Sterben

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Sterben oder Ableben ist der Verlust des irdischen Lebens eines Geschöpfes oder der Übergang vom Leben zum Tod. Sterben kann ein langandauernder Prozess sein. In jedem Ave Maria betet der Christ um eine gute Sterbestunde, da diese für die ganze Ewigkeit entscheidend ist.

Buch, Begleitung Schwerstkranker.jpg

Die Sorge der Kirche

Angesichts des Todes, lässt die Kirche ihre Gläubigen nicht allein. Priester und andere Mitchristen sollen dem Sterbenden beistehen. Die Erlangung des ewigen Heiles (die "salus animarum") ist das oberste Gesetz (die "lex suprema"), das heißt, das Allerwichtigste in der Kirche (vgl. c. 1752 CIC). Daher ist es von allerhöchster Bedeutung, dass die Gläubigen im Stande der Gnade, also ohne eine unvergebene schwere Sünde, aus dem irdischen Leben scheiden. Denn im Augenblick des Todes bricht Gott das "irdische Zelt" ab,' die unsterbliche Seele des Verstorbenen gelangt, bevor sie in das "ewige Haus im Himmel" ({{#ifeq: 2. Brief des Paulus an die Korinther | Sterben |{{#if: 2 Kor|2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 2 Kor |2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 5{{#if:1|,1}} Kor%205{{#if:1|,1}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%205{{#if:1|,1}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) ziehen kann, vor das Antlitz des göttlichen Richters, der das endgültige Urteil spricht (vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Sterben |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 25{{#if:|,{{{3}}}}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Dabei müssen wir alle" vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder seinen Lohn empfängt für das Gute oder Böse, das er im irdischen Leben getan hat" ({{#ifeq: 2. Brief des Paulus an die Korinther | Sterben |{{#if: 2 Kor|2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 2 Kor |2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 5{{#if:10|,10}} Kor%205{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%205{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}). So, wie der Mensch bis zum Eintritt des Todes geworden ist, so bleibt er für die ganze Ewigkeit: Mit dem Tod tritt die "Nacht ein, in der niemand mehr etwas wirken kann" ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Sterben |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 9{{#if:4|,4}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}).<ref>Peter Christoph Düren: Der Ablass in Lehre und Praxis. Die vollkommenen Ablässe der Katholischen Kirche, Stella Maris Verlag Buttenwiesen 2000, 230-231 (2. Auflage; Mit kirchlicher Druckerlaubnis des Bischöflichen Ordinariates Augsburg Nr. 1225 vom 30. März 2000 Prälat Konstantin Kohler Generalvikar; ISBN 3-934225-04-7).</ref>

Versehgang

Die letzen Dinge

des einzelnen Menschen
der gesamten Schöpfung

Versehen nennt man die Spendung der Sterbesakramente durch den Priester, d. h. des Bußsakramentes, der heiligen Kommunion als Wegzehrung (viaticum) und der heiligen Ölung (Krankensalbung)<ref>"Wie die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie, „die Sakramente der christlichen Initiation“, eine Einheit bilden, kann man sagen, daß die Buße, die heilige Salbung und die Eucharistie als Wegzehrung am Ende des christlichen Lebens „die Sakramente, die auf die Heimat vorbereiten“ oder „die Sakramente, welche die Pilgerschaft vollenden“, bilden. KKK 1525</ref>; oder wenigstens der heiligen Ölung, wenn der Kranke die anderen Sakramente nicht mehr empfangen kann oder gerade empfangen hat. In dem Krankenzimmer soll ein möglichst weißgedeckter Tisch mit einem Sterbe-Kreuz <ref>Bildnis des Erlösers</ref> und brennenden Kerzen<ref>als Sinnbild der Erwartung Christi (vgl. Jungfrauen-Gleichnis {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Sterben |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 25{{#if:1-13|,1-13}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; Manchmal wird die Tauf- oder Erstkommunion-Kerze als Sterbekerze aufbewahrt</ref> vorbereitet sein. Auf dem Tisch soll ein Gefäß mit Weihwasser stehen. Wenn die heilige Ölung noch zu spenden ist, soll noch ein Tellerchen mit (5 bzw. 6 im außerordentlichen Ritus) Wattebäuschen bereitgehalten werden.<ref> vgl. Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, Stichwort: Versehen (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis)</ref>

Nachlassung der ewigen Sündenstrafen

Im Bußsakrament wird jede gebeichtete schwere Sündenschuld getilgt. Dadurch erlangt der Beichtende die Heiligmachende Gnade, welche ihm den Himmel eröffnet. Im Falle von Bewusstlosigkeit des Sterbenden, tilgt die heilige Ölung auch Schwere Sünden und rettet dadurch vor der ewigen Sündenstrafe, der Hölle.

Wenn der Sterbende nicht mehr die Möglichkeit hat, durch das Sakrament der Buße (Beichte) von seinen Sünden losgesprochen zu werden, erlangt er durch einen Akt der Liebesreue<ref>z.B. "Barmherziger Gott, aus Liebe zu Dir bereue ich alle meine Sünden und bitte Dich um Vergebung all meiner Schuld !"</ref> die "Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen" (KKK 1452).

Nachlassung der zeitlichen Sündenstrafen

Auch nach der Vergebung aller Sündenschuld im Bußsakrament bzw. durch die" vollkommene" oder" Liebesreue" (contritio) bleiben dem Sterbenden noch zeitliche Sündenstrafen, die er nach dem Tod im Fegefeuer abbüßen müsste. Damit er aber auch davon befreit wird, gewährt die Kirche einen "vollkommenen Ablass in der Todesstunde" (Sterbeablass). Einmal durch die willige Annahme des Todes (seit 1904), außerdem ist im Enchiridion indulgentiarum enthalten:

§ 1. Der (jeder) Priester (auch der Suspendierte), der einem in Todesgefahr geratenen Christgläubigen die Sakramente spendet, soll nicht versäumen, ihm den Apostolischen Segen (benedictio apostolica)<ref>Formel a): P.: Aufgrund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommene Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes + und des Heiligen Geistes. A.: Amen.
Formel b): P.: Durch die heiligen Geheimnisse unserer Erlösung erlasse diir der allmächtige Gott alle Strafen des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens. Er öffne dir die Pforten des Paradieses und führe dich zur immerwährenden Freude. A.: Amen.</ref> zu spenden, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist.

§ 2. Wenn aber kein Priester da ist, gewährt die barmherzige Mutter Kirche dem recht vorbereiteten Gläubigen im Augenblick des Todes liebevoll die Erlangung eines vollkommenen Ablasses, wenn er nur während seines Lebens irgendwelche Gebete zu sprechen gewohnt war; in diesem Fall ergänzt die Kirche die drei zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses gewöhnlich notwendigen Bedingungen.

§ 3. Löblicherweise soll zur Erlangung dieses vollkommenen Ablasses ein Bild des Gekreuzigten oder ein Kreuz benutzt werden. [so S. 124}

§ 4. Diesen vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch dann erlangen, wenn er am selben Tag schon einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

§ 5. Über diese heilsame Verfügung der Kirche sollen die Gläubigen in der Katechese, wo es angebracht ist, oft unterwiesen werden.<ref>Enchiridion indulgentiarum 1999, vgl. Handbuch der Ablässe 1989, Nr. 28, S. 50. </ref>

Patrone der Sterbenden

Patrone der Sterbenden sind der heilige Josef, Kamillus von Lellis, Benedikt von Nursia, Marta von Betanien und sicherlich Mutter Teresa. Außerdem ist die heilige Barbara Patronin für eine gute Sterbestunde. Ein Gebet zu ihr lautet: "St. Barbara du edle Braut, mein Sterben sei dir anvertraut. O komm zu Hilf, wenn Unglück droht, bewahre mich vor jähem Tod. Und mache, dass vor meinem End´, der Herr mich speist im Sakrament (des Altars)." Der Katholik bittet darin die Heilige Barbara um ihre Fürsprache, dass er nicht plötzlich aus dem Leben gerissen wird, z. B. durch einen Herzinfarkt, ohne vorher die Eucharistie (viaticum) und normalerweise die Beichte und Heilige Ölung. zu erhalten.

Sterbebegleitung

"Sterbenden soll Aufmerksamkeit und Pflege zuteil werden, um ihnen zu helfen, die ihnen noch verbleibende Zeit in Würde und Frieden zu leben. Sie sollen durch das Gebet ihrer Angehörigen Beistand erfahren. Diese sollen darauf bedacht sein, dass die Kranken zu gegebener Zeit die Sakramente erhalten, die auf die Begegnung mit dem lebendigen Gott vorbereiten" (KKK 2299).

Palliative Behandlungsweisen

"Besondere Bedeutung gewinnen in der modernen Medizin die sogenannten »palliativen Behandlungsweisen«, die das Leiden im Endstadium der Krankheit erträglicher machen und gleichzeitig für den Patienten eine angemessene menschliche Begleitung gewährleisten sollen. In diesem Zusammenhang erhebt sich unter anderem das Problem, inwieweit die Anwendung der verschiedenen Schmerzlinderungs– und Beruhigungsmittel, um den Kranken vom Schmerz zu befreien, erlaubt ist, wenn das die Gefahr einer Verkürzung des Lebens mit sich bringt. Auch wenn jemand, der das Leiden aus freien Stücken annimmt, indem er auf schmerzlindernde Maßnahmen verzichtet, um seine volle Geistesklarheit zu bewahren und, wenn er gläubig ist, bewußt am Leiden des Herrn teilzuhaben, in der Tat des Lobes würdig ist, so kann diese »heroische« Haltung doch nicht als für alle verpflichtend angenommen werden. Schon Pius XII. hatte gesagt, den Schmerz durch Narkotika zu unterdrücken, auch wenn das eine Trübung des Bewußtseins und die Verkürzung des Lebens zur Folge habe, sei erlaubt, »falls keine anderen Mittel vorhanden sind und unter den gegebenen Umständen dadurch nicht die Erfüllung anderer religiöser und moralischer Verpflichtungen behindert wird«. Denn in diesem Fall wird der Tod nicht gewollt oder gesucht, auch wenn aus berechtigten Gründen die Gefahr dazu gegeben ist: man will einfach durch Anwendung der von der Medizin zur Verfügung gestellten Analgetika den Schmerz wirksam lindern. Doch »darf man den Sterbenden nicht ohne schwerwiegenden Grund seiner Bewusstseinsklarheit berauben«: die Menschen sollen vor dem herannahenden Tod in der Lage sein, ihren moralischen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu können, und sich vor allem mit vollem Bewusstsein auf die endgültige Begegnung mit Gott vorbereiten können."<ref> Johannes Paul II. Enzyklika Evangelium vitae vom 25. März 1995.</ref>

Hospize

Die Begleitung Sterbender erfolgt institutionell in der Hospizbewegung. Sie nimmt die alte christliche Tradition auf, Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten und ihnen im Leben und Sterben beizustehen. Hospizgruppen begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen in deren häuslicher Umgebung sowie in Heimen und Einrichtungen. Vielerorts haben sie ihre Tätigkeit ausgeweitet auf die Begleitung der Angehörigen vor und nach dem Tod des Sterbenden.

Zu einer ganzheitlichen Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, Palliative Care genannt, gehört neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung auch die psychosoziale und seelsorgerliche Begleitung; hier kommt der Hospizarbeit wesentliche Bedeutung zu. Mitarbeiter von Hospizgruppen werden auf ihren Dienst intensiv vorbereitet und bei der Ausübung fachlich begleitet.

Skapulier

Am 27. Januar 1840 erscheint die Gottesmutter der jungen Schwester Justine Bisqueyburu aus der Kongregation der „Töchter der barmherzigen Liebe“ vom heiligen Vinzenz von Paul in Paris. „Unser liebe Faru“ ermächtigte die Schwester zur Verbreitung des sogenannten Grünen Skapuliers vom Unbefleckten Herzen Mariens“. Dieses solle die Bekehrung der Ungläubigen und Sünder erwirken und ihnen eine gute Sterbestunde vermitteln.

Zitat

Päpstliche Schreiben

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Literatur

  • Peter Christoph Düren (Hrsg.), Die Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Eine Handreichung für Angehörige und gläubige Laien, Dominus Verlag 2008 (52 Seiten. 6. Auflage; .ISBN 978-3-940879-00-4).
  • Peter Christoph Düren: Gast auf Erden. Sterben und Tod aus christlicher Sicht, Augsburg 1997/1998 (71 Seiten; 1./2. Auflage - ISBN 3-89639-064-3).
  • Peter Dyckhoff: Sonnenuntergänge. Vom Abschied aus dieser Welt
 Herder Verlag [1]
  • Robert Bellarmin: Die Kunst, gut zu sterben. (Bibliothek der Kirchenlehrer – Kleinschriften), Verlagsbuchhandlung Sabat, Kulmbach 2013, ISBN 978-3-943506-18-1.
  • Alfons Maria Weigl: Der wichtigste Augenblick, Spannende Beispiel aus dem Buch "Und in der Stunde" Grignion Verlag 2003 (84 Seiten; 6. Auflage; ISBN 3-932085-09-4).
  • Alfons Maria Weigl: Und in der Stunde, Aktion: Helft den Sterbenden! Ein Appell an alle Christen! 100 Beispiele aus dem Leben Grignion Verlag 1997 (264 Seiten; 7 Auflage).
  • Franz Breid (Hrsg.),: Leben angesichts des Todes. Referate der "Internationalen Theologischen Sommerakademie 2002" des Linzer Priesterkreises, Stella Maris Verlag 2002 (290 Seiten; ISBN: 978-3-934225-29-9; erhältlich beim Dominus Verlag).
  • Herbert Schneider: Lebendiges Sterben. Zum 750 Todestag der heiligen Klara von Assisi (1193-1253) Stella Maris Verlag Buttenwiesen 2003 (80 Seiten. ISBN: 978-3-934225-26-8; erhältlich beim Dominus Verlag).
  • Georg Kaster (Hrsg.): Sterben – an der oder durch die Hand des Menschen?
 3. Internationale Gocher Gespräche, Münster 2009.( 264 Seiten; ISBN 978-3-937961-99-6; erhältlich beim Dominus Verlag).
  • Heinrich Korte: Trostbuch: Gedanken, Gebete und Hilfen aus christlicher Glaubenszuversicht , Geleit für die Sterbenden, Trost für die Trauernden. Christiana Verlag 1995 (1. Auflage; ISBN 3717110012).
  • Erich Camenzind [Hrsg.]: Der Tod - ein Tor zum Leben : vom Sinn des Sterbens Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1997 (96 Seiten; ISBN 3857644702).
  • Armin Horat: Sterbebegleitung. Erfahrungen und Gedanken eines Laien Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1997 (123 Seiten; 2. Auflage ; ISBN 9783857644580).
  • Joseph Anton Keller: Achtzig lehrreiche und erbauliche Sterbe-Bilder von Priestern. Nach wahrheitsgetreuen Quellen Kirchheim Mainz 1887 (365 Seiten).

siehe: Euthanasie, Abtötung

Weblinks

Ars moriendi von P. Bernward Deneke:

Anmerkungen

<references />