Prior: Unterschied zwischen den Versionen

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# in manchen nicht-monstaischen Orden der Vorsteher der einzelnen Ordensniederlassungen, etwa bei den Dominikanern.
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# in manchen nicht-monstaischen Orden der Vorsteher der einzelnen Ordensniederlassungen, etwa bei den [[Dominikaner]]n.
# im Deutschen Orden die Bezeichnung für den Provinzial.
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Version vom 24. August 2006, 12:15 Uhr

Ein Prior, weiblich Priorin, (v. lat. prior: der Erste) ist

  1. in monastischen Orden
    1. der Vertreter des Abtes oder
    2. der Obere eines Klosters, dem kein Abt vorsteht.
  2. in manchen nicht-monstaischen Orden der Vorsteher der einzelnen Ordensniederlassungen, etwa bei den Dominikanern.
  3. im Deutschen Orden die Bezeichnung für den Provinzial.