Quod auctoritate: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Quod auctoritate''' sind die [[latein]]ischen [[Incipit|Anfangsworte]] der [[Enzyklika]] des [[Papst]]es [[Leo XIII.]] vom [[22. Dezember]] [[1885]] zur Proklamation eines außerordentliches [[Heiliges Jahr|Jubiläums]].
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(Offizieller [[lateinisch]]er Text: [[ASS]] XVIII [1885] 257-262)</center>
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(Quelle: Leo XIII., Lumen de coelo III, - Bezeugt in seinen [[Allocutio]]nen, [[Enzyklika|Rundschreiben]], [[Apostolische Konstitution|Constitutionen]], [[Apostolischer Brief|öffentlichen Briefen]] und Akten, Buch und [[Verlag]] Rudolf Brzezowsky & Söhne Wien 1891, S. 95-102, in Fraktur abgedruckt)
  
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
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{{Hinweis Lehramtstexte}}
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'''<center> Ehrwürdige Brüder, </center>'''
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'''<center>  Gruß und apostolischen Segen !</center>'''
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Was wir kraft Unserer apostolischen Vollmacht einmal schon und wiederholt bewilligt haben, nämlich ein außergewöhnliches Jubiläum für den ganzen christlichen Erdkreis, um die himmlischen Schätze, deren Ausspendung Unserer Gewalt anvertraut ist, zum öffentlichen Wohl zu erschließen, das wollen Wir mit Gottes Hilfe auch für das nächste Jahr anordnen. Der Nutzen dieser Sache kann Euch, ehrwürdige Brüder, die ihr die Zeitverhältnisse und Sitten kennt, nicht entgehen. Es kommt aber noch ein besonderer Grund hinzu, welcher Unsern Entschluss noch zeitgemäßer wie sonst erscheinen lässt. Nachdem Wir nämlich in unserer früheren Enzyklika gezeigt haben, wie wichtig es ist, dass die Staaten der christlichen Wahrheit und Gestaltung näher geführt werden, begreift man leicht, wie sehr es eben diesem Unserm Zwecke entspricht, mit allen in Unserer Macht stehenden Mitteln dahin zu streben, die Menschen zu den christlichen Tugenden zu ermahnen, oder sie zu denselben zurückrufen. Denn die Beschaffenheit des Staates richtet sich nach der Beschaffenheit der Sitten der Völker. Und wie die Güte eines Schiffes oder eines Gebäudes abhängt von der Güte der praktischen �Anordnung der einzelnen Teile, so kann auch der Lauf der öffentlichen Angelegenheiten nur dann der richtige sein und ohne Störung sich vollziehen, wenn die Bürger den rechten Lebensweg verfolgen. Die bürgerliche Ordnung und alles, was den Gang des öffentlichen Lebens bedingt, entsteht und vergeht durch menschliche Veranstaltung. Die Menschen aber pflegen das Bild ihrer Anschauungen und Gewohnheiten diesen Dingen aufzuprägen. Damit nun die Geister von Unsern Lehren durchdrungen werden und was die Hauptsache ist, das tägliche Leben der Einzelnen nach ihnen sich richte, muss man dahin streben, dass die Einzelnen sich bemühen, christlich zu denken und christlich zu handeln im öffentlichen und privaten Leben.
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Und hierauf ist eine um so größere Anstrengung zu verwenden, je größer von allen Seiten die Gefahren sind. Denn ein nicht geringer Teil der hohen Tugenden unserer Väter ist verschwunden. Die Begierlichkeit, welche von selbst schon eine große Macht besitzt, hat eine größere noch durch die Gestattung erlangt. Die Verkehrtheit der Anschauungen und Gewohnheiten, durch keine oder wenig taugliche Zügel gehemmt, breitet sich täglich weiter aus. Selbst unter denen, welche noch richtig empfinden, wagen sehr viele, durch eine falsche Scham zurückgehalten, nicht, das öffentlich zu bekennen, was sie denken und noch weniger es auszuführen. Der Einfluss höchst verderblicher Beispiele dringt allmählich in die Sitten der Völker ein. Verwerfliche nichtswürdiger Mittel kundige Gesellschaften, welche Wir bei anderer Gelegenheit bezeichnet haben, bestreben sich, dem Volk sich aufzudrängen und das selbe so viel als möglich Gott, der Heiligkeit der Pflichten und dem christlichen Glauben zu entfremden.
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Bei einer solchen Häufung der Übel, welche durch die lange Dauer noch ärger werden, können Wir nichts unterlassen, was einige Hoffnung auf Hebung gewährt. In dieser Absicht und in dieser Hoffnung wollen Wir ein Jubiläum ankündigen, indem Wir alle, denen ihr Heil am Herzen liegt, ermahnen und auffordern, dass sie sich ein wenig sammeln und ihre zur Erde gerichteten Gedanken zu Höheren erheben. Das wird nicht nur den Einzelnen, sondern auch dem Staatswesen heilsam sein. Denn mehr die Einzelnen in der Vollkommenheit Fortschritte machen, um so mehr nimmt die Ehrenhaftigkeit und Tugend im öffentlichen leben und in den öffentlichen Sitten zu.
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Ihr werdet aber erkennen, erhrwürdige Brüder, dass ein glücklicher Ausgang zum großen Teil von euerer Tätigkeit und Eurem Eifer abhängt. Es ist notwendig, das Volk in passender und eifriger Weise zum richtigen Empfang der gewünschten Früchte anzuleiten. Sache eurer Liebe und Weisheit wird es sein, diese Aufgabe auserlesenen Priestern anzuvertrauen, damit sie durch fromme, gemeinverständliche Vorträge das Volk belehren und vor allem zur Buße ermahnen, welche nach dem Worte des heiligen Augustinus für die guten und demütigen Gläubigen die tägliche Strafe ist, indem sie, an die Brust schlagend, sprechen: "vergib uns unsere Schuld" (Ep. 108). Nicht ohne Absicht erwähnen Wir die Buße und einen Teil derselben, die freiwillige Abtötung, an erster Stelle. Ihr kennt den Geist der Zeit. Sehr viele lieben es, in Weichlichkeit dahin zu leben und wollen nichts tun ernsten und gehobenen Gemütes. Wie diese auf der einen Seite in vielfache4s Unglück fallen, so erfinden sie anderseits oft Vorwände, um nicht den heilsamen Vorschriften der Kirche zu gehorchen. Sie halten es für eine große Last, als dass sie dieselbe tragen könnten, wenn ihnen auferlegt wird, sich entweder bestimmter Speisen zu enthalten oder an wenigen Tagen des Jahres das Fastengebot zu beobachten. Durch solche Gewohnheit geschwächt, ergeben sie sich begreiflicherweise allmählich ganz den Leidenschaften, welche immer mehr fordern.
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Deshalb ist es angemessen, die der Weichlichkeit ergebenen und die sich dazu neigenden Seelen zur Mäßigkeit zurückzurufen. Es müssen die, welche zum Volk reden werden, dasselbe fleißig und deutlich darauf hinweisen, dass nicht nur vom evangelischen Gesetz, sondern auch von der natürlichen Vernunft gefordert wird, sich selbst zu beherrschen und die Leidenschaften zu bezähmen und dass es ohne Buße keine Vergebung der Sünden geben kann.
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Damit diese Tugend, von der Wir sprechen, dauernd bleibe, wird es ein weises Mittel sein, wenn dieselbe in den Schutz und Schirm einer festen Institution gestellt wird. Wohin dieser Rat zielt, werdet ihr, ehrwürdige Brüder, leicht erkennen. Fahrt nämlich fort, den dritten Orden des heiligen Franziskus, welcher der weltliche genannt wird, in euren Diözesen zu schützen und zu fördern. Denn fürwahr, um den Geist der Buße im christlichen Volk zu bewahren und zu nähren, sind sehr wirksam das Beispiel und die Gnade des heiligen Vaters Franziskus von Assisi, welcher mit der größeren Unschuld des Lebens einen so großen Bußeifer verband, dass er nicht nur durch sein Leben und seine Sitten das Bildnis des gekreuzigten Heilandes vor Augen führte, sondern auch durch Ausprägung der göttlichen Wundmale. Die Gesetze dieses Ordens, welche [[Misericors Dei filius|Wir zeitgemäß gemildert haben]], sind leicht zu ertragen, aber schwerwiegend ist ihre Bedeutung für die christliche Tugend.
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Da inmitten so großer öffentlicher und privater Bedrängnisse die gesamte Hoffnung der Rettung auf dem Schutz und der Hut des himmlischen Vaters beruht, so ist das Wiederaufleben des ausharrenden und vetrauensvollen Gebetseifers recht sehr Unser Wunsch. Zu jeder bedeutungsvollen Zeit der christlichen Geschichte, so oft die Kirche unter äußeren Gefahren oder inneren Bedrängnissen seufzte, haben Unsere Vorfahren, die Augen flehend zum Himmel erhoben, in vorzüglicher Weise gelehrt, wie und woher das Licht des Geistes, die Kraft der Tugend und die der Zeitlage entsprechenden Hilfsmittel zu erlangen seien. Denn tief durchdrungen war ihr Geist von den Mahnungen Jesu Christi: "Bittet, und es wird euch gegeben werden" (Mt 7,7). Man muss immer beten und nicht nachlassen2" (Lk 18,1). Diesen Mahnungen entspricht der Ruf des Apostels: "Betet ohne Unterlass" (1. Thess 5,17), "vor allem beschwöre ich euch, dass Flehen, Fürbitten, Gebete, Danksagungen für alle Menschen geschehen" (Tim 2,1). Ein treffendes Gleichnis in dieser Beziehung hat uns Johannes Chrysostomus überliefert. Gleichwie dem menschen, welcher nackt und aller Dinge bedürftig zur Welt kommt, die Natur Hände gegeben hat, mit welchen er die zum Leben notwendigen Dinge sich beschaffen kann, so hat ihm Gott in den übernatürlichen Dingen, in welchen er nichts vermag durch sich, die Gabe des Gebetes verliehen, damit er durch deren weisen Gebrauch alles zum Heile Erforderliche erlange.
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Hieraus, ehrwürdige Brüder, möget ihr entnehmen, wie angenehm und willkommen Uns der Eifer ist, welchen ihr, besonders in den letzten Jahren auf Unsere Veranlassung, der Förderung der Gebetsübung des heiligen Rosenkranzes zugewendet habt. Auch verdient Erwähnung die Frömmigkeit des Volkes, welche fast aller Orten eifrig diese Übung pflegt. Diese Frömmigkeit noch mehr zu entflammen und festzuhalten, muss Unsere höchste Sorge sein. Unser Bestehen auf dieser wiederholt ausgesprochenen Mahnung wird euch nicht befremden. Ihr erkennt nämlich, wie viel daran liege, dass das marianische Rosenkranz-Gebet unter den Christen in Blüte stehe. Ihr wisst, dass dies gewissermaßen der schönste Teil, die schönste Form eben dieses Gebetsgeistes ist, von welchem Wir reden, dass sie der Zeitlage entspricht, leicht zu üben ist und von reichlichstem Nutzen.
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Da jedoch die Hauptfrucht des Jubiläums, wie oben angedeutet, die Besserung des Lebens sein muss und das Wachstum in der Tugend, so erachten Wir für besonders notwendig die Flucht vor jenem Übel, welches Wir in der früheren Enzyklika zu bezeichnen nicht unterlassen haben. Wir verstehen darunter die innern, so zu sagen häuslichen Zwistigkeiten Einiger von den Unserigen, welche zum fast unsäglichen Schaden der Seelen das Band der Liebe lösen oder doch lockern. Daran erinnern wir jetzt wiederum euch, ehrwürdige Brüder, die Wächter der kirchlichen Zucht und der gegenseitigen Liebe, weil zur Abwehr dieser großen Gefahr eure unablässige Wachsamkeit und Autorität erforderlich ist. mahnend, auffordernd, tadelnd bemüht euch, dass alle die Einheit des Geistes im Bande des Friedens zu bewahren trachten, dass die Urheber der Zwistigkeiten zu ihrer Pflicht zurückkehren. Mögen sie in ihrem ganzen Leben bedenken, dass der eingeborene Sohn Gottes, als die furchtbarsten Qualen ihm nahten, nichts vom Vater so inbrünstig erflehte, als dass alle, die an ihn glaubten oder glauben würden, einander liebten, "dass alle Eins seien, wie Du, o Vater, in mir, und ich in Dir, damit auch sie Eins seien in Uns" (Joh 17, 21).
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So gewähren und verleihen Wir denn im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes des Allmächtigen und die Autorität der seligen Apostel Petrus und Paulus, kraft der Binde- und Lösegewalt, welche der Herr Uns, ungeachtet Unserer Unwürdigkeit übertragen hat, allen und jeden Christgläubigen beiderlei Geschlechtes - und zwar den in Europa lebenden vom 19. März, dem Tag des heiligen Josef, des Bräutigams der heiligsten Jungfrau Maria, bis zum 1. November, dem Tag Allerheiligen einschließlich, den außerhalb Europa wohnenden von demselben Datum an bis zum letzten Tag dieses Jahres einschließlich - einen vollkommenen Ablass aller Sünden nach Art eines allgemeinen Jubiläums, jedoch unter der Bedingung, dass sie innerhalb des nächsten Jahres 1886 folgendes tun. Alle, welche zu Rom sich aufhalten, Einheimische und Fremde, sollen zweimal die lateranische, vatikanische und liberianische Basilika besuchen und daselbst eine zeitlang fr die Wohlfahrt und Erhöhung der Katholischen Kirche und dieses des Apostolischen Stuhles, für die Ausrottung der Irrlehren und die Bekehrung aller Irrenden, für die Eintracht der christlichen Fürsten, für den Frieden und die Einigkeit des gesamten gläubigen Volkes und nach Unserer Meinung andächtige Gebete zu Gott verrichten. Sie sollen ferner zwei Fast- und Abstinenztage halten und zwar an solchen Tagen, welche weder nach anderer Vorschrift der Kirche noch auch der Fastendispens zum strengen Fasten verpflichten. Sie sollen außerdem nach würdiger Beichte das Alerheiligste Sakrament des Altares empfangen und irgend ein Almosen, jeder nach seinem Vermögen, unter Einholung des Rats des Beichtvaters, für irgend ein frommes Werk geben, welches der Verbreitung und dem Wachstum des katholischen Glaubens dient. Jeder mag wählen nach seinem Belieben. Jedoch glauben wir, zwei Werke namentlich empfehlen zu sollen, bei welchen die Wohltätigkeit trefflich angebracht sein wird - beide bedürfen an vieen Orten Unterstützung und Schutz, beide für den Staat nicht weniger als für die Kirche fruchtbar - nämlich die privaten Kinderschulen und dei Klerikerseminare.
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Alle andern aber, welche irgendwo außerhalb �Roms leben, sollen drei Kirchen, welche von euch, ehrwürdige Brüder, oder von euren Vikaren oder Offizialen, oder in Kraft eures oder ihres Auftrags von den Seelsorgern des Ortes bezeichnet werden, zweimal besuchen, oder, wenn dort nur zwei Kirchen sich befinden, dreimal, oder, falls nur eine vorhanden ist, sechsmal während der vorbesagten Zeit, und sollen die übrigen vorbezeichneten Werke verrichten. Auch wollen Wir, dass dieser Ablass den Seelen, welche in Liebe mit Gott verbunden aus diesem Leben abgeschieden sind, fürbittweise zugewendet werden kann. Außerdem gestatten Wir euch für die Kapitel und Kongregationen der Welt- und Ordensleute, für die Sodalitäten, Bruderschaften, Universitäten und Kollegien aller Art, welche die genannten Kirchen prozessionsweise besuchen, die Besuche auf geringere Zahl nach eurem verständigen Ermessen herabzusetzen.
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Wir bewilligen ferner, dass die Reisenden zu Wasser oder zu Land, nachdem sie an ihrem Wohnort oder an einem festen Aufenthaltsort angelegt sind, dort denselben Ablass gewinnen können, wenn sie sechsmal die Haupt- oder Pfarrkirche besuchen und die übrigen vorbezeichneten Werke richtig erfüllen. Den Ordensleuten beiderlei Geschlechtes, aber auch, den in beständiger Klausur lebenden, sowie auch allen Laien und Geistlichen, welche durch Kerker oder durch körperliche Schwäche oder irgend eine andere Ursache verhindert sind, die besagten Werke ganz oder teilweise erfüllen können, gestatten Wir, dass deren Beichtväter solche Werke in andere gute Werke verwandeln können. Auch erhalten die Beichtväter die Vollmacht, solche Kinder, die noch nicht zur heiligen Kommunion zugelassen worden sind, von der heiligen Kommunion zu dispensieren.
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Überdies verleihen Wir allen Christgläubigen, sowohl Laien als Weltgeistlichen und Ordensleuten jedes Ordens oder Institutes, auch wenn dasselbe speziell zu benennen wäre, die Vollmacht, dass sie zu diesem Ende jeden beliebigen Welt- oder Ordenspriester als Beichtvater sich auswählen können unter denjenigen, die wirklich zum Beichthören bevollmächtigt sind. Von dieser Erlaubnis können auch die Klosterfrauen, Novizinnen und andere in der Klausur lebende Frauenspersonen Gebrauch machen, wenn nur der Priester zum Beichthören für Ordensfrauen bevollmächtigt ist. Den Beichtvätern aber erteilen Wir, nur bei dieser Gelegenheit und für die Zeit dieses Jubiläums, alle jene Befugnisse, welche Wir  durch unser Apostolisches Schreiben [[Pontifices maximi praedecessores nostri (Wortlaut)|Pontifices maximi]] vom 15. Februar 1879 verliehen haben. Immer sind jedoch jene Befugnisse ausgenommen, welche in eben diesen Schreiben ausgenommen wurden.
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Übrigens mögen alle eifrigst bestrebt sein, die große Gottesmutter während dieser Zeit in besonderer Weise zu verehren. Wir wollen nämlich, dass dieses heilige Jubiläum unter dem Schutz der heiligsten Jungfrau Maria vom Rosenkranz stehe. Unter ihrer Hilfe so vertrauen Wir, werden viele Seelen sich reinigen und entsühnen von ihren Vergehungen, und durch Glauben, Frömmigkeit, Gerechtigkeit sich erneuern, nicht allein zur Hoffnung des ewigen Heiles, sondern auch eines ruhigeren Zeitalters.
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Als Unterpfand dieser himmlischen Gaben und zum Zeugnis Unseres väterlichen Wohlwollens erteilen Wir euch, der Geistlichkeit und dem gesamten Volk, welche eurem Glauben und eurer Wachsamkeit anvertraut sind, gern den Apostolischen Segen im Herrn.
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<center> Gegeben zu Rom bei St. Peter am 22. Dezember 1885 <br>
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im achten Jahr Unseres Pontifikates<br>
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[[Leo XIII.]] [[Papst|PP.]] </center>
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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* [http://w2.vatican.va/content/leo-xiii/en/encyclicals/documents/hf_l-xiii_enc_22121885_quod-auctoritate.html Die englische Fassung auf der Vatikanseite]
 
* [http://w2.vatican.va/content/leo-xiii/en/encyclicals/documents/hf_l-xiii_enc_22121885_quod-auctoritate.html Die englische Fassung auf der Vatikanseite]
  
[[Kategorie:Lehramtstexte]]
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[[Kategorie:Lehramtstexte (Leo XIII.)]]

Aktuelle Version vom 30. Juli 2019, 11:28 Uhr

Enzyklika
Quod auctoritate

von Papst
Leo XIII.
durch welches ein außerordentliches Jubiläum angekündigt wird
22. Dezember 1885

(Offizieller lateinischer Text: ASS XVIII [1885] 257-262)

(Quelle: Leo XIII., Lumen de coelo III, - Bezeugt in seinen Allocutionen, Rundschreiben, Constitutionen, öffentlichen Briefen und Akten, Buch und Verlag Rudolf Brzezowsky & Söhne Wien 1891, S. 95-102, in Fraktur abgedruckt)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder,
Gruß und apostolischen Segen !

Was wir kraft Unserer apostolischen Vollmacht einmal schon und wiederholt bewilligt haben, nämlich ein außergewöhnliches Jubiläum für den ganzen christlichen Erdkreis, um die himmlischen Schätze, deren Ausspendung Unserer Gewalt anvertraut ist, zum öffentlichen Wohl zu erschließen, das wollen Wir mit Gottes Hilfe auch für das nächste Jahr anordnen. Der Nutzen dieser Sache kann Euch, ehrwürdige Brüder, die ihr die Zeitverhältnisse und Sitten kennt, nicht entgehen. Es kommt aber noch ein besonderer Grund hinzu, welcher Unsern Entschluss noch zeitgemäßer wie sonst erscheinen lässt. Nachdem Wir nämlich in unserer früheren Enzyklika gezeigt haben, wie wichtig es ist, dass die Staaten der christlichen Wahrheit und Gestaltung näher geführt werden, begreift man leicht, wie sehr es eben diesem Unserm Zwecke entspricht, mit allen in Unserer Macht stehenden Mitteln dahin zu streben, die Menschen zu den christlichen Tugenden zu ermahnen, oder sie zu denselben zurückrufen. Denn die Beschaffenheit des Staates richtet sich nach der Beschaffenheit der Sitten der Völker. Und wie die Güte eines Schiffes oder eines Gebäudes abhängt von der Güte der praktischen �Anordnung der einzelnen Teile, so kann auch der Lauf der öffentlichen Angelegenheiten nur dann der richtige sein und ohne Störung sich vollziehen, wenn die Bürger den rechten Lebensweg verfolgen. Die bürgerliche Ordnung und alles, was den Gang des öffentlichen Lebens bedingt, entsteht und vergeht durch menschliche Veranstaltung. Die Menschen aber pflegen das Bild ihrer Anschauungen und Gewohnheiten diesen Dingen aufzuprägen. Damit nun die Geister von Unsern Lehren durchdrungen werden und was die Hauptsache ist, das tägliche Leben der Einzelnen nach ihnen sich richte, muss man dahin streben, dass die Einzelnen sich bemühen, christlich zu denken und christlich zu handeln im öffentlichen und privaten Leben.

Und hierauf ist eine um so größere Anstrengung zu verwenden, je größer von allen Seiten die Gefahren sind. Denn ein nicht geringer Teil der hohen Tugenden unserer Väter ist verschwunden. Die Begierlichkeit, welche von selbst schon eine große Macht besitzt, hat eine größere noch durch die Gestattung erlangt. Die Verkehrtheit der Anschauungen und Gewohnheiten, durch keine oder wenig taugliche Zügel gehemmt, breitet sich täglich weiter aus. Selbst unter denen, welche noch richtig empfinden, wagen sehr viele, durch eine falsche Scham zurückgehalten, nicht, das öffentlich zu bekennen, was sie denken und noch weniger es auszuführen. Der Einfluss höchst verderblicher Beispiele dringt allmählich in die Sitten der Völker ein. Verwerfliche nichtswürdiger Mittel kundige Gesellschaften, welche Wir bei anderer Gelegenheit bezeichnet haben, bestreben sich, dem Volk sich aufzudrängen und das selbe so viel als möglich Gott, der Heiligkeit der Pflichten und dem christlichen Glauben zu entfremden.

Bei einer solchen Häufung der Übel, welche durch die lange Dauer noch ärger werden, können Wir nichts unterlassen, was einige Hoffnung auf Hebung gewährt. In dieser Absicht und in dieser Hoffnung wollen Wir ein Jubiläum ankündigen, indem Wir alle, denen ihr Heil am Herzen liegt, ermahnen und auffordern, dass sie sich ein wenig sammeln und ihre zur Erde gerichteten Gedanken zu Höheren erheben. Das wird nicht nur den Einzelnen, sondern auch dem Staatswesen heilsam sein. Denn mehr die Einzelnen in der Vollkommenheit Fortschritte machen, um so mehr nimmt die Ehrenhaftigkeit und Tugend im öffentlichen leben und in den öffentlichen Sitten zu.

Ihr werdet aber erkennen, erhrwürdige Brüder, dass ein glücklicher Ausgang zum großen Teil von euerer Tätigkeit und Eurem Eifer abhängt. Es ist notwendig, das Volk in passender und eifriger Weise zum richtigen Empfang der gewünschten Früchte anzuleiten. Sache eurer Liebe und Weisheit wird es sein, diese Aufgabe auserlesenen Priestern anzuvertrauen, damit sie durch fromme, gemeinverständliche Vorträge das Volk belehren und vor allem zur Buße ermahnen, welche nach dem Worte des heiligen Augustinus für die guten und demütigen Gläubigen die tägliche Strafe ist, indem sie, an die Brust schlagend, sprechen: "vergib uns unsere Schuld" (Ep. 108). Nicht ohne Absicht erwähnen Wir die Buße und einen Teil derselben, die freiwillige Abtötung, an erster Stelle. Ihr kennt den Geist der Zeit. Sehr viele lieben es, in Weichlichkeit dahin zu leben und wollen nichts tun ernsten und gehobenen Gemütes. Wie diese auf der einen Seite in vielfache4s Unglück fallen, so erfinden sie anderseits oft Vorwände, um nicht den heilsamen Vorschriften der Kirche zu gehorchen. Sie halten es für eine große Last, als dass sie dieselbe tragen könnten, wenn ihnen auferlegt wird, sich entweder bestimmter Speisen zu enthalten oder an wenigen Tagen des Jahres das Fastengebot zu beobachten. Durch solche Gewohnheit geschwächt, ergeben sie sich begreiflicherweise allmählich ganz den Leidenschaften, welche immer mehr fordern.

Deshalb ist es angemessen, die der Weichlichkeit ergebenen und die sich dazu neigenden Seelen zur Mäßigkeit zurückzurufen. Es müssen die, welche zum Volk reden werden, dasselbe fleißig und deutlich darauf hinweisen, dass nicht nur vom evangelischen Gesetz, sondern auch von der natürlichen Vernunft gefordert wird, sich selbst zu beherrschen und die Leidenschaften zu bezähmen und dass es ohne Buße keine Vergebung der Sünden geben kann.

Damit diese Tugend, von der Wir sprechen, dauernd bleibe, wird es ein weises Mittel sein, wenn dieselbe in den Schutz und Schirm einer festen Institution gestellt wird. Wohin dieser Rat zielt, werdet ihr, ehrwürdige Brüder, leicht erkennen. Fahrt nämlich fort, den dritten Orden des heiligen Franziskus, welcher der weltliche genannt wird, in euren Diözesen zu schützen und zu fördern. Denn fürwahr, um den Geist der Buße im christlichen Volk zu bewahren und zu nähren, sind sehr wirksam das Beispiel und die Gnade des heiligen Vaters Franziskus von Assisi, welcher mit der größeren Unschuld des Lebens einen so großen Bußeifer verband, dass er nicht nur durch sein Leben und seine Sitten das Bildnis des gekreuzigten Heilandes vor Augen führte, sondern auch durch Ausprägung der göttlichen Wundmale. Die Gesetze dieses Ordens, welche Wir zeitgemäß gemildert haben, sind leicht zu ertragen, aber schwerwiegend ist ihre Bedeutung für die christliche Tugend.

Da inmitten so großer öffentlicher und privater Bedrängnisse die gesamte Hoffnung der Rettung auf dem Schutz und der Hut des himmlischen Vaters beruht, so ist das Wiederaufleben des ausharrenden und vetrauensvollen Gebetseifers recht sehr Unser Wunsch. Zu jeder bedeutungsvollen Zeit der christlichen Geschichte, so oft die Kirche unter äußeren Gefahren oder inneren Bedrängnissen seufzte, haben Unsere Vorfahren, die Augen flehend zum Himmel erhoben, in vorzüglicher Weise gelehrt, wie und woher das Licht des Geistes, die Kraft der Tugend und die der Zeitlage entsprechenden Hilfsmittel zu erlangen seien. Denn tief durchdrungen war ihr Geist von den Mahnungen Jesu Christi: "Bittet, und es wird euch gegeben werden" (Mt 7,7). Man muss immer beten und nicht nachlassen2" (Lk 18,1). Diesen Mahnungen entspricht der Ruf des Apostels: "Betet ohne Unterlass" (1. Thess 5,17), "vor allem beschwöre ich euch, dass Flehen, Fürbitten, Gebete, Danksagungen für alle Menschen geschehen" (Tim 2,1). Ein treffendes Gleichnis in dieser Beziehung hat uns Johannes Chrysostomus überliefert. Gleichwie dem menschen, welcher nackt und aller Dinge bedürftig zur Welt kommt, die Natur Hände gegeben hat, mit welchen er die zum Leben notwendigen Dinge sich beschaffen kann, so hat ihm Gott in den übernatürlichen Dingen, in welchen er nichts vermag durch sich, die Gabe des Gebetes verliehen, damit er durch deren weisen Gebrauch alles zum Heile Erforderliche erlange.

Hieraus, ehrwürdige Brüder, möget ihr entnehmen, wie angenehm und willkommen Uns der Eifer ist, welchen ihr, besonders in den letzten Jahren auf Unsere Veranlassung, der Förderung der Gebetsübung des heiligen Rosenkranzes zugewendet habt. Auch verdient Erwähnung die Frömmigkeit des Volkes, welche fast aller Orten eifrig diese Übung pflegt. Diese Frömmigkeit noch mehr zu entflammen und festzuhalten, muss Unsere höchste Sorge sein. Unser Bestehen auf dieser wiederholt ausgesprochenen Mahnung wird euch nicht befremden. Ihr erkennt nämlich, wie viel daran liege, dass das marianische Rosenkranz-Gebet unter den Christen in Blüte stehe. Ihr wisst, dass dies gewissermaßen der schönste Teil, die schönste Form eben dieses Gebetsgeistes ist, von welchem Wir reden, dass sie der Zeitlage entspricht, leicht zu üben ist und von reichlichstem Nutzen.

Da jedoch die Hauptfrucht des Jubiläums, wie oben angedeutet, die Besserung des Lebens sein muss und das Wachstum in der Tugend, so erachten Wir für besonders notwendig die Flucht vor jenem Übel, welches Wir in der früheren Enzyklika zu bezeichnen nicht unterlassen haben. Wir verstehen darunter die innern, so zu sagen häuslichen Zwistigkeiten Einiger von den Unserigen, welche zum fast unsäglichen Schaden der Seelen das Band der Liebe lösen oder doch lockern. Daran erinnern wir jetzt wiederum euch, ehrwürdige Brüder, die Wächter der kirchlichen Zucht und der gegenseitigen Liebe, weil zur Abwehr dieser großen Gefahr eure unablässige Wachsamkeit und Autorität erforderlich ist. mahnend, auffordernd, tadelnd bemüht euch, dass alle die Einheit des Geistes im Bande des Friedens zu bewahren trachten, dass die Urheber der Zwistigkeiten zu ihrer Pflicht zurückkehren. Mögen sie in ihrem ganzen Leben bedenken, dass der eingeborene Sohn Gottes, als die furchtbarsten Qualen ihm nahten, nichts vom Vater so inbrünstig erflehte, als dass alle, die an ihn glaubten oder glauben würden, einander liebten, "dass alle Eins seien, wie Du, o Vater, in mir, und ich in Dir, damit auch sie Eins seien in Uns" (Joh 17, 21).

So gewähren und verleihen Wir denn im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes des Allmächtigen und die Autorität der seligen Apostel Petrus und Paulus, kraft der Binde- und Lösegewalt, welche der Herr Uns, ungeachtet Unserer Unwürdigkeit übertragen hat, allen und jeden Christgläubigen beiderlei Geschlechtes - und zwar den in Europa lebenden vom 19. März, dem Tag des heiligen Josef, des Bräutigams der heiligsten Jungfrau Maria, bis zum 1. November, dem Tag Allerheiligen einschließlich, den außerhalb Europa wohnenden von demselben Datum an bis zum letzten Tag dieses Jahres einschließlich - einen vollkommenen Ablass aller Sünden nach Art eines allgemeinen Jubiläums, jedoch unter der Bedingung, dass sie innerhalb des nächsten Jahres 1886 folgendes tun. Alle, welche zu Rom sich aufhalten, Einheimische und Fremde, sollen zweimal die lateranische, vatikanische und liberianische Basilika besuchen und daselbst eine zeitlang fr die Wohlfahrt und Erhöhung der Katholischen Kirche und dieses des Apostolischen Stuhles, für die Ausrottung der Irrlehren und die Bekehrung aller Irrenden, für die Eintracht der christlichen Fürsten, für den Frieden und die Einigkeit des gesamten gläubigen Volkes und nach Unserer Meinung andächtige Gebete zu Gott verrichten. Sie sollen ferner zwei Fast- und Abstinenztage halten und zwar an solchen Tagen, welche weder nach anderer Vorschrift der Kirche noch auch der Fastendispens zum strengen Fasten verpflichten. Sie sollen außerdem nach würdiger Beichte das Alerheiligste Sakrament des Altares empfangen und irgend ein Almosen, jeder nach seinem Vermögen, unter Einholung des Rats des Beichtvaters, für irgend ein frommes Werk geben, welches der Verbreitung und dem Wachstum des katholischen Glaubens dient. Jeder mag wählen nach seinem Belieben. Jedoch glauben wir, zwei Werke namentlich empfehlen zu sollen, bei welchen die Wohltätigkeit trefflich angebracht sein wird - beide bedürfen an vieen Orten Unterstützung und Schutz, beide für den Staat nicht weniger als für die Kirche fruchtbar - nämlich die privaten Kinderschulen und dei Klerikerseminare.

Alle andern aber, welche irgendwo außerhalb �Roms leben, sollen drei Kirchen, welche von euch, ehrwürdige Brüder, oder von euren Vikaren oder Offizialen, oder in Kraft eures oder ihres Auftrags von den Seelsorgern des Ortes bezeichnet werden, zweimal besuchen, oder, wenn dort nur zwei Kirchen sich befinden, dreimal, oder, falls nur eine vorhanden ist, sechsmal während der vorbesagten Zeit, und sollen die übrigen vorbezeichneten Werke verrichten. Auch wollen Wir, dass dieser Ablass den Seelen, welche in Liebe mit Gott verbunden aus diesem Leben abgeschieden sind, fürbittweise zugewendet werden kann. Außerdem gestatten Wir euch für die Kapitel und Kongregationen der Welt- und Ordensleute, für die Sodalitäten, Bruderschaften, Universitäten und Kollegien aller Art, welche die genannten Kirchen prozessionsweise besuchen, die Besuche auf geringere Zahl nach eurem verständigen Ermessen herabzusetzen.

Wir bewilligen ferner, dass die Reisenden zu Wasser oder zu Land, nachdem sie an ihrem Wohnort oder an einem festen Aufenthaltsort angelegt sind, dort denselben Ablass gewinnen können, wenn sie sechsmal die Haupt- oder Pfarrkirche besuchen und die übrigen vorbezeichneten Werke richtig erfüllen. Den Ordensleuten beiderlei Geschlechtes, aber auch, den in beständiger Klausur lebenden, sowie auch allen Laien und Geistlichen, welche durch Kerker oder durch körperliche Schwäche oder irgend eine andere Ursache verhindert sind, die besagten Werke ganz oder teilweise erfüllen können, gestatten Wir, dass deren Beichtväter solche Werke in andere gute Werke verwandeln können. Auch erhalten die Beichtväter die Vollmacht, solche Kinder, die noch nicht zur heiligen Kommunion zugelassen worden sind, von der heiligen Kommunion zu dispensieren.

Überdies verleihen Wir allen Christgläubigen, sowohl Laien als Weltgeistlichen und Ordensleuten jedes Ordens oder Institutes, auch wenn dasselbe speziell zu benennen wäre, die Vollmacht, dass sie zu diesem Ende jeden beliebigen Welt- oder Ordenspriester als Beichtvater sich auswählen können unter denjenigen, die wirklich zum Beichthören bevollmächtigt sind. Von dieser Erlaubnis können auch die Klosterfrauen, Novizinnen und andere in der Klausur lebende Frauenspersonen Gebrauch machen, wenn nur der Priester zum Beichthören für Ordensfrauen bevollmächtigt ist. Den Beichtvätern aber erteilen Wir, nur bei dieser Gelegenheit und für die Zeit dieses Jubiläums, alle jene Befugnisse, welche Wir durch unser Apostolisches Schreiben Pontifices maximi vom 15. Februar 1879 verliehen haben. Immer sind jedoch jene Befugnisse ausgenommen, welche in eben diesen Schreiben ausgenommen wurden.

Übrigens mögen alle eifrigst bestrebt sein, die große Gottesmutter während dieser Zeit in besonderer Weise zu verehren. Wir wollen nämlich, dass dieses heilige Jubiläum unter dem Schutz der heiligsten Jungfrau Maria vom Rosenkranz stehe. Unter ihrer Hilfe so vertrauen Wir, werden viele Seelen sich reinigen und entsühnen von ihren Vergehungen, und durch Glauben, Frömmigkeit, Gerechtigkeit sich erneuern, nicht allein zur Hoffnung des ewigen Heiles, sondern auch eines ruhigeren Zeitalters.

Als Unterpfand dieser himmlischen Gaben und zum Zeugnis Unseres väterlichen Wohlwollens erteilen Wir euch, der Geistlichkeit und dem gesamten Volk, welche eurem Glauben und eurer Wachsamkeit anvertraut sind, gern den Apostolischen Segen im Herrn.

Gegeben zu Rom bei St. Peter am 22. Dezember 1885

im achten Jahr Unseres Pontifikates

Leo XIII. PP.

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