Weihbischof: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Weihbischof''' ist ein ''Auxiliarbischof'' und damit ein "Hilfsbischof" für den [[Diözesanbischof]].  Die lateinisch Bezeichnung ist ''episcopus auxiliaris''. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des [[Firmung|Firmsakraments]].
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Ein '''Weihbischof''' ist ein '''Hilfsbischof''' (Auxiliarbischof) für den [[Diözesanbischof]].  Die lateinisch Bezeichnung ist ''episcopus auxiliaris''. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des [[Firmung|Firmsakraments]]. Ein Weihbischof, der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat, nennt man Koadjutor.
  
 
Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man [[Titularbistum]] und den Bischof in dieser Funktion [[Titularbischof]]. Bis zur Mitte der [[20. Jahrhunderts]] nannte man diese Bistümer ''In partibus infidelium'' (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.
 
Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man [[Titularbistum]] und den Bischof in dieser Funktion [[Titularbischof]]. Bis zur Mitte der [[20. Jahrhunderts]] nannte man diese Bistümer ''In partibus infidelium'' (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.

Version vom 15. Dezember 2007, 15:52 Uhr

Ein Weihbischof ist ein Hilfsbischof (Auxiliarbischof) für den Diözesanbischof. Die lateinisch Bezeichnung ist episcopus auxiliaris. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des Firmsakraments. Ein Weihbischof, der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat, nennt man Koadjutor.

Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man Titularbistum und den Bischof in dieser Funktion Titularbischof. Bis zur Mitte der 20. Jahrhunderts nannte man diese Bistümer In partibus infidelium (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.