Sacrosanctum Concilium: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sacrosanctum concilium''' sind die lateinischen Anfangsworte der [[Konstitution]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Liturgie]] vom [[4. Dezember]] [[1963]], das mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde.  
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'''Sacrosanctum concilium''' sind die beiden lateinischen Anfangsworte der [Liturgie]][[konstitution]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], wurde am [[4. Dezember]] [[1963]] feierlich als erstes Dokument des Konzils und mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] verkündet.  
  
 
Überhaupt erstmals im Leben der Kirche äußert sich ein Konzil im Zusammenhang zur Liturgie. Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der auch die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen (1. Jtsd.) und auch Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft einführen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur [[Seelsorge]] beabsichtigt. Ihre Formen sollen von einfacher Schönheit geprägt sein, traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die aktivere Teilnahme aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen. Es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der ''pastoralen Wegweisung'' zur [[Liturgiereform]] wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.
 
Überhaupt erstmals im Leben der Kirche äußert sich ein Konzil im Zusammenhang zur Liturgie. Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der auch die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen (1. Jtsd.) und auch Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft einführen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur [[Seelsorge]] beabsichtigt. Ihre Formen sollen von einfacher Schönheit geprägt sein, traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die aktivere Teilnahme aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen. Es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der ''pastoralen Wegweisung'' zur [[Liturgiereform]] wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.

Version vom 4. März 2012, 13:40 Uhr

Sacrosanctum concilium sind die beiden lateinischen Anfangsworte der [Liturgie]]konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils, wurde am 4. Dezember 1963 feierlich als erstes Dokument des Konzils und mit der nötigen Gutheißung des Papstes Paul VI. verkündet.

Überhaupt erstmals im Leben der Kirche äußert sich ein Konzil im Zusammenhang zur Liturgie. Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der auch die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen (1. Jtsd.) und auch Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft einführen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur Seelsorge beabsichtigt. Ihre Formen sollen von einfacher Schönheit geprägt sein, traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die aktivere Teilnahme aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen. Es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der pastoralen Wegweisung zur Liturgiereform wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.

Die Konstitution wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Das nachträglich etwas abgeschwächte Schema wurde, vom 22. Oktober 1962 an, als erster Konzilstext diskutiert und im November 'als Ganzes' vorläufig angenommen. Abänderungsvorschläge wurden bis Mai 1963 eingearbeitet. Im Oktober 1963 konnten bereits detaillierte Abstimmungen stattfinden, wobei neuerliche Änderungsvorschläge vorgebracht wurden. Die feierliche Schlussabstimmung ergab 2147 Ja gegen 4 Nein-Stimmen; am gleichen Tag, dem 4. Dezember 1963, wurde die Konstitution feierlich verkündet (zeitgenössische Einführung zu „Sacrosanctum Concilium“ im Kleinen Konzilskompendium).

Radio Vatikan über den Werdegang der Liturgiekonstitution

... Die Bischöfe (des Zweiten Vatikanischen Konzils) entscheiden schließlich, sich zuerst mit der Liturgie zu beschäftigen, weil sie eben in ihrer Mehrheit da wenig Zündstoff erwarten und glauben, an diesem Thema könnten sie erst die Methode konziliarer Arbeit einüben, ohne viel falsch zu machen. ... (Radio Vatikan, Radioakademie Von Marktl nach Rom, Papst Benedikt wird 80, von Stephan von Kempis, (4-teilige Reihe; I. Teil, Dienstag 3. April 2007)[1].

Der Text des Schreibens

Sacrosanctum concilium (Wortlaut)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten, Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)

Weblinks