Sacrosanctum Concilium: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sacrosanctum concilium''' sind die beiden lateinischen Anfangsworte der [[Liturgie]][[konstitution]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], wurde am [[4. Dezember]] [[1963]] feierlich als erstes Dokument des Konzils und mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] verkündet.  
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'''Sacrosanctum concilium''' ist die [[Konstitution]] über die heilige [[Liturgie]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], benannt nach den beiden lateinischen Anfangsworten. Sie wurde am [[4. Dezember]] [[1963]] als erstes Dokument des Konzils fast einstimmig beschlossen und am selben Tag von [[Papst]] [[Paul VI.]] feierlich verkündet.  
  
Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der auch die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen (1. Jtsd.) und auch Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft einführen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur [[Seelsorge]] beabsichtigt. Ihre Formen sollen von einfacher Schönheit geprägt sein, traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die aktivere Teilnahme aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen. Es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der ''pastoralen Wegweisung'' zur [[Liturgiereform]] wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.
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== Leitlinien ==
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Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen und Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft vornehmen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur [[Seelsorge]] beabsichtigt. Ihre Formen sollen vom "Glanz edler Einfachheit"  geprägt sein (Nr. 34), traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die [[Participatio actuosa|aktive Teilnahme]] aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen,  es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der ''pastoralen Wegweisung'' zur [[Liturgiereform]] wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.
  
Die Konstitution wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Das nachträglich etwas abgeschwächte Schema wurde, vom [[22. Oktober]] [[1962]] an, als erster Konzilstext diskutiert und im November 'als Ganzes' vorläufig angenommen. Abänderungsvorschläge wurden bis [[Mai]] 1963 eingearbeitet. Im [[Oktober]] 1963 konnten bereits detaillierte Abstimmungen stattfinden, wobei neuerliche Änderungsvorschläge vorgebracht wurden. Die feierliche Schlussabstimmung ergab 2147 Ja gegen 4 Nein-Stimmen; (zeitgenössische Einführung zu "'''Sacrosanctum concilium'''" im ''Kleinen Konzilskompendium'').
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== Entstehung und Aufbau ==
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Die Konstitution wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Das nachträglich etwas abgeschwächte Schema wurde vom [[22. Oktober]] [[1962]] an als erster Konzilstext diskutiert und im November 'als Ganzes' vorläufig angenommen. Abänderungsvorschläge wurden bis [[Mai]] 1963 eingearbeitet. Im [[Oktober]] 1963 konnten bereits detaillierte Abstimmungen stattfinden, wobei neuerliche Änderungsvorschläge vorgebracht wurden. Die feierliche Schlussabstimmung ergab 2147 Ja gegen 4 Nein-Stimmen.<ref>[[Karl Rahner]], [[Herbert Vorgrimler]]: Kleines Konzilskompendium, Herder-Bücherei, 2. Auflage, Freiburg-Basel-Wien 1966, S. 37.</ref>
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Neben Aussagen zur Theologie der Liturgie und Regeln zur Erneuerung der Liturgie fordert die Konstitution die Pflege der liturgischen Ausbildung und die Förderung des liturgischen Lebens in Bistum und Pfarrei. Zu folgenden Aspekten des Gottesdienstes macht sie konkrete Aussagen:
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* [[Heilige Messe|Eucharistiefeier]] und [[Eucharistie]]verehrung
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* Liturgie der [[Sakrament]]e und [[Sakramentalien]]
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* [[Stundengebet]]
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* Liturgisches Jahr
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* [[Kirchenmusik]]
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* Sakrale Kunst, liturgisches Gerät und Gewand
  
 
== Radio Vatikan über den Werdegang der Liturgiekonstitution ==
 
== Radio Vatikan über den Werdegang der Liturgiekonstitution ==
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*[http://de.radiovaticana.va/news/2014/02/21/papst_franziskus:_ihr_müsst_die_liturgie_kennen_/ted-775174 Papst Franziskus: Ihr müsst die Liturgie kennen] [[Radio Vatikan]] am 21. Februar 2014
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Lehramtstexte]]
 
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Version vom 27. Juli 2014, 11:12 Uhr

Sacrosanctum concilium ist die Konstitution über die heilige Liturgie des Zweiten Vatikanischen Konzils, benannt nach den beiden lateinischen Anfangsworten. Sie wurde am 4. Dezember 1963 als erstes Dokument des Konzils fast einstimmig beschlossen und am selben Tag von Papst Paul VI. feierlich verkündet.

Leitlinien

Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen und Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft vornehmen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur Seelsorge beabsichtigt. Ihre Formen sollen vom "Glanz edler Einfachheit" geprägt sein (Nr. 34), traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die aktive Teilnahme aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen, es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der pastoralen Wegweisung zur Liturgiereform wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.

Entstehung und Aufbau

Die Konstitution wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Das nachträglich etwas abgeschwächte Schema wurde vom 22. Oktober 1962 an als erster Konzilstext diskutiert und im November 'als Ganzes' vorläufig angenommen. Abänderungsvorschläge wurden bis Mai 1963 eingearbeitet. Im Oktober 1963 konnten bereits detaillierte Abstimmungen stattfinden, wobei neuerliche Änderungsvorschläge vorgebracht wurden. Die feierliche Schlussabstimmung ergab 2147 Ja gegen 4 Nein-Stimmen.<ref>Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium, Herder-Bücherei, 2. Auflage, Freiburg-Basel-Wien 1966, S. 37.</ref>

Neben Aussagen zur Theologie der Liturgie und Regeln zur Erneuerung der Liturgie fordert die Konstitution die Pflege der liturgischen Ausbildung und die Förderung des liturgischen Lebens in Bistum und Pfarrei. Zu folgenden Aspekten des Gottesdienstes macht sie konkrete Aussagen:

Radio Vatikan über den Werdegang der Liturgiekonstitution

... Die Bischöfe (des Zweiten Vatikanischen Konzils) entscheiden schließlich, sich zuerst mit der Liturgie zu beschäftigen, weil sie eben in ihrer Mehrheit da wenig Zündstoff erwarten und glauben, an diesem Thema könnten sie erst die Methode konziliarer Arbeit einüben, ohne viel falsch zu machen. ... (Radio Vatikan, Radioakademie Von Marktl nach Rom, Papst Benedikt wird 80, von Stephan von Kempis, (4-teilige Reihe; I. Teil, Dienstag 3. April 2007)[1].

Der Text des Schreibens

Sacrosanctum concilium (Wortlaut)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten, Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)

Weblinks

Anmerkungen

<references />