Seligsprechung

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Die Seligsprechung in der katholischen Kirche ist die Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im Gegensatz zum Heiligen, der in der gesamten Kirche verehrt wird. Voraussetzung ist eine vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen, die von einer Kommission geprüft wird sowie ein Wunder, das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist.

Eine Seligsprechung kann frühestens 5 Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. Sie ist eine Vorstufe zur Heiligsprechung.