Possible Roman Catholic Membership in the National Council of Churches (1972), hrsg. von der USA Catholic Conference, 1312 Massachusetts Avenue, N. W. Washington, DC 20005, USA; Groupe mixte de travail-Comite pour de nollvelles structllres oecllmeniqlles. Office National d'Oecumenisme, 1452 rue Drummond, Montreal 107, Canada.

(45) Vgl. Unitatis Redintegratio. 1; Lumen Gentium. 8, 13.

(46) Vgl. Unitatis Redintegratio, 6.

(47) Vgl. Lumen Gentium, 15; Unitatis Redintegratio, 3 ff.; usw.

(48) Vgl. auch Unitatis Redintegratio, 4 und 12; Apostolicam Actuositatem, 27.

(49) Vgl. Ökumenisches Direktorium, zweiter Teil, § I; Erwägungen und Hinweise zum ökumenischen Dialog, II, 2 c und d (Arbeitspapier für die konkrete praktische Durchführung des Dekretes über den Ökumenismus, als Handreichung für die kirchlichen Behörden, veröffentlicht in Nachkonzilare Dokumentation, Bd. 30 (Trier 1971]; vgl. auch Service d´information, Nr. 12 [1970], pp. 5-11). ´ (50) Vgl. Lumen Gentium, 15; Unitatis Redintegratio, 3; ferner Minutes and Report of the Third Meeting of the Central Commitee, Toronto, Kanada, Juli 1950. Die Erklärung von Toronto bezieht sich zwar unmittelbar auf den Ökumenischen Rat der Kirchen, kann aber auch auf ähnliche Organismen wie nationale Kirchenräte angewendet werden.

(51) Ibid. (Erklärung von Toronto).

(52) Lumen Gentium, 8.

(53) Vgl. Documenta Synodi Episcoporum, De Iustitia in Mundo: AAS 63 (1971), p. 924.

(54) „Wenn auch viele Christen das Evangelium auf dem Gebiet der Moral weder stets in der gleichen Weise auslegen wie die Katholiken noch in den sehr schwierigen Fragen der heutigen Gesellschaft zu denselben Lösungen wie sie gelangen, so wollen sie doch ebenso wie wir an dem Worte Christi als der Quelle christlicher Tugend festhalten und dem Gebot des Apostels folgen, der da sagt: "Alles, was immer ihr tut in Wort oder Werk, tut alles im Namen unseres Herrn Jesus Christus und danket durch ihn Gott unserem Vater" (Ko13, 17). Von daher kann der ökumenische Dialog über die Anwendung des Evangeliums auf den Bereich der Sittlichkeit seinen Ausgang nehmen" (Unitatis Redintegratio, 23, § 3).

(55) Ökumenisches Direktorium. Erster Teil, § 3.