Ratio

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Ratio (διάνοια) ist nach scholastischer Auffassung im Unterschied zum Intellectus die Bezeichnung für die analysierende, begrifflich-diskursive Funktion des Denkens (Thomas, S. th. 2 II q. 49 !l. 5 ad 3). Der übermäßige Gebrauch des analysierenden Denkens nennt man Rationalismus.

Obgleich schon die antike Philosophie um Differenzierungen des einen menschlichen Denkvermögens wußte (Platon: voűς - φρονησις; Aristoteles: intellectus possibilis - agens), war ihr diese Zweiteilung in solcher Schärfe nicht bekannt. Noch für Augustinus sind Ratio und intellectus nur wie Vermögen und Wirklichkeit des Verstandes unterschieden. Die starke Profilierung dieses Unterschiedes in der Scholastik (dem im Deutschen am besten das Begriffspaar Verstand-Vernunft entspricht) war ein Ausdruck der hohen Wertschätzung des zergliedernden, vergleichenden und schlussfolgernden Denkens. Ihr korrespondierte die Auffassung vom Wissenschaftscharakter der Theologie, die als scientia fidei ihren spezifischen Gegenstand in den förmlichen Schlussfolgerungen aus den geoffenbarten Beweisgründen hatte. So wurde die Ratio zum eigentlichen Strukturprinzip des theologischen Verfahrens, das sowohl die logisch-dialektische Formulierung der Glaubenswahrheiten in philosophischen Begrifflichkeit und damit ihre genauere theoretische Erklärung hervorbrachte wie auch zur Deduktion neuer Wahrheiten führte und insgesamt den spekulativen Charakter der Theologie (als zusammenhängendes, systematisiertes Verständnis der Glaubenswahrheiten) ausprägte. Dabei wurden die positiven Beweisgründe der Offenbarung nicht verneint, aber methodisch unter die Voraussetzungen gerechnet, die sich im rationalen Beweisverfahren selbst gleichsam nur noch in der Form von Einschlüssen und Änderungen bemerkbar machten. Eine Verselbständigung der positiven Beweisstellen und damit auch eine Eingrenzung des Anwendungsbereiches der Ratio ergab sich erst, als unter dem Einfluß von M. Cano das Verständnis für die theologischen Methode wuchs. Schon bei Robert Bellarmin (Disputationes de rebus fidei controversis) wird daraufhin der positiven Beweisführung aus Schrift und Tradition die spekulative Erörterung (hier noch unter vorwiegend apologetischen Aspekt) nachgestellt. Noch eindeutiger schritt in dieser Richtung D. Petavius (Theologica dogmata) aus. Die neuscholastische Schuldogmatik hat die Gliederung des dogmatischen Beweisverfahrens in positive und rational-spekulative Argumentation methodisch weiter verfestigt, wobei der Ratio die Aufgabe zufiel, die Vernunftgemäßheit der Glaubenswahrheiten darzutun (D 1796), die dagegen erhobenen Einwände zu widerlegen und weitere Schlussfolgerungen aus den Glaubenstatsachen zu ziehen (Joseph Kleutgen). Bei grundsätzlicher Billigung der Einbeziehung der Ratio in die Offenbarungslehre, die sich aus der notwendigen Zuordnung von Offenbarungswirklichkeit und natürlich-philosophischen Voraussetzung für ihr menschlich-geschichtliche Verständnis ergibt, ist eine schematische Trennung von positiver Darlegung und rationaler Durchdringung nicht zu befürworten, weil sich so die Gefahr eines Auseinanderklaffens des "in se" und des "ad nos" der Offenbarungswirklichkeit erhebt. Inhaltlich ist die Ratio nicht als formale Logik zu verwerten, sondern als Realphilosophie, die den Vorgang der denkerischen Annahme der Offenbarung durch die Aufdeckung des menschlichen Selbstverständnisses vermittelt. Ihr Anwendungsbereich ist vor allem im Punkt der theologische Schlussfolgerungen durch die Erkenntnis zu begrenzen, dass in der Offenbarungslehre nur solche Konsequenzen legitim sind, die dem ursprünglichen (biblischen) Offenbarungszusammenhang entsprechen (Konklusionstheologie).

Päpstliche Schreiben

Johannes Paul II.