Sakramentale Kommunion: Unterschied zwischen den Versionen

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Wegen der innigen Vereinigung, die in der [[Eucharistie]] geschieht, kann die [[Eucharistiefeier]] nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus, möchte sie stärken und zur Vollendung führen. Das [[Sakrament]] drückt dieses Band der Gemeinschaft aus, und zwar sowohl auf der unsichtbaren Ebene, die uns in [[Christus]] durch das Wirken des [[Heiliger Geist|Heiligen Geistes]] mit dem [[Gott Vater|Vater]] und untereinander verbindet, als auch auf der sichtbaren Ebene, welche die Gemeinschaft in der Lehre der [[Apostel]], in den [[Sakrament]]en und in der [[Hierarchie|hierarchischen Ordnung]] einschliesst. [...] Nur in diesem Zusammenhang ist die Feier der [[Eucharistie]] rechtmässig und Teilnahme an ihr wahrhaftig. ([[Ecclesia de eucharistia]], [[Ecclesia de eucharistia (Wortlaut)#IV. KAPITEL: DIE EUCHARISTIE UND DIE KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT|Nr. 35]])
 
Wegen der innigen Vereinigung, die in der [[Eucharistie]] geschieht, kann die [[Eucharistiefeier]] nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus, möchte sie stärken und zur Vollendung führen. Das [[Sakrament]] drückt dieses Band der Gemeinschaft aus, und zwar sowohl auf der unsichtbaren Ebene, die uns in [[Christus]] durch das Wirken des [[Heiliger Geist|Heiligen Geistes]] mit dem [[Gott Vater|Vater]] und untereinander verbindet, als auch auf der sichtbaren Ebene, welche die Gemeinschaft in der Lehre der [[Apostel]], in den [[Sakrament]]en und in der [[Hierarchie|hierarchischen Ordnung]] einschliesst. [...] Nur in diesem Zusammenhang ist die Feier der [[Eucharistie]] rechtmässig und Teilnahme an ihr wahrhaftig. ([[Ecclesia de eucharistia]], [[Ecclesia de eucharistia (Wortlaut)#IV. KAPITEL: DIE EUCHARISTIE UND DIE KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT|Nr. 35]])
  
Der Kirche ist also in der [[Eucharistie]] ein unermesslicher Schatz anvertraut. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die unter Umständen auch schmerzlich sein können. Eine [[aktive Teilnahme]] am eucharistischen Mahl durch jemanden, der sich nicht zur [[Kirche]] bekennt, ist ein [[Widerspruch]] in sich; es würde bedeuten, eine Einheit vorzutäuschen, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist. Normalerweise können Nichtkatholiken am eucharistischen Mahl nicht teilnehmen. Ausnahmsweise ist das in Todesgefahr möglich oder in einer anderen "schweren Notlage", über die der Diözesanbischof oder die Bischofskonferenz befindet ([[CIC]] can. 844 § 4).  
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Der Kirche ist also in der [[Eucharistie]] ein unermesslicher Schatz anvertraut. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die unter Umständen auch schmerzlich sein können. Eine [[aktive Teilnahme]] am eucharistischen Mahl durch jemanden, der sich nicht zur [[Kirche]] bekennt, ist ein [[Widerspruch]] in sich; es würde bedeuten, eine Einheit vorzutäuschen, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist.  
  
Im Februar 2018 informierte die [[Deutsche Bischofskonferenz]] über die Möglichkeit, evangelischen Ehepartnern von römisch-katholischen Gläubigen den Zugang zur Eucharistie im Einzelfall zu eröffnen, wenn die evangelischen Ehepartner mit dem katholischen Eucharistieglauben übereinstimmen und nach „reiflicher Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Priester oder einer anderen mit der Seelsorger beauftragten Person zu dem Gewissenurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine 'schwere geistliche Notlage' beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen“. In diesen Fällen liegt nach Entscheid der Bischofskonferenz somit womöglich eine "schwere Notlage" im Sinne des Kirchenrechts vor.<ref>[http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kommunion-weg-fur-evangelischen-partner-geebnet Katholisch.de:Kommunion: Weg für evangelischen Partner geebnet]</ref><ref>[https://dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2018/2018-033-Pressebericht-FVV-Ingolstadt.pdf dbk.de: Pressebericht, 22. Februar 2018.]</ref>)
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Normalerweise können Nichtkatholiken am eucharistischen Mahl nicht teilnehmen. Ausnahmsweise ist das in Todesgefahr möglich oder in einer anderen "schweren Notlage", über die der Diözesanbischof oder die Bischofskonferenz befindet ([[CIC]] can. 844 § 4). Im Februar 2018 informierte die [[Deutsche Bischofskonferenz]] über die Möglichkeit, evangelischen Ehepartnern von römisch-katholischen Gläubigen den Zugang zur Eucharistie im Einzelfall zu eröffnen, wenn die evangelischen Ehepartner mit dem katholischen Eucharistieglauben übereinstimmen und nach „reiflicher Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Priester oder einer anderen mit der Seelsorger beauftragten Person zu dem Gewissenurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine 'schwere geistliche Notlage' beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen“. In diesen Fällen liegt nach Entscheid der Bischofskonferenz somit womöglich eine "schwere Notlage" im Sinne des Kirchenrechts vor.<ref>[http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kommunion-weg-fur-evangelischen-partner-geebnet Katholisch.de:Kommunion: Weg für evangelischen Partner geebnet]</ref><ref>[https://dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2018/2018-033-Pressebericht-FVV-Ingolstadt.pdf dbk.de: Pressebericht, 22. Februar 2018.]</ref>)
  
 
== →[[Kommunionspendung und Euchariestieverehrung außerhalb der Messe#VII. GEBETE NACH DER KOMMUNION|Gebete nach der Kommunion]]==
 
== →[[Kommunionspendung und Euchariestieverehrung außerhalb der Messe#VII. GEBETE NACH DER KOMMUNION|Gebete nach der Kommunion]]==

Version vom 23. Februar 2018, 09:52 Uhr

KOMMUNION

Die Sakramentale Kommunion (lat. communio) bezeichnet den Empfang des eucharistischen Leibes und Blutes Jesu Christi, der wesensgewandelten Opfergaben von Brot und Wein.

Der Empfang bezeichnet und bewirkt die sakramentale Gemeinschaft zwischen Christus und dem Gläubigen sowie der Gläubigen miteinander. Der Bischof, Priester, Diakon oder Akolyth reicht den Gläubigen Christus selbst unter den Gestalten von Brot und Wein - die Gläubigen erhalten gewöhnlich nur die konsekrierte Hostie.

Voraussetzung für den inneren, würdigen und fruchtbringenden Empfang der Kommunion ist der Empfang der Taufe, das Leben in der Taufgnade (Heiligmachende Gnade), das Bekenntnis des katholischen Glaubens und die vorausgehende Geistige Kommunion.<ref>Das Konzil von Trient setzt bei der sakramentalen Kommunion die Wunschkommunion voraus. Es sagt wörtlich: „dass die anwesenden Gläubigen an jeder einzelnen Messe nicht nur mit geistigem Verlangen, sondern auch durch den sakramentalen Empfang der Eucharistie teilnehmen, auf dass in ihnen um so reichere Früchte dieses hochheiligen Opfers gezeitigt werden“ (Konzil von Trient, Sess. XXII, c. 6. Denzinger Nr. 944). Ebenso sagt es: dass die, welche jenes himmlische Brot zu essen verlangen, werden infolge ihres lebendigen Glaubens dessen Frucht und Nutzen empfinden (DH Nr. 1648, Sacrosancta oecumenica (3)).</ref><ref>Christus, der sakramental und wirklich dargereicht wird, wird nicht nur geistlicher weise genossen : vgl. Konzil von Trient, 13. Sitzung Sacrosancta oecumenica (3) über das Altarsakrament vom 11. Oktober 1551, 8. Kanon.</ref> Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen notwendig (CIC can. 912).

Oft wird auch der feierliche erste Kommunionempfang der Kinder - die Erstkommunion - verkürzt "Kommunion" genannt.

Sinn und Aufforderung zur Kommunion

Christus sagt: »Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag. Denn mein Fleisch ist wirklich eine Speise und mein Blut ist wirklich ein Trank. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich bleibe in ihm ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Sakramentale Kommunion |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 6{{#if:54-56|,54-56}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Kommunion bedeutet also tiefste Vereinigung mit Christus. Diese Vereinigung beschreibt der Apostel Paulus: "Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? Ein Brot ist es. Darum sind wir viele ein Leib; denn wir alle haben teil an dem einen Brot." ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Sakramentale Kommunion |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 10{{#if:16-17|,16-17}} Kor%2010{{#if:16-17|,16-17}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2010{{#if:16-17|,16-17}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Zwischen Eucharistie und Kirche besteht eine untrennbare Verbindung. Der Apostel Paulus drückt dies sehr prägnant aus, indem er den Ausdruck "Leib Christi" sowohl für die Eucharistie als auch für die Kirche verwendet.

Die Kommunion erneuert, stärkt und vertieft die Verbindung mit der Kirche, die in der Taufe ihren Anfang nimmt. (Vgl. KKK 1396). So tragen die im Herrn Vereinten zum Aufbau der Kirche bei und empfangen alle nötigen Gnaden um den Glauben im Alltag zu verwirklichen und so Christus ähnlicher zu werden.

Das dritte Kirchengebot (KKK 2042) fordert die Gläubigen zum Mindestmass der eucharistischen Liebesvereinigung mit Gott auf, indem es heißt: “Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen.“ Außerdem empfiehlt die Kirche den Gläubigen nachdrücklich, die heilige Eucharisite an Sonn- und Feiertagen oder noch öfter, ja täglich zu empfangen (II. Vatikanum: OE 15).

Wie empfängt man die Sakramentale Kommunion?<ref>GRM, Nr. 160-161.</ref>

Der Priester (Diakon) nimmt die Hostienschale und geht zu den Kommunikanten. Diese treten in der Regel in Form einer Prozession heran. Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, dass sie vor dem Empfang des Sakramentes eine gebührende Ehrfurchtsgebärde machen, die im ganzen den Glauben des Christen an die Eucharistie ausdrücken soll,<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 7.</ref> und durch Normen der Bischofskonferenz zu bestimmen ist. Wenn die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes ausgeteilt wird, zeigt der Priester jedem Einzelnen die etwas erhobene Hostie, wobei er spricht: Der Leib Christi (Corpus Christi). Derjenige, der kommunizieren will, antwortet: Amen<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 2 "Wiederum in Übereinstimmung mit den Vätern muss eindringlich auf die Bedeutung des Amen hingewiesen werden, mit dem der Gläubige dem Kommunionspender auf die Formel „Der Leib Christi" antwortet; dieses Amen soll eine Bekräftigung des Glaubens sein: „Wenn du folglich (um den Leib Christi) gebeten hast, spricht der Bischof zu dir: 'Der Leib Christ', und du antwortest: 'Amen', das heißt: 'So ist es.' Was die Zunge bekennt, bewahre das Herz!" (Ambrosius von Mailand, De sacramentis 4, 25: SC 25bis, 116).</ref> und empfängt das Sakrament gemäß seiner Wahl in den Mund oder, wo dies erlaubt ist, in die Hand. Wenn der Gläubige die Eucharistie in die Hand empfangen hat, soll er sie vor der Rückkehr an seinen Platz verzehren, indem er beiseite tritt, um dem ihm Nachfolgenden die Möglichkeit zu geben, zum Kommunionempfang heranzutreten; dabei soll er zum Altar gewandt bleiben.<ref>Mitteilung über die Handkommunion 1985, Nr. 3.</ref> Es ist den Gläubigen nicht erlaubt, das konsekrierte Brot, auch nicht den heiligen Kelch, selbst zu nehmen und erst recht nicht, sie von Hand zu Hand einander weiterzugeben. Wird die Kommunion unter beiden Gestalten gespendet, ist der dortige beschriebene Ritus einzuhalten.

Der Priester kommuniziert zuerst, dann die Gläubigen (Laien<ref>d.h. alle nicht-Kleriker - auch Messdiener, Akolyth, Sakristan.</ref>).<ref> Redemptionis sacramentum, Nr. 88.</ref> Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert.<ref> Redemptionis sacramentum, Nr. 97.</ref> Nach der Kommunion des Priesters, empfängt der Diakon die Kommunion vom Priester.<ref>siehe: Kommunion unter beiden Gestalten: Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 102.</ref>

Wann darf man die Kommunion empfangen ?

Der Glaube an sich ist die erste Voraussetzung, an den Sakramenten überhaupt teilzuhaben. Im Bezug auf die Eucharistie muss insbesondere der Glaube an die Realpräsenz Christi, Seine wirkliche Gegenwart, genannt werden: Durch das Wort des geweihten Priesters "vollzieht sich die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi. Unter den konsekrierten Gestalten von Brot und Wein ist Christus selbst als Lebendiger und Verherrlichter wirklich, tatsächlich und substantiell gegenwärtig mit seinem Leib, seinem Blut, seiner Seele und seiner göttlichen Natur" (KKK 1413).

Jeder Katholik soll vor der Kommunion sein Gewissen prüfen (vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Sakramentale Kommunion |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 11{{#if:27-29|,27-29}} Kor%2011{{#if:27-29|,27-29}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2011{{#if:27-29|,27-29}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}), ob er im Stande der Gnade ist. Christus wird durch den unwürdigen Kommunionsempfang schwer beleidigt (Sakrileg).
Nicht zur Kommunion hinzutreten darf:

  • d.h. sich einer schweren Sünde ("Todsünde") bewusst ist (CIC can. 916). Er muss zunächst beichten<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 7.</ref> (und die Absolution empfangen:<ref>Darunter zählen auch z.B. : Wer in betrunkenem Zustand oder im Geschwindigkeitsrausch auf der Straße, auf dem Wasser oder in der Luft die Sicherheit anderer und die eigene gefährdet, versündigt sich schwer (KKK 2290) oder wer eine himmelschreiende Sünde begeht. z.B. Vorenthaltung des gerechten Lohns.</ref>
  • Wer innerhalb der letzten Stunde etwas gegessen hat, der darf nicht zum Tisch des Herrn treten (CIC can. 919: Nüchternheitsgebot; es gilt nicht für Kranke und Alte).
  • Nicht zur Kommunion zugelassen ist auch, wer exkommuniziert oder mit dem Interdikt belegt ist (CIC can. 915). Die Exkommunikation untersagt den Empfang aller Sakramente, ebenso das Interdikt. Unerheblich ist dabei, ob es sich um eine selbst eintretende Tatstrafe oder eine mit Urteil ergangene Spruchstrafe ist.

In der Regel kann einmal am Tag die Heilige Kommunion empfangen werden. Bei fast allen besonderen Anlässen wie Abendmesse am Gründonnerstag, bei Messfeiern in Verbindung mit der Spendung der Sakramente der Taufe, der Firmung, der Krankensalbung, der Weihen und der Ehe sowie bei Messfeiern mit Erstkommunion oder einem Begräbnis ist eine zweimalige Kommunion gestattet. 1973 wurde einige großzügige Erweiterungen der Erlaubnis zum zweimaligen Kommunionempfang am selben Tag gegeben.<ref>siehe auch: Kommunionempfang mehrmals täglich? Zenit am 30. September 2016 von Edward McNamara.</ref>

Kommunionspender und Zulassung durch den Spender

Kommunionspender

Aufgrund der heiligen Weihe sind Bischof, Priester und Diakon die ordentlichen Spender der sakrementalen Kommunion,<ref>Vgl. ebd., can 910 § 1; vgl. auch Papst Johannes Paul II., Schreiben Dominicae cenae, Nr. 11: AAS 72 (1980) 142; Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 8 § 1: AAS 89 (1997) 870-871.</ref> denen es deshalb zukommt, bei der Feier der Heiligen Messe den christgläubigen Laien die Kommunion auszuteilen. Diese Sitte stammt aus der Überlieferung (Hebr 5,1.3; 7,27) der Apostel und muss beibehalten werden.<ref> Konzil von Trient, 13. Sitzung Sacrosancta oecumenica (3) über das Altarsakrament vom 11. Oktober 1551, 8. Kapitel.</ref> "Nur dort, wo eine Notlage<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 230 § 3.</ref> es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester helfen."<ref>Redemptionis sacramentum, Nr. 88; Vgl. Hl. Kongr. für die Riten, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 31: AAS 59 (1967) 558; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Codex Iuris Canonici, Responsio ad propositum dubium (1. Juni 1988): AAS 80 (1988) 1373.</ref>

Die bischöfliche Beauftragung für ausserordentliche Kommunionspender ist zeitlich begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei. Wenn Gründe echter Notwendigkeit es nahelegen, können Laien vom Bischof beauftragt werden, als ausserordentliche Kommunionspender auch ausserhalb der Eucharistiefeier die heilige Kommunion auszuteilen (z.B. zur Überbringung der Krankenkommunion).

Der Einsatz ausserordenlicher Kommunionspender während der heiligen Messe ist erlaubt, wenn<ref>Immensae caritatis, vom 29. Januar 1973, Die außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Codex Iuris Canonici, Responsio ad propositum dubium (1. Juni 1988): AAS 80 (1988) 1373; Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 8 § 2: AAS 89 (1997) 871.</ref>

  • keine ordentlichen Kommunionspender anwesend sind (Zu verwerfen ist das Verhalten jener Priester, die an der Zelebration teilnehmen, sich aber nicht an der Kommunionausteilung beteiligen und diese Aufgabe den Laien überlassen)<ref>Vgl. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Inaestimabile donum, Nr. 10: AAS 72 (1980) 336; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Codex Iuris Canonici, Responsio ad propositum dubium (11. Juli 1984): AAS 76 (1984) 746.</ref>
  • oder diese, obwohl anwesend, wirklich verhindert sind
  • oder die Teilnahme viele Gläubiger, die die heilige Kommunion empfangen möchten, die Eucharistiefeier allzusehr in die Länge ziehen würde, weil zu wenige ordentliche Kommunionspender verfügbar sind. Dies muss aber so verstanden werden, dass eine gemäß den örtlichen Gewohnheiten und Bräuchen kurze Verlängerung ein völlig unzureichender Grund ist.<ref>Der Abschnitt der Kommunionausteilung: Redemptionis sacramentum, Nr. 154-160</ref>

Zulassung durch den Spender

Einem Katholiken darf die Kommunion nur verweigert werden, im Fall, dass er die Gefahr eines Anstoßes (scandalum) für die anderen Gläubigen darstellen könne; gemeint sind Personen, die sich im Zustand der schweren Sünde befinden (z.B. wer hartnäckig im öffentlichen Ehebruch wie ein wiederverheiratet Geschiedener verharrt) vgl. CIC can. 915.<ref>Wiederverheiratete Geschiedene dürfen nicht zur Kommunion zugelassen werden Kathnews am 10. Februar 2017 von Gero Weishaupt</ref> oder einer Häresie oder einem Schisma anhängt.<ref>Kongregation für den Gottesdienst in: "Notitiae" 1. Juli 2002, Prot. n. 1322/02/L: Vatikan: Kniender Kommunionempfang darf nicht verweigert werden Kath.net am 7. Februar 2003.</ref>

Der Päpstliche Rat mahnt zugleich zu pastoraler Klugheit in der Anwendung des can. 915 CIC/1983:

„Natürlich rät die pastorale Klugheit mit Nachdruck, Fälle öffentlicher Verweigerung der hl. Kommunion zu vermeiden. Die Seelsorger müssen den betreffenden Gläubigen den wahren kirchlichen Sinn der Norm zu erklären suchen, damit diese sie verstehen oder wenigstens respektieren können. Wenn es jedoch zu Situationen kommt, in denen solche Vorsichtsmaßnahmen keine Wirkung erzielt haben oder nicht möglich waren, muss der Kommunionspender die hl. Kommunion demjenigen verweigern, dessen Unwürdigkeit öffentlich bekannt ist. Er wird das mit großer Liebe tun und wird versuchen, in einem günstigen Moment die Gründe zu erklären, die ihn dazu verpflichtet haben. Er muss es allerdings auch mit Festigkeit tun, im Bewusstsein des Wertes, die solche Zeichen der Festigkeit für das Wohl der Kirche und der Seelen haben. Das Urteil in den Fällen des Ausschlusses vom Kommunionempfang von Gläubigen, die sich in der beschriebenen Situation befinden, steht dem verantwortlichen Priester der jeweiligen Gemeinschaft zu. Dieser wird dem Diakon oder dem eventuellen außerordentlichen Kommunionspender genaue Anweisungen geben, wie sie sich in den konkreten Situationen verhalten sollen.“ (Il Codice di Diritto Canonico).

"Es ist niemals erlaubt, einem Gläubigen die heilige Kommunion zu verweigern, der diese kniend empfangen will".<ref>Kongregation für den Gottesdienst in: "Notitiae" 1. Juli 2002, Prot. n. 1322/02/L: Vatikan: Kniender Kommunionempfang darf nicht verweigert werden Kath.net am 7 Februar 2003.</ref>

Missbräuche in der Liturgie bezüglich der Kommunionspender

Die Dynamik der eucharistischen Kommunion

Um die Dynamik der eucharistischen Kommunion zu verstehen, verwies Papst Benedikt XVI. auf einen Abschnitt aus den „Bekenntnissen“ (VII,10,18) des heiligen Augustinus von Hippo. In einer Art Vision sage ihm Jesus: „Ich bin die Speise der Starken. Wachse, und so wirst du mich haben. Du wirst nicht mich in dich verwandeln, als Speise des Leibes, sondern du wirst es sein, der in mich verwandelt werden wird“. <ref>Papst Benedikt XVI. feiert Fronleichnam in der Lateranbasilika am 23. Juni 2011</ref>

Papst Franziskus sieht die Eucharistische Kommunion unter einem anderem Blickwinkel. Er schreibt in Evangelii gaudium, Nr. 47: Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Er verweist auf den heiligen Ambrosius von Mailand Vgl. De Sacramentis, IV, 6, 28: PL 16, 464: „Ich muss ihn immer empfangen, damit er immer meine (Anm.: lässlichen) Sünden vergibt. Wenn ich ständig sündige, muss ich immer ein Heilmittel haben“; ebd., IV, 5, 24: PL 16, 463: „Wer das Manna aß, starb; wer von diesem Leib isst, wird die Vergebung seiner Sünden erhalten.“ Cyrill von Alexandrien, In Joh. Evang. IV, 2: PG 73, 584–585: „Ich habe mich geprüft und erkannt, dass ich unwürdig bin. Denen, die so reden, sage ich: Und wann werdet ihr würdig sein? Wann werdet ihr also vor Christus erscheinen? Und wenn eure Sünden euch hindern, näherzukommen, und wenn ihr niemals aufhört zu fallen – wer bemerkt seine eigenen Fehler, sagt der Psalm – werdet ihr schließlich nicht teilhaben an der Heiligung, die Leben schenkt für die Ewigkeit?“ Damit greift Papst Franziskus eine Sache auf, welche der heilige Johannes Paul II. im Gründonnerstagsschreiben Dominicae cenae 1980 behandelte, wo er schreibt: "Gewiss fehlt es auch in unseren katholischen Gemeinden nicht an solchen, die an der heiligen Kommunion teilnehmen könnten und doch nicht teilnehmen, obwohl sie sich in ihrem Gewissen keiner schweren Sünde bewusst sind. Diese Haltung, die bei einzelnen mit einer übertriebenen Strenge verbunden ist, hat sich in Wirklichkeit in unserem Jahrhundert geändert, auch wenn man sie da und dort noch antrifft. Tatsächlich begegnet man statt des Gefühls der Unwürdigkeit viel öfter einem gewissen Mangel an innerer Bereitschaft, wenn man so sagen kann, einem Mangel an "Hunger" und "Durst" nach der Eucharistie. Dahinter verbirgt sich auch ein Mangel an einem entsprechenden Gespür und Verständnis für die Natur des großen Sakramentes der Liebe."

Umgekehrt stellt der heilige Johannes Paul II. weiter fest: "Dennoch sind wir in den letzten Jahren auch Zeugen einer anderen Erscheinung. Mitunter, ja sogar ziemlich oft gehen alle Teilnehmer an der Eucharistiefeier zur heiligen Kommunion; dabei fehlt es aber zuweilen an dem erforderlichen Eifer, das Bußsakrament zu empfangen, um das eigene Gewissen zu reinigen. Dies kann natürlich bedeuten, dass jene, die sich dem Tisch des Herrn nahen, in ihrem Gewissen und nach dem objektiven Gesetz Gottes nichts finden, was den erhabenen und freudigen Vollzug ihrer sakramentalen Vereinigung mit Christus verhindern könnte. Es kann sich hier aber auch, zumindest manchmal, eine andere Überzeugung verbergen, nämlich dass man die Heilige Messe nur als ein Mahl betrachtet, an dem man durch den Empfang des Leibes Christi teilnimmt, um vor allem die brüderliche Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen. Dieses Problem ist nicht nur eng mit der Praxis des Bußsakramentes verbunden, sondern auch mit der richtig verstandenen Verantwortung für die gesamte Lehre der Moral und die genaue Unterscheidung zwischen Gut und Böse."

Kommunionempfang Christgläubiger anderer christlicher Konfessionen

Wegen der innigen Vereinigung, die in der Eucharistie geschieht, kann die Eucharistiefeier nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus, möchte sie stärken und zur Vollendung führen. Das Sakrament drückt dieses Band der Gemeinschaft aus, und zwar sowohl auf der unsichtbaren Ebene, die uns in Christus durch das Wirken des Heiligen Geistes mit dem Vater und untereinander verbindet, als auch auf der sichtbaren Ebene, welche die Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der hierarchischen Ordnung einschliesst. [...] Nur in diesem Zusammenhang ist die Feier der Eucharistie rechtmässig und Teilnahme an ihr wahrhaftig. (Ecclesia de eucharistia, Nr. 35)

Der Kirche ist also in der Eucharistie ein unermesslicher Schatz anvertraut. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die unter Umständen auch schmerzlich sein können. Eine aktive Teilnahme am eucharistischen Mahl durch jemanden, der sich nicht zur Kirche bekennt, ist ein Widerspruch in sich; es würde bedeuten, eine Einheit vorzutäuschen, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist.

Normalerweise können Nichtkatholiken am eucharistischen Mahl nicht teilnehmen. Ausnahmsweise ist das in Todesgefahr möglich oder in einer anderen "schweren Notlage", über die der Diözesanbischof oder die Bischofskonferenz befindet (CIC can. 844 § 4). Im Februar 2018 informierte die Deutsche Bischofskonferenz über die Möglichkeit, evangelischen Ehepartnern von römisch-katholischen Gläubigen den Zugang zur Eucharistie im Einzelfall zu eröffnen, wenn die evangelischen Ehepartner mit dem katholischen Eucharistieglauben übereinstimmen und nach „reiflicher Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Priester oder einer anderen mit der Seelsorger beauftragten Person zu dem Gewissenurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine 'schwere geistliche Notlage' beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen“. In diesen Fällen liegt nach Entscheid der Bischofskonferenz somit womöglich eine "schwere Notlage" im Sinne des Kirchenrechts vor.<ref>Katholisch.de:Kommunion: Weg für evangelischen Partner geebnet</ref><ref>dbk.de: Pressebericht, 22. Februar 2018.</ref>)

Gebete nach der Kommunion

Päpstliche Stellungnahmen zur Kommunion

siehe: Päpstliche Stellungnahmen zur Erstkommunion.

Pius IV.

Innozenz XI.

Leo XIII.

  • 17. Dezember 1890 Kongregation der Bischöfe und Regularen, Dekret "Quemadmodum" an alle religiösen Frauengenossenschaften und an männliche Ordensstiftungen, die nur aus den Laienbrüdern bestehen (die häufige und tägliche Kommunion soll gepflegt werden) (ASS XXIII).

Pius X.

Benedikt XV.

  • 27. Mai 1917 Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, Lateinisch-deutsche Ausgabe, Butzon & Bercker Verlag 1983; Canon 867 § 4 bestimmte, dass die heilige Kommunion nicht außerhalb der Tageszeiten gespendet werden darf, zu denen das Messopfer dargebracht werden kann, ,wenn nicht ein vernünftiger Grund etwas anderes nahelegt´.

Pius XI.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

  • 7. Juli .2007 Motu proprio Summorum pontificum Erlaubnis an alle Priester den vollständigen lateinischen Ritus des seligen Johannes XXIII. von 1962 zu verwenden. Die Kommunionweise ist ausschließlich die Mundkommunion.

Literatur

  • Athanasius Schneider: Dominus est - Gedanken eines Bischofs aus Zentralasien über die Heilige Kommunion SJM Verlag 2008 (geb., 70 Seiten, ISBN 978-3-932426-44-5; Download).
  • Athanasius Schneider Corpus Christi. Die Heilige Kommunion und die Erneuerung der Kirche. Dominus Verlag Augsburg 2014 (96 Seiten; ISBN 978-3-940879-33-2 Pb.; Download).
  • Robert Dorado (Hg.): „In der Wahrheit Christi bleiben?“ Ehe und Kommunion in der Katholischen Kirche Echter Verlag Würzburg 2014 (244 Seiten, Tb; ISBN 978-3-429-03783-3; Die Antwort von fünf Kardinälen auf Kasper).
  • Pfr. Josef Trunk: Komm, Herr Jesus, komm! : Gebete vor der heiligen Kommunion. Miriam Verlag 1992 (ISBN 3874492362; 1. Aufl.).
  • Georg May: Die kirchliche Ehre als Voraussetzung der Teilnahme an dem eucharistischen Mahle (Reihe Erfurter theologische Studien Band 8). St. Benno Verlag Leipzig 1960 (131 Seiten; Kirchliche Druckerlaubnis Bauten, den 11. September 1959 Dr. Hötzel Generalvikar).
  • Moritz Meschler S.J.: Seelenschmuck zum göttlichen Gastmahl. Die Lehre vom heiligsten Altarssakrament in Gebeten zur öfteren Kommunion Herder Verlag 1910 (2. Auflage; 246 Seiten).
  • Johannes Schäfer: Auf zum Freudenmahl - Kommunion- und Gebetbuch für Welt- und Ordensleute, von Danwitz Verlag Kevelaer 1914 (704 Seiten).
  • Ludwig Soengen: Das Liebesmahl des Herrn - Unterweisungen und Gebete für den Empfang des Buß- und Altarssakramentes nebst sechsundzwanzig Kommunion-Andachten für Welt- und Ordensleute, Butzon & Bercker Verlag 1916 (816 Seiten).

Siehe auch: Erstkommunion, Kommunion unter beiden Gestalten, Handkommunion, Mundkommunion, Heilige Messe, Eucharistie, Eucharistische Anbetung.

Weblinks

Anmerkungen

<references />