Soyez les bienvenus, Messieurs

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Ansprache
Soyez les bienvenus, Messieurs

unseres Heiligen Vaters
Pius XII.
an den Ersten Internationalen Kongress für medizinische Vererbungslehre,
das "Primum Symposium Internationale Geneticae Medicae"
über Wahrheitscharakter und praktische Bedeutung der Genetik
8. September 1953

(Offizieller französischer Text: AAS 45 [1953] 596-607)

(Quelle : Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, Achter Jahrgang 1953/54; Zweites Heft, November 1953, S. 74-77)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Hintergrund

In Rom fand Anfang September der Erste Internationale Kongress für medizinische Vererbungslehre, das "Primum Symposium Internationale Geneticae Medicae", statt. Der Kongress war von dem neugegründeten römischen "Institut für medizinische Genetik und Zwillingsforschung Gregor Mendel" einberufen worden. Die Teilnehmer des Kongresses wurden am 8. September vom Heiligen Vater in Castel Gandolfo empfangen. Der Papst richtete eine Ansprache an sie, in der er über das Wesen und die praktische Bedeutung der Vererbungslehre für den Menschen sprach und sittliche Richtlinien aufstellte. In einem ersten Teil fasste er in dieser Ansprache den heutigen Stand der Vererbungswissenschaft kurz zusammen. Wir bringen den zweiten Teil vollständig in einer römischen Übersetzung:

Wahrheit und Wahrhaftigkeit in der wissenschaftlichen Forschung

Die fundamentalen Forderungen wissenschaftlichen Erkennens lauten: Wahrheit und Wahrhaftigkeit.

Wahrheit ist zu verstehen als die Übereinstimmung des menschlichen Urteils mit der in den Dingen selbst gegebenen Wirklichkeit ihres Seins und ihres Wirkens; im Gegensatz zu dem vom Menschengeist in die Dinge Hineingesehenen oder Hineingedachten. Es gab und es gibt heute noch eine Auffassung, nach der die Kunde von der objektiven Wirklichkeit nur wie durch eine Linse in den Menschengeist eindringt und auf seinem Wege qualitativ und quantitativ modifiziert wird. Man redet dann vom dynamischen Denken, das seine Form dem Qbjekt aufdrückt, im Gegensatz zum statischen Denken, das es einfach widerspiegelt, wenn man nicht gar grundsätzlich jenes erstere als die einzig mögliche Form menschlicher Erkenntnis bezeichnet. Wahrheit wäre dann schließlich die Übereinstimmung des persönlichen Denkens mit der jeweils herrschenden öffentlichen oder wissenschaftlichen Meinung.

Das gesunde Denken aller Zeiten, und das christliche im besondern, ist sich bewusst, an dem Kernsatz festhalten zu müssen: Wahrheit ist die Übereinstimmung des menschlichen Urteils mit dem in sich bestimmten Sein der Dinge ohne dass damit das relativ Berechtigte in der vorhin angegebenen, als Ganzes freilich irrigen Bestimmung des Wahrheitsbegriffes geleugnet werden soll. Wir haben in Unserem Rundschreiben Humani Generis vom 12. August 1950 auch diese Frage berührt und darin etwas betont, was Wir glauben, auch hier wiederholen zu sollen: die Notwendigkeit nämlich, die großen Seinsgesetze intakt zu lassen, weil ohne sie die Erfassung der Wirklichkeit zu einer Unmöglichkeit wird: Wir meinen vor allem das Kontradiktions-Prinzip und jene vom hinreichenden Grund, von der Kausalität und Finalität.

Ihr Schrifttum berechtigt Uns zu der Annahme, dass Sie mit Unserer Fassung des Wahrheitsbegriffs einverstanden sind. Sie wollen mit Ihrer Forschung die Wirklichkeit erfassen; und erst auf ihr fußend Ihre Schlüsse ziehen und Ihre Systeme aufbauen. Die Existenz der Gene betonen Sie als eine Tatsache und nicht als eine bloße Hypothese. Sie stehen also auf dem Standpunkt, dass es objektive Tatsachen gibt und dass die Wissenschaft die Möglichkeit und die Absicht hat, diese Tatsachen zu erfassen, nicht rein subjektive Gedankengebilde zu schaffen.

So grundlegend wie der Wahrheitsbegriff in sich, ist für den Forscher auch die Unterscheidung zwischen sicheren Tatsachen und deren Deutung und Systematisierung. Die Tatsache ist immer richtig, weil es keinen ontologischen Irrtum geben kann. Nicht so verhält es sich ohne weiteres mit deren wissenschaftlicher Verarbeitung. Hier besteht die Gefahr von voreiligen Schlüssen und Vorurteilen.

Das alles führt zur Ehrfurcht vor den Tatsachen, und zwar der Gesamtheit der Tatsachen, zur Vorsicht im Aufstellen wissenschaftlicher Behauptungen, zur Nüchternheit des wissenschaftlichen Urteils, zu jener vornehmen Selbstbeherrschung des Gelehrten, die auf dem Wissen um die Grenzen menschlicher Erkenntnis beruht; es führt zu der Aufgeschlossenheit und Gelehrigkeit des echten Wissenschaftlers, dem ein Festhalten an eigenen Ideen fernliegt, falls sie sich als nicht genügend begründet herausstellen, und es führt endlich dazu, fremde Meinungen unparteiisch zu prüfen und zu begutachten.

Wo diese Geistesverfassung sich findet, gesellt sich wie von selbst zur Ehrfurcht vor der Wahrheit die Wahrhaftigkeit, die Übereinstimmung der persönlichen Überzeugung mit der wissenschaftlichen Stellungnahme nach außen in Wort und Schrift.

Die Beziehung zwischen Genetik, Psychologie und Metaphysik

Ergänzend dürfen Wir zur Forderung von Wahrheit und Wahrhaftigkeit für das wissenschaftliche Erkennen ein weiteres beifügen: Es kommt selten vor, dass sich nur eine Wissenschaft mit einem bestimmten Gegenstand befasst.

Es sind meistens mehrere; aber jede behandelt den Gegenstand unter einer anderen Rücksicht. Ist deren Forschung fehlerfrei, so ist ein Widerspruch zwischen ihren Ergebnissen nicht möglich. Es würde ja einen Widerspruch im ontologischen Sein voraussetzen. Die Wirklichkeit in sich kann sich jedoch nicht widersprechen.

Tauchen trotzdem Widersprüche auf, so können sie nur auf fehlerhafter Beobachtung oder auf fehlerhafter Auswertung einer richtigen Beobachtung oder aber darauf beruhen, dass der Forscher, die Grenzen seines Fachgebietes überschreitend, sich auf fremdem Boden als Fachmann betätigt hat. Wir denken, dass auch dieser Hinweis jeder Wissenschaft als selbstverständlich gilt.

Wenn also die Erblehre, gestützt auf die Kenntnis der Struktur des Zellkerns - und neuerlich auch auf die Struktur des Zytoplasma - sowie auf die Kenntnis der immanenten Gesetze des Erbgangs, fähig ist, zu sagen, warum in einem Menschen bestimmte Merkmale in Erscheinung treten, so ist sie darum noch nicht befähigt, alles Leben dieses Menschen zu erklären. Sie bedarf der Ergänzung durch andere Wissenschaften, so wenn die Frage gestellt ist nach der Existenz und dem Ursprung des geistigen, von der Materie in seinem Wesen unabhängigen Lebensprinzips der Menschenseele. Auch die Aufschlüsse der Genetik über die Erstzelle und die Entwicklung des Menschenleibes durch normale Zellteilung und Steuerung durch die Seele, die Aufschlüsse über Modifikationen, Mutationen und das Zusammenwirken von Erbgut und Umwelt reichen nicht aus, die Einheit der Natur des Menschen, sein geistiges Erkennen und seine freie Selbstbestimmung zu erklären. Dass zu dem organischen Substrat und seiner relativen Eigengesetzlichkeit die Geistesseele, mit ihm zur Einheit der Menschennatur verbunden, hinzutritt, darüber vermag die Genetik als solche keinen Aufschluss zu geben. Hier muss die Psychologie und die Metaphysik oder Seinslehre einsetzen, nicht im Gegensatz zur Genetik, sondern in Verbindung mit ihr, in Hinnahme, aber auch in wesentlicher Ergänzung der genetischen Gegebenheiten. Umgekehrt kann auch die Philosophie, wenn anders sie wirklichkeitsnahe bleiben will, bei der Analyse der psychischen Betätigungen die Genetik nicht außer acht lassen. Man kann nicht alles Seelische, soweit es körperlich nicht bedingt ist, herleiten lassen aus der anima rationalis als forma corporis und eine amorphe materia prima alle ihre Determinationen empfangen lassen von der unmittelbar von Gott erschaffenen Geistesseele, nichts von den Genen des Keimzellenkerns.

Wissenschaft und Offenbarung

Die Vielheit und Verschiedenheit der Erkenntnisquellen macht noch auf einen Umstand von entscheidender Bedeutung aufmerksam, nämlich auf die Unterscheidung des Wissens aus eigener Ansicht und des Wissens aus fremder Einsicht, also aus dem Zeugnis anderer. Wo die Glaubwürdigkeit solchen Zeugnisses als gesichert gelten kann, ist es eine normale Erkenntnisquelle, deren weder das praktische Leben noch auch die Wissenschaft entraten kann. Ganz abgesehen von der harten Notwendigkeit, sich so und so oft des Zeugnisses anderer zu bedienen, ist es die oben gezeichnete Geisteshaltung des echten Gelehrten, die ihn feststellen lässt, dass der bewährte Fachmann auf seinem Gebiet mit der objektiven Wahrheit immer enger vertraut ist als jeder Außenstehende.

Wir können nicht umhin, das soeben über das menschliche Zeugnis Gesagte auf das Zeugnis Gottes zu übertragen. Die Offenbarung, also das ausdrückliche, ausgesprochene Zeugnis des Schöpfers, berührt auch naturwissenschaftliches Gebiet, auch Thesen Ihres Faches wie der Abstammungslehre. Dabei entspricht der Schöpfer jener Forderung von Wahrheit und Wahrhaftigkeit im absolut höchsten Grad. Sie mögen also selbst urteilen, ob es wissenschaftlicher Sachlichkeit entspräche, wollte man seinem Zeugnis einfach aus dem Wege gehen, wo dessen Tatsächlichkeit und dessen Inhalt gewährleistet sind.

Was die Abstammungslehre angeht, so bezeichnet deren Höhepunkt die Frage nach dem Ursprung des leiblichen Organismus des Menschen (nicht seiner Geistesseele). Wenn Ihre Wissenschaften sich mit diesem Problem eingehend beschäftigen, so hat auch die Theologie, die Wissenschaft, welche die Offenbarung zum Gegenstand hat, demselben eine wache Aufmerksamkeit geschenkt. Wir selbst haben zweimal, schon 1941 in einer Ansprache an Unsere Akademie der Wissenschaften (30. Nov. 1941, in AAS XXXIII, 1941, S. 506) und dann 1950 in der vorhin erwähnten Enzyklika (AAS XLII, 1950, S. 575 ff.), ermuntert, weiter zu forschen, ob sich vielleicht einmal sichere Resultate gewinnen lassen, da bis jetzt etwas Endgültiges gewiss nicht erreicht sei, und Wir haben gemahnt, diese Fragen mit der Vorsicht und der Reife des Urteils zu behandeln, welche ihre weittragende Bedeutung heischt. Ihrer eigenen Fachliteratur haben Wir eine Äußerung entnommen, die bei Kenntnis aller bisherigen Funde und unter Berücksichtigung der von den Fachgelehrten zu ihnen eingenommenen Stellung zu der gleichen Nüchternheit und Zurückhaltung mahnt, wenn es sich um ein endgültiges Urteil handelt.

Wenn Sie überdenken, was Wir über das wissenschaftliche Forschen und Erkennen geäußert haben, dürfte es einsichtig sein: Weder von seiten der Vernunft noch von seiten des christlich orientierten Denkens wird der Wahrheit eine Schranke gezogen. Es gibt Schranken; aber sie gelten nicht der Einengung der Wahrheit. Sie bezwecken, zu verhüten, dass unbewiesene Hypothesen mit Tatsachen verwechselt, die Ergänzungsbedürftigkeit einer Quelle durch andere Quellen übersehen und die Wertskala bzw. der Sicherheitsgrad einer Erkenntnisquelle falsch abgelesen wird. Zum Schutz gegen diese Fehlquellen gibt es Schranken; es gibt jedoch keine für die Wahrheit.

Die praktische Bedeutung der Genetik für den Menschen

Die Genetik hat neben der theoretischen eine eminent praktische Bedeutung. Sie stellt sich die Aufgabe, dem Wohl des einzelnen wie der Gemeinschaft, dem Gemeinwohl, zu dienen. Sie will diese Aufgabe erfüllen hauptsächlich auf zwei Betätigungsgebieten, dem der Genetikphysiologie und jenem der Genetikpathologie.

Es ist eine Erfahrungstatsache, dass die natürlichen Anlagen, die guten wie die mangelhaften, die Erziehung des Menschen wie sein späteres Verhalten sehr stark beeinflussen. Gewiss ist der Leib mit seinen Organen und Anlagen nur das Instrument, die Seele der Künstler, der es spielt; gewiss kann die Fertigkeit des Künstlers manche Mängel des Instrumentes ausgleichen; aber besser und leichter spielt sich auf einem vollkommenen Instrument; und wenn dessen Güte unter einer bestimmten Linie liegt, lässt sich auf ihm überhaupt nicht mehr spielen - ganz abgesehen davon, dass über jeden Vergleich hinweg Seele und Leib, Materie und Geist im Menschen zur substanziellen Einheit verbunden sind.

Um jedoch bei jenem Vergleich zu bleiben: Die Genetik lehrt uns das Instrument in seinem Bau und in seinen Schwingungen besser verstehen und zweckentsprechender zum Ziel herrichten. Aus der Abstammung eines Menschen lässt sich innerhalb gewisser Grenzen eine Diagnose anstellen über seine mit dem Erbgut empfangenen Anlagen und auch eine Prognose, welche ererbten Merkmale in Erscheinung treten werden, gute oder, was von noch größerer Bedeutung ist, auch jene, die eine erbliche Belastung darstellen.

So gering die direkte Beeinflussung des Erbgutes sein mag, so wird die praktische Genetik keineswegs auf rein passives Zuschauen eingeengt. Schon das tägliche Leben zeigt, dass sich gewisses Tun der Eltern in der natürlichen Weitergabe des Lebens äußerst schädigend auswirkt. Derartiges Verhalten mit seinen Intoxikationen und Infektionen ist nach Möglichkeit zu unterbinden, und die Genetik sucht und zeigt Wege zu diesem Ziel. Besonders gibt die Genetik Aufschluss darüber, welche Kombinationen von Erbgut verschiedener Ahnenreihen zu begünstigen sind, welche toleriert werden können, welche unter der Sicht der Genetik und Eugenik widerraten werden müssen.

Die Grundtendenz der Genetik und Eugenik, den Erbgang zu beeinflussen, um das Gute zu fördern und das Schädigende auszuschalten - diese Grundtendenz ist vom sittlichen Standpunkt unwidersprochen. Ethisch zu beanstanden sind freilich gewisse Wege zu dem angegebenen Ziel, also bestimmte Abwehrmaßnahmen, und darüber hinaus die unrichtige Bewertung der genetischen und eugenischen Ziele. Lassen Sie Uns die Worte eines der bedeutendsten heutigen Genetiker anführen, der es bedauert, dass die Genetik trotz ihres enormen Fortschrittes "in technischer und analytischer Hinsicht sich verloren hat in vielfachen Lehrirrtümern; dazu gehört der Rassismus, der auf die Phylogenese angewandte Mutationismus, um in modernen Ausdrücken die darwinische Entwicklungstheorie zu erklären, die Geburtenkontrolle der Belasteten oder der als belastet Angenommenen unter Anwendung von Präventivmitteln und Schwangerschaftsunterbrechung, die Verpflichtung des vorehelichen ärztlichen Zeugnisses usw.".

Grenzen der angewandten Genetik vor dem christlichen Gewissen

In der Tat sind es gewisse genetisch-eugenische Abwehrmaßnahmen, auf die - nach der grundsätzlichen Seite wie nach dem praktischen Vorangehen - das gesunde sittliche Empfinden wie vor allem die christliche Ethik mit einem entschiedenen "Nein" antworten.

Zu den Maßnahmen, die gegen die Sittenordnung verstoßen, gehört der erwähnte "Rassismus" wie auch die "eugenische Sterilisation". Unser Vorgänger, Pius XI., und Wir selbst haben Uns veranlasst gesehen, jedwede - nicht nur die eugenische - direkte Sterilisation Schuldloser, ob definitiv oder nur zeitweilig, ob des Mannes oder der Frau, als dem Naturgesetz widersprechend zu erklären. Unsere Stellungnahme gegen die Sterilisation war und bleibt unerschütterlich, weil der Wille und Versuch, sich vermittels der Sterilisation gegen erbkranken Nachwuchs zu schützen, mit dem Ende des "Rassismus" keineswegs verschwunden ist.

Erblich Belastete und Ehe

Ein anderer Weg zu demselben Ziel: das Verbot der Ehe oder ihre physische Verhinderung durch Internierung des erblich Belasteten, ist ebenso abzulehnen. Der angestrebte Zweck ist in sich gut, aber das Mittel zum Zweck verstößt gegen das persönliche Recht auf Eingehung und Gebrauch der Ehe. Wenn ein Erbkranker menschlichen Handelns und damit der Eingehung der Ehe nicht fähig oder wenn er später unfähig geworden ist, das durch eine gültige Ehe erworbene Recht durch freie Willensäußerung geltend zu machen, mag man ihn auf erlaubte Weise an der Betätigung zur Weckung neuen Lebens hindern; sonst ist der aus biologischen, genetischen und eugenischen Gründen vollzogene Ausschluss aus der Ehe und dem ehelichen Verkehr ein Unrecht, gleichgültig wer diesen Ausschluss vollzieht, ob Private oder die öffentliche Gewalt.

Gewiss hat man Grund und meistens auch die Pflicht, die erblich Schwerbelasteten darauf aufmerksam zu machen, welche Bürde sie sich, dem Ehegefährten und der Nachkommenschaft aufzuladen im Begriffe stehen, eine Bürde, die sie später vielleicht unerträglich drückt. Aber Abraten ist kein Verbieten. Es kann andere Gründe, besonders sittlich persönlicher Natur, geben, die so sehr überwiegen, dass sie das Eingehen und den Gebrauch der Ehe auch unter den bezeichneten Umständen freigeben.

Zur Rechtfertigung der Alternative: direkte eugenische Sterilisierung oder Internierung, führt man an, das Recht zur Ehe und ehelicher Betätigung werde durch die Sterilisation nicht berührt, auch wenn sie vorehelich, total und nicht mehr rückgängig zu machen sei. Dieser Rechtfertigungsversuch ist erfolglos. Ist der besagte Tatbestand für ein verständiges Urteil zweifelhaft, so ist auch die Eheuntauglichkeit zweifelhaft, und es findet der Grundsatz Anwendung, dass das Recht auf die Ehe so lange als vorhanden anzusehen ist, solange das Gegenteil nicht mit Sicherheit bewiesen wird. Darum ist in einem solchen Fall die Ehe zuzulassen; wobei die Frage ihrer objektiven Gültigkeit offenbleibt. Ist jedoch der genannte Tatbestand der Sterilisation unzweifelhaft, so ist die Behauptung, das Recht auf die Ehe werde trotzdem nicht in Frage gestellt, vorschnell und hat jedenfalls die ernstesten Bedenken gegen sich.

Über die andern abwegigen Versuche, die in dem angeführten Ausspruch genannt werden: "Präventivmittel und Schwangerschaftsunterbrechung", erübrigt sich zu sprechen. Sie kommen wegen ihrer inneren Verwerflichkeit auch für die eugenische Indikation nicht in Frage.

Schlusswort

Das ist es, geehrte Herren, was Wir glaubten, Ihnen vorlegen zu sollen. Die praktischen Ziele, welche die Genetik verfolgt, sind edel, aller Anerkennung und Förderung würdig. Nur möge sie sich bei der Wertung der Mittel und Wege zu jenen Zielen immer des fundamentalen Unterschieds zwischen der Pflanzen- und Tierwelt einerseits und dem Menschen anderseits bewusst bleiben. Dort stehen ihr die Mittel und Wege zur Veredelung der Arten und Rassen vollkommen frei. Hier hingegen, in der Welt des Menschen, hat sie immer persönliche Einzelwesen vor sich mit unantastbaren Rechten, Einzelwesen, die ihrerseits wieder, um in der Betätigung der Anlage neues Leben zu wecken, an unantastbare sittliche Normen gebunden sind.

Damit werden im ethischen Raum vom Schöpfer selbst Schranken gezogen, die wegzuräumen keiner menschlichen Macht zusteht.

Um so mehr möge Ihre Wissenschaft von seiten der öffentlichen Sittlichkeit und der sozialen Ordnung Förderung finden, wenn es darum geht, dass das Eheleben der Gesunden und Normalen, das Eheleben überhaupt, sich leicht und frei nach den Gesetzen entfalten könne, die der Schöpfer selbst in das Herz des Menschen geschrieben und durch seine Offenbarung bekräftigt hat. Vielleicht liegt hier die mächtigste Hilfe für Ihre Bestrebungen, denen Wir im reichsten Maße Gottes Segen wünschen und erflehen.