Sonntagspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[katholischer Erwachsenenkatechismus|katholische Erwachsenenkatechismus]] schreibt zu diesen Ausnahmen: ''"Das trifft zu, wenn aus einer Teilnahme schwere persönliche Nachteile (zum Beispiel Zerrüttung der Ehe) entstehen, unzumutbare Belastungen (zum Beispiel angegriffene [[Gesundheit]], [[Krankheit]], weite Wege) erwachsen oder Verpflichtungen der [[Liebe|Nächstenliebe]] den Vorrang vor der Teilnahme an der Eucharistiefeier (zum Beispiel Pflege schwerkranker Angehöriger.)"'' (KEK Bd. 2,  
 
Der [[katholischer Erwachsenenkatechismus|katholische Erwachsenenkatechismus]] schreibt zu diesen Ausnahmen: ''"Das trifft zu, wenn aus einer Teilnahme schwere persönliche Nachteile (zum Beispiel Zerrüttung der Ehe) entstehen, unzumutbare Belastungen (zum Beispiel angegriffene [[Gesundheit]], [[Krankheit]], weite Wege) erwachsen oder Verpflichtungen der [[Liebe|Nächstenliebe]] den Vorrang vor der Teilnahme an der Eucharistiefeier (zum Beispiel Pflege schwerkranker Angehöriger.)"'' (KEK Bd. 2,  
  
[[Kategorie:Heilige Messe]]
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[[Kategorie:Messopfer]]
 
[[Kategorie:Moraltheologie]]
 
[[Kategorie:Moraltheologie]]

Version vom 26. August 2008, 21:26 Uhr

Als Sonntagspflicht wird die Pflicht jedes Christgläubigen bezeichnet, am Sonntag oder Samstag vorabend die heilige Messe zu besuchen. Allerdings kann es begründete Ausnahmen geben, die im Zweifelsfall mit dem Pfarrer oder einem Beichtvater, o.ä. abgesprochen werden.

Der katholische Erwachsenenkatechismus schreibt zu diesen Ausnahmen: "Das trifft zu, wenn aus einer Teilnahme schwere persönliche Nachteile (zum Beispiel Zerrüttung der Ehe) entstehen, unzumutbare Belastungen (zum Beispiel angegriffene Gesundheit, Krankheit, weite Wege) erwachsen oder Verpflichtungen der Nächstenliebe den Vorrang vor der Teilnahme an der Eucharistiefeier (zum Beispiel Pflege schwerkranker Angehöriger.)" (KEK Bd. 2,