Weihbischof

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Ein Weihbischof ist ein Auxiliarbischof und damit ein "Hilfsbischof" für den Diözesanbischof. Die lateinisch Bezeichnung ist episcopus auxiliaris. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des Firmsakraments.

Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man Titularbistum und den Bischof in dieser Funktion Titularbischof. Bis zur Mitte der 20. Jahrhunderts nannte man diese Bistümer In partibus infidelium (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.